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Alles zur Gebäudeversicherung beim Eigentümerwechsel

Gebäudeversicherung beim Eigentümerwechsel: Was Käufer und Verkäufer wissen müssen

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist ein bedeutendes Ereignis im Leben vieler Menschen. Neben den offensichtlichen Aspekten wie Preisverhandlungen, Notarterminen und Umzugsplanungen gibt es jedoch ein Thema, das bei all der Freude über das neue Eigenheim oft übersehen wird, aber von entscheidender Bedeutung ist: die Ge­bäude­ver­si­che­rung. Insbesondere beim Eigentümerwechsel birgt sie wichtige Fragen und Herausforderungen.

In diesem Artikel beleuchten wir, was bei einem Eigentümerwechsel in Bezug auf die Ge­bäude­ver­si­che­rung zu beachten ist. Wir klären sowohl Verkäufer als auch Käufer über ihre Rechte und Pflichten auf und bieten wertvolle Tipps für einen reibungslosen Übergang. Denn eine gut durchdachte Versicherungsstrategie kann nicht nur finanzielle Risiken minimieren, sondern auch für ein beruhigendes Gefühl der Sicherheit sorgen.

Ob Sie nun ein Haus kaufen oder verkaufen, die richtige Handhabung der Ge­bäude­ver­si­che­rung ist ein wesentlicher Schritt, um unerwartete Überraschungen und mögliche Komplikationen zu vermeiden. Von der Übertragung der bestehenden Police und den notwendigen Formalitäten bis hin zur Anpassung des Versicherungsschutzes an neue Gegebenheiten – wir decken alle wichtigen Aspekte ab, die Sie in Verbindung mit Ihrer Immobilie kennen sollten.


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Was passiert mit der Ge­bäude­ver­si­che­rung beim Eigentümerwechsel?

 
Eigentümerwechsel Wohngebäude - auf was achten?
 

Der Eigentümerwechsel einer Immobilie bringt auch einen Wechsel in der Verantwortung für die Ge­bäude­ver­si­che­rung mit sich. Laut §95 im Versicherungsvertragsgesetz geht die bestehende Ge­bäude­ver­si­che­rung automatisch auf den neuen Eigentümer über. Dies bedeutet, dass der Versicherungsschutz nahtlos bestehen bleibt und der Hauskäufer ab dem Tag der Schlüsselübergabe versichert ist.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ein neuer Eigentümer nicht an die bestehende Police gebunden ist. Er hat das Recht, die Versicherung zu kündigen oder zu wechseln, sollte der bestehende Vertrag nicht seinen Bedürfnissen oder Vorstellungen entsprechen. Dies muss jedoch innerhalb eines Monats nach dem Eigentümerwechsel geschehen.
 
 

Wichtige Schritte nach dem Hauskauf

 

Für den neuen Eigentümer ist es entscheidend, die bestehende Ge­bäude­ver­si­che­rungspolice genau zu überprüfen. Folgende Punkte sollten dabei beachtet werden:

 Überprüfung des Versicherungsumfangs: Stellen Sie sicher, dass die Police alle Risiken abdeckt, die für das Gebäude relevant sind, wie beispielsweise Feuer-, Wasser- und Sturmschäden.

 Anpassung der Versicherungssumme: Die Versicherungssumme sollte dem aktuellen Wert des Gebäudes entsprechen. Besonders nach Renovierungen oder Umbauten kann eine Anpassung notwendig sein.

 Informieren des Versicherers: Es ist wichtig, den Versicherer so schnell wie möglich über den Eigentümerwechsel zu informieren und die Police auf den eigenen Namen umschreiben zu lassen.

 Vergleich mit anderen Angeboten: Es lohnt sich, die Konditionen der bestehenden Versicherung mit anderen Angeboten auf dem Markt zu ver­gleichen, um sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zum besten Preis erhalten.
 
 

Besonderheiten für Käufer und Verkäufer

 
Beim Eigentümerwechsel einer Immobilie gibt es im Bezug auf die Ge­bäude­ver­si­che­rung sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer spezifische Besonderheiten zu beachten:
 

Verantwortung des Verkäufers

Der Verkauf einer Immobilie ist nicht nur mit dem Übertrag des Eigentums verbunden, sondern auch mit der Übergabe der Verantwortung für bestehende Verträge, einschließlich der Ge­bäude­ver­si­che­rung. Der Verkäufer hat die Pflicht, den Käufer über die bestehende Ge­bäude­ver­si­che­rung zu informieren. Dies umfasst:

 Die Vorlage der aktuellen Versicherungspolice.

 Informationen über die bisherigen Versicherungsleistungen und -prämien.

 Details zu besonderen Vereinbarungen oder Ausschlüssen in der Police.

Es ist wichtig, dass der Verkäufer diese Informationen transparent und vollständig zur Verfügung stellt, um spätere Missverständnisse oder rechtliche Probleme zu vermeiden.
 

Optionen für den Käufer

Nach dem Erwerb einer Immobilie steht der neue Eigentümer vor der Entscheidung, wie er mit der bestehenden Ge­bäude­ver­si­che­rung verfahren möchte. Der Käufer hat grundsätzlich zwei Optionen:

 Fortführung der bestehenden Versicherung: Der Käufer kann sich entscheiden, die bestehende Versicherungspolice zu übernehmen. Dies ist oft der einfachste Weg, da der Versicherungsschutz bereits besteht und keine zusätzlichen Schritte erforderlich sind.

 Abschluss einer neuen Versicherung: Der Käufer hat auch die Möglichkeit, eine neue Ge­bäude­ver­si­che­rung abzuschließen, die besser auf seine individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist. In diesem Fall sollte der bestehende Vertrag gekündigt und ein neuer Vertrag mit einem Versicherer der Wahl abgeschlossen werden.

Unabhängig von der gewählten Option ist es für den Käufer entscheidend, sich gründlich über die verschiedenen Versicherungsangebote zu informieren und die Bedingungen genau zu prüfen. Ein Vergleich verschiedener Angebote kann dabei helfen, den besten Schutz zu einem angemessenen Preis zu finden.
 
 

Wichtige Aspekte der Ge­bäude­ver­si­che­rung bei Eigentümerwechsel

 

Bei einem Eigentümerwechsel sind mehrere wichtige Aspekte der Ge­bäude­ver­si­che­rung zu beachten, um einen nahtlosen Übergang und angemessenen Schutz zu gewährleisten. Dazu gehören Informationspflichten, Prämienzahlung und -rückerstattungen oder auch der automatischer Übergang der Police gemäß § 95 Versicherungsvertragsgesetz.

Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer über die bestehende Ge­bäude­ver­si­che­rung und deren Konditionen zu informieren. Dieser sollte die bestehende Police hinsichtlich Deckungsumfang, Versicherungssumme und Prämienhöhe überprüfen und sicherstellen, dass sie seinen Bedürfnissen entspricht. Ein neuer Eigentümer kann die Ge­bäude­ver­si­che­rung übernehmen, hat aber auch das Recht, den bestehenden Versicherungsvertrag anzupassen, zu kündigen oder durch eine neue Police zu ersetzen. Dies sollte innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Eigentümerwechsel geschehen.

Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer sollten den Versicherer über den Eigentümerwechsel informieren. Der Käufer sollte zudem die Police auf seinen Namen umschreiben lassen. Der neue Hausbesitzer ist ab dem Zeitpunkt der Eigentumsübertragung für die Prämienzahlung verantwortlich. Hat der Verkäufer die Prämie im Voraus bezahlt, kann eine anteilige Rückerstattung erfolgen.

Der Erwerber sollte den Versicherungsschutz kritisch bewerten und gegebenenfalls anpassen, um sicherzustellen, dass das Gebäude angemessen versichert ist. Diese Aspekte sind entscheidend, um finanzielle Risiken zu minimieren und den Schutz des Eigentums zu gewährleisten.
 

Deckungsumfang prüfen

Einer der wichtigsten Aspekte beim Abschluss einer Ge­bäude­ver­si­che­rung ist der Deckungsumfang. Es ist entscheidend, dass die Police alle relevanten Risiken abdeckt, die das Gebäude betreffen könnten. Dazu gehören typischerweise:

 Feuerschäden: Schutz vor Schäden durch Brände, Explosionen und Blitzschlag.

 Wasserschäden: Deckung von Schäden durch Leitungswasser, Rohrbrüche und Rückstau.

 Sturmschäden: Versicherungsschutz bei Schäden durch Stürme und Hagel.

 Weitere Elementarschäden: Je nach Police können auch Schäden durch Ereignisse wie Hochwasser, Erdrutsche oder Lawinen abgedeckt sein.

Es ist wichtig, dass der neue Besitzer nach einem Eigentümerwechsel die Details der Police genau versteht und prüft, ob zusätzliche Deckungen wie Glasbruch- oder Schutz vor Vandalismus benötigt werden.
 

Anpassung der Versicherungssumme

Die Versicherungssumme spielt eine entscheidende Rolle bei der Ge­bäude­ver­si­che­rung. Sie sollte so gewählt werden, dass sie den tatsächlichen Wert des Gebäudes widerspiegelt. Eine zu niedrige Versicherungssumme kann im Schadensfall zu einer Unterversicherung führen, während eine zu hohe Summe unnötig hohe Prämien zur Folge hat. Folgende Faktoren sollten bei der Festlegung der Versicherungssumme beim Eigentümerwechsel berücksichtigt werden:

 Aktueller Marktwert des Gebäudes: Berücksichtigung des Wiederbeschaffungswertes.

 Berücksichtigung von Renovierungen und Umbauten: Wertsteigernde Maßnahmen sollten in die Versicherungssumme einfließen.

 Regelmäßige Überprüfung: Die Versicherungssumme sollte regelmäßig überprüft und angepasst werden, um den aktuellen Gegebenheiten gerecht zu werden.
 
 

Tipps für einen reibungslosen Übergang

 
Um einen reibungslosen Übergang der Wohngebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel zu gewährleisten, sollten Sie folgende Tipps beachten:
 

Kommunikation mit dem Versicherer

Eine offene und frühzeitige Kommunikation mit dem Versicherer ist entscheidend, um Probleme beim Eigentümerwechsel zu vermeiden. Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer sollten den Versicherer über den bevorstehenden Wechsel informieren. Dies hilft, Missverständnisse zu klären und sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz ohne Unterbrechung fortgeführt wird. Wichtige Punkte sind:

 Informieren des Versicherers über den Verkauf: Der bisherige Versicherungsnehmer bzw. Verkäufer sollte den Versicherer so früh wie möglich über den Verkauf einer Immobilie und das Datum der Eigentumsübertragung informieren.

 Umschreibung der Police auf den neuen Eigentümer: Der künftige Versicherungsnehmer bzw. Käufer sollte die Police so schnell wie möglich auf seinen Namen umschreiben lassen.
 

Überprüfung der Policendetails

Es ist ratsam, alle Details der Police genau zu überprüfen und bei Unklarheiten nachzufragen. Dies schließt die Deckung, die Prämien und die Laufzeit ein. Der Käufer sollte insbesondere auf Folgendes achten:

 Deckungsdetails: Sind alle relevanten Risiken abgedeckt?

 Prämienhöhe: Stimmt das Preis-Leistungs-Verhältnis?

 Laufzeit der Police: Wann muss die Police erneuert werden?

Eine gründliche Überprüfung stellt sicher, dass der neue Eigentümer einen angemessenen Versicherungsschutz erhält und nicht für unerwartete Kosten aufkommen muss.


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Fazit

 

Der Blick auf die Ge­bäude­ver­si­che­rung beim Eigentümerwechsel ist ein wichtiger, aber oft übersehener Aspekt beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie. Sowohl Verkäufer als auch Käufer müssen ihre Rechte und Pflichten kennen und entsprechend handeln, um sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz lückenlos und angemessen fortgeführt wird. Eine sorgfältige Überprüfung der Versicherungsdetails und eine offene Kommunikation mit dem Versicherer sind dabei unerlässlich.

Durch die Beachtung dieser Punkte können sowohl finanzielle Risiken minimiert als auch ein Gefühl der Sicherheit und des Schutzes für das wertvolle Eigentum gewährleistet werden. Der Eigentümerwechsel bietet zudem eine gute Gelegenheit, den bestehenden Versicherungsschutz zu überdenken und gegebenenfalls anzupassen, um den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden.

Stehen Sie vor einem Eigentümerwechsel oder haben Sie Fragen zur optimalen Gestaltung Ihrer Ge­bäude­ver­si­che­rung? Unsere Experten stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und profitieren Sie von unserer umfassenden Erfahrung im Bereich der Ge­bäude­ver­si­che­rung. Wir helfen Ihnen gerne, den besten Schutz für Ihr Eigentum zu finden.


Häufige Fragen

Wann geht die Ge­bäude­ver­si­che­rung auf den neuen Eigentümer über?

Die Ge­bäude­ver­si­che­rung geht automatisch am Tag der Eigentumsübertragung, also in der Regel am Tag der notariellen Beurkundung, auf den neuen Eigentümer über.

Wer muss den Hausverkauf bei der Ge­bäude­ver­si­che­rung melden?

In der Regel sollte der Verkäufer den Hausverkauf dem Versicherer melden. Es ist jedoch ratsam, dass auch der Käufer sich beim Versicherer meldet, um den Übergang zu bestätigen und Details zu klären.

Was passiert mit der Wohngebäudeversicherung bei Verkauf?

Bei Verkauf eines Hauses geht die bestehende Wohngebäudeversicherung auf den neuen Eigentümer über. Der neue Eigentümer hat dann die Möglichkeit, die Versicherung fortzuführen, anzupassen oder zu kündigen.

Ge­bäude­ver­si­che­rung Eigentümerwechsel - Was tun?

Nach dem Eigentümerwechsel sollte der neue Eigentümer die Versicherungsdetails überprüfen und entscheiden, ob er die bestehende Police beibehalten, anpassen oder kündigen möchte. Wichtig ist die frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Versicherer.

Wer zahlt Wohngebäudeversicherung nach Eigentümerwechsel?

Nach dem Eigentümerwechsel ist der neue Eigentümer für die Zahlung der Wohngebäudeversicherung verantwortlich. Die Prämienzahlung erfolgt ab dem Zeitpunkt der Eigentumsübertragung.

Wann geht die Wohngebäudeversicherung auf den Käufer über?

Die Wohngebäudeversicherung geht am Tag der notariellen Beurkundung des Eigentümerwechsels auf den Käufer über.

Was passiert mit der schon bezahlten Ge­bäude­ver­si­che­rungsprämie nach Hausverkauf?

Wenn die Versicherungsprämie für das ganze Jahr im Voraus bezahlt wurde, wird der zu viel gezahlte Betrag in der Regel anteilig an den Verkäufer zurückerstattet, oder es erfolgt eine Verrechnung zwischen Verkäufer und Käufer für den Zeitraum, in dem der Käufer Eigentümer ist.


Über den Autor
Daniel Moser ist Versicherungsmakler und Gründer von AMBA Versicherungen

Daniel Moser, Ver­sicherungs­makler und Gründer von AMBA Versicherungen

Fachwirt für Finanzberatung (IHK), Master-Consultant in Finance und Finanzwirt mit 20 Jahren Erfahrung


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