Für alle Kleinunternehmer und Kleingewerbebetreibende ist die Betriebshaftpflichtversicherung existentiell wichtig, um sich vor finanziellen Schadenersatzforderungen Dritter zu schützen.
Gerade auch bei kleinem Jahreseinkommen als Kleinunternehmer ist es wichtig, das Einkommen vor großen Schadenersatzforderungen zu schützen, die sonst nicht nur das gesamte Jahreseinkommen auffressen können, sondern jemanden als Unternehmer auch finanziell ruinieren könnten.
Da die Beträge der Betriebshaftpflichtversicherung für Kleinunternehmer gering sind, der Nutzen im Schadensfall aber sehr groß sein kann, sollte man auch als Kleinunternehmer Wert auf eine ausreichende Betriebshaftpflicht legen – so wie man auch sein Auto haftpflichtversichert.
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Manch Kleinunternehmer, der unter 22.000 Euro Jahresumsatz hat, glaubt, dass die Privathaftpflicht auch Schäden als Kleinunternehmer abdeckt. Das ist aber falsch. Sobald ein Schadensersatzanspruch aus dem gewerblichen Handeln gestellt wird, haftet die Privathaftpflichtversicherung nicht mehr. Daher sollte man als Kleinunternehmer die betriebliche Tätigkeit entsprechend durch eine Betriebshaftpflichtversicherung absichern. Und wenn man nur auf einem Marktstand selbst hergestellte Marmelade verkauft: Stolpert jemand am Stand über das Stromkabel und verletzt sich, haftet man sonst ggf. persönlich für alle Behandlungskosten und ggf. auch dessen Verdienstausfall.
Mögliche Schadensersatzansprüche könnten aus vielerlei Gründen und Quellen auf einen zukommen und sind oft größer als man denkt. Verletzt sich z.B. jemand, zahlt man z.B. manchmal:
Da kommen schnell fünfstellige Summen und je nach Verletzung auch sechsstellige Summen zusammen. Selbst wenn der Geschädigte dies nicht von einem fordert, wird dessen Krankenkasse die Forderungen an den Schädiger richten, weil sie die zunächst vorgestreckten Kosten für Arzt, Krankenhaus, Reha etc. wieder erstattet haben möchte.
Kleinunternehmer, die keinen GmbH-Mantel oder ähnliche Konstruktionen nutzen, haften i.d.R. in voller Höhe für Schäden – auch mit ihrem Privatvermögen. Daher können Schäden die finanzielle Existenz stark beschädigen. Wer ein Unternehmen gründet und sei es auch ein Kleinunternehmen, sollte auch den Grund-Versicherungsschutz dafür vornehmen können und dazu gehört die Betriebshaftpflichtversicherung für Kleinunternehmer.
Kleinunternehmer können sich bei der Betriebshaftpflichtversicherung darauf verlassen, dass folgenden Schäden gedeckt sind:
Auch bei Kleinunternehmern und Kleingewerbetreibenden deckt die Betriebshaftpflichtversicherung somit das volle Spektrum der Versicherung ab, ist aber individuell von der Leistungshöhe und auch dem Beitrag her auf das Kleingewerbe abgestimmt.
Die Kosten einer Betriebshaftpflichtversicherung für Kleinunternehmer sind abhängig von Variablen wie:
Denkbar sind monatliche Kosten im kleinen zweistelligen Euro-Bereich, bei sehr kleinen Betrieben sogar im einstelligen Bereich. Das hängt ganz vom konkreten Unternehmen ab, das es zu versichern gilt.
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Eine Betriebshaftpflichtversicherung muss nicht teuer sein. Es kann aber sehr teuer werden, keine zu haben.
Fordern kann man von einem Kleinunternehmer viel – auch als Geschädigter. Ohne Versicherung muss man sich oft lange herumstreiten, ggf. auch vor Gericht, welcher Schadensersatz angemessen ist.
Die Betriebshaftpflichtversicherung prüft in jedem Fall selbst und auf ihre Kosten, ob überhaupt ein Rechtsgrund für einen Schadenersatz vorhanden ist und welche Höhe angemessen ist. Notfalls streitet sie dafür auch vor Gericht auf ihre eigenen Kosten und übernimmt dabei:
Insoweit stellt eine Betriebshaftpflichtversicherung im Schadensfalle auch passiven Rechtsschutz zur Verfügung und erspart einem oft lange Streitigkeiten mit Anspruchstellern.
Im Regelfall sollte man eine Deckungssumme nicht kleiner als 2 Millionen Euro wählen, die für Sach- und Personenschäden geleistet wird. Kleine Fehler können oft zu großen Schäden führen: Wird jemand verletzt, fallen nicht nur hohe Behandlungskosten an, sondern derjenige fällt als Arbeitskraft oft monatelang aus und macht Einnahmeausfälle geltend. Bei geschädigten Selbstständigen kann das z.B. schnell sehr teuer werden.
Wird das Geschäft im Laufe der Zeit größer und der Umfang nimmt zu, kann man Deckungssummen ggf. auch noch erhöhen.
Auch in der Betriebshaftpflichtversicherung für Kleinunternehmer ist nicht nur der Unternehmer selbst versichert, sondern alle, die im Betrieb arbeiten, z.B. auch die Aushilfskräfte oder die mithelfende Ehefrau bei der betrieblichen Tätigkeit. Auch wenn Angestellte einen Schaden verursachen, ist dieser durch die Betriebshaftpflicht gedeckt.
Ja, natürlich sind auch Besucher und Kunden in den Büroräumen versichert. Wurde zum Beispiel gerade frisch geputzt und ein Kunde rutscht auf der Treppe vor dem Büro aus, zahlt die Betriebshaftpflichtversicherung die Behandlungskosten und dessen Verdienstausfall sowie ein Schmerzensgeld. Gleiches gilt z.B. bei versäumter Schneeräumpflicht im Winter vor dem Büro.
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