Gebäu­de­ver­si­che­rung Brand­scha­den: Leis­tun­gen der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bei Brand­scha­den am Haus

Ein Brand kann schwe­re Schä­den ver­ur­sa­chen – wir zei­gen, was genau ver­si­chert ist, wie die Regu­lie­rung von Brand­scha­dens abläuft und wor­auf Sie ach­ten müs­sen. Ein typi­scher Scha­dens­fall ist dabei der Woh­nungs­brand, der sowohl das Wohn­ge­bäu­des als auch den Inhalt Ihrer Immo­bi­lie betref­fen kann.

Dachgeschoss eines Wohnhauses in Flammen, dichter Rauch steigt auf

Ein Brand zählt zu den schlimms­ten Risi­ken, die ein Eigen­heim oder ande­re Immo­bi­li­en bedro­hen kön­nen – und tritt häu­fi­ger auf, als vie­le den­ken. Ob durch defek­te Elek­tro­ge­rä­te, fahr­läs­si­ges Ver­hal­ten oder einen Blitz­ein­schlag: Ist das Feu­er erst ent­facht, bleibt oft nur noch Schutt und Asche zurück. Die Schä­den sind nicht nur emo­tio­nal belas­tend, son­dern finan­zi­ell exis­tenz­be­dro­hend. Gera­de für Eigen­tü­mer von Wohn­ge­bäu­des, Woh­nun­gen oder gewerb­lich genutz­ten Immo­bi­li­en ist eine Brand­schutz­ver­si­che­rung unver­zicht­bar, um sich vor den finan­zi­el­len Fol­gen zu schüt­zen.

Über­blick und Inhalt: In die­sem Arti­kel erhal­ten Sie einen Über­blick über die wich­tigs­ten Aspek­te rund um die Brand­schutz­ver­si­che­rung. Wir erläu­tern den Inhalt der ver­schie­de­nen Ver­si­che­rungs­ar­ten, zei­gen Unter­schie­de auf und geben Tipps zur opti­ma­len Absi­che­rung.

Hier kommt die Brand­ver­si­che­rung ins Spiel. Sie schützt Ihr Zuhau­se – und damit alles, was Sie sich auf­ge­baut haben – vor den finan­zi­el­len Fol­gen eines Feu­ers. In den meis­ten Fäl­len ist die­ser Schutz Teil Ihrer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung und zusätz­lich in der Haus­rat­ver­si­che­rung ent­hal­ten. Doch nicht jeder Tarif bie­tet aus­rei­chen­den Schutz – vor allem, wenn es um Fol­ge­schä­den oder gro­be Fahr­läs­sig­keit geht.

In die­sem Bei­trag zei­gen wir Ihnen, war­um der Brand­schutz in der Gebäu­de­ver­si­che­rung so ent­schei­dend ist, wel­che Leis­tun­gen ent­hal­ten sind, wann Ver­si­che­rer zah­len – und wann nicht – und wor­auf Sie beim Abschluss ach­ten soll­ten.

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Ein Brand zer­stört nicht nur Ihr Zuhau­se – son­dern auch Ihre finan­zi­el­le Sicher­heit. Die rich­ti­ge Ver­si­che­rung schützt.

War­um eine Brand­ver­si­che­rung unver­zicht­bar ist

Ein Brand ent­steht oft plötz­lich – durch tech­ni­sche Defek­te, Fahr­läs­sig­keit oder äuße­re Ein­flüs­se. Die Fol­gen sind häu­fig dra­ma­tisch: Zer­stör­te Gebäu­de, beschä­dig­ter Haus­rat und hohe Kos­ten für Wie­der­auf­bau, Ersatz oder Unter­brin­gung. Eine gute Brand­ver­si­che­rung, meist inte­griert in Wohn­ge­bäu­de- und Haus­rat­ver­si­che­rung, schützt vor genau die­sen Risi­ken – und sichert Ihr Zuhau­se, Ihre Fami­lie und Ihr Ver­mö­gen nach­hal­tig ab.

Brän­de ent­ste­hen durch ver­schie­de­ne Ursa­chen wie tech­ni­sche Defek­te, unsach­ge­mä­ßen Umgang mit Kabeln, defek­te Kabel, Explo­sio­nen oder offe­ne Flam­men – jede Brand­ur­sa­che kann gra­vie­ren­de Fol­gen haben. Beson­ders bei Woh­nungs­brän­den sind elek­tri­sche Defek­te, mensch­li­che Unacht­sam­keit und tech­ni­sche Feh­ler häu­fi­ge Aus­lö­ser. Feu­er­ver­si­che­run­gen bie­ten hier umfas­sen­den Schutz und der Ver­si­che­rer unter­stützt die Ver­si­cher­ten aktiv bei der Scha­dens­re­gu­lie­rung. Die Höhe des Scha­dens wird vom Ver­si­che­rer ermit­telt und ist ent­schei­dend für die Regu­lie­rung und die Aus­zah­lung der Ver­si­che­rungs­sum­me. In vie­len Fäl­len ist grob fahr­läs­sig ver­ur­sach­tes Ver­hal­ten eine beson­de­re Fal­le, da die Fol­ge Leis­tungs­kür­zun­gen oder sogar den Ver­lust des Ver­si­che­rungs­schut­zes bedeu­ten kann – hier greift oft die Haft­pflicht­ver­si­che­rung oder pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung, ins­be­son­de­re bei Schä­den an Drit­ten. Die Haus­rat- und Feu­er­ver­si­che­rung schützt nicht nur die Woh­nung, son­dern auch die Ein­rich­tung, Woh­nun­gen in Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern und ist bei Woh­nungs­brän­den unver­zicht­bar. Auch der Kel­ler spielt eine wich­ti­ge Rol­le, da dort gela­ger­te Doku­men­te und Gegen­stän­de für die Scha­dens­re­gu­lie­rung doku­men­tiert wer­den soll­ten. Sta­tis­ti­ken zei­gen zahl­rei­che Fäl­le von Brän­den, wobei typi­sche Fal­len wie über­las­te­te Steck­do­sen, defek­te Kabel oder unsach­ge­mä­ßer Umgang mit Feu­er immer wie­der zu Schä­den füh­ren. Im Scha­dens­fall erhal­ten die Ver­si­cher­ten umfas­sen­de Unter­stüt­zung durch den Ver­si­che­rer – von der Gut­ach­ten­er­stel­lung bis zur Orga­ni­sa­ti­on der Auf­räum­ar­bei­ten.

  • Defek­te Elek­tro­ge­rä­te und Kurz­schlüs­se

  • Offe­nes Feu­er (z. B. Ker­zen, Kamin, Grill)

  • Über­hitz­tes Öl auf dem Herd

  • Blitz­schlag oder Brand­stif­tung

Laut IFS-Sta­tis­tik 2022 ist Elek­tri­zi­tät mit 28 % die häu­figs­te Ursa­che.

Die Brand­ver­si­che­rung schützt Sie vor hohen Kos­ten, wenn Feu­er oder Fol­ge­schä­den auf­tre­ten:

  • Repa­ra­tur oder Neu­bau des Gebäu­des

  • Sanie­rung von Ruß- und Rauch­schä­den

  • Aufräum‑, Abriss- und Ent­sor­gungs­kos­ten

  • Kos­ten für Hotel oder Ersatz­un­ter­kunft

  • Erstat­tung von Feu­er­wehr­ein­sät­zen

Wich­tig: Auch Lösch­was­ser kann erheb­li­che Schä­den ver­ur­sa­chen – ist aber meist mit­ver­si­chert.

Ein gro­ßer Schwach­punkt vie­ler älte­rer Tari­fe: Schä­den durch gro­be Fahr­läs­sig­keit sind nicht auto­ma­tisch ver­si­chert.

Bei­spie­le:

  • Ker­ze brennt unbe­auf­sich­tigt wei­ter

  • Herd bleibt ver­se­hent­lich ein­ge­schal­tet

  • Grill zu nah an der Haus­wand

Moder­ne Tari­fe bie­ten Ver­zicht auf die Ein­re­de gro­ber Fahr­läs­sig­keit – und schüt­zen Sie damit umfas­sen­der.

Auch wäh­rend der Bau­pha­se kann es bren­nen – etwa durch elek­tri­sche Arbei­ten oder Blitz­ein­schlag.

Des­halb wich­tig:

Ohne die­sen Schutz kann ein Brand wäh­rend der Bau­pha­se den kom­plet­ten Bau gefähr­den.

Vom Ruß bis zum Wie­der­auf­bau – was die Brand­ver­si­che­rung tat­säch­lich leis­tet

Was ist in der Brand­ver­si­che­rung ent­hal­ten?

Eine gute Brand­ver­si­che­rung schützt nicht nur bei Feu­er – son­dern auch bei vie­len damit ver­bun­de­nen Schä­den. Ent­schei­dend ist, was genau ver­si­chert ist – und was nicht.

Brand­ver­si­che­run­gen, ins­be­son­de­re die Gebäu­de­brand­ver­si­che­rung als Teil der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung, bie­ten umfas­sen­den Schutz gegen Brand‑, Blitz- und Explo­si­ons­schä­den am Gebäu­de und sichern so den finan­zi­el­len Schutz im Scha­dens­fall.

Die Brand­ver­si­che­rung ist ein fes­ter Bestand­teil moder­ner Wohn­ge­bäu­de- und Haus­rat­ver­si­che­run­gen. Sie ersetzt nicht nur Schä­den, die direkt durch Feu­er ent­ste­hen, son­dern auch Fol­ge­schä­den wie Ruß, Rauch oder Lösch­was­ser – sofern sie ver­trag­lich ein­ge­schlos­sen sind. Bei der Gebäu­de­ver­si­che­rung betrifft der Schutz ins­be­son­de­re alle fest mit dem Haus ver­bun­de­nen Bestand­tei­le: Dach, Wän­de, Böden, Fens­ter, Türen und tech­ni­sche Anla­gen. Die Haus­rat­ver­si­che­rung wie­der­um deckt beweg­li­che Gegen­stän­de wie Möbel, Klei­dung oder Elek­tro­ge­rä­te ab, wobei die genaue Ermitt­lung des Haus­rats und des­sen Wert essen­zi­ell ist, um Unter­ver­si­che­rung zu ver­mei­den.

Je nach Tarif und Ver­si­che­rer kann der Leis­tungs­um­fang stark vari­ie­ren. Beson­ders wich­tig: Der Ver­si­che­rungs­schutz greift nur bei soge­nann­tem bestim­mungs­wid­ri­gem Brand – also wenn sich Feu­er unkon­trol­liert und selbst­stän­dig aus­brei­tet. Bei einem Feu­er­scha­den, wie er durch Brän­de in Woh­nun­gen oder Häu­sern ent­ste­hen kann, sind sowohl direk­te als auch indi­rek­te Schä­den durch Brän­de abge­deckt. Geplan­te Feu­er (z. B. Kamin) sind nur mit Zusatz­bau­stei­nen abge­si­chert.

Typi­sche Leis­tun­gen der Brand­ver­si­che­rung

Was nicht auto­ma­tisch ent­hal­ten ist

Was kos­tet der Schutz vor Feu­er? – Und wie Sie Unter­ver­si­che­rung ver­mei­den

Kos­ten und Tarif­un­ter­schie­de bei der Brand­ver­si­che­rung

Die Kos­ten für eine Brand­ver­si­che­rung hän­gen stark vom Tarif, dem Ver­si­che­rungs­um­fang und den Eigen­schaf­ten Ihrer Immo­bi­lie ab. Doch nicht nur der Preis, son­dern vor allem der Schutz­um­fang ent­schei­det, ob ein Tarif wirk­lich sinn­voll ist.

Eine Brand­ver­si­che­rung ist in der Regel kein eigen­stän­di­ger Ver­trag, son­dern Bestand­teil der Wohn­ge­bäu­de- und/oder Haus­rat­ver­si­che­rung. Für ein durch­schnitt­li­ches Ein­fa­mi­li­en­haus mit etwa 120–150 m² Wohn­flä­che lie­gen die Kos­ten – je nach Regi­on, Aus­stat­tung und Tarif­um­fang – bei 150 € bis 350 € pro Jahr. In sehr güns­ti­gen Basis­ta­ri­fen sind jedoch oft wich­ti­ge Leis­tun­gen wie gro­be Fahr­läs­sig­keit oder Über­span­nungs­schä­den nicht ent­hal­ten. Hoch­wer­ti­ge Tari­fe mit erwei­ter­ten Leis­tun­gen kön­nen auch deut­lich teu­rer sein – bie­ten im Scha­dens­fall aber eine deut­lich höhe­re Sicher­heit.

Die Prä­mi­en­be­rech­nung erfolgt meist auf Grund­la­ge des 1914er-Werts, ergänzt durch aktu­el­le Daten wie Bau­art­klas­se, Gebäu­de­typ, Wohn­flä­che, Aus­stat­tungs­stan­dard und Lage. Beson­ders wich­tig sind hier­bei die Gebäu­de­da­ten, da sie die bau­li­chen Merk­ma­le und Risi­ko­fak­to­ren Ihrer Immo­bi­lie erfas­sen und maß­geb­lich die Höhe der Ver­si­che­rungs­sum­me sowie den indi­vi­du­el­len Schutz beein­flus­sen. Vie­le Ver­si­che­rer set­zen dabei auf den soge­nann­ten glei­ten­den Neu­wert, um sicher­zu­stel­len, dass der Ver­si­che­rungs­schutz auch bei stei­gen­den Bau­kos­ten aus­reicht.

Um Ihnen einen bes­se­ren Über­blick zu geben, fin­den Sie nach­fol­gend eine Bei­spiel­rech­nung: Für ein Wohn­ge­bäu­de mit 140 m² Wohn­flä­che, moder­ner Aus­stat­tung und mitt­le­rem Risi­ko­fak­tor kann die jähr­li­che Prä­mie – abhän­gig von den ange­ge­be­nen Gebäu­de­da­ten und dem gewähl­ten Tarif – bei­spiels­wei­se bei 220 € lie­gen. Die­se Bei­spiel­rech­nung ver­deut­licht, wie sich indi­vi­du­el­le Fak­to­ren auf die Kos­ten Ihrer Brand­ver­si­che­rung aus­wir­ken kön­nen.

Beim Tarif­ver­gleich soll­ten Sie beson­ders auf die ent­hal­te­ne Deckungs­sum­me ach­ten – sie muss aus­rei­chen, um Ihr Haus im Ernst­fall voll­stän­dig wie­der­auf­bau­en zu kön­nen. Auch die Mit­ver­si­che­rung gro­ber Fahr­läs­sig­keit ist ent­schei­dend, denn vie­le Feu­er­schä­den ent­ste­hen durch klei­ne Unacht­sam­kei­ten. Ach­ten Sie außer­dem dar­auf, wel­che Neben­leis­tun­gen im Scha­den­fall über­nom­men wer­den – etwa Auf­räum­kos­ten, Feu­er­wehr­ein­sät­ze oder Hotel­über­nach­tun­gen. Prü­fen Sie, ob Seng- oder Schmor­schä­den, Schä­den durch Nutz­feu­er oder Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen aus­drück­lich ein­ge­schlos­sen sind. Auch eine ver­ein­bar­te Selbst­be­tei­li­gung kann sich auf die Bei­trags­hö­he aus­wir­ken – sie senkt zwar die Prä­mie, redu­ziert aber auch die Ver­si­che­rungs­leis­tung im Ernst­fall.

Tipp: Ein zu güns­ti­ger Tarif kann im Scha­dens­fall teu­er wer­den – wer auf umfas­sen­den Schutz setzt, ist bes­ser bera­ten, in Qua­li­tät zu inves­tie­ren.

Brand­ver­si­che­rung ver­glei­chen

Die­se Bau­stei­ne soll­ten Sie im Blick behal­ten

Ergän­zen­der Schutz für Ihre Immo­bi­lie – jetzt sinn­voll kom­bi­nie­ren

Eine Brand­ver­si­che­rung bil­det die Basis – doch vie­le Gefah­ren lau­ern dar­über hin­aus. Gera­de für ver­schie­de­ne Immo­bi­li­en, wie Eigen­hei­me oder gewerb­lich genutz­te Objek­te, ist ein umfas­sen­der Ver­si­che­rungs­schutz beson­ders wich­tig. Nur in Kom­bi­na­ti­on mit wei­te­ren Ele­men­ten wie Leitungswasser‑, Sturm- oder Ele­men­tar­schutz ent­steht ein wirk­lich umfas­sen­der Gebäu­de­schutz. Beson­ders bei älte­ren Häu­sern, häu­fi­ge­rem Unwet­ter oder tech­ni­schen Risi­ken lohnt es sich, die Zusatz­bau­stei­ne genau zu prü­fen – und gezielt abzu­si­chern.

Ele­men­tar­ver­si­che­rung
Straße und Häuser stehen nach starkem Hochwasser unter Wasser in einer überfluteten Ortschaft

Stark­re­gen, Über­schwem­mung oder Erd­rutsch – Natur­ge­fah­ren neh­men zu und ver­ur­sa­chen Mil­lio­nen­schä­den. Die Ele­men­tar­ver­si­che­rung ist heu­te kein Luxus mehr, son­dern wich­ti­ger Zusatz­schutz. Sie ergänzt die Brand­ver­si­che­rung um Risi­ken, die in der Basis­de­ckung oft feh­len.

Lei­tungs­was­ser­ver­si­che­rung
Wasserschaden durch undichte Rohrleitung in einer Zimmerdecke

Defek­te Roh­re, geplatz­te Schläu­che oder Frost­schä­den – Lei­tungs­was­ser­schä­den gehö­ren zu den häu­figs­ten Gebäu­de­schä­den in Deutsch­land. Die­se Ver­si­che­rung schützt Sie vor teu­ren Repa­ra­tu­ren an Böden, Wän­den und Decken – auch bei Schim­mel­bil­dung durch Feuch­tig­keit.

Sturm­ver­si­che­rung
Gewitterhimmel mit Blitzeinschlag über Wohnsiedlung bei Sonnenuntergang (77 Zeichen)

Stür­me mit Wind­stär­ken über 62 km/h kön­nen Dächer abde­cken, Fens­ter zer­stö­ren oder gan­ze Fas­sa­den beschä­di­gen. Die Sturm­ver­si­che­rung ist oft Bestand­teil der Gebäu­de­ver­si­che­rung – ein geziel­ter Blick auf den Umfang lohnt sich den­noch. Auch Hagel ist meist mit­ver­si­chert.

Zwei Ver­si­che­run­gen – zwei Per­spek­ti­ven auf den­sel­ben Brand

Wohn­ge­bäu­de- oder Haus­rat­ver­si­che­rung – wer zahlt bei Brand­schä­den?

Vie­le Haus­be­sit­zer fra­gen sich: Reicht eine Ver­si­che­rung bei Brand­schä­den – oder brau­che ich bei­de? Die kla­re Ant­wort: Wohn­ge­bäu­de- und Haus­rat­ver­si­che­rung grei­fen bei einem Brand an unter­schied­li­chen Stel­len, ergän­zen sich aber ide­al. Wer nur eine davon besitzt, ris­kiert im Ernst­fall hohe finan­zi­el­le Ver­lus­te.

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt alle fest ver­bau­ten Tei­le des Hau­ses ab: Dach, Fas­sa­de, Böden, Fens­ter, Türen, Lei­tun­gen und tech­ni­sche Instal­la­tio­nen wie Hei­zun­gen oder elek­tri­sche Anla­gen. Wird das Haus durch einen Brand beschä­digt, über­nimmt sie die Kos­ten für Repa­ra­tur, Wie­der­auf­bau, Sanie­rung sowie gege­be­nen­falls Abriss und Ent­sor­gung.

Die Haus­rat­ver­si­che­rung hin­ge­gen schützt das gesam­te beweg­li­che Inven­tar – also alles, was Sie beim Umzug theo­re­tisch mit­neh­men könn­ten. Dazu zäh­len Möbel, Klei­dung, Haus­halts­ge­rä­te, Elek­tro­ge­rä­te, Bücher, Wert­ge­gen­stän­de, aber auch Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de wie Tep­pi­che, Lam­pen oder Vor­hän­ge. Ist bei­spiels­wei­se die Küche aus­ge­brannt oder das Wohn­zim­mer durch Rauch und Lösch­was­ser zer­stört, ersetzt die Haus­rat­ver­si­che­rung den Wert die­ser Gegen­stän­de. Beson­ders wich­tig: Bei einem Woh­nungs­brand sind sämt­li­che Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de in Ihrer Woh­nung über die Haus­rat­ver­si­che­rung gegen Schä­den abge­si­chert.

Wich­tig zu wis­sen: Auch Fol­ge­schä­den durch Ruß, Rauch oder Lösch­was­ser sind – je nach Tarif – bei bei­den Ver­si­che­run­gen mit­ver­si­chert. Je hoch­wer­ti­ger der Tarif, des­to bes­ser die Erstat­tung. Eini­ge Ver­si­che­rer über­neh­men dar­über hin­aus sogar Lager­kos­ten für gebor­ge­ne Gegen­stän­de oder die Kos­ten einer Ersatz­un­ter­kunft, wenn das Haus vor­über­ge­hend unbe­wohn­bar ist.

Zusätz­lich kann eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung rele­vant wer­den, wenn durch einen Woh­nungs­brand Schä­den an frem­dem Eigen­tum oder an Nach­bar­woh­nun­gen ent­ste­hen – sie über­nimmt in sol­chen Fäl­len die Regu­lie­rung der Scha­dens­er­satz­an­sprü­che.

Tipp: Nur mit bei­den Poli­cen – Wohn­ge­bäu­de und Haus­rat – ist man im Fall eines Bran­des rund­um geschützt. Wer auf eine der bei­den ver­zich­tet, trägt im Scha­dens­fall erheb­li­che finan­zi­el­le Risi­ken.

Wenn es gebrannt hat – die­se Schrit­te ent­schei­den über Ihre Ent­schä­di­gung

Was tun nach einem Brand? – So ver­hal­ten Sie sich rich­tig im Scha­dens­fall

Ein Brand ist ein Schock­mo­ment – doch wie Sie danach han­deln, beein­flusst maß­geb­lich, ob und wie schnell Ihre Ver­si­che­rung zahlt. Ein durch­dach­tes Vor­ge­hen spart nicht nur Zeit und Ner­ven, son­dern sichert auch Ihre finan­zi­el­len Ansprü­che.

Nach einem Brand zählt vor allem eines: schnell, kor­rekt und struk­tu­riert zu han­deln. Sobald Gefahr für Leib und Leben gebannt ist und die Feu­er­wehr den Brand gelöscht hat, beginnt die Auf­ar­bei­tung. Und die ist nicht nur emo­tio­nal belas­tend, son­dern auch orga­ni­sa­to­risch for­dernd. Ver­säum­nis­se oder Feh­ler in den ers­ten Stun­den und Tagen nach dem Vor­fall kön­nen dazu füh­ren, dass die Ver­si­che­rung Leis­tun­gen kürzt oder ganz ver­wei­gert.

Zunächst soll­ten Sie den Scha­den doku­men­tie­ren – am bes­ten mit Fotos oder Vide­os direkt nach dem Feu­er. Las­sen Sie die betrof­fe­ne Immo­bi­lie von Fach­leu­ten begut­ach­ten und fer­ti­gen Sie ein Ver­zeich­nis der beschä­dig­ten oder zer­stör­ten Gegen­stän­de an (bei Haus­rat). Mel­den Sie den Scha­den umge­hend Ihrer Ver­si­che­rung, idea­ler­wei­se schrift­lich und mit allen ver­füg­ba­ren Bele­gen. Vie­le Ver­si­che­rer erwar­ten die Mel­dung inner­halb von 3 Tagen – bei gro­ber Ver­zö­ge­rung dro­hen Leis­tungs­kür­zun­gen.

Eine voll­stän­di­ge und sorg­fäl­ti­ge Doku­men­ta­ti­on ist ent­schei­dend für eine rei­bungs­lo­se Scha­dens­re­gu­lie­rung, da sie die Grund­la­ge für die Bewer­tung und Erstat­tung durch den Ver­si­che­rer bil­det. Wich­ti­ge Unter­la­gen soll­ten Sie mög­lichst sicher, zum Bei­spiel auch im Kel­ler, auf­be­wah­ren, damit sie im Scha­dens­fall griff­be­reit sind. Ihr Ver­si­che­rer bie­tet Ihnen Unter­stüt­zung bei der Orga­ni­sa­ti­on von Gut­ach­ten und der Abwick­lung von Auf­räum­ar­bei­ten, um Sie im Scha­den­ma­nage­ment best­mög­lich zu ent­las­ten.

Wich­tig ist außer­dem, dass kei­ne eigen­mäch­ti­gen Repa­ra­tu­ren durch­ge­führt wer­den, bevor der Ver­si­che­rer den Scha­den nicht begut­ach­tet oder frei­ge­ge­ben hat. Klei­ne Siche­rungs­maß­nah­men (z. B. gegen Fol­ge­schä­den durch Regen) dür­fen Sie jedoch sofort ein­lei­ten. Bei Ver­dacht auf Brand­stif­tung oder Fahr­läs­sig­keit soll­ten Sie die Poli­zei hin­zu­zie­hen – auch das erwar­tet der Ver­si­che­rer als Teil Ihrer Mit­wir­kungs­pflich­ten.

Check­lis­te: Was Sie nach einem Brand tun soll­ten

Feu­er­wehr, Poli­zei und ggf. Ret­tung rufen

Gefahr­stel­le absi­chern – Zutritt nur mit Frei­ga­be durch Pro­fis

Fotos und Vide­os vom Scha­den machen

Fotos und Vide­os vom Scha­den machen

Ver­si­che­rung schnellst­mög­lich infor­mie­ren

Auf­stel­lung beschä­dig­ter Gegen­stän­de erstel­len

Kei­ne Auf­räum­ar­bei­ten ohne Rück­spra­che durch­füh­ren

Maß­nah­men zur Scha­den­min­de­rung tref­fen (z. B. Abde­cken)

Alle Doku­men­te auf­be­wah­ren: Feu­er­wehr­be­richt, Kos­ten­vor­anschlä­ge, Kauf­be­le­ge

Gut infor­miert – bevor es brennt

Wich­ti­ge Fra­gen zur Brand­ver­si­che­rung, die sich vie­le stel­len

Vie­le Haus­be­sit­zer beschäf­ti­gen sich erst nach einem Scha­dens­fall mit ihrer Brand­ver­si­che­rung – und stel­len dann fest, dass wich­ti­ge Leis­tun­gen feh­len oder unklar sind. Hier fin­den Sie die wich­tigs­ten Fra­gen, die sich Eigen­tü­mer und Ver­si­cher­te häu­fig stel­len, noch bevor sie sich für einen Tarif ent­schei­den:

Die Gebäu­de­ver­si­che­rung über­nimmt Schä­den durch Feu­er, sofern der Brand durch Blitz­schlag, Explo­si­on, Implo­si­on oder Über­span­nung aus­ge­löst wur­de – und kei­ne gro­be Fahr­läs­sig­keit vor­liegt. Zu den ver­si­cher­ten Ursa­chen zäh­len dabei neben Explo­sio­nen auch ver­schie­de­ne ande­re Ursa­chen wie tech­ni­sche Defek­te, mensch­li­ches Fehl­ver­hal­ten oder exter­ne Ein­flüs­se. Ver­si­chert sind ins­be­son­de­re Dach, Wän­de, Fens­ter, Türen sowie fest ver­bau­te Instal­la­tio­nen (z. B. Hei­zung, Elek­trik). Auch Fol­ge­schä­den durch Lösch­was­ser, Rauch oder Ruß wer­den in der Regel ersetzt.

Ja, aber nur mit Ein­schrän­kun­gen: Bei ein­fa­cher Fahr­läs­sig­keit wird meist voll gezahlt. Bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit (z. B. bren­nen­de Ker­ze unbe­auf­sich­tigt gelas­sen) kann die Ver­si­che­rung die Leis­tung antei­lig kür­zen oder ver­wei­gern – es sei denn, der Tarif ent­hält eine gro­be Fahr­läs­sig­keits­klau­sel.

Ja, Blitz­schlag zählt zu den klas­si­schen Feu­er­ge­fah­ren und ist bei allen gän­gi­gen Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen mit­ver­si­chert. Es gel­ten aber kla­re Anfor­de­run­gen an den tech­ni­schen Nach­weis – etwa durch einen Elek­tri­ker oder durch Schä­den an der elek­tri­schen Anla­ge.

Bewah­ren Sie Ruhe und han­deln Sie struk­tu­riert:

  • Feu­er­wehr infor­mie­ren und Brand löschen las­sen

  • Poli­zei ein­schal­ten bei Ver­dacht auf Brand­stif­tung

  • Scha­den umfang­reich doku­men­tie­ren (Fotos, Vide­os)

  • Ver­si­che­rung sofort schrift­lich infor­mie­ren

  • Berich­te von Feuerwehr/Polizei mit ein­rei­chen

Ja. Die meis­ten Gebäu­de­ver­si­che­run­gen decken auch Löschwasser‑, Rauch- und Ruß­schä­den infol­ge eines Bran­des ab – sofern sie im direk­ten Zusam­men­hang mit dem Brand­er­eig­nis ste­hen. Wich­tig: Dies gilt nur, wenn der Bau­stein Feu­er im Ver­trag ein­ge­schlos­sen ist.

Ja, wenn eine Oblie­gen­heits­pflicht ver­letzt wur­de (z. B. ver­spä­te­te Mel­dung, unsach­ge­mä­ße Instal­la­ti­on, Pflicht­ver­let­zung) oder gro­be Fahr­läs­sig­keit ohne ent­spre­chen­de Absi­che­rung vor­liegt. Auch bei nach­ge­wie­se­ner Brand­stif­tung durch den Ver­si­che­rungs­neh­mer ist kein Ver­si­che­rungs­schutz gege­ben.

In vie­len Fäl­len ja – ins­be­son­de­re, wenn Fremd­ver­schul­den oder Brand­stif­tung nicht aus­ge­schlos­sen wer­den kann. Die Poli­zei erstellt dann ein Pro­to­koll, das für die Scha­den­re­gu­lie­rung rele­vant sein kann. Bei klei­ne­ren Brand­er­eig­nis­sen ist nicht immer eine Mel­dung not­wen­dig – Ihre Ver­si­che­rung klärt dies im Ein­zel­fall.

Nein. Die Gebäu­de­ver­si­che­rung deckt aus­schließ­lich Schä­den am Gebäu­de selbst. Für beweg­li­ches Inven­tar, Möbel, Klei­dung oder tech­ni­sche Gerä­te ist eine Haus­rat­ver­si­che­rung erfor­der­lich.

Je nach Scha­den­hö­he und Umfang der Ermitt­lun­gen kann es zwi­schen weni­gen Wochen bis zu meh­re­ren Mona­ten dau­ern. Eine voll­stän­di­ge Doku­men­ta­ti­on und die Mit­wir­kung des Ver­si­che­rungs­neh­mers beschleu­ni­gen die Regu­lie­rung deut­lich.

Ja. Vie­le Tari­fe las­sen sich durch Zusatz­bau­stei­ne erwei­tern – z. B. um gro­be Fahr­läs­sig­keit, Ele­men­tar­schä­den oder Pho­to­vol­ta­ik-Anla­gen. Eine Tarif­um­stel­lung oder Erwei­te­rung soll­te vor einem Scha­den­er­eig­nis erfol­gen.

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Zusam­men­fas­sung

Ein Brand kann alles zer­stö­ren – Ihr Zuhau­se, Ihren Besitz und Ihre finan­zi­el­le Sicher­heit. Umso wich­ti­ger ist es, recht­zei­tig für den Ernst­fall vor­zu­sor­gen. Die Brand­ver­si­che­rung, meist Bestand­teil der Wohn­ge­bäu­de- und Haus­rat­ver­si­che­rung, schützt vor den finan­zi­el­len Fol­gen eines Feu­ers – ein­schließ­lich Löschwasser‑, Ruß- und Rauch­schä­den. Doch nicht alle Tari­fe leis­ten gleich gut: Ent­schei­dend ist, wel­che Schä­den mit­ver­si­chert sind und ob auch gro­be Fahr­läs­sig­keit ein­ge­schlos­sen ist.

Ein umfas­sen­der Ver­si­che­rungs­schutz beginnt mit einer indi­vi­du­el­len Tarif­prü­fung, berück­sich­tigt den glei­ten­den Neu­wert und umfasst – im Ide­al­fall – auch Zusatz­ri­si­ken wie Seng­schä­den, Nutz­feu­er oder Schä­den an Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen. Wer sich zusätz­lich infor­miert, wie man sich im Scha­dens­fall rich­tig ver­hält und wel­che Schrit­te für eine rei­bungs­lo­se Abwick­lung not­wen­dig sind, ist auf der siche­ren Sei­te. Denn Brand­schutz endet nicht bei Rauch­mel­dern – er beginnt mit der rich­ti­gen Poli­ce.

Häu­fi­ge Fra­gen

Wel­che Rol­le spielt der Bau­zu­stand des Gebäu­des bei Brand­schä­den?

Ein schlech­ter Bau­zu­stand oder ver­al­te­te Elek­trik kann als Risi­ko­fak­tor gewer­tet wer­den. Wird dies im Scha­dens­fall fest­ge­stellt, kann die Ver­si­che­rung die Leis­tung anpas­sen oder ver­wei­gern, wenn die Risi­ken nicht kor­rekt ange­ge­ben wur­den.

Die Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung schützt wäh­rend der Bau­pha­se gegen Brand­schä­den – oft bei­trags­frei als Bestand­teil der spä­te­ren Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Erst nach Fer­tig­stel­lung greift der voll­um­fäng­li­che Schutz der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung.

Nein. Gara­gen, Car­ports oder Gar­ten­häu­ser müs­sen aus­drück­lich im Ver­trag genannt und mit­ver­si­chert sein – andern­falls besteht kein Schutz bei Brand­schä­den.

Rauch­mel­der­pflicht besteht in allen Bun­des­län­dern. Bei Ver­stoß kann dies – ins­be­son­de­re bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit – zu Leis­tungs­kür­zun­gen füh­ren. Ein Nach­weis (z. B. Kauf­be­leg, War­tungs­pro­to­koll) dient der Absi­che­rung im Scha­den­fall.