Gebäudeversicherung Brandschaden: Leistungen der Wohngebäudeversicherung bei Brandschaden am Haus
Ein Brand kann schwere Schäden verursachen – wir zeigen, was genau versichert ist, wie die Regulierung von Brandschadens abläuft und worauf Sie achten müssen. Ein typischer Schadensfall ist dabei der Wohnungsbrand, der sowohl das Wohngebäudes als auch den Inhalt Ihrer Immobilie betreffen kann.
Ein Brand zählt zu den schlimmsten Risiken, die ein Eigenheim oder andere Immobilien bedrohen können – und tritt häufiger auf, als viele denken. Ob durch defekte Elektrogeräte, fahrlässiges Verhalten oder einen Blitzeinschlag: Ist das Feuer erst entfacht, bleibt oft nur noch Schutt und Asche zurück. Die Schäden sind nicht nur emotional belastend, sondern finanziell existenzbedrohend. Gerade für Eigentümer von Wohngebäudes, Wohnungen oder gewerblich genutzten Immobilien ist eine Brandschutzversicherung unverzichtbar, um sich vor den finanziellen Folgen zu schützen.
Überblick und Inhalt: In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Aspekte rund um die Brandschutzversicherung. Wir erläutern den Inhalt der verschiedenen Versicherungsarten, zeigen Unterschiede auf und geben Tipps zur optimalen Absicherung.
Hier kommt die Brandversicherung ins Spiel. Sie schützt Ihr Zuhause – und damit alles, was Sie sich aufgebaut haben – vor den finanziellen Folgen eines Feuers. In den meisten Fällen ist dieser Schutz Teil Ihrer Wohngebäudeversicherung und zusätzlich in der Hausratversicherung enthalten. Doch nicht jeder Tarif bietet ausreichenden Schutz – vor allem, wenn es um Folgeschäden oder grobe Fahrlässigkeit geht.
In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, warum der Brandschutz in der Gebäudeversicherung so entscheidend ist, welche Leistungen enthalten sind, wann Versicherer zahlen – und wann nicht – und worauf Sie beim Abschluss achten sollten.
Das Wichtigste im Überblick
- Die Gebäudeversicherung übernimmt Brandschäden am Wohngebäude – sofern Brand, Blitzschlag oder Explosion als Ursache gelten.
- Versichert sind fest mit dem Gebäude verbundene Teile wie Dach, Wände, Fenster, Türen sowie Installationen.
- Auch Folgeschäden durch Löschwasser, Rauch oder Ruß sind mitversichert, sofern der Vertrag den Baustein Feuer enthält.
- Eigenverschulden, grobe Fahrlässigkeit oder mangelnde Wartung können zur Kürzung oder Ablehnung der Leistung führen.
- Für Anbauten, Nebengebäude oder Photovoltaikanlagen ist eine ausdrückliche Mitversicherung erforderlich.
- Eine schnelle Schadenmeldung mit Fotodokumentation und ggf. Polizei- oder Feuerwehrbericht ist entscheidend für die Regulierung des Schadens, da sie eine zügige und vollständige Schadensregulierung ermöglicht.
Daniel Moser

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Ein Brand zerstört nicht nur Ihr Zuhause – sondern auch Ihre finanzielle Sicherheit. Die richtige Versicherung schützt.
Warum eine Brandversicherung unverzichtbar ist
Ein Brand entsteht oft plötzlich – durch technische Defekte, Fahrlässigkeit oder äußere Einflüsse. Die Folgen sind häufig dramatisch: Zerstörte Gebäude, beschädigter Hausrat und hohe Kosten für Wiederaufbau, Ersatz oder Unterbringung. Eine gute Brandversicherung, meist integriert in Wohngebäude- und Hausratversicherung, schützt vor genau diesen Risiken – und sichert Ihr Zuhause, Ihre Familie und Ihr Vermögen nachhaltig ab.
Brände entstehen durch verschiedene Ursachen wie technische Defekte, unsachgemäßen Umgang mit Kabeln, defekte Kabel, Explosionen oder offene Flammen – jede Brandursache kann gravierende Folgen haben. Besonders bei Wohnungsbränden sind elektrische Defekte, menschliche Unachtsamkeit und technische Fehler häufige Auslöser. Feuerversicherungen bieten hier umfassenden Schutz und der Versicherer unterstützt die Versicherten aktiv bei der Schadensregulierung. Die Höhe des Schadens wird vom Versicherer ermittelt und ist entscheidend für die Regulierung und die Auszahlung der Versicherungssumme. In vielen Fällen ist grob fahrlässig verursachtes Verhalten eine besondere Falle, da die Folge Leistungskürzungen oder sogar den Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten kann – hier greift oft die Haftpflichtversicherung oder private Haftpflichtversicherung, insbesondere bei Schäden an Dritten. Die Hausrat- und Feuerversicherung schützt nicht nur die Wohnung, sondern auch die Einrichtung, Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und ist bei Wohnungsbränden unverzichtbar. Auch der Keller spielt eine wichtige Rolle, da dort gelagerte Dokumente und Gegenstände für die Schadensregulierung dokumentiert werden sollten. Statistiken zeigen zahlreiche Fälle von Bränden, wobei typische Fallen wie überlastete Steckdosen, defekte Kabel oder unsachgemäßer Umgang mit Feuer immer wieder zu Schäden führen. Im Schadensfall erhalten die Versicherten umfassende Unterstützung durch den Versicherer – von der Gutachtenerstellung bis zur Organisation der Aufräumarbeiten.
Defekte Elektrogeräte und Kurzschlüsse
Offenes Feuer (z. B. Kerzen, Kamin, Grill)
Überhitztes Öl auf dem Herd
Blitzschlag oder Brandstiftung
Laut IFS-Statistik 2022 ist Elektrizität mit 28 % die häufigste Ursache.
Die Brandversicherung schützt Sie vor hohen Kosten, wenn Feuer oder Folgeschäden auftreten:
Reparatur oder Neubau des Gebäudes
Sanierung von Ruß- und Rauchschäden
Aufräum‑, Abriss- und Entsorgungskosten
Kosten für Hotel oder Ersatzunterkunft
Erstattung von Feuerwehreinsätzen
Wichtig: Auch Löschwasser kann erhebliche Schäden verursachen – ist aber meist mitversichert.
Ein großer Schwachpunkt vieler älterer Tarife: Schäden durch grobe Fahrlässigkeit sind nicht automatisch versichert.
Beispiele:
Kerze brennt unbeaufsichtigt weiter
Herd bleibt versehentlich eingeschaltet
Grill zu nah an der Hauswand
Moderne Tarife bieten Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit – und schützen Sie damit umfassender.
Auch während der Bauphase kann es brennen – etwa durch elektrische Arbeiten oder Blitzeinschlag.
Deshalb wichtig:
Feuerrohbauversicherung schützt schon während der Bauzeit
Oft beitragsfrei im 1. Jahr enthalten
Meist Voraussetzung bei Baufinanzierungen
Ohne diesen Schutz kann ein Brand während der Bauphase den kompletten Bau gefährden.
Vom Ruß bis zum Wiederaufbau – was die Brandversicherung tatsächlich leistet
Was ist in der Brandversicherung enthalten?
Eine gute Brandversicherung schützt nicht nur bei Feuer – sondern auch bei vielen damit verbundenen Schäden. Entscheidend ist, was genau versichert ist – und was nicht.
Brandversicherungen, insbesondere die Gebäudebrandversicherung als Teil der Wohngebäudeversicherung, bieten umfassenden Schutz gegen Brand‑, Blitz- und Explosionsschäden am Gebäude und sichern so den finanziellen Schutz im Schadensfall.
Die Brandversicherung ist ein fester Bestandteil moderner Wohngebäude- und Hausratversicherungen. Sie ersetzt nicht nur Schäden, die direkt durch Feuer entstehen, sondern auch Folgeschäden wie Ruß, Rauch oder Löschwasser – sofern sie vertraglich eingeschlossen sind. Bei der Gebäudeversicherung betrifft der Schutz insbesondere alle fest mit dem Haus verbundenen Bestandteile: Dach, Wände, Böden, Fenster, Türen und technische Anlagen. Die Hausratversicherung wiederum deckt bewegliche Gegenstände wie Möbel, Kleidung oder Elektrogeräte ab, wobei die genaue Ermittlung des Hausrats und dessen Wert essenziell ist, um Unterversicherung zu vermeiden.
Je nach Tarif und Versicherer kann der Leistungsumfang stark variieren. Besonders wichtig: Der Versicherungsschutz greift nur bei sogenanntem bestimmungswidrigem Brand – also wenn sich Feuer unkontrolliert und selbstständig ausbreitet. Bei einem Feuerschaden, wie er durch Brände in Wohnungen oder Häusern entstehen kann, sind sowohl direkte als auch indirekte Schäden durch Brände abgedeckt. Geplante Feuer (z. B. Kamin) sind nur mit Zusatzbausteinen abgesichert.
Typische Leistungen der Brandversicherung
- Reparaturkosten für beschädigte Gebäudeteile
- Neubau oder Wiederherstellung der Immobilie (zum gleitenden Neuwert)
- Ruß‑, Rauch- und Löschwasserschäden
- Abriss- und Entsorgungskosten
- Kosten für Absicherung und Stützkonstruktionen
- Feuerwehrkosten und behördliche Gebühren
- Hotelübernachtungen oder Ersatzwohnung, wenn das Haus unbewohnbar ist
- Transport- und Lagerkosten für geborgene Gegenstände (Hausratversicherung), sowie Erstattung der beschädigten Einrichtung wie Möbel und Elektrogeräte in der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
Was nicht automatisch enthalten ist
- Seng- und Schmorschäden (z. B. durch Zigaretten oder überhitzte Geräte – eine typische Falle, wenn unachtsames Verhalten schnell zur Brandgefahr wird)
- Nutzfeuer-Schäden (z. B. im Kamin oder Backofen)
- Photovoltaikanlagen und andere technische Sonderbauten
- Schäden durch Blitzüberspannung, wenn nicht explizit mitversichert
- Brandschäden durch grobe Fahrlässigkeit, sofern keine entsprechende Klausel enthalten ist
Was kostet der Schutz vor Feuer? – Und wie Sie Unterversicherung vermeiden
Kosten und Tarifunterschiede bei der Brandversicherung
Die Kosten für eine Brandversicherung hängen stark vom Tarif, dem Versicherungsumfang und den Eigenschaften Ihrer Immobilie ab. Doch nicht nur der Preis, sondern vor allem der Schutzumfang entscheidet, ob ein Tarif wirklich sinnvoll ist.
Eine Brandversicherung ist in der Regel kein eigenständiger Vertrag, sondern Bestandteil der Wohngebäude- und/oder Hausratversicherung. Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit etwa 120–150 m² Wohnfläche liegen die Kosten – je nach Region, Ausstattung und Tarifumfang – bei 150 € bis 350 € pro Jahr. In sehr günstigen Basistarifen sind jedoch oft wichtige Leistungen wie grobe Fahrlässigkeit oder Überspannungsschäden nicht enthalten. Hochwertige Tarife mit erweiterten Leistungen können auch deutlich teurer sein – bieten im Schadensfall aber eine deutlich höhere Sicherheit.
Die Prämienberechnung erfolgt meist auf Grundlage des 1914er-Werts, ergänzt durch aktuelle Daten wie Bauartklasse, Gebäudetyp, Wohnfläche, Ausstattungsstandard und Lage. Besonders wichtig sind hierbei die Gebäudedaten, da sie die baulichen Merkmale und Risikofaktoren Ihrer Immobilie erfassen und maßgeblich die Höhe der Versicherungssumme sowie den individuellen Schutz beeinflussen. Viele Versicherer setzen dabei auf den sogenannten gleitenden Neuwert, um sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz auch bei steigenden Baukosten ausreicht.
Um Ihnen einen besseren Überblick zu geben, finden Sie nachfolgend eine Beispielrechnung: Für ein Wohngebäude mit 140 m² Wohnfläche, moderner Ausstattung und mittlerem Risikofaktor kann die jährliche Prämie – abhängig von den angegebenen Gebäudedaten und dem gewählten Tarif – beispielsweise bei 220 € liegen. Diese Beispielrechnung verdeutlicht, wie sich individuelle Faktoren auf die Kosten Ihrer Brandversicherung auswirken können.
Beim Tarifvergleich sollten Sie besonders auf die enthaltene Deckungssumme achten – sie muss ausreichen, um Ihr Haus im Ernstfall vollständig wiederaufbauen zu können. Auch die Mitversicherung grober Fahrlässigkeit ist entscheidend, denn viele Feuerschäden entstehen durch kleine Unachtsamkeiten. Achten Sie außerdem darauf, welche Nebenleistungen im Schadenfall übernommen werden – etwa Aufräumkosten, Feuerwehreinsätze oder Hotelübernachtungen. Prüfen Sie, ob Seng- oder Schmorschäden, Schäden durch Nutzfeuer oder Photovoltaikanlagen ausdrücklich eingeschlossen sind. Auch eine vereinbarte Selbstbeteiligung kann sich auf die Beitragshöhe auswirken – sie senkt zwar die Prämie, reduziert aber auch die Versicherungsleistung im Ernstfall.
Tipp: Ein zu günstiger Tarif kann im Schadensfall teuer werden – wer auf umfassenden Schutz setzt, ist besser beraten, in Qualität zu investieren.
Diese Bausteine sollten Sie im Blick behalten
Ergänzender Schutz für Ihre Immobilie – jetzt sinnvoll kombinieren
Eine Brandversicherung bildet die Basis – doch viele Gefahren lauern darüber hinaus. Gerade für verschiedene Immobilien, wie Eigenheime oder gewerblich genutzte Objekte, ist ein umfassender Versicherungsschutz besonders wichtig. Nur in Kombination mit weiteren Elementen wie Leitungswasser‑, Sturm- oder Elementarschutz entsteht ein wirklich umfassender Gebäudeschutz. Besonders bei älteren Häusern, häufigerem Unwetter oder technischen Risiken lohnt es sich, die Zusatzbausteine genau zu prüfen – und gezielt abzusichern.
Starkregen, Überschwemmung oder Erdrutsch – Naturgefahren nehmen zu und verursachen Millionenschäden. Die Elementarversicherung ist heute kein Luxus mehr, sondern wichtiger Zusatzschutz. Sie ergänzt die Brandversicherung um Risiken, die in der Basisdeckung oft fehlen.
Defekte Rohre, geplatzte Schläuche oder Frostschäden – Leitungswasserschäden gehören zu den häufigsten Gebäudeschäden in Deutschland. Diese Versicherung schützt Sie vor teuren Reparaturen an Böden, Wänden und Decken – auch bei Schimmelbildung durch Feuchtigkeit.
Stürme mit Windstärken über 62 km/h können Dächer abdecken, Fenster zerstören oder ganze Fassaden beschädigen. Die Sturmversicherung ist oft Bestandteil der Gebäudeversicherung – ein gezielter Blick auf den Umfang lohnt sich dennoch. Auch Hagel ist meist mitversichert.
Zwei Versicherungen – zwei Perspektiven auf denselben Brand
Wohngebäude- oder Hausratversicherung – wer zahlt bei Brandschäden?
Viele Hausbesitzer fragen sich: Reicht eine Versicherung bei Brandschäden – oder brauche ich beide? Die klare Antwort: Wohngebäude- und Hausratversicherung greifen bei einem Brand an unterschiedlichen Stellen, ergänzen sich aber ideal. Wer nur eine davon besitzt, riskiert im Ernstfall hohe finanzielle Verluste.
Die Wohngebäudeversicherung deckt alle fest verbauten Teile des Hauses ab: Dach, Fassade, Böden, Fenster, Türen, Leitungen und technische Installationen wie Heizungen oder elektrische Anlagen. Wird das Haus durch einen Brand beschädigt, übernimmt sie die Kosten für Reparatur, Wiederaufbau, Sanierung sowie gegebenenfalls Abriss und Entsorgung.
Die Hausratversicherung hingegen schützt das gesamte bewegliche Inventar – also alles, was Sie beim Umzug theoretisch mitnehmen könnten. Dazu zählen Möbel, Kleidung, Haushaltsgeräte, Elektrogeräte, Bücher, Wertgegenstände, aber auch Einrichtungsgegenstände wie Teppiche, Lampen oder Vorhänge. Ist beispielsweise die Küche ausgebrannt oder das Wohnzimmer durch Rauch und Löschwasser zerstört, ersetzt die Hausratversicherung den Wert dieser Gegenstände. Besonders wichtig: Bei einem Wohnungsbrand sind sämtliche Einrichtungsgegenstände in Ihrer Wohnung über die Hausratversicherung gegen Schäden abgesichert.
Wichtig zu wissen: Auch Folgeschäden durch Ruß, Rauch oder Löschwasser sind – je nach Tarif – bei beiden Versicherungen mitversichert. Je hochwertiger der Tarif, desto besser die Erstattung. Einige Versicherer übernehmen darüber hinaus sogar Lagerkosten für geborgene Gegenstände oder die Kosten einer Ersatzunterkunft, wenn das Haus vorübergehend unbewohnbar ist.
Zusätzlich kann eine Haftpflichtversicherung relevant werden, wenn durch einen Wohnungsbrand Schäden an fremdem Eigentum oder an Nachbarwohnungen entstehen – sie übernimmt in solchen Fällen die Regulierung der Schadensersatzansprüche.
Tipp: Nur mit beiden Policen – Wohngebäude und Hausrat – ist man im Fall eines Brandes rundum geschützt. Wer auf eine der beiden verzichtet, trägt im Schadensfall erhebliche finanzielle Risiken.
Wenn es gebrannt hat – diese Schritte entscheiden über Ihre Entschädigung
Was tun nach einem Brand? – So verhalten Sie sich richtig im Schadensfall
Ein Brand ist ein Schockmoment – doch wie Sie danach handeln, beeinflusst maßgeblich, ob und wie schnell Ihre Versicherung zahlt. Ein durchdachtes Vorgehen spart nicht nur Zeit und Nerven, sondern sichert auch Ihre finanziellen Ansprüche.
Nach einem Brand zählt vor allem eines: schnell, korrekt und strukturiert zu handeln. Sobald Gefahr für Leib und Leben gebannt ist und die Feuerwehr den Brand gelöscht hat, beginnt die Aufarbeitung. Und die ist nicht nur emotional belastend, sondern auch organisatorisch fordernd. Versäumnisse oder Fehler in den ersten Stunden und Tagen nach dem Vorfall können dazu führen, dass die Versicherung Leistungen kürzt oder ganz verweigert.
Zunächst sollten Sie den Schaden dokumentieren – am besten mit Fotos oder Videos direkt nach dem Feuer. Lassen Sie die betroffene Immobilie von Fachleuten begutachten und fertigen Sie ein Verzeichnis der beschädigten oder zerstörten Gegenstände an (bei Hausrat). Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung, idealerweise schriftlich und mit allen verfügbaren Belegen. Viele Versicherer erwarten die Meldung innerhalb von 3 Tagen – bei grober Verzögerung drohen Leistungskürzungen.
Eine vollständige und sorgfältige Dokumentation ist entscheidend für eine reibungslose Schadensregulierung, da sie die Grundlage für die Bewertung und Erstattung durch den Versicherer bildet. Wichtige Unterlagen sollten Sie möglichst sicher, zum Beispiel auch im Keller, aufbewahren, damit sie im Schadensfall griffbereit sind. Ihr Versicherer bietet Ihnen Unterstützung bei der Organisation von Gutachten und der Abwicklung von Aufräumarbeiten, um Sie im Schadenmanagement bestmöglich zu entlasten.
Wichtig ist außerdem, dass keine eigenmächtigen Reparaturen durchgeführt werden, bevor der Versicherer den Schaden nicht begutachtet oder freigegeben hat. Kleine Sicherungsmaßnahmen (z. B. gegen Folgeschäden durch Regen) dürfen Sie jedoch sofort einleiten. Bei Verdacht auf Brandstiftung oder Fahrlässigkeit sollten Sie die Polizei hinzuziehen – auch das erwartet der Versicherer als Teil Ihrer Mitwirkungspflichten.
Checkliste: Was Sie nach einem Brand tun sollten
Feuerwehr, Polizei und ggf. Rettung rufen
Gefahrstelle absichern – Zutritt nur mit Freigabe durch Profis
Fotos und Videos vom Schaden machen
Fotos und Videos vom Schaden machen
Versicherung schnellstmöglich informieren
Aufstellung beschädigter Gegenstände erstellen
Keine Aufräumarbeiten ohne Rücksprache durchführen
Maßnahmen zur Schadenminderung treffen (z. B. Abdecken)
Alle Dokumente aufbewahren: Feuerwehrbericht, Kostenvoranschläge, Kaufbelege
Gut informiert – bevor es brennt
Wichtige Fragen zur Brandversicherung, die sich viele stellen
Viele Hausbesitzer beschäftigen sich erst nach einem Schadensfall mit ihrer Brandversicherung – und stellen dann fest, dass wichtige Leistungen fehlen oder unklar sind. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen, die sich Eigentümer und Versicherte häufig stellen, noch bevor sie sich für einen Tarif entscheiden:
Was zahlt die Gebäudeversicherung bei einem Brandschaden?
Die Gebäudeversicherung übernimmt Schäden durch Feuer, sofern der Brand durch Blitzschlag, Explosion, Implosion oder Überspannung ausgelöst wurde – und keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Zu den versicherten Ursachen zählen dabei neben Explosionen auch verschiedene andere Ursachen wie technische Defekte, menschliches Fehlverhalten oder externe Einflüsse. Versichert sind insbesondere Dach, Wände, Fenster, Türen sowie fest verbaute Installationen (z. B. Heizung, Elektrik). Auch Folgeschäden durch Löschwasser, Rauch oder Ruß werden in der Regel ersetzt.
Zahlt die Gebäudeversicherung auch bei fahrlässig verursachtem Brand?
Ja, aber nur mit Einschränkungen: Bei einfacher Fahrlässigkeit wird meist voll gezahlt. Bei grober Fahrlässigkeit (z. B. brennende Kerze unbeaufsichtigt gelassen) kann die Versicherung die Leistung anteilig kürzen oder verweigern – es sei denn, der Tarif enthält eine grobe Fahrlässigkeitsklausel.
Sind Brandschäden durch Blitzeinschlag automatisch mitversichert?
Ja, Blitzschlag zählt zu den klassischen Feuergefahren und ist bei allen gängigen Wohngebäudeversicherungen mitversichert. Es gelten aber klare Anforderungen an den technischen Nachweis – etwa durch einen Elektriker oder durch Schäden an der elektrischen Anlage.
Was tun im Schadensfall durch Brand?
Bewahren Sie Ruhe und handeln Sie strukturiert:
Feuerwehr informieren und Brand löschen lassen
Polizei einschalten bei Verdacht auf Brandstiftung
Schaden umfangreich dokumentieren (Fotos, Videos)
Versicherung sofort schriftlich informieren
Berichte von Feuerwehr/Polizei mit einreichen
Ist auch der durch Löschwasser verursachte Schaden mitversichert?
Ja. Die meisten Gebäudeversicherungen decken auch Löschwasser‑, Rauch- und Rußschäden infolge eines Brandes ab – sofern sie im direkten Zusammenhang mit dem Brandereignis stehen. Wichtig: Dies gilt nur, wenn der Baustein Feuer im Vertrag eingeschlossen ist.
Kann die Versicherung die Zahlung bei Brand verweigern?
Ja, wenn eine Obliegenheitspflicht verletzt wurde (z. B. verspätete Meldung, unsachgemäße Installation, Pflichtverletzung) oder grobe Fahrlässigkeit ohne entsprechende Absicherung vorliegt. Auch bei nachgewiesener Brandstiftung durch den Versicherungsnehmer ist kein Versicherungsschutz gegeben.
Muss der Brandschaden polizeilich gemeldet werden?
In vielen Fällen ja – insbesondere, wenn Fremdverschulden oder Brandstiftung nicht ausgeschlossen werden kann. Die Polizei erstellt dann ein Protokoll, das für die Schadenregulierung relevant sein kann. Bei kleineren Brandereignissen ist nicht immer eine Meldung notwendig – Ihre Versicherung klärt dies im Einzelfall.
Ist auch Inventar oder Hausrat vom Brandschutz der Gebäudeversicherung umfasst?
Nein. Die Gebäudeversicherung deckt ausschließlich Schäden am Gebäude selbst. Für bewegliches Inventar, Möbel, Kleidung oder technische Geräte ist eine Hausratversicherung erforderlich.
Wie lange dauert die Regulierung eines Brandschadens durch die Versicherung?
Je nach Schadenhöhe und Umfang der Ermittlungen kann es zwischen wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten dauern. Eine vollständige Dokumentation und die Mitwirkung des Versicherungsnehmers beschleunigen die Regulierung deutlich.
Lässt sich der Schutz gegen Brandschäden nachträglich erweitern?
Ja. Viele Tarife lassen sich durch Zusatzbausteine erweitern – z. B. um grobe Fahrlässigkeit, Elementarschäden oder Photovoltaik-Anlagen. Eine Tarifumstellung oder Erweiterung sollte vor einem Schadenereignis erfolgen.
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Wenn kleine Fehler große Folgen haben: Was bedeutet grobe Fahrlässigkeit? Wann zahlt die Versicherung – und wann nicht? So schützen Sie sich vor Kürzungen bei Brandschäden.
Zusammenfassung
Ein Brand kann alles zerstören – Ihr Zuhause, Ihren Besitz und Ihre finanzielle Sicherheit. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig für den Ernstfall vorzusorgen. Die Brandversicherung, meist Bestandteil der Wohngebäude- und Hausratversicherung, schützt vor den finanziellen Folgen eines Feuers – einschließlich Löschwasser‑, Ruß- und Rauchschäden. Doch nicht alle Tarife leisten gleich gut: Entscheidend ist, welche Schäden mitversichert sind und ob auch grobe Fahrlässigkeit eingeschlossen ist.
Ein umfassender Versicherungsschutz beginnt mit einer individuellen Tarifprüfung, berücksichtigt den gleitenden Neuwert und umfasst – im Idealfall – auch Zusatzrisiken wie Sengschäden, Nutzfeuer oder Schäden an Photovoltaikanlagen. Wer sich zusätzlich informiert, wie man sich im Schadensfall richtig verhält und welche Schritte für eine reibungslose Abwicklung notwendig sind, ist auf der sicheren Seite. Denn Brandschutz endet nicht bei Rauchmeldern – er beginnt mit der richtigen Police.
Häufige Fragen
Welche Rolle spielt der Bauzustand des Gebäudes bei Brandschäden?
Ein schlechter Bauzustand oder veraltete Elektrik kann als Risikofaktor gewertet werden. Wird dies im Schadensfall festgestellt, kann die Versicherung die Leistung anpassen oder verweigern, wenn die Risiken nicht korrekt angegeben wurden.
Was ist der Unterschied zwischen Feuerrohbauversicherung und Gebäudeversicherung?
Die Feuerrohbauversicherung schützt während der Bauphase gegen Brandschäden – oft beitragsfrei als Bestandteil der späteren Wohngebäudeversicherung. Erst nach Fertigstellung greift der vollumfängliche Schutz der Wohngebäudeversicherung.
Sind Nebengebäude oder Garagen automatisch mitversichert?
Nein. Garagen, Carports oder Gartenhäuser müssen ausdrücklich im Vertrag genannt und mitversichert sein – andernfalls besteht kein Schutz bei Brandschäden.
Warum verlangen manche Versicherer einen Nachweis über Rauchwarnmelder?
Rauchmelderpflicht besteht in allen Bundesländern. Bei Verstoß kann dies – insbesondere bei grober Fahrlässigkeit – zu Leistungskürzungen führen. Ein Nachweis (z. B. Kaufbeleg, Wartungsprotokoll) dient der Absicherung im Schadenfall.