Brand­scha­den am Haus – Leis­tun­gen der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Ein Brand kann schwe­re Schä­den ver­ur­sa­chen – wir zei­gen, was genau ver­si­chert ist, wie die Regu­lie­rung abläuft und wor­auf Sie ach­ten müs­sen

Dachgeschoss eines Wohnhauses in Flammen, dichter Rauch steigt auf

Ein Brand zählt zu den schlimms­ten Risi­ken, die ein Eigen­heim bedro­hen kön­nen – und tritt häu­fi­ger auf, als vie­le den­ken. Ob durch defek­te Elek­tro­ge­rä­te, fahr­läs­si­ges Ver­hal­ten oder einen Blitz­ein­schlag: Ist das Feu­er erst ent­facht, bleibt oft nur noch Schutt und Asche zurück. Die Schä­den sind nicht nur emo­tio­nal belas­tend, son­dern finan­zi­ell exis­tenz­be­dro­hend.

Hier kommt die Brand­ver­si­che­rung ins Spiel. Sie schützt Ihr Zuhau­se – und damit alles, was Sie sich auf­ge­baut haben – vor den finan­zi­el­len Fol­gen eines Feu­ers. In den meis­ten Fäl­len ist die­ser Schutz Teil Ihrer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung und zusätz­lich in der Haus­rat­ver­si­che­rung ent­hal­ten. Doch nicht jeder Tarif bie­tet aus­rei­chen­den Schutz – vor allem, wenn es um Fol­ge­schä­den oder gro­be Fahr­läs­sig­keit geht.

In die­sem Bei­trag zei­gen wir Ihnen, war­um der Brand­schutz in der Gebäu­de­ver­si­che­rung so ent­schei­dend ist, wel­che Leis­tun­gen ent­hal­ten sind, wann Ver­si­che­rer zah­len – und wann nicht – und wor­auf Sie beim Abschluss ach­ten soll­ten.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Die Brand­ver­si­che­rung ist übli­cher­wei­se fes­ter Bestand­teil der Wohn­ge­bäu­de- und Haus­rat­ver­si­che­rung.

  • Ver­si­chert sind Schä­den durch Feu­er, Blitz­schlag, Explo­si­on, Rauch, Ruß und Lösch­was­ser – je nach Tarif auch Seng- und Schmor­schä­den.

  • Im Scha­dens­fall wer­den Kos­ten für Repa­ra­tur, Wie­der­auf­bau, Abriss, Auf­räum­ar­bei­ten und manch­mal auch Unter­brin­gung über­nom­men.

  • Schä­den durch gro­be Fahr­läs­sig­keit sind nicht immer auto­ma­tisch mit­ver­si­chert – hier lohnt sich ein Blick in den Tarif!

  • Bei Neu­bau­ten schützt die Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung bereits wäh­rend der Bau­pha­se – oft bei­trags­frei im ers­ten Jahr.

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Ein Brand zer­stört nicht nur Ihr Zuhau­se – son­dern auch Ihre finan­zi­el­le Sicher­heit. Die rich­ti­ge Ver­si­che­rung schützt.

War­um eine Brand­ver­si­che­rung unver­zicht­bar ist

Ein Brand ent­steht oft plötz­lich – durch tech­ni­sche Defek­te, Fahr­läs­sig­keit oder äuße­re Ein­flüs­se. Die Fol­gen sind häu­fig dra­ma­tisch: Zer­stör­te Gebäu­de, beschä­dig­ter Haus­rat und hohe Kos­ten für Wie­der­auf­bau, Ersatz oder Unter­brin­gung. Eine gute Brand­ver­si­che­rung, meist inte­griert in Wohn­ge­bäu­de- und Haus­rat­ver­si­che­rung, schützt vor genau die­sen Risi­ken – und sichert Ihr Zuhau­se, Ihre Fami­lie und Ihr Ver­mö­gen nach­hal­tig ab.

Die meis­ten Brän­de in Wohn­häu­sern ent­ste­hen durch all­täg­li­che Feh­ler oder tech­ni­sche Defek­te – und sie ent­wi­ckeln sich oft schnel­ler, als man reagie­ren kann:

  • Defek­te Elek­tro­ge­rä­te und Kurz­schlüs­se

  • Offe­nes Feu­er (z. B. Ker­zen, Kamin, Grill)

  • Über­hitz­tes Öl auf dem Herd

  • Blitz­schlag oder Brand­stif­tung

Laut IFS-Sta­tis­tik 2022 ist Elek­tri­zi­tät mit 28 % die häu­figs­te Ursa­che.

Die Brand­ver­si­che­rung schützt Sie vor hohen Kos­ten, wenn Feu­er oder Fol­ge­schä­den auf­tre­ten:

  • Repa­ra­tur oder Neu­bau des Gebäu­des

  • Sanie­rung von Ruß- und Rauch­schä­den

  • Aufräum‑, Abriss- und Ent­sor­gungs­kos­ten

  • Kos­ten für Hotel oder Ersatz­un­ter­kunft

  • Erstat­tung von Feu­er­wehr­ein­sät­zen

Wich­tig: Auch Lösch­was­ser kann erheb­li­che Schä­den ver­ur­sa­chen – ist aber meist mit­ver­si­chert.

Ein gro­ßer Schwach­punkt vie­ler älte­rer Tari­fe: Schä­den durch gro­be Fahr­läs­sig­keit sind nicht auto­ma­tisch ver­si­chert.

Bei­spie­le:

  • Ker­ze brennt unbe­auf­sich­tigt wei­ter

  • Herd bleibt ver­se­hent­lich ein­ge­schal­tet

  • Grill zu nah an der Haus­wand

Moder­ne Tari­fe bie­ten Ver­zicht auf die Ein­re­de gro­ber Fahr­läs­sig­keit – und schüt­zen Sie damit umfas­sen­der.

Auch wäh­rend der Bau­pha­se kann es bren­nen – etwa durch elek­tri­sche Arbei­ten oder Blitz­ein­schlag.

Des­halb wich­tig:

Ohne die­sen Schutz kann ein Brand wäh­rend der Bau­pha­se den kom­plet­ten Bau gefähr­den.

Vom Ruß bis zum Wie­der­auf­bau – was die Brand­ver­si­che­rung tat­säch­lich leis­tet

Was ist in der Brand­ver­si­che­rung ent­hal­ten?

Eine gute Brand­ver­si­che­rung schützt nicht nur bei Feu­er – son­dern auch bei vie­len damit ver­bun­de­nen Schä­den. Ent­schei­dend ist, was genau ver­si­chert ist – und was nicht.

Die Brand­ver­si­che­rung ist ein fes­ter Bestand­teil moder­ner Wohn­ge­bäu­de- und Haus­rat­ver­si­che­run­gen. Sie ersetzt nicht nur Schä­den, die direkt durch Feu­er ent­ste­hen, son­dern auch Fol­ge­schä­den wie Ruß, Rauch oder Lösch­was­ser – sofern sie ver­trag­lich ein­ge­schlos­sen sind. Bei der Gebäu­de­ver­si­che­rung betrifft der Schutz ins­be­son­de­re alle fest mit dem Haus ver­bun­de­nen Bestand­tei­le: Dach, Wän­de, Böden, Fens­ter, Türen und tech­ni­sche Anla­gen. Die Haus­rat­ver­si­che­rung wie­der­um deckt beweg­li­che Gegen­stän­de wie Möbel, Klei­dung oder Elek­tro­ge­rä­te ab.

Je nach Tarif und Ver­si­che­rer kann der Leis­tungs­um­fang stark vari­ie­ren. Beson­ders wich­tig: Der Ver­si­che­rungs­schutz greift nur bei soge­nann­tem bestim­mungs­wid­ri­gem Brand – also wenn sich Feu­er unkon­trol­liert und selbst­stän­dig aus­brei­tet. Geplan­te Feu­er (z. B. Kamin) sind nur mit Zusatz­bau­stei­nen abge­si­chert.

Typi­sche Leis­tun­gen der Brand­ver­si­che­rung

Was nicht auto­ma­tisch ent­hal­ten ist

Was kos­tet der Schutz vor Feu­er? – Und wie Sie Unter­ver­si­che­rung ver­mei­den

Kos­ten und Tarif­un­ter­schie­de bei der Brand­ver­si­che­rung

Die Kos­ten für eine Brand­ver­si­che­rung hän­gen stark vom Tarif, dem Ver­si­che­rungs­um­fang und den Eigen­schaf­ten Ihrer Immo­bi­lie ab. Doch nicht nur der Preis, son­dern vor allem der Schutz­um­fang ent­schei­det, ob ein Tarif wirk­lich sinn­voll ist.

Eine Brand­ver­si­che­rung ist in der Regel kein eigen­stän­di­ger Ver­trag, son­dern Bestand­teil der Wohn­ge­bäu­de- und/oder Haus­rat­ver­si­che­rung. Für ein durch­schnitt­li­ches Ein­fa­mi­li­en­haus mit etwa 120–150 m² Wohn­flä­che lie­gen die Kos­ten – je nach Regi­on, Aus­stat­tung und Tarif­um­fang – bei 150 € bis 350 € pro Jahr. In sehr güns­ti­gen Basis­ta­ri­fen sind jedoch oft wich­ti­ge Leis­tun­gen wie gro­be Fahr­läs­sig­keit oder Über­span­nungs­schä­den nicht ent­hal­ten. Hoch­wer­ti­ge Tari­fe mit erwei­ter­ten Leis­tun­gen kön­nen auch deut­lich teu­rer sein – bie­ten im Scha­dens­fall aber eine deut­lich höhe­re Sicher­heit.

Die Prä­mi­en­be­rech­nung erfolgt meist auf Grund­la­ge des 1914er-Werts, ergänzt durch aktu­el­le Daten wie Bau­art­klas­se, Gebäu­de­typ, Wohn­flä­che, Aus­stat­tungs­stan­dard und Lage. Vie­le Ver­si­che­rer set­zen dabei auf den soge­nann­ten glei­ten­den Neu­wert, um sicher­zu­stel­len, dass der Ver­si­che­rungs­schutz auch bei stei­gen­den Bau­kos­ten aus­reicht.

Beim Tarif­ver­gleich soll­ten Sie beson­ders auf die ent­hal­te­ne Deckungs­sum­me ach­ten – sie muss aus­rei­chen, um Ihr Haus im Ernst­fall voll­stän­dig wie­der­auf­bau­en zu kön­nen. Auch die Mit­ver­si­che­rung gro­ber Fahr­läs­sig­keit ist ent­schei­dend, denn vie­le Feu­er­schä­den ent­ste­hen durch klei­ne Unacht­sam­kei­ten. Ach­ten Sie außer­dem dar­auf, wel­che Neben­leis­tun­gen im Scha­den­fall über­nom­men wer­den – etwa Auf­räum­kos­ten, Feu­er­wehr­ein­sät­ze oder Hotel­über­nach­tun­gen. Prü­fen Sie, ob Seng- oder Schmor­schä­den, Schä­den durch Nutz­feu­er oder Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen aus­drück­lich ein­ge­schlos­sen sind. Auch eine ver­ein­bar­te Selbst­be­tei­li­gung kann sich auf die Bei­trags­hö­he aus­wir­ken – sie senkt zwar die Prä­mie, redu­ziert aber auch die Ver­si­che­rungs­leis­tung im Ernst­fall.

Tipp: Ein zu güns­ti­ger Tarif kann im Scha­dens­fall teu­er wer­den – wer auf umfas­sen­den Schutz setzt, ist bes­ser bera­ten, in Qua­li­tät zu inves­tie­ren.

Brand­ver­si­che­rung ver­glei­chen

Die­se Bau­stei­ne soll­ten Sie im Blick behal­ten

Ergän­zen­der Schutz für Ihre Immo­bi­lie – jetzt sinn­voll kom­bi­nie­ren

Eine Brand­ver­si­che­rung bil­det die Basis – doch vie­le Gefah­ren lau­ern dar­über hin­aus. Nur in Kom­bi­na­ti­on mit wei­te­ren Ele­men­ten wie Leitungswasser‑, Sturm- oder Ele­men­tar­schutz ent­steht ein wirk­lich umfas­sen­der Gebäu­de­schutz. Beson­ders bei älte­ren Häu­sern, häu­fi­ge­rem Unwet­ter oder tech­ni­schen Risi­ken lohnt es sich, die Zusatz­bau­stei­ne genau zu prü­fen – und gezielt abzu­si­chern.

Ele­men­tar­ver­si­che­rung

Straße und Häuser stehen nach starkem Hochwasser unter Wasser in einer überfluteten Ortschaft

Stark­re­gen, Über­schwem­mung oder Erd­rutsch – Natur­ge­fah­ren neh­men zu und ver­ur­sa­chen Mil­lio­nen­schä­den. Die Ele­men­tar­ver­si­che­rung ist heu­te kein Luxus mehr, son­dern wich­ti­ger Zusatz­schutz. Sie ergänzt die Brand­ver­si­che­rung um Risi­ken, die in der Basis­de­ckung oft feh­len.

Lei­tungs­was­ser­ver­si­che­rung

Wasserschaden durch undichte Rohrleitung in einer Zimmerdecke

Defek­te Roh­re, geplatz­te Schläu­che oder Frost­schä­den – Lei­tungs­was­ser­schä­den gehö­ren zu den häu­figs­ten Gebäu­de­schä­den in Deutsch­land. Die­se Ver­si­che­rung schützt Sie vor teu­ren Repa­ra­tu­ren an Böden, Wän­den und Decken – auch bei Schim­mel­bil­dung durch Feuch­tig­keit.

Sturm­ver­si­che­rung

Gewitterhimmel mit Blitzeinschlag über Wohnsiedlung bei Sonnenuntergang (77 Zeichen)

Stür­me mit Wind­stär­ken über 62 km/h kön­nen Dächer abde­cken, Fens­ter zer­stö­ren oder gan­ze Fas­sa­den beschä­di­gen. Die Sturm­ver­si­che­rung ist oft Bestand­teil der Gebäu­de­ver­si­che­rung – ein geziel­ter Blick auf den Umfang lohnt sich den­noch. Auch Hagel ist meist mit­ver­si­chert.

Zwei Ver­si­che­run­gen – zwei Per­spek­ti­ven auf den­sel­ben Brand

Wohn­ge­bäu­de- oder Haus­rat­ver­si­che­rung – wer zahlt bei Brand­schä­den?

Vie­le Haus­be­sit­zer fra­gen sich: Reicht eine Ver­si­che­rung bei Brand­schä­den – oder brau­che ich bei­de? Die kla­re Ant­wort: Wohn­ge­bäu­de- und Haus­rat­ver­si­che­rung grei­fen bei einem Brand an unter­schied­li­chen Stel­len, ergän­zen sich aber ide­al. Wer nur eine davon besitzt, ris­kiert im Ernst­fall hohe finan­zi­el­le Ver­lus­te.

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt alle fest ver­bau­ten Tei­le des Hau­ses ab: Dach, Fas­sa­de, Böden, Fens­ter, Türen, Lei­tun­gen und tech­ni­sche Instal­la­tio­nen wie Hei­zun­gen oder elek­tri­sche Anla­gen. Wird das Haus durch einen Brand beschä­digt, über­nimmt sie die Kos­ten für Repa­ra­tur, Wie­der­auf­bau, Sanie­rung sowie gege­be­nen­falls Abriss und Ent­sor­gung.

Die Haus­rat­ver­si­che­rung hin­ge­gen schützt das gesam­te beweg­li­che Inven­tar – also alles, was Sie beim Umzug theo­re­tisch mit­neh­men könn­ten. Dazu zäh­len Möbel, Klei­dung, Haus­halts­ge­rä­te, Elek­tro­ge­rä­te, Bücher, Wert­ge­gen­stän­de, aber auch Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de wie Tep­pi­che, Lam­pen oder Vor­hän­ge. Ist bei­spiels­wei­se die Küche aus­ge­brannt oder das Wohn­zim­mer durch Rauch und Lösch­was­ser zer­stört, ersetzt die Haus­rat­ver­si­che­rung den Wert die­ser Gegen­stän­de.

Wich­tig zu wis­sen: Auch Fol­ge­schä­den durch Ruß, Rauch oder Lösch­was­ser sind – je nach Tarif – bei bei­den Ver­si­che­run­gen mit­ver­si­chert. Je hoch­wer­ti­ger der Tarif, des­to bes­ser die Erstat­tung. Eini­ge Ver­si­che­rer über­neh­men dar­über hin­aus sogar Lager­kos­ten für gebor­ge­ne Gegen­stän­de oder die Kos­ten einer Ersatz­un­ter­kunft, wenn das Haus vor­über­ge­hend unbe­wohn­bar ist.

Tipp: Nur mit bei­den Poli­cen – Wohn­ge­bäu­de und Haus­rat – ist man im Fall eines Bran­des rund­um geschützt. Wer auf eine der bei­den ver­zich­tet, trägt im Scha­dens­fall erheb­li­che finan­zi­el­le Risi­ken.

Wenn es gebrannt hat – die­se Schrit­te ent­schei­den über Ihre Ent­schä­di­gung

Was tun nach einem Brand? – So ver­hal­ten Sie sich rich­tig im Scha­dens­fall

Ein Brand ist ein Schock­mo­ment – doch wie Sie danach han­deln, beein­flusst maß­geb­lich, ob und wie schnell Ihre Ver­si­che­rung zahlt. Ein durch­dach­tes Vor­ge­hen spart nicht nur Zeit und Ner­ven, son­dern sichert auch Ihre finan­zi­el­len Ansprü­che.

Nach einem Brand zählt vor allem eines: schnell, kor­rekt und struk­tu­riert zu han­deln. Sobald Gefahr für Leib und Leben gebannt ist und die Feu­er­wehr den Brand gelöscht hat, beginnt die Auf­ar­bei­tung. Und die ist nicht nur emo­tio­nal belas­tend, son­dern auch orga­ni­sa­to­risch for­dernd. Ver­säum­nis­se oder Feh­ler in den ers­ten Stun­den und Tagen nach dem Vor­fall kön­nen dazu füh­ren, dass die Ver­si­che­rung Leis­tun­gen kürzt oder ganz ver­wei­gert.

Zunächst soll­ten Sie den Scha­den doku­men­tie­ren – am bes­ten mit Fotos oder Vide­os direkt nach dem Feu­er. Las­sen Sie die betrof­fe­ne Immo­bi­lie von Fach­leu­ten begut­ach­ten und fer­ti­gen Sie ein Ver­zeich­nis der beschä­dig­ten oder zer­stör­ten Gegen­stän­de an (bei Haus­rat). Mel­den Sie den Scha­den umge­hend Ihrer Ver­si­che­rung, idea­ler­wei­se schrift­lich und mit allen ver­füg­ba­ren Bele­gen. Vie­le Ver­si­che­rer erwar­ten die Mel­dung inner­halb von 3 Tagen – bei gro­ber Ver­zö­ge­rung dro­hen Leis­tungs­kür­zun­gen.

Wich­tig ist außer­dem, dass kei­ne eigen­mäch­ti­gen Repa­ra­tu­ren durch­ge­führt wer­den, bevor der Ver­si­che­rer den Scha­den nicht begut­ach­tet oder frei­ge­ge­ben hat. Klei­ne Siche­rungs­maß­nah­men (z. B. gegen Fol­ge­schä­den durch Regen) dür­fen Sie jedoch sofort ein­lei­ten. Bei Ver­dacht auf Brand­stif­tung oder Fahr­läs­sig­keit soll­ten Sie die Poli­zei hin­zu­zie­hen – auch das erwar­tet der Ver­si­che­rer als Teil Ihrer Mit­wir­kungs­pflich­ten.

Check­lis­te: Was Sie nach einem Brand tun soll­ten

Feu­er­wehr, Poli­zei und ggf. Ret­tung rufen

Gefahr­stel­le absi­chern – Zutritt nur mit Frei­ga­be durch Pro­fis

Fotos und Vide­os vom Scha­den machen

Fotos und Vide­os vom Scha­den machen

Ver­si­che­rung schnellst­mög­lich infor­mie­ren

Auf­stel­lung beschä­dig­ter Gegen­stän­de erstel­len

Kei­ne Auf­räum­ar­bei­ten ohne Rück­spra­che durch­füh­ren

Maß­nah­men zur Scha­den­min­de­rung tref­fen (z. B. Abde­cken)

Alle Doku­men­te auf­be­wah­ren: Feu­er­wehr­be­richt, Kos­ten­vor­anschlä­ge, Kauf­be­le­ge

Gut infor­miert – bevor es brennt

Wich­ti­ge Fra­gen zur Brand­ver­si­che­rung, die sich vie­le stel­len

Vie­le Haus­be­sit­zer beschäf­ti­gen sich erst nach einem Scha­dens­fall mit ihrer Brand­ver­si­che­rung – und stel­len dann fest, dass wich­ti­ge Leis­tun­gen feh­len oder unklar sind. Hier fin­den Sie die wich­tigs­ten Fra­gen, die sich Eigen­tü­mer und Ver­si­cher­te häu­fig stel­len, noch bevor sie sich für einen Tarif ent­schei­den:

Ja, die Brand­ver­si­che­rung ist in der Regel ein fes­ter Bestand­teil der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Ver­si­chert sind Schä­den durch Feu­er, Blitz­schlag und Explo­si­on – je nach Tarif auch Fol­ge­schä­den durch Ruß oder Lösch­was­ser. Den­noch lohnt sich ein Blick in die genau­en Bedin­gun­gen, da Leis­tungs­um­fang und Erstat­tungs­hö­hen vari­ie­ren kön­nen.

Ver­si­chert sind Schä­den durch offe­nes Feu­er, das sich unkon­trol­liert aus­brei­tet. Dazu zäh­len auch Schä­den an fest­ver­bau­ten Tei­len wie Wän­den, Dach oder Instal­la­tio­nen sowie Kos­ten für Sanie­rung, Abriss, Ent­sor­gung, Wie­der­auf­bau, Auf­räum­ar­bei­ten oder Hotel­über­nach­tun­gen. Rauch‑, Ruß- und Lösch­was­ser­schä­den sind meist mit­ver­si­chert.

Ein Brand ist ein Feu­er, das ohne bestim­mungs­ge­mä­ßen Herd ent­stan­den ist und sich selbst­stän­dig aus­brei­tet – nur das ist in der Basis­de­ckung abge­si­chert. Seng­schä­den (z. B. ange­ko­kel­ter Tep­pich) und Nutz­feu­er (z. B. Kamin) gel­ten nicht auto­ma­tisch als Brand und müs­sen über Zusatz­bau­stei­ne sepa­rat abge­si­chert wer­den.

Nur wenn der Tarif aus­drück­lich einen Ver­zicht auf die Ein­re­de gro­ber Fahr­läs­sig­keit ent­hält. Ist das nicht der Fall, kann der Ver­si­che­rer die Leis­tung kür­zen oder ganz ver­wei­gern. Moder­ne Pre­mi­um­ta­ri­fe beinhal­ten die­sen Schutz oft auto­ma­tisch – älte­re Ver­trä­ge soll­ten geprüft und ggf. ange­passt wer­den.

Wäh­rend der Bau­pha­se ist eine Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung erfor­der­lich, die bei vie­len Gesell­schaf­ten in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bei­trags­frei inte­griert ist. Sie schützt vor Brand­schä­den wäh­rend der Errich­tung. Bei Moder­ni­sie­run­gen oder Umbau­ten müs­sen bau­li­che Ver­än­de­run­gen dem Ver­si­che­rer gemel­det wer­den, da sich der Ver­si­che­rungs­wert und das Risi­ko ver­än­dern kön­nen.

In der Regel beauf­tragt die Ver­si­che­rung einen eige­nen Sach­ver­stän­di­gen zur Scha­den­fest­stel­lung. Sie dür­fen jedoch auch einen eige­nen Gut­ach­ter hin­zu­zie­hen, z. B. zur Über­prü­fung der Scha­den­hö­he oder zur Absi­che­rung Ihrer Ansprü­che. Die Kos­ten wer­den teil­wei­se über­nom­men, wenn die Ein­schal­tung erfor­der­lich war.

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Zusam­men­fas­sung

Ein Brand kann alles zer­stö­ren – Ihr Zuhau­se, Ihren Besitz und Ihre finan­zi­el­le Sicher­heit. Umso wich­ti­ger ist es, recht­zei­tig für den Ernst­fall vor­zu­sor­gen. Die Brand­ver­si­che­rung, meist Bestand­teil der Wohn­ge­bäu­de- und Haus­rat­ver­si­che­rung, schützt vor den finan­zi­el­len Fol­gen eines Feu­ers – ein­schließ­lich Löschwasser‑, Ruß- und Rauch­schä­den. Doch nicht alle Tari­fe leis­ten gleich gut: Ent­schei­dend ist, wel­che Schä­den mit­ver­si­chert sind und ob auch gro­be Fahr­läs­sig­keit ein­ge­schlos­sen ist.

Ein umfas­sen­der Ver­si­che­rungs­schutz beginnt mit einer indi­vi­du­el­len Tarif­prü­fung, berück­sich­tigt den glei­ten­den Neu­wert und umfasst – im Ide­al­fall – auch Zusatz­ri­si­ken wie Seng­schä­den, Nutz­feu­er oder Schä­den an Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen. Wer sich zusätz­lich infor­miert, wie man sich im Scha­dens­fall rich­tig ver­hält und wel­che Schrit­te für eine rei­bungs­lo­se Abwick­lung not­wen­dig sind, ist auf der siche­ren Sei­te. Denn Brand­schutz endet nicht bei Rauch­mel­dern – er beginnt mit der rich­ti­gen Poli­ce.

häu­fi­ge Fra­gen

Ein Wech­sel ist grund­sätz­lich mög­lich – ent­we­der regu­lär zum Ende der Ver­trags­lauf­zeit oder außer­or­dent­lich, z. B. nach einem Scha­den oder einer Bei­trags­er­hö­hung. Wich­tig: Der neue Ver­trag soll­te lücken­los anschlie­ßen, um Ver­si­che­rungs­lü­cken zu ver­mei­den.

Nein. Die Kün­di­gung ist in der Regel nur zum Ende der Lauf­zeit mög­lich, mit einer Frist von drei Mona­ten. Bei beson­de­ren Umstän­den – etwa Bei­trags­er­hö­hun­gen, Leis­tungs­re­du­zie­run­gen oder Scha­dens­fäl­len – besteht jedoch ein Son­der­kün­di­gungs­recht.

Nicht im Rah­men der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Die­se darf nur vom Eigen­tü­mer abge­schlos­sen wer­den – und die­ser muss im Grund­buch ein­ge­tra­gen sein. Für Mie­ter ist statt­des­sen eine Haus­rat­ver­si­che­rung mit Brand­schutz sinn­voll.

Die bes­te Brand­ver­si­che­rung ist indi­vi­du­ell – sie hängt vom Objekt, Wohn­ort, Risi­ko, Moder­ni­sie­rungs­stand und gewünsch­tem Leis­tungs­um­fang ab. Beson­ders wich­tig: aus­rei­chen­de Deckungs­sum­me, Ein­schluss gro­ber Fahr­läs­sig­keit und ergän­zen­de Bau­stei­ne wie Über­span­nung, Ele­men­tar oder PV-Schutz. Ein Tarif­ver­gleich lohnt sich!