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Früher in Rente: Tipps, Modelle & häufige Fragen

Früher in Rente gehen

Ein langer Arbeitsalltag, ständiger Termindruck und die Sehnsucht nach einem erfüllten Ruhestand – wer kennt das nicht? Viele träumen davon, den wohlverdienten Ruhestand schon früher zu genießen. Und tatsächlich: Wer über Jahrzehnte hinweg gearbeitet hat, kann unter gewissen Umständen den Traum vom früheren Renteneintritt ohne Abzüge bei der Rentenzahlung verwirklichen. Doch wie funktioniert das genau?

Es ist kein Geheimnis, dass mögliche Abzüge bei einem verfrühten Renteneintritt von verschiedenen Faktoren abhängig sind, wobei das Geburtsjahr des Rentners eine entscheidende Rolle spielt. Und auch wenn die Regel besagt, dass Arbeitnehmer in den meisten Fällen maximal 4 Jahre vor der festgelegten Regelaltersgrenze in den Ruhestand treten können, gibt es durchaus Wege, dieses System zu Ihren Gunsten zu nutzen.
 
Früher in Rente gehen
 
Möchten Sie mehr über die verschiedenen Möglichkeiten erfahren, um eventuelle Abzüge auszugleichen oder gar zu verhindern? Dann sind Sie hier genau richtig. In diesem Beitrag bieten wir Ihnen wertvolle Informationen und präsentieren Ihnen unsere 7 besten Tipps und Tricks, mit denen Sie früher in Rente gehen können. Erfahren Sie außerdem, mit welchen Abzügen Sie bei einem vorzeitigen Renteneintritt rechnen müssen. Begleiten Sie uns auf dieser spannenden Reise in eine möglicherweise frühere Zukunft!
 
 

Früher in Rente: Mögliche Abzüge bei einer Rente mit 60

 

Der Traum von einem früheren Ruhestand ist für viele Menschen verlockend, jedoch nicht
ohne finanzielle Einbußen realisierbar. Im Allgemeinen ist die Regelaltersgrenze, auch als Regelaltersrente bekannt, in Deutschland auf 67 Jahre festgesetzt. Das bedeutet: Wer die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erreicht hat und mit 67 in Rente geht, kann in den vollen Genuss seiner Rentenbezüge kommen – ohne jegliche Abzüge. Doch wie sieht es aus, wenn man schon vorher, beispielsweise mit 60, in den Ruhestand gehen möchte?
 

Wer kann wann in Rente gehen?

Die persönliche Regelaltersgrenze ist in erster Linie vom Geburtsjahr abhängig. Arbeitnehmer, die vor 1964 geboren wurden, haben das Privileg, sogar vor Erreichen der 67 Jahre und ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu treten. Wie genau diese Altersgrenzen je nach Geburtsjahr gestaffelt sind, entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle. Ein konkretes Beispiel: Wurden Sie 1957 geboren, so können Sie bereits mit 65 Jahren und 11 Monaten ohne Abstriche in Rente gehen.
 

Rechenbeispiel: Abzug bei früherem Rentenbeginn

Aber was bedeutet ein früherer Rentenbeginn konkret für das Portemonnaie? Nehmen wir einen 1964 geborenen Arbeitnehmer als Beispiel: Möchte dieser bereits mit 64 in den Ruhestand gehen, muss er sich auf Abschläge bei seiner Rente einstellen. Statt den vollen 1.126 Euro, die ihm mit 67 zustehen würden, müsste er sich mit 1.004,39 Euro begnügen – eine Kürzung um insgesamt 121,61 Euro. Ein wichtiger Aspekt, der hierbei ebenfalls zu beachten ist: Die Rente muss im Alter versteuert werden. Weitere Details dazu finden Sie in unserem Beitrag zum Thema Rentenbesteuerung.
 

Ansprechpartner: Deutsche Rentenversicherung

Die Rentenberechnung und insbesondere die Frage nach möglichen Abschlägen kann komplex sein. Sollten Unklarheiten bestehen oder wenn Sie eine genaue Auskunft zu Ihrer individuellen Rentensituation wün­schen, empfehlen wir, sich direkt an die Deutsche Rentenversicherung zu wenden. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen und eine kompetente Beratung für Ihre persönlichen Anliegen.
 
 

Rente bereits mit 50? Früher in Rente im Detail


In einer Gesellschaft, in der die Lebenserwartung steigt und die Arbeitswelt sich stetig verändert, spielen Gedanken an einen vorzeitigen Ruhestand für viele eine zentrale Rolle. Doch wie realistisch ist der Wunsch, bereits mit 50 Jahren in den Rentenstatus zu wechseln?

Grundsätzlich ist es wichtig zu verstehen, dass die gesetzlichen Regelungen bestimmte Voraussetzungen für den Rentenbezug festlegen. Eine dieser Kernbedingungen ist die Mindestversicherungszeit. Wer diese erfüllt hat, aktuell sind das 35 Jahre, dem steht grundsätzlich die Tür zu einer abschlagsfreien Rente offen. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer, die über einen Zeitraum von 35 Jahren in die Rentenkasse eingezahlt haben, das Recht auf eine Rente ohne finanzielle Abzüge haben.
 
Frührente
 

Aber was passiert, wenn man deutlich vor dem gesetzlich vorgesehenen Rentenalter in den Ruhestand gehen möchte? Hier kommen die sogenannten Abschläge ins Spiel. Jeder, der sich dazu entscheidet, vorzeitig in Rente zu gehen, muss mit Abzügen rechnen. Konkret können Arbeitnehmer in Deutschland frühestens mit der Vollendung des 63. Lebensjahres in Rente gehen. Aber auch dann nicht ohne finanzielle Einbußen. Durch die schrittweise Anhebung des Rentenbeginns kann sich ein Abschlag zwischen 7,5 und sogar bis zu 14,4 Prozent ergeben. Ein bedeutender Punkt dabei ist: Dieser Abzug ist nicht nur temporär. Er gilt für die gesamte Dauer des Rentenbezugs, selbst wenn das ursprünglich vorgesehene Rentenalter später erreicht wird.

Deshalb ist es essentiell, sich frühzeitig über die finanziellen Auswirkungen eines vorzeitigen Renteneintritts zu informieren und abzuwägen, ob die Vorteile des frühen Ruhestands die langfristigen finanziellen Einbußen rechtfertigen.
 

Früher in Rente je nach Alter


Rente mit 50

Eine Rente mit 50 ist in der Regel nur durch private Vorsorge realisierbar, da die staatliche Rente in diesem Alter nicht ausgeschüttet wird. Es gibt jedoch Ausnahmen wie für Menschen mit Behinderung oder Berufssoldaten. Rein rechnerisch würde bei einem vorzeitigen Rentenbezug der staatlichen Rente für jeden fehlenden Monat 0,3 Prozent Abzug vom Rentenanspruch anfallen. Ein Rentenbeginn vier Jahre vor der Regelaltersgrenze würde so den maximalen Abzug von 14,4 Prozent bedeuten. Daher wäre ein staatlicher Rentenbeginn mit 50 Jahren nicht machbar.

Für diejenigen, die den Wunsch haben, mit 50 in Rente zu gehen und es aus privatem Vermögen finanzieren wollen, wäre bei einem monatlichen Bedarf von 1.000 Euro bis zum 85. Lebensjahr eine Ersparnis von 420.000 Euro notwendig. Unter Berücksichtigung einer Verzinsung des Kapitals reduziert sich dieser Betrag zwar, bleibt jedoch erheblich.

Rente mit 55

Ein regulärer Rentenbeginn mit 55 ist ebenfalls unüblich. Allerdings könnte hier die Altersteilzeit eine Option sein, die ab dem vollendeten 55. Lebensjahr in Anspruch genommen werden kann. Dies führt zu einer Arbeitszeitreduktion und somit zu einer geringeren Rente durch weniger angesammelte Rentenpunkte.

Rente mit 60

Ohne eine Schwerbehinderung ist ein Renteneintritt mit 60 in den meisten Fällen unrealistisch. Ansonsten wäre ein Rentenbezug erst ab 63 Jahren – mit entsprechenden Abschlägen – möglich.

Frauenrente

Einige Frauen haben die Möglichkeit, mit 60 Jahren ihre Altersrente zu beziehen. Voraussetzung ist, dass sie vor 1952 geboren wurden, mindestens 15 Jahre versichert waren und nach dem 40. Geburtstag noch mindestens 10 Jahre gearbeitet haben. Dieser Rentenbezug geht jedoch mit Abschlägen von bis zu 18 Prozent einher.

Rente mit 61

Hier ist ein Rentenbezug für jene möglich, deren Regelaltersgrenze bei 65 Jahren liegt, allerdings mit den maximalen Abschlägen von 14,4 Prozent. Zusätzlich besteht für Menschen mit einer Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent und einem Geburtsjahr zwischen 1958 und 1963 die Möglichkeit eines vorzeitigen Renteneintritts.

Zeit mit Arbeitslosengeld überbrücken Per­sonen, die eine Regelaltersgrenze von 67 Jahren haben, können über die Möglichkeit nachdenken, die Zeit bis zur Rente durch den Bezug von Arbeitslosengeld zu überbrücken.

Rente mit 62

Für Per­sonen, die nach 1964 geboren wurden und eine 50-prozentige Schwerbehinderung aufweisen, sowie für Bergleute, die lange Zeit unter Tage gearbeitet haben, kann ein Renteneintritt mit 62 Jahren in Frage kommen.

Rente mit 63

Per­sonen, die 45 Jahre oder länger in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben und vor 1953 geboren sind, können ohne finanzielle Einbußen mit 63 Jahren in Rente gehen. Diese Gruppe wird als besonders langjährig Versicherte bezeichnet. Wer hingegen nur über 35 Beitragsjahre verfügt, kann zwar auch mit 63 in den Ruhestand treten, muss aber mit finanziellen Abschlägen rechnen.

Rente mit 64

Wer zwischen 1953 und 1963 geboren wurde und über 45 Beitragsjahre verfügt, kann sich auf einen abschlagsfreien Rentenbeginn mit 64 Jahren freuen. Per­sonen mit lediglich 35 Beitragsjahren können ebenfalls mit 64 in Rente gehen, allerdings mit einem Abschlag von 10,8 Prozent, da sie drei Jahre vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand treten.

Rente mit 65

Per­sonen, die nach 1964 zur Welt kamen und mindestens 45 Beitragsjahre aufweisen, dürfen mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Darüber hinaus haben diejenigen, die vor 1958 geboren sind, im Laufe ihres 65. Lebensjahres das reguläre Renteneintrittsalter erreicht. Weitere Details zu den Altersanpassungen finden Sie in unserer beigefügten Übersicht.

Rente mit 66

Wer zwischen 1958 und 1963 geboren wurde und mindestens 35 Beitragsjahre in der Rentenkasse nachweisen kann, darf mit 66 Jahren ohne Abzüge den Ruhestand antreten. Zudem haben diejenigen, die sich für das Blockmodell der Altersteilzeit entschieden haben, die Chance, mit 66 in den Ruhestand zu gehen. In der zweiten Phase des Blockmodells erhalten sie weiterhin ihr Altersteilzeitgehalt, obwohl sie nicht mehr aktiv arbeiten.

Rente mit 67

Mit Vollendung des 67. Lebensjahres haben all diejenigen, die nach 1964 geboren wurden, das reguläre Renteneintrittsalter erreicht und können ihren Ruhestand ohne finanzielle Abschläge genießen.


Tipps und Tricks, um früher in Rente zu gehen

 
Der Wunsch, früher in den Ruhestand zu treten und den Alltag ohne berufliche Verpflichtungen zu genießen, ist für viele ein erstrebenswertes Ziel. Doch wie kann man sich diesen Traum ohne finanzielle Einbußen erfüllen? Hier geben wir Ihnen wertvolle Tipps und Informationen an die Hand, um den Schritt in die Frührente gut vorbereitet und ohne unangenehme Überraschungen zu meistern.
 

7 legale Tricks für den früheren Renteneintritt

Es gibt verschiedene Wege, wie Sie den Renteneintritt vorziehen können, ohne dabei finanziell das Nachsehen zu haben. Hier sind sieben legale Tricks, um Ihren Ruhestand früher anzutreten:
 

 Sonderzahlung leisten

Ab dem 50. Lebensjahr können Sie eine Sonderzahlung an die Rentenkasse vornehmen, um Abschläge auszugleichen und somit früher in Rente zu gehen. Allerdings sollten Sie vorab prüfen, ob andere Anlageformen nicht eine bessere Rendite versprechen.
 

 Flexi-Rente nutzen

Die 2017 eingeführte Flexi-Rente ermöglicht es, Geld hinzu zu verdienen oder Rentenzuschläge zu erhalten, wenn Sie über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten.
 

 Lebensarbeitszeitkonto

Bei manchen Arbeitgebern können Sie ein Lebensarbeitszeitkonto, auch als Zeitwertkonto bekannt, führen. Hier werden z.B. Überstunden oder nicht genommener Urlaub "eingezahlt", die Sie dann vor dem eigentlichen Rentenbeginn nutzen können.
 

 Außerordentliche Ansprüche prüfen

Einige Per­sonengruppen, wie z.B. Schwerbehinderte oder Berufssoldaten, können vorzeitig und ohne Abzüge in Rente gehen.
 

 Für Immobilieninhaber: Immobilienrente

Besitzer einer eigenen Immobilie können durch verschiedene Verrentungsmodelle liquide Mittel generieren, ohne ihre Immobilie zu verlassen.
 

 Arbeitslosengeld als Überbrückung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie das Arbeitslosengeld nutzen, um die Zeit bis zum Renteneintritt zu überbrücken.
 

 Abschläge hinnehmen

Manchmal kann es sinnvoll sein, bewusst Abschläge in Kauf zu nehmen, wenn die Lebensqualität im Ruhestand dadurch steigt.
 

 Früher in Rente dank privater Alters­vorsorge

Eine solide private Alters­vorsorge ermöglicht es vielen, ihren Ruhestand vorzuziehen. Produkte wie die private Rentenversicherung, Riester-Rente, Rürup-Rente oder betriebliche Alters­vorsorge können hierfür genutzt werden. Wichtig ist, früh genug mit dem Sparen zu beginnen und sich über die besten Angebote auf dem Markt zu informieren, um bei der privaten Alters­vorsorge Geld zu sparen. Ein Vergleich der verschiedenen Alters­vorsorge-Produkte kann Ihnen dabei helfen, die richtige Wahl für Ihre individuellen Bedürfnisse zu treffen.
 
 

Wie ermöglicht die Altersteilzeit eine frühe Rente ohne Abzüge?

 
Ein lang ersehnter Traum vieler Arbeitnehmer ist es, früher in den wohlverdienten Ruhestand zu treten. Doch wie kann man dieses Ziel erreichen, ohne finanzielle Abstriche in Kauf nehmen zu müssen? Hier bietet die Altersteilzeit eine spannende Lösung. Ähnlich dem Konzept eines Teilzeitarbeitsvertrages, kann die Altersteilzeit ab dem 55. Lebensjahr ins Auge gefasst werden. Sie stellt eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers dar und ermöglicht es den Angestellten, bereits vor dem regulären Rentenalter den Arbeitsalltag hinter sich zu lassen.
 
Altersteilzeit
 

Modelle der Altersteilzeit

Sobald sich Arbeitnehmer für den Schritt in die Altersteilzeit entscheiden, stehen ihnen grundsätzlich zwei Arbeitszeitmodelle zur Auswahl: das Gleichverteilungsmodell und das Blockmodell. Beide Modelle zeichnen sich durch die Halbierung der Arbeitszeit aus, verteilt über mehrere Jahre und kombiniert mit einem Gehaltsverzicht.

Gleichverteilungsmodell 

Bei dieser Variante wird die Arbeitszeit gleichmäßig um 50 Prozent reduziert und über die gesamte Dauer der Altersteilzeit gestreckt.

Blockmodell
Hier wird zwischen zwei Phasen unterschieden. Während der erste Block weiterhin in Vollzeit gearbeitet wird – allerdings bei einem Gehalt gemäß der Altersteilzeit –, folgt im Anschluss die Freistellungsphase. In dieser zweiten Phase muss der Arbeitnehmer nicht mehr arbeiten, erhält aber weiterhin das Gehalt der Altersteilzeit.
 

Beispiel zur Berechnung des Einkommens in der Altersteilzeit

Um die finanziellen Auswirkungen der Altersteilzeit besser zu verstehen, betrachten wir ein Rechenbeispiel: Ein heute 55-jähriger Arbeitnehmer könnte regulär mit 66 Jahren in den Ruhestand gehen. Würde er jedoch mit 63 Jahren in Pension gehen, stünde ihm eine Rente von 1.393 Euro zu – 300 Euro weniger als bei einem Rentenbeginn mit 66 Jahren. Im Rahmen der Altersteilzeit hätte er jedoch Anspruch auf eine Rente von 1.587 Euro ab dem 66. Lebensjahr. In den Jahren der Freistellung würde ihm sogar eine Rente von monatlich netto 1.639 Euro zustehen. Langfristig betrachtet, würde er somit trotz eines früheren Rentenbeginns nicht finanziell verlieren.
 

Was passiert mit der Altersteilzeit bei Krankheit oder Insolvenz?

In der Praxis kann es vorkommen, dass unerwartete Ereignisse eintreten, die Auswirkungen auf die Altersteilzeit haben. Hierzu zählen insbesondere Krankheit und die Insolvenz des Arbeitgebers.

Insolvenz

Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, die noch ausstehenden Zahlungen im Falle einer Insolvenz abzusichern. Arbeitnehmer sollten sich daher eine entsprechende Insolvenzsicherung vom Arbeitgeber aushändigen lassen.

Arbeitsunfähigkeit

Bei Krankheit oder längerer Arbeitsunfähigkeit ist der Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Es ist wichtig zu beachten, dass bei bestimmten Lohnersatzleistungen, wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld, die zusätzliche Aufstockung der Altersteilzeit entfallen kann. Daher ist eine frühzeitige Klärung der Ansprüche aus der Altersteilzeit von großer Bedeutung.

Abschließend lässt sich sagen, dass die Altersteilzeit eine interessante Möglichkeit bietet, früher in Rente zu gehen. Doch wie bei allen finanziellen Entscheidungen sollte man sich gründlich informieren und gegebenenfalls beraten lassen.


So wird Rente besteuert

Rentenbescheid


FAQ´s zur Frührente

Frührente mit 55 - Voraussetzungen: Was muss ich beachten, um mit 55 Jahren in Frührente zu gehen?

Sobald jemand 55 Jahre alt wird und in den vorherigen fünf Jahren mindestens drei Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, könnte er Altersteilzeit beantragen. Aber man sollte wissen, dass es dafür kein gesetzliches Recht gibt.

Wo kann ich meine genauen Rentenansprüche überprüfen?

Ihre genauen Rentenansprüche können Sie bei der gesetzlichen Rentenversicherung erfragen. Hier erhalten Sie eine Rentenauskunft, die Ihnen einen Überblick über die bislang erworbenen Ansprüche gibt und Sie über mögliche Rentenabschläge bei einem frühen Renteneintritt informiert.

Wie hoch können die Rentenabschläge bei einem vorzeitigen Renteneintritt sein?

Die Höhe der Rentenabschläge variiert je nachdem, wie früh man in Rente geht. Für jeden Monat, den man vor dem regulären Rentenbeginn in den Ruhestand tritt, fällt ein Abschlag von 0,3% an. Über einen längeren Zeitraum können diese Abschläge eine erhebliche Summe ausmachen.

Was ist der Unterschied zwischen Altersrente für langjährig Versicherte und Altersrente für besonders langjährig Versicherte?

Die Altersrente für langjährig Versicherte setzt eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren voraus. Das bedeutet, dass Per­sonen, die 35 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, Anspruch auf diese Rente haben.

Im Gegensatz dazu steht die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Diese setzt eine noch längere Mindestversicherungszeit von 45 Jahren voraus. Per­sonen, die diese Voraussetzung erfüllen, können unter bestimmten Bedingungen sogar ohne Abschläge früher in Rente gehen.


Über den Autor
Daniel Moser ist Versicherungsmakler und Gründer von AMBA Versicherungen

Daniel Moser, Ver­sicherungs­makler und Gründer von AMBA Versicherungen

Fachwirt für Finanzberatung (IHK), Master-Consultant in Finance und Finanzwirt mit 20 Jahren Erfahrung


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