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Schimmelbefall: Kostenübernahme durch Gebäudeversicherung?

Gebäudeversicherung Schimmel: Wer übernimmt die Kosten bei Befall?

Deckt Ihre Ge­bäude­ver­si­che­rung Schimmelbefall ab? Die Antwort ist nicht immer eindeutig und hängt von verschiedenen Faktoren ab. In diesem Artikel erfahren Sie, unter welchen Umständen Sie mit einer Kostenübernahme durch Ihre Versicherung, insbesondere einer Ge­bäude­ver­si­che­rung Schimmel, rechnen können und welche Schritte für eine erfolgreiche Schadensabwicklung wesentlich sind.
 
 

Das Wichtigste auf einen Blick

 

 Die Ge­bäude­ver­si­che­rung deckt Schimmelbefall, wenn dieser durch versicherte Ereignisse wie Leitungswasserschaden oder Naturkatastrophen verursacht wurde. Mangelnde Wartung oder falsches Wohnverhalten sind hingegen nicht versichert.

 Die schnelle und genaue Dokumentation und Meldung eines Schimmelschadens ist entscheidend für die Übernahme der Kosten durch die Ge­bäude­ver­si­che­rung. Zögern kann zu Leistungsreduktionen führen.

 Die Ge­bäude­ver­si­che­rung übernimmt in der Regel die Sanierungskosten bei versicherten Schimmel Ursachen. Mieter sind für Präventionsmaßnahmen wie richtiges Lüften und Heizen verantwortlich und zur Schadensminderung verpflichtet.

 

Ge­bäude­ver­si­che­rung und Schimmel: Grundlagen der Deckung

 
Gebäudeversicherung schützt vor Schimmelkosten
 

Die Frage, ob ein Schimmelschaden von der Ge­bäude­ver­si­che­rung oder der Wohngebäudeversicherung, die den Vermögenswert eines Hauses oder einer Wohnung gegen Schäden, einschließlich Schimmel, absichert, abgedeckt ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In erster Linie ist die Ursache des Schimmels ausschlaggebend für die Leistungen der Versicherung. Während Schimmel, der durch versicherte Ereignisse wie einen Leitungswasserschaden, Sturm oder Hagel verursacht wurde, in der Regel von der Ge­bäude­ver­si­che­rung übernommen wird, sind Schäden durch langfristige Abnutzung oder mangelnde Wartung ausgeschlossen.

Doch auch extreme Wetterbedingungen wie Hochwasser oder Starkregen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Ge­bäude­ver­si­che­rung abgedeckt sein.
 

Wann greift die Ge­bäude­ver­si­che­rung bei Schimmel?

Grundsätzlich greift die Ge­bäude­ver­si­che­rung bei Schimmel dann, wenn dieser eine direkte Folge eines versicherten Ereignisses ist. Beispielsweise sind Leitungswasserschäden, die zu Schimmelbildung führen, versichert, wenn die Ursache plötzlich und unvorhergesehen eintritt, wie bei einem Rohrbruch. Aber auch Schimmelbildung als Folge von Naturereignissen wie Hochwasser oder Sturm wird von der Ge­bäude­ver­si­che­rung übernommen, sofern diese Risiken im Vertrag eingeschlossen sind.

Auf der anderen Seite können Schäden, die auf langfristige Abnutzung oder mangelnde Wartung zurückzuführen sind, von der Ge­bäude­ver­si­che­rung ausgeschlossen sein.
 

Ausnahmen und Grenzen der Ge­bäude­ver­si­che­rung

Es gibt jedoch auch Situationen, in denen Schimmelprobleme nicht von der Ge­bäude­ver­si­che­rung abgedeckt sind. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Schimmelbildung durch das Heiz- und Lüftverhalten der Bewohner entsteht. Auch Schimmelbildung durch Kondensation, die auf nicht sachgerechtes Wohnverhalten oder bauphysikalische Mängel hinweist, ist in der Regel von der Deckung ausgeschlossen.

In solchen Fällen kommt oft der Vermieter oder dessen Versicherung für die Kosten der Schimmelbeseitigung auf.
 
 

Schritt-für-Schritt: Meldung eines Schimmelschadens an die Ge­bäude­ver­si­che­rung

 
Dokumentation des Schimmelschadens
 

Wenn Sie in Ihrem Zuhause Schimmel entdecken, ist schnelles und besonnenes Handeln gefragt. Um eine rasche Schadenregulierung zu ermöglichen, sollten Sie den Schaden sofort telefonisch und innerhalb von 24 Stunden schriftlich der Versicherung melden. Eine genaue Dokumentation des Befalls durch Fotos und Beschreibungen ist dabei besonders wichtig.

Denn die Versicherungsdeckung für Schimmelschäden hängt davon ab, ob der Schaden korrekt gemeldet wurde und die vertraglichen Bedingungen eingehalten wurden.
 

Dokumentation des Schimmelschadens

Für den Nachweis und die Dokumentation gegenüber der Versicherung sind folgende Schritte entscheidend:

 Fotos des Schimmelschadens machen.

 Die Schadensstelle so unverändert wie möglich bewahren, damit Versicherungsgutachter eine genaue Bewertung vornehmen können.

 Eine schnellstmöglich eingereichte, detaillierte Schadensmeldung ist ebenfalls essenziell, um Kürzungen der Entschädigung zu vermeiden.

Die Übermittlung der Schadensmeldung sollte nachweisbar erfolgen, zum Beispiel per Einschreiben mit Rückschein oder E-Mail mit Lesebestätigung.
 

Kontakt zur Versicherung und Schadensmeldung

Die Schadensmeldung sollte so schnell wie möglich ohne schuldhaftes Zögern, idealerweise sofort per Anruf oder E-Mail, an die Versicherung übermittelt werden. Dabei sollten Sie unbedingt wahrheitsgemäße Angaben machen und bei der Aufklärung des Schadensereignisses mitwirken. Falls von der Versicherung Vorgaben zur Schadensminderung gemacht werden, sind diese strikt zu befolgen.

Und selbst wenn die Verpflichtung des Versicherers zur Zahlung grundsätzlich feststeht, aber die Höhe der Zahlung noch nicht bestimmt wurde, haben Sie das Recht, einen Monat nach der Schadensmeldung eine Vorauszahlung zu verlangen.
 
 

Ursachenforschung beim Schimmelbefall: Rolle der Ge­bäude­ver­si­che­rung

 

Nach der Entdeckung und Meldung von Schimmel geht es um die genaue Ursachenbestimmung des Schimmelbefalls. Diese ist ausschlaggebend, um die Pflicht der Ge­bäude­ver­si­che­rung zur Kostenübernahme zu klären. So fallen strukturelle Mängel oder Schäden durch Leitungswasser, die nicht auf das Verhalten von Mietern zurückzuführen sind, in der Regel in den Zuständigkeitsbereich der Ge­bäude­ver­si­che­rung.

Wenn jedoch Schimmelschäden durch Elementarereignisse entstehen, könnte eine separate Elementarversicherung für die Kosten aufkommen. Und auch Baumängel in Neubauten könnten durch eine Bauleistungsversicherung gedeckt sein.
 

Beauftragung eines Gutachters

Bei signifikanten Wasser- und Schimmelschäden sendet die Ge­bäude­ver­si­che­rung typischerweise einen Gutachter, den der Versicherungsnehmer nicht bezahlen muss. Die Kosten für die Beauftragung eines unabhängigen Schimmel-Gutachters variieren je nach Größe des betroffenen Bereichs und Schadenskomplexität und werden von der Versicherung übernommen, wenn dies in der Police vorgesehen ist.

Wenn jedoch Schimmel durch Dritte verursacht wurde, wie durch unsachgemäße Handwerksarbeiten, muss der Verursacher für die Sanierung aufkommen, was dann durch dessen Haft­pflichtversicherung gedeckt sein kann.
 
 

Sanierung nach Schimmelbefall: Was übernimmt die Ge­bäude­ver­si­che­rung?

 
Sanierung nach Schimmelbefall
 

Wenn die Ursachen des Schimmelbefalls wie Leitungswasserschäden von der Police gedeckt sind, übernimmt die Ge­bäude­ver­si­che­rung in der Regel die Kosten für Sanierungsmaßnahmen. Dazu gehören die Beseitigung von Schimmelschäden an Wänden und am Dachstuhl, aber auch weitere Maßnahmen, die für die Wiederherstellung des schadensfreien Zustands des Gebäudes nötig sind. Vor der eigentlichen Beseitigung des Schimmels riegeln Fachleute die betroffenen Räume staub- und luftdicht ab, um eine weitere Ausbreitung der Sporen zu verhindern.

Eine umfassende Entfernung der Schimmelpilze ist notwendig, da sich diese in der Bausubstanz festsetzen und nicht alle Sporen sichtbar sind. Auch diese Kosten werden in der Regel von der Versicherung getragen.
 

Übernahme der Reinigungskosten

Ob die Ge­bäude­ver­si­che­rung die Reinigungskosten bei Schimmelbefall übernimmt, hängt von den spezifischen Vertragsbedingungen und der Ursache des Schadens ab. Während die Kostenübernahme für die Reinigung und Beseitigung von Schimmelschäden oft ein Streitpunkt zwischen Eigentümern und Versicherungen ist, ermöglichen viele Versicherungsverträge die Erstattung dieser Kosten.

Wenn jedoch Baumängel die Ursache für den Schimmelbefall sind, übernimmt der Vermieter oder dessen Versicherung die Kosten für die Schimmelentfernung.
 

Erstattung von Folgeschäden

Folgeschäden durch Schimmel können durch die Ge­bäude­ver­si­che­rung erstattet werden, wenn sie auf versicherte Ereignisse wie einen Leitungswasserschaden, Sturm oder Hagel zurückzuführen sind. Die Versicherung muss die Wiederherstellung des Gebäudes in den Zustand vor dem Schadensfall finanzieren, was die professionelle Schimmelentfernung und die Behebung der Ursachen einschließt.

Folgeschäden, die nicht durch den Vermieter zu verantworten sind, wie etwa Schäden an Möbeln oder Kleidung durch Schimmel, werden in der Regel nicht von der Ge­bäude­ver­si­che­rung übernommen.
 
 

Präventionsmaßnahmen: Schimmel verhindern und Versicherungsschutz sichern

 
Präventionsmaßnahmen: Schimmel verhindern
 

Um Schimmel zu verhindern und den Versicherungsschutz zu sichern, sind verschiedene Präventionsmaßnahmen notwendig. Diese reichen von:

 der Minimierung von Risikofaktoren

 richtigem Lüft- und Heizverhalten

 baulichen Maßnahmen wie einer verbesserten Wärmedämmung

 der Vermeidung von Kältebrücken

 dem sachgemäßen Einbau von Fenstern

Zudem sollten Sie nach der Entdeckung von Schimmelbefall den betroffenen Bereich sichern und umgehende Maßnahmen zur Schadensminderung einleiten, um die Ursache zu beheben. Haus­rat­ver­si­che­rung kann als Ergänzung zur Ge­bäude­ver­si­che­rung dienen, indem sie Schäden an persönlichem Eigentum durch Schimmel in verschiedenen Bereichen des Hauses abdeckt.
 

Richtiges Lüften und Heizen

Um Schimmelbildung effektiv vorzubeugen und Schimmel in der Wohnung zu vermeiden, sollten Sie:

 eine gleichbleibende Raumtemperatur zwischen 19°C und 21°C einhalten

 Möbel einen Mindestabstand von 5-10 cm zu den Außenwänden haben, damit die Luft zirkulieren kann

 regelmäßiges Stoßlüften für 5-10 Minuten mehrmals täglich durchführen, um die Luftfeuchtigkeit zu kontrollieren.

Um die Luftfeuchtigkeit in Wohnräumen nicht unnötig zu erhöhen, sollten Sie das Trocknen von Wäsche vermeiden. Beachten Sie jedoch, dass Sie als Mieter selbst verantwortlich für die Vermeidung von Schimmel durch angemessenes Lüften und Heizen sind und bei nachweislich falschem Verhalten zur Übernahme der Reinigungskosten verpflichtet werden können.
 

Feuchtigkeitskontrolle im Gebäude

Neben richtigem Lüften und Heizen ist auch die Feuchtigkeitskontrolle im Gebäude ein wichtiger Aspekt zur Schimmelvorbeugung. Die Anschaffung eines Hygrometers kann dabei helfen, die empfohlene Luftfeuchtigkeit von 50-60 % einzuhalten.

Salzausblühungen können als Indikator für Feuchtigkeitsprobleme in einem Gebäude dienen und sollten als Warnzeichen ernst genommen werden.
 
 

Schimmel im Mehrfamilienhaus: Besonderheiten bei der Versicherungsabwicklung

 

In einem Mehrfamilienhaus kommt eine zusätzliche Komplexität hinzu, da hier verschiedene Parteien beteiligt sind. Im Grundsatz gilt: Die Wohngebäudeversicherung ist für schimmelbedingte Schäden an der Struktur des Hauses oder der Wohnung, einschließlich Schimmel, zuständig, während Mieter sich auf die Haus­rat­ver­si­che­rung für ihre eigenen Gegenstände in der Wohnung verlassen müssen, die durch Schimmel beschädigt wurden. Die Bestimmung der Verantwortlichkeiten für Schimmel kann jedoch komplex sein, da diese aus Baumängeln oder unsachgemäßem Immobilienmanagement resultieren können.

Falls der Mieter schuldlos ist, kann die Haftplichtversicherung des Vermieters zuständig sein. Bei Vermietungsobjekten ist der Vermieter dazu verpflichtet, die Kosten für die Schimmelsanierung zu übernehmen, es sei denn, es liegt ein Verschulden des Mieters vor. Dies kann zu langwierigen Diskussionen und sogar juristischen Auseinandersetzungen führen. Daher ist es für Mieter wichtig, Schimmel zuerst ihrem Vermieter zu melden und auf den Gutachter der Versicherung zu warten, statt selbst einen zu beauftragen, um nicht die Kosten tragen zu müssen.

 

Zusammenfassung

 

Dieser Blogpost hat die Rolle der Ge­bäude­ver­si­che­rung bei Schimmelbefall beleuchtet. Es wurde deutlich, dass die Kostenübernahme von vielen Faktoren abhängt, insbesondere von der Ursache des Schimmels. Während Schäden durch versicherte Ereignisse in der Regel abgedeckt sind, fallen Schäden durch langfristige Abnutzung oder mangelnde Wartung nicht unter den Versicherungsschutz. Zudem wurde hervorgehoben, wie wichtig schnelles Handeln und eine korrekte Schadensmeldung sind. Doch Prävention ist immer besser als Nachsorge. Daher sollten Sie durch richtiges Lüften und Heizen, sowie durch Feuchtigkeitskontrolle im Gebäude, Schimmelbildung effektiv vorbeugen und so Ihren Versicherungsschutz sichern.


Häufig gestellte Fragen

Wer zahlt bei Schimmelschäden?

Die Verantwortlichkeit für die Kostenübernahme bei Schimmelschäden ist nicht immer sofort klar und kann von verschiedenen Faktoren abhängen. In der Regel ist der Eigentümer des Gebäudes verantwortlich, wenn der Schaden durch ein versichertes Ereignis entstanden ist. Ist der Schimmel jedoch durch mangelnde Wartung oder unsachgemäßes Verhalten der Bewohner entstanden, kann es sein, dass die Kosten nicht von der Versicherung getragen werden.

Wer zahlt Sanierung bei Schimmel?

Die Kosten für die Sanierung von Schimmelschäden werden in der Regel von der Ge­bäude­ver­si­che­rung übernommen, wenn es sich um die Folge eines versicherten Schadens handelt. Ist der Schimmelbefall allerdings auf Faktoren zurückzuführen, die nicht unter den Versicherungsschutz fallen, wie zum Beispiel eine unzureichende Lüftung durch den Mieter, kann die Kostenübernahme verweigert werden.

Wird Schimmel von der Versicherung übernommen?

Ob Schimmel von der Ge­bäude­ver­si­che­rung übernommen wird, hängt in erster Linie von der Ursache des Schadens ab. Versicherte Ereignisse wie Leitungswasserschäden oder Sturmschäden werden in der Regel abgedeckt. Schäden, die durch allmähliche Abnutzung oder durch das Verhalten der Bewohner entstanden sind, fallen jedoch meist nicht unter den Versicherungsschutz.


Über den Autor
Daniel Moser ist Versicherungsmakler und Gründer von AMBA Versicherungen

Daniel Moser, Ver­sicherungs­makler und Gründer von AMBA Versicherungen

Fachwirt für Finanzberatung (IHK), Master-Consultant in Finance und Finanzwirt mit 20 Jahren Erfahrung


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