Gebäudeversicherung
Das Wichtigste auf einen Blick |
Die Gebäudeversicherung deckt Schimmelbefall, wenn dieser durch versicherte Ereignisse wie Leitungswasserschaden oder Naturkatastrophen verursacht wurde. Mangelnde Wartung oder falsches Wohnverhalten sind hingegen nicht versichert.
Die zügige und genaue Dokumentation und Meldung eines Schimmelschadens ist entscheidend für die Kostenübernahme durch die Gebäudeversicherung. Verzögerungen können zu Leistungskürzungen führen.
Gebäudeversicherung
Gebäudeversicherung und Schimmel: Grundlagen der Deckung |
Die Wohngebäudeversicherung sichert den Vermögenswert eines Hauses oder einer Wohnung gegen Schäden, einschließlich Schimmel, ab. Die Frage, ob ein Schimmelschaden von der Gebäudeversicherung abgedeckt ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In erster Linie ist die Ursache des Schimmels ausschlaggebend für die Leistungen der Versicherung. Während Schimmel, der durch versicherte Ereignisse wie einen Leitungswasserschaden, Sturm oder Hagel verursacht wurde, in der Regel von der Gebäudeversicherung übernommen wird, sind Schäden durch langfristige Abnutzung oder mangelnde Wartung ausgeschlossen.
Es gibt jedoch auch Situationen, in denen Schimmelprobleme nicht von der Gebäudeversicherung abgedeckt sind. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Schimmelbildung durch das Heiz- und Lüftverhalten der Bewohner entsteht. Auch Schimmelbildung durch Kondensation, die auf nicht sachgerechtes Wohnverhalten oder bauphysikalische Mängel hinweist, ist in der Regel von der Deckung ausgeschlossen.
Schritt-für-Schritt: Meldung eines Schimmelschadens an die Gebäudeversicherung |
Wenn Sie in Ihrem Zuhause Schimmel entdecken, ist schnelles und besonnenes Handeln gefragt. Um eine rasche Schadenregulierung zu ermöglichen, sollten Sie den Schaden sofort telefonisch und innerhalb von 24 Stunden schriftlich der Versicherung melden. Eine genaue Dokumentation des Befalls durch Fotos und Beschreibungen ist dabei besonders wichtig.
Für den Nachweis und die Dokumentation gegenüber der Versicherung sind folgende Schritte entscheidend:
Machen Sie Fotos des Schimmelschadens.
Lassen Sie die Schadensstelle unverändert, damit die Versicherungsgutachter eine genaue Bewertung vornehmen können.
Eine zügige und detaillierte Schadensmeldung ist essenziell, um Kürzungen der Entschädigung zu vermeiden.
Die Schadensmeldung ist so schnell wie möglich ohne schuldhaftes Zögern, idealerweise sofort per Anruf oder E-Mail, an die Versicherung zu übermitteln. Dabei sollten Sie unbedingt wahrheitsgemäße Angaben machen und kooperativ bei der Aufklärung des Schadensereignisses mitwirken. Vorgaben der Versicherung sind diese strikt zu befolgen.
Ursachenforschung beim Schimmelbefall: Rolle der Gebäudeversicherung |
Nach der Entdeckung und Meldung von Schimmel geht es um die genaue Ursachenbestimmung des Schimmelbefalls. Diese ist ausschlaggebend, um die Pflicht der Gebäudeversicherung zur Kostenübernahme zu klären. So fallen strukturelle Mängel oder Schäden durch Leitungswasser, die nicht auf das Fehlverhalten von Mietern zurückzuführen sind, in der Regel in den Zuständigkeitsbereich der Gebäudeversicherung.
Bei signifikanten Wasser- und Schimmelschäden sendet die Gebäudeversicherung typischerweise einen Gutachter. Die Kosten für die Beauftragung eines unabhängigen Schimmel-Gutachters variieren je nach Größe des betroffenen Bereichs und Schadenskomplexität und werden von der Versicherung übernommen, wenn dies in der Police vorgesehen ist. Sie als Versicherungsnehmer müssen diesen nicht bezahlen.
Sanierung nach Schimmelbefall: Was übernimmt die Gebäudeversicherung? |
Wenn die Ursachen des Schimmelbefalls von der Police gedeckt sind, übernimmt die Gebäudeversicherung in der Regel die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen. Dazu gehören die Beseitigung von Schimmelschäden an Wänden und am Dachstuhl, aber auch weitere Maßnahmen, die für die Wiederherstellung des schadensfreien Zustands des Gebäudes nötig sind. Vor der eigentlichen Beseitigung des Schimmels riegeln Fachleute die betroffenen Räume staub- und luftdicht ab, um eine weitere Ausbreitung der Sporen zu verhindern.
Während die Kostenübernahme für die Reinigung und Beseitigung von Schimmelschäden oft ein Streitpunkt zwischen Eigentümern und Versicherungen ist, ermöglichen viele Versicherungsverträge die Erstattung dieser Kosten. Ob die Gebäudeversicherung die Reinigungskosten übernimmt, hängt von den spezifischen Vertragsbedingungen und der Ursache des Schadens ab.
Folgeschäden durch Schimmel können ebenfalls durch die Gebäudeversicherung erstattet werden, wenn sie auf versicherte Ereignisse wie einen Leitungswasserschaden, Sturm oder Hagel zurückzuführen sind. Die Versicherung muss die Wiederherstellung des Gebäudes in den Zustand vor dem Schadensfall finanzieren, was die professionelle Schimmelentfernung und die Behebung der Ursachen einschließt.
Präventionsmaßnahmen: Schimmel verhindern und Versicherungsschutz sichern |
Um Schimmel zu verhindern und den Versicherungsschutz zu sichern, sind verschiedene Präventionsmaßnahmen notwendig. Diese reichen von:
der Minimierung von Risikofaktoren
richtigem Lüft- und Heizverhalten
baulichen Maßnahmen wie einer verbesserten Wärmedämmung
der Vermeidung von Kältebrücken
dem sachgemäßen Einbau von Fenstern
Um Schimmelbildung effektiv vorzubeugen und Schimmel in der Wohnung zu vermeiden, sollten Sie:
eine gleichbleibende Raumtemperatur zwischen 19°C und 21°C einhalten
Ihre Möbel mit einem Mindestabstand von 5-10 cm zu den Außenwänden aufstellen, damit die Luft zirkulieren kann
regelmäßiges Stoßlüften für 5-10 Minuten mehrmals täglich durchführen, um die Luftfeuchtigkeit zu kontrollieren.
das Trocknen von Wäsche vermeiden, um die Luftfeuchtigkeit in Wohnräumen nicht unnötig zu erhöhen, sollten Sie.
Neben richtigem Lüften und Heizen ist auch die Feuchtigkeitskontrolle im Gebäude ein wichtiger Aspekt zur Schimmelvorbeugung. Die Anschaffung eines Hygrometers kann dabei helfen, die empfohlene Luftfeuchtigkeit von 50-60 % einzuhalten.
Schimmel im Mehrfamilienhaus: Besonderheiten bei der Versicherungsabwicklung |
Die Situation in einem Mehrfamilienhaus ist noch komplexer, da hier meist verschiedene Parteien beteiligt sind. Im Grundsatz gilt: Die Wohngebäudeversicherung ist für schimmelbedingte Schäden an der Struktur eines Hauses oder einer Wohnung zuständig. Mieter müssen sich für eigene, durch Schimmel beschädigte Gegenstände in der Wohnung hingegen auf ihre Hausratversicherung verlassen. Die Bestimmung der Verantwortlichkeiten für Schimmel kann jedoch komplex sein, da diese auch aus Baumängeln oder unsachgemäßem Immobilienmanagement resultieren können.
Falls der Mieter keine Schuld trägt, könnte auch die Haftplichtversicherung des Vermieters zuständig sein. Bei Vermietungsobjekten ist der Vermieter dazu verpflichtet, die Kosten für die Schimmelsanierung zu übernehmen, es sei denn, es liegt ein Verschulden des Mieters vor. Dies kann zu langwierigen Diskussionen und sogar juristischen Auseinandersetzungen führen. Daher ist es für Mieter wichtig, Schimmel zuerst ihrem Vermieter zu melden und auf den Gutachter der Versicherung zu warten, statt selbst einen zu beauftragen, dessen Kosten sie dann selbst tragen müssen.
Gebäudeversicherung
Zusammenfassung |
Dieser Blogpost hat die Rolle der Gebäudeversicherung bei Schimmelbefall beleuchtet. Es wurde deutlich, dass die Kostenübernahme von vielen Faktoren abhängt, insbesondere von der Ursache des Schimmels. Während Schäden durch versicherte Ereignisse in der Regel abgedeckt sind, fallen Schäden durch langfristige Abnutzung oder mangelnde Wartung nicht unter den Versicherungsschutz. Zudem wurde hervorgehoben, wie wichtig schnelles Handeln und eine korrekte Schadensmeldung sind. Doch Prävention ist immer besser als Nachsorge. Daher sollten Sie durch richtiges Lüften und Heizen, sowie durch Feuchtigkeitskontrolle im Gebäude, Schimmelbildung effektiv vorbeugen und so Ihren Versicherungsschutz sichern.
Inhalt |
Die Verantwortlichkeit für die Kostenübernahme bei Schimmelschäden ist nicht immer sofort klar und kann von verschiedenen Faktoren abhängen. In der Regel ist der Eigentümer des Gebäudes verantwortlich, wenn der Schaden durch ein versichertes Ereignis entstanden ist. Ist der Schimmel jedoch durch mangelnde Wartung oder unsachgemäßes Verhalten der Bewohner entstanden, kann es sein, dass die Kosten nicht von der Versicherung getragen werden.
Die Kosten für die Sanierung von Schimmelschäden werden in der Regel von der Gebäudeversicherung übernommen, wenn es sich um die Folge eines versicherten Schadens handelt. Ist der Schimmelbefall allerdings auf Faktoren zurückzuführen, die nicht unter den Versicherungsschutz fallen, wie zum Beispiel eine unzureichende Lüftung durch den Mieter, kann die Kostenübernahme verweigert werden.
Ob Schimmel von der Gebäudeversicherung übernommen wird, hängt in erster Linie von der Ursache des Schadens ab. Versicherte Ereignisse wie Leitungswasserschäden oder Sturmschäden werden in der Regel abgedeckt. Schäden, die durch allmähliche Abnutzung oder durch das Verhalten der Bewohner entstanden sind, fallen jedoch meist nicht unter den Versicherungsschutz.
Daniel Moser, Versicherungsmakler und Gründer von AMBA Versicherungen Fachwirt für Finanzberatung (IHK), Master-Consultant in Finance und Finanzwirt mit 20 Jahren Erfahrung |