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Schimmelbefall: Kostenübernahme durch Gebäudeversicherung?

Gebäudeversicherung: Schimmel - Wer übernimmt die Kosten bei Befall?

Deckt Ihre Ge­bäude­ver­si­che­rung Schimmelbefall ab? Die Antwort ist nicht immer eindeutig und hängt von verschiedenen Faktoren ab. In diesem Artikel erfahren Sie, unter welchen Umständen Sie mit einer Kostenübernahme durch Ihre "Ge­bäude­ver­si­che­rung Schimmel" rechnen können und welche Schritte für eine erfolgreiche Schadensabwicklung wesentlich sind.

 

Das Wichtigste auf einen Blick

 

 Die Ge­bäude­ver­si­che­rung deckt Schimmelbefall, wenn dieser durch versicherte Ereignisse wie Leitungswasserschaden oder Naturkatastrophen verursacht wurde. Mangelnde Wartung oder falsches Wohnverhalten sind hingegen nicht versichert.

 Die zügige und genaue Dokumentation und Meldung eines Schimmelschadens ist entscheidend für die Kostenübernahme durch die Ge­bäude­ver­si­che­rung. Verzögerungen können zu Leistungskürzungen führen.

 Die Ge­bäude­ver­si­che­rung übernimmt in der Regel die Sanierungskosten bei versicherten Schimmel Ursachen. Mieter sind für Präventionsmaßnahmen wie richtiges Lüften und Heizen verantwortlich und zur Schadensminderung verpflichtet.

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Ge­bäude­ver­si­che­rung und Schimmel: Grundlagen der Deckung

 
Gebäudeversicherung schützt vor Schimmelkosten
 

Die Wohngebäudeversicherung sichert den Vermögenswert eines Hauses oder einer Wohnung gegen Schäden, einschließlich Schimmel, ab. Die Frage, ob ein Schimmelschaden von der Ge­bäude­ver­si­che­rung abgedeckt ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In erster Linie ist die Ursache des Schimmels ausschlaggebend für die Leistungen der Versicherung. Während Schimmel, der durch versicherte Ereignisse wie einen Leitungswasserschaden, Sturm oder Hagel verursacht wurde, in der Regel von der Ge­bäude­ver­si­che­rung übernommen wird, sind Schäden durch langfristige Abnutzung oder mangelnde Wartung ausgeschlossen.

Doch auch extreme Wetterbedingungen wie Hochwasser oder Starkregen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Ge­bäude­ver­si­che­rung abgedeckt sein.
 

Wann greift die Ge­bäude­ver­si­che­rung bei Schimmel?

Grundsätzlich greift die Ge­bäude­ver­si­che­rung bei Schimmel dann, wenn dieser eine direkte Folge eines versicherten Ereignisses ist. Versichert sind beispielsweise Leitungswasserschäden, die zu Schimmelbildung führen, wenn die Ursache plötzlich und unvorhergesehen eintritt, wie bei einem Rohrbruch. Aber auch Schimmelbildung als Folge von Naturereignissen wie Hochwasser oder Sturm wird von der Ge­bäude­ver­si­che­rung übernommen, sofern diese Risiken im Vertrag eingeschlossen sind.
 

Ausnahmen und Grenzen der Ge­bäude­ver­si­che­rung

Es gibt jedoch auch Situationen, in denen Schimmelprobleme nicht von der Ge­bäude­ver­si­che­rung abgedeckt sind. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Schimmelbildung durch das Heiz- und Lüftverhalten der Bewohner entsteht. Auch Schimmelbildung durch Kondensation, die auf nicht sachgerechtes Wohnverhalten oder bauphysikalische Mängel hinweist, ist in der Regel von der Deckung ausgeschlossen.

In solchen Fällen kommt oft der Vermieter oder dessen Versicherung für die Kosten der Schimmelbeseitigung auf.
 
 

Schritt-für-Schritt: Meldung eines Schimmelschadens an die Ge­bäude­ver­si­che­rung

 
Dokumentation des Schimmelschadens
 

Wenn Sie in Ihrem Zuhause Schimmel entdecken, ist schnelles und besonnenes Handeln gefragt. Um eine rasche Schadenregulierung zu ermöglichen, sollten Sie den Schaden sofort telefonisch und innerhalb von 24 Stunden schriftlich der Versicherung melden. Eine genaue Dokumentation des Befalls durch Fotos und Beschreibungen ist dabei besonders wichtig.

Denn die Versicherungsdeckung für Schimmelschäden hängt davon ab, ob der Schaden korrekt gemeldet wurde und die vertraglichen Bedingungen eingehalten wurden.
 

Dokumentation des Schimmelschadens

Für den Nachweis und die Dokumentation gegenüber der Versicherung sind folgende Schritte entscheidend:

 Machen Sie Fotos des Schimmelschadens.

 Lassen Sie die Schadensstelle unverändert, damit die Versicherungsgutachter eine genaue Bewertung vornehmen können.

 Eine zügige und detaillierte Schadensmeldung ist essenziell, um Kürzungen der Entschädigung zu vermeiden.

Die Übermittlung der Schadensmeldung sollte nachweisbar erfolgen, zum Beispiel per Einschreiben mit Rückschein oder E-Mail mit Lesebestätigung.
 

Rechte und Pflichten bei der Schadensmeldung

Die Schadensmeldung ist so schnell wie möglich ohne schuldhaftes Zögern, idealerweise sofort per Anruf oder E-Mail, an die Versicherung zu übermitteln. Dabei sollten Sie unbedingt wahrheitsgemäße Angaben machen und kooperativ bei der Aufklärung des Schadensereignisses mitwirken. Vorgaben der Versicherung sind diese strikt zu befolgen.

Selbst wenn die Verpflichtung des Versicherers zur Zahlung grundsätzlich feststeht, aber die Höhe der Zahlung noch nicht bestimmt wurde, haben Sie das Recht, einen Monat nach der Schadensmeldung eine Vorauszahlung zu verlangen.
 
 

Ursachenforschung beim Schimmelbefall: Rolle der Ge­bäude­ver­si­che­rung

 

Nach der Entdeckung und Meldung von Schimmel geht es um die genaue Ursachenbestimmung des Schimmelbefalls. Diese ist ausschlaggebend, um die Pflicht der Ge­bäude­ver­si­che­rung zur Kostenübernahme zu klären. So fallen strukturelle Mängel oder Schäden durch Leitungswasser, die nicht auf das Fehlverhalten von Mietern zurückzuführen sind, in der Regel in den Zuständigkeitsbereich der Ge­bäude­ver­si­che­rung.

Sind Schimmelschäden jedoch durch Elementarereignisse entstehen, müsste eine separate Elementarversicherung für die Kosten aufkommen. Baumängel in Neubauten sind in der Regel durch eine Bauleistungsversicherung gedeckt.
 

Beauftragung eines Gutachters

Bei signifikanten Wasser- und Schimmelschäden sendet die Ge­bäude­ver­si­che­rung typischerweise einen Gutachter. Die Kosten für die Beauftragung eines unabhängigen Schimmel-Gutachters variieren je nach Größe des betroffenen Bereichs und Schadenskomplexität und werden von der Versicherung übernommen, wenn dies in der Police vorgesehen ist. Sie als Versicherungsnehmer müssen diesen nicht bezahlen.

Wenn jedoch Schimmel durch Dritte verursacht wurde, z. B. durch unsachgemäße Handwerksarbeiten, muss der Verursacher für die Sanierung aufkommen, was dann durch dessen Haft­pflichtversicherung gedeckt sein sollte.
 
 

Sanierung nach Schimmelbefall: Was übernimmt die Ge­bäude­ver­si­che­rung?

 
Sanierung nach Schimmelbefall
 

Wenn die Ursachen des Schimmelbefalls von der Police gedeckt sind, übernimmt die Ge­bäude­ver­si­che­rung in der Regel die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen. Dazu gehören die Beseitigung von Schimmelschäden an Wänden und am Dachstuhl, aber auch weitere Maßnahmen, die für die Wiederherstellung des schadensfreien Zustands des Gebäudes nötig sind. Vor der eigentlichen Beseitigung des Schimmels riegeln Fachleute die betroffenen Räume staub- und luftdicht ab, um eine weitere Ausbreitung der Sporen zu verhindern.

Eine umfassende Entfernung der Schimmelpilze ist notwendig, da sich diese in der Bausubstanz festsetzen. Diese Kosten werden in der Regel von der Versicherung getragen.
 

Übernahme der Reinigungskosten

Während die Kostenübernahme für die Reinigung und Beseitigung von Schimmelschäden oft ein Streitpunkt zwischen Eigentümern und Versicherungen ist, ermöglichen viele Versicherungsverträge die Erstattung dieser Kosten. Ob die Ge­bäude­ver­si­che­rung die Reinigungskosten übernimmt, hängt von den spezifischen Vertragsbedingungen und der Ursache des Schadens ab.

Wenn Baumängel die Ursache für den Schimmelbefall sind, übernimmt der Vermieter oder dessen Versicherung die Kosten für die Schimmelentfernung.
 

Erstattung von Folgeschäden

Folgeschäden durch Schimmel können ebenfalls durch die Ge­bäude­ver­si­che­rung erstattet werden, wenn sie auf versicherte Ereignisse wie einen Leitungswasserschaden, Sturm oder Hagel zurückzuführen sind. Die Versicherung muss die Wiederherstellung des Gebäudes in den Zustand vor dem Schadensfall finanzieren, was die professionelle Schimmelentfernung und die Behebung der Ursachen einschließt.

Folgeschäden, die nicht durch den Vermieter zu verantworten sind, wie etwa Schäden durch Schimmel an Möbeln oder Kleidung, werden in der Regel nicht von der Ge­bäude­ver­si­che­rung übernommen. Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung kann als Ergänzung zur Ge­bäude­ver­si­che­rung dienen, da sie Schäden an persönlichem Eigentum durch Schimmel in verschiedenen Bereichen des Hauses abdeckt.
 
 

Präventionsmaßnahmen: Schimmel verhindern und Versicherungsschutz sichern

 
Präventionsmaßnahmen: Schimmel verhindern
 

Um Schimmel zu verhindern und den Versicherungsschutz zu sichern, sind verschiedene Präventionsmaßnahmen notwendig. Diese reichen von:

 der Minimierung von Risikofaktoren

 richtigem Lüft- und Heizverhalten

 baulichen Maßnahmen wie einer verbesserten Wärmedämmung

 der Vermeidung von Kältebrücken

 dem sachgemäßen Einbau von Fenstern

Um die Ursache zu beheben, sollten Sie nach dem Entdecken von Schimmelbefall den betroffenen Bereich abgrenzen und umgehende Maßnahmen zur Schadensminderung einleiten.
 

Richtiges Lüften und Heizen

Um Schimmelbildung effektiv vorzubeugen und Schimmel in der Wohnung zu vermeiden, sollten Sie:

 eine gleichbleibende Raumtemperatur zwischen 19°C und 21°C einhalten

 Ihre Möbel mit einem Mindestabstand von 5-10 cm zu den Außenwänden aufstellen, damit die Luft zirkulieren kann

 regelmäßiges Stoßlüften für 5-10 Minuten mehrmals täglich durchführen, um die Luftfeuchtigkeit zu kontrollieren.

 das Trocknen von Wäsche vermeiden, um die Luftfeuchtigkeit in Wohnräumen nicht unnötig zu erhöhen, sollten Sie.

Beachten Sie, dass Sie als Mieter verantwortlich für die Vermeidung von Schimmel durch angemessenes Lüften und Heizen sind und bei nachweislich falschem Verhalten zur Übernahme der Reinigungskosten verpflichtet werden können.
 

Feuchtigkeitskontrolle im Gebäude

Neben richtigem Lüften und Heizen ist auch die Feuchtigkeitskontrolle im Gebäude ein wichtiger Aspekt zur Schimmelvorbeugung. Die Anschaffung eines Hygrometers kann dabei helfen, die empfohlene Luftfeuchtigkeit von 50-60 % einzuhalten.

Salzausblühungen können als Indikator für Feuchtigkeitsprobleme in einem Gebäude dienen und sollten als Warnzeichen ernst genommen werden.
 
 

Schimmel im Mehrfamilienhaus: Besonderheiten bei der Versicherungsabwicklung

 

Die Situation in einem Mehrfamilienhaus ist noch komplexer, da hier meist verschiedene Parteien beteiligt sind. Im Grundsatz gilt: Die Wohngebäudeversicherung ist für schimmelbedingte Schäden an der Struktur eines Hauses oder einer Wohnung zuständig. Mieter müssen sich für eigene, durch Schimmel beschädigte Gegenstände in der Wohnung hingegen auf ihre Haus­rat­ver­si­che­rung verlassen. Die Bestimmung der Verantwortlichkeiten für Schimmel kann jedoch komplex sein, da diese auch aus Baumängeln oder unsachgemäßem Immobilienmanagement resultieren können.

Falls der Mieter keine Schuld trägt, könnte auch die Haftplichtversicherung des Vermieters zuständig sein. Bei Vermietungsobjekten ist der Vermieter dazu verpflichtet, die Kosten für die Schimmelsanierung zu übernehmen, es sei denn, es liegt ein Verschulden des Mieters vor. Dies kann zu langwierigen Diskussionen und sogar juristischen Auseinandersetzungen führen. Daher ist es für Mieter wichtig, Schimmel zuerst ihrem Vermieter zu melden und auf den Gutachter der Versicherung zu warten, statt selbst einen zu beauftragen, dessen Kosten sie dann selbst tragen müssen.


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Zusammenfassung

 

Dieser Blogpost hat die Rolle der Ge­bäude­ver­si­che­rung bei Schimmelbefall beleuchtet. Es wurde deutlich, dass die Kostenübernahme von vielen Faktoren abhängt, insbesondere von der Ursache des Schimmels. Während Schäden durch versicherte Ereignisse in der Regel abgedeckt sind, fallen Schäden durch langfristige Abnutzung oder mangelnde Wartung nicht unter den Versicherungsschutz. Zudem wurde hervorgehoben, wie wichtig schnelles Handeln und eine korrekte Schadensmeldung sind. Doch Prävention ist immer besser als Nachsorge. Daher sollten Sie durch richtiges Lüften und Heizen, sowie durch Feuchtigkeitskontrolle im Gebäude, Schimmelbildung effektiv vorbeugen und so Ihren Versicherungsschutz sichern.


Häufig gestellte Fragen

Wer zahlt bei Schimmelschäden?

Die Verantwortlichkeit für die Kostenübernahme bei Schimmelschäden ist nicht immer sofort klar und kann von verschiedenen Faktoren abhängen. In der Regel ist der Eigentümer des Gebäudes verantwortlich, wenn der Schaden durch ein versichertes Ereignis entstanden ist. Ist der Schimmel jedoch durch mangelnde Wartung oder unsachgemäßes Verhalten der Bewohner entstanden, kann es sein, dass die Kosten nicht von der Versicherung getragen werden.

Wer zahlt Sanierung bei Schimmel?

Die Kosten für die Sanierung von Schimmelschäden werden in der Regel von der Ge­bäude­ver­si­che­rung übernommen, wenn es sich um die Folge eines versicherten Schadens handelt. Ist der Schimmelbefall allerdings auf Faktoren zurückzuführen, die nicht unter den Versicherungsschutz fallen, wie zum Beispiel eine unzureichende Lüftung durch den Mieter, kann die Kostenübernahme verweigert werden.

Wird Schimmel von der Versicherung übernommen?

Ob Schimmel von der Ge­bäude­ver­si­che­rung übernommen wird, hängt in erster Linie von der Ursache des Schadens ab. Versicherte Ereignisse wie Leitungswasserschäden oder Sturmschäden werden in der Regel abgedeckt. Schäden, die durch allmähliche Abnutzung oder durch das Verhalten der Bewohner entstanden sind, fallen jedoch meist nicht unter den Versicherungsschutz.


Über den Autor
Daniel Moser ist Versicherungsmakler und Gründer von AMBA Versicherungen

Daniel Moser, Ver­sicherungs­makler und Gründer von AMBA Versicherungen

Fachwirt für Finanzberatung (IHK), Master-Consultant in Finance und Finanzwirt mit 20 Jahren Erfahrung


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