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Unfallversicherung für Bauhelfer – Was Bauherren wissen müssen
Ob Familie oder Freunde: Wer Bauhelfer einsetzt, muss für Versicherungsschutz sorgen – gesetzlich bei der BG Bau und optional privat erweiterbar

Wer beim Hausbau oder bei größeren Umbauarbeiten auf freiwillige Helfer aus Familie oder Freundeskreis setzt, trägt eine enorme Verantwortung – rechtlich wie menschlich. Kommt es zu einem Unfall, kann das schwerwiegende Folgen für alle Beteiligten haben. Umso wichtiger ist es, sich als Bauherr frühzeitig um den passenden Versicherungsschutz zu kümmern. Die Bauhelfer-Unfallversicherung spielt dabei eine zentrale Rolle – sowohl gesetzlich verpflichtend als auch als sinnvolle Ergänzung über eine private Absicherung. Dieser Beitrag zeigt, worauf Sie achten müssen, wie hoch das Risiko wirklich ist und welche Versicherungsmöglichkeiten es gibt.
Das Wichtigste auf einem Blick
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Was Bauherren beim Einsatz freiwilliger Helfer unbedingt wissen müssen
Bauhelfer richtig absichern – Ihre Verantwortung als Bauherr
Wer als Bauherr Freunde, Nachbarn oder Verwandte um Hilfe bittet, hat nicht nur organisatorisch alle Hände voll zu tun – sondern übernimmt auch rechtlich eine klare Verantwortung. Die Bauhelfer-Unfallversicherung schützt nicht nur Ihre Helfer im Ernstfall, sondern bewahrt auch Sie als Bauherr vor schwerwiegenden rechtlichen und finanziellen Folgen. Doch viele wissen nicht, dass bereits die unentgeltliche Mithilfe auf einer privaten Baustelle versicherungspflichtig ist. Genau hier liegt die häufig unterschätzte Gefahr.
Bei privaten Bauprojekten ist es üblich, dass Freunde, Familienmitglieder oder Bekannte mit anpacken – sei es beim Rohbau, Innenausbau oder der Gartengestaltung. Was viele jedoch nicht wissen: Sobald diese Personen körperlich mitarbeiten, gelten sie aus Sicht der Berufsgenossenschaft für Bauwirtschaft (BG BAU) als Bauhelfer. Und für jeden dieser Helfer sind Sie als Bauherr melde- und beitragspflichtig – unabhängig davon, ob eine Bezahlung erfolgt oder nicht.
Verletzen sich Bauhelfer während der Arbeiten auf Ihrer Baustelle, haften Sie als Bauherr für die ordnungsgemäße Anmeldung bei der BG BAU. Fehlt diese, drohen nicht nur empfindliche Bußgelder, sondern es besteht auch kein gesetzlicher Versicherungsschutz für den Helfer. In solchen Fällen kann es passieren, dass Sie als Bauherr für alle Folgekosten – etwa für medizinische Versorgung, Reha-Maßnahmen oder sogar eine lebenslange Verletztenrente – aufkommen müssen.
Die gesetzliche Unfallversicherung über die BG BAU bietet grundsätzlich einen soliden Basisschutz, etwa für Heilbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen und Leistungen bei dauerhaften Beeinträchtigungen. Dennoch empfiehlt es sich in vielen Fällen, diesen Schutz durch eine private Bauhelfer-Unfallversicherung zu ergänzen – insbesondere bei umfangreicheren Bauprojekten oder risikoreichen Arbeiten. Private Policen decken auch kleinere Invaliditätsgrade ab, bieten Kapitalleistungen und leisten im Todesfall an die Hinterbliebenen.
Kurzum: Als Bauherr haften Sie nicht nur moralisch, sondern auch gesetzlich für die Sicherheit Ihrer freiwilligen Helfer. Wer hier vorsorgt, schützt nicht nur andere – sondern auch sich selbst.
Was gesetzlich vorgeschrieben ist – und welche Konsequenzen drohen
Pflichtversicherung bei der BG BAU: Gesetzliche Vorgaben im Überblick
Sobald auf Ihrer privaten Baustelle andere Personen körperlich mitarbeiten – egal ob Freunde, Nachbarn oder Familienangehörige – sind Sie gesetzlich verpflichtet, diese bei der BG BAU zu melden. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob Sie Ihre Helfer bezahlen oder nicht. Wer hier nicht rechtzeitig reagiert, setzt sich einem hohen Haftungsrisiko aus. Die folgenden Tabs zeigen, was Sie als Bauherr konkret beachten müssen.
Alle Helfer auf Ihrer Baustelle müssen innerhalb einer Woche nach Beginn der Bauarbeiten bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) angemeldet werden. Dabei ist unerheblich, ob es sich um eine bezahlte oder unentgeltliche Unterstützung handelt. Jede mithelfende Person muss gemeldet werden – auch wenn sie nur stundenweise mithilft.
Für die Anmeldung stellt die BG BAU ein Online-Formular zur Verfügung, das schnell und unkompliziert ausgefüllt werden kann. Neben Angaben zur Person werden auch der geplante Bauzeitraum, die Anzahl der voraussichtlichen Helfer und der Umfang der Bauarbeiten abgefragt.
Bauherren sind außerdem verpflichtet, die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden ihrer Helfer nach Abschluss des Bauprojekts der BG BAU zu melden. Auf dieser Basis erfolgt die Berechnung des Versicherungsbeitrags.
Die gesetzliche Unfallversicherung über die BG BAU bietet eine solide Grundabsicherung. Versichert sind unter anderem:
Kosten für ärztliche Behandlung und Krankenhausaufenthalte
Rehabilitation und berufliche Wiedereingliederung
Unfallrenten bei dauerhaften Beeinträchtigungen
Übernahme von Bergungs- und Rettungskosten
Leistungen an Hinterbliebene im Todesfall
Im Gegensatz zur privaten Unfallversicherung greift dieser Schutz jedoch nur bei schwereren Unfällen mit langfristigen Folgen – Bagatellverletzungen oder leichtere Beeinträchtigungen sind nicht abgedeckt.
Wird ein Bauhelfer nicht oder zu spät angemeldet, drohen Bauherren empfindliche Konsequenzen. Neben Bußgeldern kann auch der gesetzliche Unfallversicherungsschutz entfallen – mit schwerwiegenden Folgen.
Im schlimmsten Fall haften Sie als Bauherr persönlich für alle entstehenden Kosten, z. B. für medizinische Behandlungen, Verdienstausfälle, Rentenzahlungen oder Schadenersatzansprüche. Selbst wenn keine Entlohnung erfolgt ist, besteht volle Haftungspflicht.
Ein nicht gemeldeter Unfall kann außerdem strafrechtliche Folgen nach sich ziehen, insbesondere wenn grobe Fahrlässigkeit oder fehlender Arbeitsschutz nachgewiesen wird.
Ergänzender Schutz bei kleineren Unfällen, Invalidität oder Todesfal
Private Bauhelfer-Unfallversicherung: Wann sie sinnvoll ist
Die gesetzliche Unfallversicherung über die BG BAU bietet zwar einen grundlegenden Schutz, doch in der Praxis reicht dieser nicht immer aus. Gerade bei leichteren Verletzungen, längeren Ausfallzeiten oder im Todesfall entstehen finanzielle Lücken, die durch eine private Bauhelfer-Unfallversicherung geschlossen werden können. Für viele Bauherren ist sie deshalb eine sinnvolle Ergänzung – besonders bei körperlich anspruchsvollen Eigenleistungen und längeren Bauphasen.
Eine private Bauhelfer-Unfallversicherung erweitert den gesetzlichen Basisschutz gezielt um Leistungen, die im Alltag häufig entscheidend sind. Während die gesetzliche Unfallversicherung nur bei schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen einspringt, greifen private Policen bereits bei geringeren Invaliditätsgraden – etwa bei einem Bänderriss, Knochenbruch oder dauerhafter Bewegungseinschränkung.
Auch im Todesfall bietet die private Bauhelfer-Unfallversicherung konkrete finanzielle Leistungen: So erhalten die Hinterbliebenen eine einmalige Todesfallleistung, die innerhalb eines Jahres nach dem Unfall ausgezahlt wird. Diese kann zur Absicherung der Familie oder zur Deckung offener Baukosten verwendet werden. Darüber hinaus haben Versicherte oft die Wahl zwischen einer Kapitalzahlung oder einer lebenslangen Unfallrente.
Ein weiterer Vorteil liegt in der flexiblen Anpassung des Versicherungsschutzes: Je nach Anbieter können Leistungen wie Krankenhaustagegeld, kosmetische Operationen, Bergungskosten oder Reha-Zuschüsse zusätzlich eingeschlossen werden. Der Beitrag richtet sich dabei nach dem gewünschten Leistungsumfang und ist in vielen Fällen bereits für unter 10 Euro pro Monat pro Person erhältlich.
Für Bauherren bietet eine private Unfallversicherung für Bauhelfer also nicht nur eine finanzielle Entlastung im Ernstfall – sie ist auch ein Zeichen von Verantwortung und Wertschätzung gegenüber den Menschen, die tatkräftig beim Bau mithelfen.
Ergänzender Schutz für Ihr Bauvorhaben
Diese Versicherungen sollten Bauherren zusätzlich kennen
Die Bauhelfer-Unfallversicherung ist ein zentraler Baustein für die Sicherheit auf Ihrer Baustelle – doch sie allein reicht nicht aus. Als Bauherr haften Sie umfassend für Schäden, Unfälle und Sachverluste rund um Ihr Bauvorhaben. Drei weitere Versicherungen bieten Ihnen hier einen sinnvollen Zusatzschutz: die Bauherrenhaftpflicht, die Bauleistungsversicherung und die Feuerrohbauversicherung. Nachfolgend stellen wir Ihnen die wichtigsten Leistungen dieser Policen kompakt vor.
Bauherrenhaftpflicht
Schützt Sie vor Schadenersatzforderungen Dritter
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist für jeden privaten Bauherrn ein Muss. Sie übernimmt Schäden, die Dritten durch Ihr Bauprojekt entstehen – zum Beispiel, wenn Passanten durch herabfallendes Baumaterial verletzt werden oder ein Nachbargebäude durch Bauarbeiten beschädigt wird. Ohne diesen Schutz haften Sie persönlich mit Ihrem gesamten Vermögen.
Bauleistungsversicherung
Deckt unvorhergesehene Schäden am Bauwerk ab
Diese Versicherung sichert das entstehende Gebäude gegen Schäden ab, die während der Bauzeit auftreten können – etwa durch Sturm, Starkregen, Vandalismus oder Fahrlässigkeit von Helfern. Auch Baumaterialien, die bereits auf dem Grundstück gelagert werden, sind oft mitversichert. Sie schützt Ihre Investition von der ersten Minute an.
Feuerrohbauversicherung
Finanzieller Schutz bei Bränden während der Bauphase
Ein Brand kann das gesamte Bauvorhaben gefährden. Die Feuerrohbauversicherung springt ein, wenn das Rohbauobjekt durch Feuer, Blitzschlag oder Explosion beschädigt oder zerstört wird. Sie ist meist kostenlos in der Wohngebäudeversicherung enthalten – allerdings nur, wenn diese rechtzeitig abgeschlossen wird.
Wenn auf der Baustelle etwas schiefgeht – typische Szenarien
Typische Unfälle und Folgen auf privaten Baustellen
Die Arbeit auf einer privaten Baustelle ist oft improvisiert, viele Helfer sind keine Profis. Genau deshalb kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Ob ein Sturz von der Leiter, ein Schnitt mit der Flex oder ein ungesicherter Arbeitsbereich – Unfälle passieren schneller, als man denkt. Diese drei Beispiele zeigen typische Risiken, die Sie als Bauherr ernst nehmen sollten.
Sturz von der Leiter
Ein Freund hilft beim Anbringen der Dachverkleidung und verliert das Gleichgewicht auf der Leiter. Er stürzt mehrere Meter in die Tiefe, erleidet einen Armbruch und Prellungen. Die Folge: mehrere Wochen Arbeitsausfall und aufwendige Reha. Ohne passenden Versicherungsschutz trägt der Bauherr das finanzielle Risiko.
Mauerelement fällt auf Helfer
Beim Setzen einer Mauer kippt ein schlecht abgestütztes Bauteil um und trifft den Helfer am Bein. Die Verletzung führt zu einem längeren Krankenhausaufenthalt und anschließender physiotherapeutischer Behandlung. Die gesetzliche Versicherung greift hier – aber nur, wenn der Helfer korrekt angemeldet war.
Stromunfall bei Elektroarbeiten
Ein Bekannter hilft beim Verlegen der Elektroleitungen im Rohbau und bekommt durch einen Bedienfehler einen Stromschlag. Zwar bleibt er bei Bewusstsein, muss aber mehrere Tage stationär behandelt werden. Die privaten Unfallversicherungen bieten hier zusätzliche Leistungen, etwa bei bleibenden Einschränkungen.
Wo gesetzliche Grenzen liegen und private Versicherer mehr leisten
Unterschiede auf einen Blick: Gesetzlich vs. Privat
Bauherren sind gesetzlich verpflichtet, ihre Helfer bei der BG BAU zu versichern – doch diese Pflichtversicherung deckt längst nicht alle Risiken ab. Wer auf umfassenden Schutz setzt, sollte sich mit den Unterschieden zur privaten Bauhelfer-Unfallversicherung auseinandersetzen. Die Unterschiede liegen nicht nur im Leistungsumfang, sondern auch in der Schnelligkeit und Flexibilität der Leistungen.
Die gesetzliche Unfallversicherung über die BG BAU bietet eine solide Grundversorgung für schwere Unfälle. Sie übernimmt die Kosten für ärztliche Behandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen, Verletztenrenten sowie Hinterbliebenenleistungen – allerdings nur dann, wenn ein Unfall nachweislich auf der Baustelle geschah und eine dauerhafte Beeinträchtigung vorliegt.
Die private Bauhelfer-Unfallversicherung setzt deutlich früher an: Bereits bei geringeren Invaliditätsgraden – etwa bei einem Sehnenriss oder Gelenkbruch – zahlt sie eine einmalige Kapitalleistung. Auch kosmetische Operationen, Bergungskosten oder Krankenhaustagegelder lassen sich häufig absichern.
Ein weiterer Unterschied liegt in der Entschädigungsform: Während die gesetzliche Versicherung langfristige Leistungen wie Renten vorsieht, können private Policen wahlweise eine hohe Einmalzahlung oder eine lebenslange Rente bieten. Bauherren können so individuell entscheiden, welcher Schutz besser zu ihrem Projekt und ihrem finanziellen Spielraum passt.
Nicht zuletzt ist auch die Haftungsfrage entscheidend: Ohne ordnungsgemäße Anmeldung verliert der gesetzliche Schutz seine Wirkung – private Unfallversicherungen greifen unabhängig davon, ob der Helfer bei der BG BAU gemeldet wurde oder nicht.
Fazit: Die gesetzliche Versicherung ist Pflicht – aber in vielen Fällen nicht ausreichend. Wer seine Bauhelfer umfassend schützen will, kommt an einer privaten Absicherung nicht vorbei.
Nach dem Bau ist vor dem Schutz – denken Sie an den nächsten Schritt
Weitere sinnvolle Absicherungen für Ihr Zuhause
Sobald das Bauvorhaben abgeschlossen ist, beginnt ein neuer Lebensabschnitt – doch auch in den eigenen vier Wänden lauern Risiken. Damit Sie langfristig geschützt sind, sollten Sie frühzeitig an den passenden Versicherungsschutz denken. Die Wohngebäude- und Hausratversicherung bilden die Basis für Ihr zukünftiges Zuhause. Ergänzend dazu gibt es zahlreiche Aspekte der Unfallversicherung, die nicht nur für Bauhelfer, sondern auch für Bewohner relevant sind.
Wohngebäudeversicherung
Finanzieller Schutz für Ihr fertiggestelltes Eigenheim
Die Wohngebäudeversicherung schützt Ihr Haus nach der Bauphase vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Sie übernimmt Reparatur- oder Wiederaufbaukosten und ist bei finanzierten Objekten meist verpflichtend. Auch bei Elementarschäden wie Überschwemmung oder Erdrutsch kann der Schutz sinnvoll erweitert werden.
Hausratversicherung
Sichert Ihr Eigentum im Haus gegen Schäden und Diebstahl
Ob Möbel, Technik oder Kleidung – mit der Hausratversicherung schützen Sie alle beweglichen Gegenstände in Ihrem Zuhause. Versichert sind Schäden durch Brand, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser oder Naturereignisse. Auch Schäden während eines Umzugs oder in gemieteten Lagerräumen lassen sich mitversichern.
Weitere Themen rund um die Unfallversicherung
Beitragshöhe, Leistungen und was sich wirklich lohnt
Was kostet eine Bauhelfer-Unfallversicherung?
Die Kosten für eine Bauhelfer-Unfallversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab – etwa vom Umfang der Arbeiten, der Anzahl der Helfer und dem gewünschten Leistungsniveau. Während die gesetzliche Anmeldung über die BG BAU verpflichtend ist und individuell abgerechnet wird, lassen sich private Policen mit wenigen Angaben vorab kalkulieren. Für Bauherren lohnt sich der Vergleich – nicht nur finanziell, sondern auch in Bezug auf den Leistungsumfang.
Die gesetzliche Bauhelfer-Unfallversicherung über die BG BAU wird auf Grundlage der gemeldeten Arbeitsstunden, des Lohnansatzes und des Gefahrtarifsatzes berechnet. Die Beiträge variieren je nach Umfang der Bauarbeiten, Anzahl der gemeldeten Personen und Dauer des Vorhabens. Als Richtwert gilt: Bei einfachen Bauvorhaben ohne Fremdfirmen bewegen sich die Kosten meist zwischen 2 und 5 Euro pro geleisteter Arbeitsstunde. Die BG BAU stellt dafür ein spezielles Anmeldeformular bereit, über das auch die Beitragshöhe kalkuliert wird.
Die private Unfallversicherung für Bauhelfer ist deutlich einfacher kalkulierbar. Hier gelten pauschale Beiträge – in der Regel ab ca. 8 bis 15 Euro pro Person und Monat. Enthalten sind dann beispielsweise:
Invaliditätsleistungen ab 20 % Invaliditätsgrad, teilweise auch darunter
Todesfallleistungen von 5.000 bis 10.000 Euro
Bergungs- und Rettungskosten bis 75.000 Euro (z. B. bei der VHV)
Optionale Leistungen wie Reha-Zuschüsse, kosmetische Operationen, Krankenhaustagegeld
Die Beitragshöhe richtet sich nach dem gewünschten Schutzumfang und den gewählten Zusatzbausteinen. Viele Versicherer bieten spezielle Tarife für Bauherren an, die gezielt auf das Risiko ehrenamtlicher Helfer zugeschnitten sind.
Ein Vergleich lohnt sich in jedem Fall – nicht nur hinsichtlich der Kosten, sondern vor allem im Hinblick auf die Leistungen im Schadensfall. Denn wer sich auf Freunde und Familie verlässt, sollte diesen Einsatz mit dem passenden Schutz honorieren.
Zusammenfassung
Als Bauherr tragen Sie nicht nur Verantwortung für den Baufortschritt, sondern auch für die Sicherheit Ihrer freiwilligen Helfer. Die gesetzliche Anmeldung bei der BG BAU ist verpflichtend – unabhängig von der Entlohnung. Doch sie reicht nicht immer aus: Private Unfallversicherungen ergänzen den Schutz sinnvoll und bieten Leistungen auch bei kleineren Verletzungen oder Todesfällen.
Zusätzlich empfehlen sich ergänzende Versicherungen wie die Bauherrenhaftpflicht‑, Bauleistungs- oder Feuerrohbauversicherung, um sich rundum gegen Risiken während der Bauphase abzusichern. Nach Abschluss des Bauprojekts gehören Wohngebäude- und Hausratversicherung zu den unverzichtbaren Standards.
Wer frühzeitig vergleicht und professionell plant, schützt nicht nur andere – sondern auch sich selbst vor unangenehmen Überraschungen.
häufige Fragen
Was kostet ein Bauhelfer bei der BG BAU?
Die Kosten richten sich nach dem Umfang der geleisteten Arbeitsstunden, dem Gefahrtarif und dem geschätzten Arbeitslohn. Als Richtwert können 2 bis 5 Euro pro Stunde angesetzt werden. Die genaue Berechnung erfolgt nach Bauende.
Ist die Bauhelfer-Unfallversicherung Pflicht?
Ja. Bauherren müssen alle Helfer – auch unentgeltlich Tätige – bei der BG BAU anmelden. Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei korrekter und fristgerechter Anmeldung.
Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Bauhelfer-Unfallversicherung?
Die gesetzliche Versicherung deckt nur schwere Unfälle ab. Private Policen leisten auch bei leichteren Beeinträchtigungen und bieten Kapitalleistungen oder Renten – unabhängig von der BG BAU.
Kann ich eine private Bauhelfer-Unfallversicherung ohne Gesundheitsprüfung abschließen?
Ja. In der Regel ist keine Gesundheitsprüfung nötig. Viele Versicherer bieten standardisierte Tarife speziell für Bauherren und deren Helfer an.