Unfall­ver­si­che­rung für Bau­hel­fer – Was Bau­her­ren wis­sen müs­sen

Ob Fami­lie oder Freun­de: Wer Bau­hel­fer ein­setzt, muss für Ver­si­che­rungs­schutz sor­gen – gesetz­lich bei der BG Bau und optio­nal pri­vat erwei­ter­bar

Zwei Männer arbeiten gemeinsam auf einer privaten Baustelle – Symbolbild für Bauhelfer und die Absicherung durch eine Bauhelfer­versicherung.

Wer beim Haus­bau oder bei grö­ße­ren Umbau­ar­bei­ten auf frei­wil­li­ge Hel­fer aus Fami­lie oder Freun­des­kreis setzt, trägt eine enor­me Ver­ant­wor­tung – recht­lich wie mensch­lich. Kommt es zu einem Unfall, kann das schwer­wie­gen­de Fol­gen für alle Betei­lig­ten haben. Umso wich­ti­ger ist es, sich als Bau­herr früh­zei­tig um den pas­sen­den Ver­si­che­rungs­schutz zu küm­mern. Die Bau­hel­fer-Unfall­ver­si­che­rung spielt dabei eine zen­tra­le Rol­le – sowohl gesetz­lich ver­pflich­tend als auch als sinn­vol­le Ergän­zung über eine pri­va­te Absi­che­rung. Die­ser Bei­trag zeigt, wor­auf Sie ach­ten müs­sen, wie hoch das Risi­ko wirk­lich ist und wel­che Ver­si­che­rungs­mög­lich­kei­ten es gibt.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Die gesetz­li­che Absi­che­rung über die BG BAU ist Pflicht – auch bei unent­gelt­li­cher Hil­fe

  • Ohne recht­zei­ti­ge Anmel­dung dro­hen Buß­gel­der und feh­len­der Schutz bei Unfäl­len

  • Pri­va­te Bau­hel­fer-Unfall­ver­si­che­run­gen decken auch klei­ne­re Inva­li­di­tä­ten und Todes­fäl­le ab

  • Die Kos­ten sind über­schau­bar, der Nut­zen im Ernst­fall enorm

  • Wei­te­re Ver­si­che­run­gen wie Bau­her­ren­haft­pflicht und Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung soll­ten ergän­zend abge­schlos­sen wer­den

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Ihre Über­sicht
Ihre Über­sicht

Was Bau­her­ren beim Ein­satz frei­wil­li­ger Hel­fer unbe­dingt wis­sen müs­sen

Bau­hel­fer rich­tig absi­chern – Ihre Ver­ant­wor­tung als Bau­herr

Wer als Bau­herr Freun­de, Nach­barn oder Ver­wand­te um Hil­fe bit­tet, hat nicht nur orga­ni­sa­to­risch alle Hän­de voll zu tun – son­dern über­nimmt auch recht­lich eine kla­re Ver­ant­wor­tung. Die Bau­hel­fer-Unfall­ver­si­che­rung schützt nicht nur Ihre Hel­fer im Ernst­fall, son­dern bewahrt auch Sie als Bau­herr vor schwer­wie­gen­den recht­li­chen und finan­zi­el­len Fol­gen. Doch vie­le wis­sen nicht, dass bereits die unent­gelt­li­che Mit­hil­fe auf einer pri­va­ten Bau­stel­le ver­si­che­rungs­pflich­tig ist. Genau hier liegt die häu­fig unter­schätz­te Gefahr.

Bei pri­va­ten Bau­pro­jek­ten ist es üblich, dass Freun­de, Fami­li­en­mit­glie­der oder Bekann­te mit anpa­cken – sei es beim Roh­bau, Innen­aus­bau oder der Gar­ten­ge­stal­tung. Was vie­le jedoch nicht wis­sen: Sobald die­se Per­so­nen kör­per­lich mit­ar­bei­ten, gel­ten sie aus Sicht der Berufs­ge­nos­sen­schaft für Bau­wirt­schaft (BG BAU) als Bau­hel­fer. Und für jeden die­ser Hel­fer sind Sie als Bau­herr mel­de- und bei­trags­pflich­tig – unab­hän­gig davon, ob eine Bezah­lung erfolgt oder nicht.

Ver­let­zen sich Bau­hel­fer wäh­rend der Arbei­ten auf Ihrer Bau­stel­le, haf­ten Sie als Bau­herr für die ord­nungs­ge­mä­ße Anmel­dung bei der BG BAU. Fehlt die­se, dro­hen nicht nur emp­find­li­che Buß­gel­der, son­dern es besteht auch kein gesetz­li­cher Ver­si­che­rungs­schutz für den Hel­fer. In sol­chen Fäl­len kann es pas­sie­ren, dass Sie als Bau­herr für alle Fol­ge­kos­ten – etwa für medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung, Reha-Maß­nah­men oder sogar eine lebens­lan­ge Ver­letz­ten­ren­te – auf­kom­men müs­sen.

Die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung über die BG BAU bie­tet grund­sätz­lich einen soli­den Basis­schutz, etwa für Heil­be­hand­lun­gen, Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men und Leis­tun­gen bei dau­er­haf­ten Beein­träch­ti­gun­gen. Den­noch emp­fiehlt es sich in vie­len Fäl­len, die­sen Schutz durch eine pri­va­te Bau­hel­fer-Unfall­ver­si­che­rung zu ergän­zen – ins­be­son­de­re bei umfang­rei­che­ren Bau­pro­jek­ten oder risi­ko­rei­chen Arbei­ten. Pri­va­te Poli­cen decken auch klei­ne­re Inva­li­di­täts­gra­de ab, bie­ten Kapi­tal­leis­tun­gen und leis­ten im Todes­fall an die Hin­ter­blie­be­nen.

Kurz­um: Als Bau­herr haf­ten Sie nicht nur mora­lisch, son­dern auch gesetz­lich für die Sicher­heit Ihrer frei­wil­li­gen Hel­fer. Wer hier vor­sorgt, schützt nicht nur ande­re – son­dern auch sich selbst.

Was gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist – und wel­che Kon­se­quen­zen dro­hen

Pflicht­ver­si­che­rung bei der BG BAU: Gesetz­li­che Vor­ga­ben im Über­blick

Sobald auf Ihrer pri­va­ten Bau­stel­le ande­re Per­so­nen kör­per­lich mit­ar­bei­ten – egal ob Freun­de, Nach­barn oder Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge – sind Sie gesetz­lich ver­pflich­tet, die­se bei der BG BAU zu mel­den. Die­se Pflicht besteht unab­hän­gig davon, ob Sie Ihre Hel­fer bezah­len oder nicht. Wer hier nicht recht­zei­tig reagiert, setzt sich einem hohen Haf­tungs­ri­si­ko aus. Die fol­gen­den Tabs zei­gen, was Sie als Bau­herr kon­kret beach­ten müs­sen.

Alle Hel­fer auf Ihrer Bau­stel­le müs­sen inner­halb einer Woche nach Beginn der Bau­ar­bei­ten bei der Berufs­ge­nos­sen­schaft der Bau­wirt­schaft (BG BAU) ange­mel­det wer­den. Dabei ist uner­heb­lich, ob es sich um eine bezahl­te oder unent­gelt­li­che Unter­stüt­zung han­delt. Jede mit­hel­fen­de Per­son muss gemel­det wer­den – auch wenn sie nur stun­den­wei­se mit­hilft.

Für die Anmel­dung stellt die BG BAU ein Online-For­mu­lar zur Ver­fü­gung, das schnell und unkom­pli­ziert aus­ge­füllt wer­den kann. Neben Anga­ben zur Per­son wer­den auch der geplan­te Bau­zeit­raum, die Anzahl der vor­aus­sicht­li­chen Hel­fer und der Umfang der Bau­ar­bei­ten abge­fragt.

Bau­her­ren sind außer­dem ver­pflich­tet, die tat­säch­lich geleis­te­ten Arbeits­stun­den ihrer Hel­fer nach Abschluss des Bau­pro­jekts der BG BAU zu mel­den. Auf die­ser Basis erfolgt die Berech­nung des Ver­si­che­rungs­bei­trags.

Die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung über die BG BAU bie­tet eine soli­de Grund­ab­si­che­rung. Ver­si­chert sind unter ande­rem:

  • Kos­ten für ärzt­li­che Behand­lung und Kran­ken­haus­auf­ent­hal­te

  • Reha­bi­li­ta­ti­on und beruf­li­che Wie­der­ein­glie­de­rung

  • Unfall­ren­ten bei dau­er­haf­ten Beein­träch­ti­gun­gen

  • Über­nah­me von Ber­gungs- und Ret­tungs­kos­ten

  • Leis­tun­gen an Hin­ter­blie­be­ne im Todes­fall

Im Gegen­satz zur pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung greift die­ser Schutz jedoch nur bei schwe­re­ren Unfäl­len mit lang­fris­ti­gen Fol­gen – Baga­tell­ver­let­zun­gen oder leich­te­re Beein­träch­ti­gun­gen sind nicht abge­deckt.

Wird ein Bau­hel­fer nicht oder zu spät ange­mel­det, dro­hen Bau­her­ren emp­find­li­che Kon­se­quen­zen. Neben Buß­gel­dern kann auch der gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rungs­schutz ent­fal­len – mit schwer­wie­gen­den Fol­gen.

Im schlimms­ten Fall haf­ten Sie als Bau­herr per­sön­lich für alle ent­ste­hen­den Kos­ten, z. B. für medi­zi­ni­sche Behand­lun­gen, Ver­dienst­aus­fäl­le, Ren­ten­zah­lun­gen oder Scha­den­er­satz­an­sprü­che. Selbst wenn kei­ne Ent­loh­nung erfolgt ist, besteht vol­le Haf­tungs­pflicht.

Ein nicht gemel­de­ter Unfall kann außer­dem straf­recht­li­che Fol­gen nach sich zie­hen, ins­be­son­de­re wenn gro­be Fahr­läs­sig­keit oder feh­len­der Arbeits­schutz nach­ge­wie­sen wird.

Ergän­zen­der Schutz bei klei­ne­ren Unfäl­len, Inva­li­di­tät oder Todes­fal

Pri­va­te Bau­hel­fer-Unfall­ver­si­che­rung: Wann sie sinn­voll ist

Die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung über die BG BAU bie­tet zwar einen grund­le­gen­den Schutz, doch in der Pra­xis reicht die­ser nicht immer aus. Gera­de bei leich­te­ren Ver­let­zun­gen, län­ge­ren Aus­fall­zei­ten oder im Todes­fall ent­ste­hen finan­zi­el­le Lücken, die durch eine pri­va­te Bau­hel­fer-Unfall­ver­si­che­rung geschlos­sen wer­den kön­nen. Für vie­le Bau­her­ren ist sie des­halb eine sinn­vol­le Ergän­zung – beson­ders bei kör­per­lich anspruchs­vol­len Eigen­leis­tun­gen und län­ge­ren Bau­pha­sen.

Eine pri­va­te Bau­hel­fer-Unfall­ver­si­che­rung erwei­tert den gesetz­li­chen Basis­schutz gezielt um Leis­tun­gen, die im All­tag häu­fig ent­schei­dend sind. Wäh­rend die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung nur bei schwe­ren gesund­heit­li­chen Beein­träch­ti­gun­gen ein­springt, grei­fen pri­va­te Poli­cen bereits bei gerin­ge­ren Inva­li­di­täts­gra­den – etwa bei einem Bän­der­riss, Kno­chen­bruch oder dau­er­haf­ter Bewe­gungs­ein­schrän­kung.

Auch im Todes­fall bie­tet die pri­va­te Bau­hel­fer-Unfall­ver­si­che­rung kon­kre­te finan­zi­el­le Leis­tun­gen: So erhal­ten die Hin­ter­blie­be­nen eine ein­ma­li­ge Todes­fall­leis­tung, die inner­halb eines Jah­res nach dem Unfall aus­ge­zahlt wird. Die­se kann zur Absi­che­rung der Fami­lie oder zur Deckung offe­ner Bau­kos­ten ver­wen­det wer­den. Dar­über hin­aus haben Ver­si­cher­te oft die Wahl zwi­schen einer Kapi­tal­zah­lung oder einer lebens­lan­gen Unfall­ren­te.

Ein wei­te­rer Vor­teil liegt in der fle­xi­blen Anpas­sung des Ver­si­che­rungs­schut­zes: Je nach Anbie­ter kön­nen Leis­tun­gen wie Kran­ken­haus­ta­ge­geld, kos­me­ti­sche Ope­ra­tio­nen, Ber­gungs­kos­ten oder Reha-Zuschüs­se zusätz­lich ein­ge­schlos­sen wer­den. Der Bei­trag rich­tet sich dabei nach dem gewünsch­ten Leis­tungs­um­fang und ist in vie­len Fäl­len bereits für unter 10 Euro pro Monat pro Per­son erhält­lich.

Für Bau­her­ren bie­tet eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung für Bau­hel­fer also nicht nur eine finan­zi­el­le Ent­las­tung im Ernst­fall – sie ist auch ein Zei­chen von Ver­ant­wor­tung und Wert­schät­zung gegen­über den Men­schen, die tat­kräf­tig beim Bau mit­hel­fen.

Ergän­zen­der Schutz für Ihr Bau­vor­ha­ben

Die­se Ver­si­che­run­gen soll­ten Bau­her­ren zusätz­lich ken­nen

Die Bau­hel­fer-Unfall­ver­si­che­rung ist ein zen­tra­ler Bau­stein für die Sicher­heit auf Ihrer Bau­stel­le – doch sie allein reicht nicht aus. Als Bau­herr haf­ten Sie umfas­send für Schä­den, Unfäl­le und Sach­ver­lus­te rund um Ihr Bau­vor­ha­ben. Drei wei­te­re Ver­si­che­run­gen bie­ten Ihnen hier einen sinn­vol­len Zusatz­schutz: die Bau­her­ren­haft­pflicht, die Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung und die Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung. Nach­fol­gend stel­len wir Ihnen die wich­tigs­ten Leis­tun­gen die­ser Poli­cen kom­pakt vor.

Bau­her­ren­haft­pflicht

Zwei Bauleiter mit Schutzhelm besprechen Pläne auf einer Baustelle mit großem Fenster und Holzwänden – Sicherheit und Baukoordination

Schützt Sie vor Scha­den­er­satz­for­de­run­gen Drit­ter
Die Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist für jeden pri­va­ten Bau­herrn ein Muss. Sie über­nimmt Schä­den, die Drit­ten durch Ihr Bau­pro­jekt ent­ste­hen – zum Bei­spiel, wenn Pas­san­ten durch her­ab­fal­len­des Bau­ma­te­ri­al ver­letzt wer­den oder ein Nach­bar­ge­bäu­de durch Bau­ar­bei­ten beschä­digt wird. Ohne die­sen Schutz haf­ten Sie per­sön­lich mit Ihrem gesam­ten Ver­mö­gen.

Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung

Zwei Bauleiter mit Warnwesten und Schutzhelmen auf einer Baustelle – Symbolbild für Bauleistungsversicherung bei Schäden am Bau.

Deckt unvor­her­ge­se­he­ne Schä­den am Bau­werk ab
Die­se Ver­si­che­rung sichert das ent­ste­hen­de Gebäu­de gegen Schä­den ab, die wäh­rend der Bau­zeit auf­tre­ten kön­nen – etwa durch Sturm, Stark­re­gen, Van­da­lis­mus oder Fahr­läs­sig­keit von Hel­fern. Auch Bau­ma­te­ria­li­en, die bereits auf dem Grund­stück gela­gert wer­den, sind oft mit­ver­si­chert. Sie schützt Ihre Inves­ti­ti­on von der ers­ten Minu­te an.

Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung

Zwei Bauleiter mit Bauplänen und Helmen begehen einen Neubau aus Holz – Symbolbild für Feuerrohbauversicherung während der Bauphase.

Finan­zi­el­ler Schutz bei Brän­den wäh­rend der Bau­pha­se
Ein Brand kann das gesam­te Bau­vor­ha­ben gefähr­den. Die Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung springt ein, wenn das Roh­bau­ob­jekt durch Feu­er, Blitz­schlag oder Explo­si­on beschä­digt oder zer­stört wird. Sie ist meist kos­ten­los in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ent­hal­ten – aller­dings nur, wenn die­se recht­zei­tig abge­schlos­sen wird.

Wenn auf der Bau­stel­le etwas schief­geht – typi­sche Sze­na­ri­en

Typi­sche Unfäl­le und Fol­gen auf pri­va­ten Bau­stel­len

Die Arbeit auf einer pri­va­ten Bau­stel­le ist oft impro­vi­siert, vie­le Hel­fer sind kei­ne Pro­fis. Genau des­halb kommt es immer wie­der zu gefähr­li­chen Situa­tio­nen. Ob ein Sturz von der Lei­ter, ein Schnitt mit der Flex oder ein unge­si­cher­ter Arbeits­be­reich – Unfäl­le pas­sie­ren schnel­ler, als man denkt. Die­se drei Bei­spie­le zei­gen typi­sche Risi­ken, die Sie als Bau­herr ernst neh­men soll­ten.

Sturz von der Lei­ter

Ein Freund hilft beim Anbrin­gen der Dach­ver­klei­dung und ver­liert das Gleich­ge­wicht auf der Lei­ter. Er stürzt meh­re­re Meter in die Tie­fe, erlei­det einen Arm­bruch und Prel­lun­gen. Die Fol­ge: meh­re­re Wochen Arbeits­aus­fall und auf­wen­di­ge Reha. Ohne pas­sen­den Ver­si­che­rungs­schutz trägt der Bau­herr das finan­zi­el­le Risi­ko.

Mau­er­ele­ment fällt auf Hel­fer

Beim Set­zen einer Mau­er kippt ein schlecht abge­stütz­tes Bau­teil um und trifft den Hel­fer am Bein. Die Ver­let­zung führt zu einem län­ge­ren Kran­ken­haus­auf­ent­halt und anschlie­ßen­der phy­sio­the­ra­peu­ti­scher Behand­lung. Die gesetz­li­che Ver­si­che­rung greift hier – aber nur, wenn der Hel­fer kor­rekt ange­mel­det war.

Strom­un­fall bei Elek­tro­ar­bei­ten

Ein Bekann­ter hilft beim Ver­le­gen der Elek­tro­lei­tun­gen im Roh­bau und bekommt durch einen Bedien­feh­ler einen Strom­schlag. Zwar bleibt er bei Bewusst­sein, muss aber meh­re­re Tage sta­tio­när behan­delt wer­den. Die pri­va­ten Unfall­ver­si­che­run­gen bie­ten hier zusätz­li­che Leis­tun­gen, etwa bei blei­ben­den Ein­schrän­kun­gen.

Wo gesetz­li­che Gren­zen lie­gen und pri­va­te Ver­si­che­rer mehr leis­ten

Unter­schie­de auf einen Blick: Gesetz­lich vs. Pri­vat

Bau­her­ren sind gesetz­lich ver­pflich­tet, ihre Hel­fer bei der BG BAU zu ver­si­chern – doch die­se Pflicht­ver­si­che­rung deckt längst nicht alle Risi­ken ab. Wer auf umfas­sen­den Schutz setzt, soll­te sich mit den Unter­schie­den zur pri­va­ten Bau­hel­fer-Unfall­ver­si­che­rung aus­ein­an­der­set­zen. Die Unter­schie­de lie­gen nicht nur im Leis­tungs­um­fang, son­dern auch in der Schnel­lig­keit und Fle­xi­bi­li­tät der Leis­tun­gen.

Die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung über die BG BAU bie­tet eine soli­de Grund­ver­sor­gung für schwe­re Unfäl­le. Sie über­nimmt die Kos­ten für ärzt­li­che Behand­lun­gen, Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men, Ver­letz­ten­ren­ten sowie Hin­ter­blie­be­nen­leis­tun­gen – aller­dings nur dann, wenn ein Unfall nach­weis­lich auf der Bau­stel­le geschah und eine dau­er­haf­te Beein­träch­ti­gung vor­liegt.

Die pri­va­te Bau­hel­fer-Unfall­ver­si­che­rung setzt deut­lich frü­her an: Bereits bei gerin­ge­ren Inva­li­di­täts­gra­den – etwa bei einem Seh­nen­riss oder Gelenk­bruch – zahlt sie eine ein­ma­li­ge Kapi­tal­leis­tung. Auch kos­me­ti­sche Ope­ra­tio­nen, Ber­gungs­kos­ten oder Kran­ken­haus­ta­ge­gel­der las­sen sich häu­fig absi­chern.

Ein wei­te­rer Unter­schied liegt in der Ent­schä­di­gungs­form: Wäh­rend die gesetz­li­che Ver­si­che­rung lang­fris­ti­ge Leis­tun­gen wie Ren­ten vor­sieht, kön­nen pri­va­te Poli­cen wahl­wei­se eine hohe Ein­mal­zah­lung oder eine lebens­lan­ge Ren­te bie­ten. Bau­her­ren kön­nen so indi­vi­du­ell ent­schei­den, wel­cher Schutz bes­ser zu ihrem Pro­jekt und ihrem finan­zi­el­len Spiel­raum passt.

Nicht zuletzt ist auch die Haf­tungs­fra­ge ent­schei­dend: Ohne ord­nungs­ge­mä­ße Anmel­dung ver­liert der gesetz­li­che Schutz sei­ne Wir­kung – pri­va­te Unfall­ver­si­che­run­gen grei­fen unab­hän­gig davon, ob der Hel­fer bei der BG BAU gemel­det wur­de oder nicht.

Fazit: Die gesetz­li­che Ver­si­che­rung ist Pflicht – aber in vie­len Fäl­len nicht aus­rei­chend. Wer sei­ne Bau­hel­fer umfas­send schüt­zen will, kommt an einer pri­va­ten Absi­che­rung nicht vor­bei.

Nach dem Bau ist vor dem Schutz – den­ken Sie an den nächs­ten Schritt

Wei­te­re sinn­vol­le Absi­che­run­gen für Ihr Zuhau­se

Sobald das Bau­vor­ha­ben abge­schlos­sen ist, beginnt ein neu­er Lebens­ab­schnitt – doch auch in den eige­nen vier Wän­den lau­ern Risi­ken. Damit Sie lang­fris­tig geschützt sind, soll­ten Sie früh­zei­tig an den pas­sen­den Ver­si­che­rungs­schutz den­ken. Die Wohn­ge­bäu­de- und Haus­rat­ver­si­che­rung bil­den die Basis für Ihr zukünf­ti­ges Zuhau­se. Ergän­zend dazu gibt es zahl­rei­che Aspek­te der Unfall­ver­si­che­rung, die nicht nur für Bau­hel­fer, son­dern auch für Bewoh­ner rele­vant sind.

Mädchen läuft über eine Wiese auf ein modernes Einfamilienhaus mit Terrasse und Garten zu

Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Finan­zi­el­ler Schutz für Ihr fer­tig­ge­stell­tes Eigen­heim
Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt Ihr Haus nach der Bau­pha­se vor Schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm oder Hagel. Sie über­nimmt Repa­ra­tur- oder Wie­der­auf­bau­kos­ten und ist bei finan­zier­ten Objek­ten meist ver­pflich­tend. Auch bei Ele­men­tar­schä­den wie Über­schwem­mung oder Erd­rutsch kann der Schutz sinn­voll erwei­tert wer­den.

Vater und Tochter sitzen entspannt auf dem Sofa im Wohnzimmer und schauen gemeinsam auf ein Smartphone

Haus­rat­ver­si­che­rung

Sichert Ihr Eigen­tum im Haus gegen Schä­den und Dieb­stahl
Ob Möbel, Tech­nik oder Klei­dung – mit der Haus­rat­ver­si­che­rung schüt­zen Sie alle beweg­li­chen Gegen­stän­de in Ihrem Zuhau­se. Ver­si­chert sind Schä­den durch Brand, Ein­bruch­dieb­stahl, Lei­tungs­was­ser oder Natur­er­eig­nis­se. Auch Schä­den wäh­rend eines Umzugs oder in gemie­te­ten Lager­räu­men las­sen sich mit­ver­si­chern.

Bei­trags­hö­he, Leis­tun­gen und was sich wirk­lich lohnt

Was kos­tet eine Bau­hel­fer-Unfall­ver­si­che­rung?

Die Kos­ten für eine Bau­hel­fer-Unfall­ver­si­che­rung hän­gen von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab – etwa vom Umfang der Arbei­ten, der Anzahl der Hel­fer und dem gewünsch­ten Leis­tungs­ni­veau. Wäh­rend die gesetz­li­che Anmel­dung über die BG BAU ver­pflich­tend ist und indi­vi­du­ell abge­rech­net wird, las­sen sich pri­va­te Poli­cen mit weni­gen Anga­ben vor­ab kal­ku­lie­ren. Für Bau­her­ren lohnt sich der Ver­gleich – nicht nur finan­zi­ell, son­dern auch in Bezug auf den Leis­tungs­um­fang.

Die gesetz­li­che Bau­hel­fer-Unfall­ver­si­che­rung über die BG BAU wird auf Grund­la­ge der gemel­de­ten Arbeits­stun­den, des Lohn­an­sat­zes und des Gefahr­ta­rif­sat­zes berech­net. Die Bei­trä­ge vari­ie­ren je nach Umfang der Bau­ar­bei­ten, Anzahl der gemel­de­ten Per­so­nen und Dau­er des Vor­ha­bens. Als Richt­wert gilt: Bei ein­fa­chen Bau­vor­ha­ben ohne Fremd­fir­men bewe­gen sich die Kos­ten meist zwi­schen 2 und 5 Euro pro geleis­te­ter Arbeits­stun­de. Die BG BAU stellt dafür ein spe­zi­el­les Anmel­de­for­mu­lar bereit, über das auch die Bei­trags­hö­he kal­ku­liert wird.

Die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung für Bau­hel­fer ist deut­lich ein­fa­cher kal­ku­lier­bar. Hier gel­ten pau­scha­le Bei­trä­ge – in der Regel ab ca. 8 bis 15 Euro pro Per­son und Monat. Ent­hal­ten sind dann bei­spiels­wei­se:

  • Inva­li­di­täts­leis­tun­gen ab 20 % Inva­li­di­täts­grad, teil­wei­se auch dar­un­ter

  • Todes­fall­leis­tun­gen von 5.000 bis 10.000 Euro

  • Ber­gungs- und Ret­tungs­kos­ten bis 75.000 Euro (z. B. bei der VHV)

  • Optio­na­le Leis­tun­gen wie Reha-Zuschüs­se, kos­me­ti­sche Ope­ra­tio­nen, Kran­ken­haus­ta­ge­geld

Die Bei­trags­hö­he rich­tet sich nach dem gewünsch­ten Schutz­um­fang und den gewähl­ten Zusatz­bau­stei­nen. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten spe­zi­el­le Tari­fe für Bau­her­ren an, die gezielt auf das Risi­ko ehren­amt­li­cher Hel­fer zuge­schnit­ten sind.

Ein Ver­gleich lohnt sich in jedem Fall – nicht nur hin­sicht­lich der Kos­ten, son­dern vor allem im Hin­blick auf die Leis­tun­gen im Scha­dens­fall. Denn wer sich auf Freun­de und Fami­lie ver­lässt, soll­te die­sen Ein­satz mit dem pas­sen­den Schutz hono­rie­ren.

Zusam­men­fas­sung

Als Bau­herr tra­gen Sie nicht nur Ver­ant­wor­tung für den Bau­fort­schritt, son­dern auch für die Sicher­heit Ihrer frei­wil­li­gen Hel­fer. Die gesetz­li­che Anmel­dung bei der BG BAU ist ver­pflich­tend – unab­hän­gig von der Ent­loh­nung. Doch sie reicht nicht immer aus: Pri­va­te Unfall­ver­si­che­run­gen ergän­zen den Schutz sinn­voll und bie­ten Leis­tun­gen auch bei klei­ne­ren Ver­let­zun­gen oder Todes­fäl­len.

Zusätz­lich emp­feh­len sich ergän­zen­de Ver­si­che­run­gen wie die Bauherrenhaftpflicht‑, Bau­leis­tungs- oder Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung, um sich rund­um gegen Risi­ken wäh­rend der Bau­pha­se abzu­si­chern. Nach Abschluss des Bau­pro­jekts gehö­ren Wohn­ge­bäu­de- und Haus­rat­ver­si­che­rung zu den unver­zicht­ba­ren Stan­dards.

Wer früh­zei­tig ver­gleicht und pro­fes­sio­nell plant, schützt nicht nur ande­re – son­dern auch sich selbst vor unan­ge­neh­men Über­ra­schun­gen.

häu­fi­ge Fra­gen

Die Kos­ten rich­ten sich nach dem Umfang der geleis­te­ten Arbeits­stun­den, dem Gefahr­ta­rif und dem geschätz­ten Arbeits­lohn. Als Richt­wert kön­nen 2 bis 5 Euro pro Stun­de ange­setzt wer­den. Die genaue Berech­nung erfolgt nach Bau­en­de.

Ja. Bau­her­ren müs­sen alle Hel­fer – auch unent­gelt­lich Täti­ge – bei der BG BAU anmel­den. Die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung greift nur bei kor­rek­ter und frist­ge­rech­ter Anmel­dung.

Die gesetz­li­che Ver­si­che­rung deckt nur schwe­re Unfäl­le ab. Pri­va­te Poli­cen leis­ten auch bei leich­te­ren Beein­träch­ti­gun­gen und bie­ten Kapi­tal­leis­tun­gen oder Ren­ten – unab­hän­gig von der BG BAU.

Ja. In der Regel ist kei­ne Gesund­heits­prü­fung nötig. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten stan­dar­di­sier­te Tari­fe spe­zi­ell für Bau­her­ren und deren Hel­fer an.