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Bauhelfer-Unfall­ver­si­che­rung - Was Bauherren wissen müssen

Absicherung am Bau: Wann ist eine Bauhelfer-Unfall­ver­si­che­rung unabdingbar?

Als Bauherr tragen Sie eine große Verantwortung für die Sicherheit Ihrer Bauhelfer. Doch was passiert, wenn trotz aller Vorsicht ein Unfall geschieht? Hier kommt die Bauhelfer-Unfall­ver­si­che­rung ins Spiel. Dieser Artikel klärt Sie darüber auf, warum diese Versicherung für den Schutz Ihrer Helfer und Ihre gesetzliche Absicherung unverzichtbar ist, welche Unterschiede zwischen privaten und gesetzlichen Unfall­ver­si­che­rungen bestehen und gibt Ihnen einen Überblick über die notwendigen Schritte zur Anmeldung und den damit verbundenen Leistungen.
 
 

Das Wichtigste auf einen Blick

 

 Bauhelfer-Unfall­ver­si­che­rungen schützen nicht nur die Helfer bei Privatbauvorhaben, sondern erfüllen auch gesetzliche Anforderungen. Bauherren müssen ihre Bauhelfer bei der Berufsgenossenschaft anmelden, unabhängig von der Entlohnung.

 Die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung deckt Heilbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen und gegebenenfalls eine Verletztenrente ab, während private Unfall­ver­si­che­rungen darüber hinaus auch Leistungen bei geringerer Invalidität und Todesfälle anbieten.

 Neben der Bauhelfer-Unfall­ver­si­che­rung sollten Bauherren weitere Versicherungen wie Bau­herren­haft­pflicht-, Bauleistungs- und Feuer-Rohbau-Versicherung in Erwägung ziehen, um umfassenden Versicherungsschutz während des Baus zu gewährleisten.

 

Bauhelfer-Unfall­ver­si­che­rung: Warum sie wichtig ist

 
Bauhelfer bei der Arbeit auf einer Baustelle
 

Eine Bauhelfer-Unfall­ver­si­che­rung ist unerlässlich, um Bauhelfer vor möglichen Unfällen am Bau zu schützen und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Sie deckt Risiken ab, die auf privaten Baustellen entstehen können und ist im Verhältnis kostengünstig.

Es gibt eine Unterscheidung zwischen privater Unfall­ver­si­che­rung und gesetzlicher Pflichtversicherung für Bauhelfer bei Berufsgenossenschaften. Die Bauhelfer-Unfall­ver­si­che­rungen sind spezifisch für die Helfer eines Bauherrn bei privaten Bauvorhaben und schließen daher eine wichtige Zielgruppe ein.
 
 

Gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung für Bauhelfer

 
Bauhelfer mit Sicherheitshelm auf Baustelle
 
Bauherren haben eine gesetzliche Verpflichtung, ihre privaten Bauhelfer bei der Berufsgenossenschaft für Bauwirtschaft (BG BAU) anzumelden. Die Versicherungspflicht gilt unabhängig davon, ob Bauhelfer bezahlt oder unbezahlt tätig sind, und betrifft alle Bauhelfer, die auf dem Bauvorhaben arbeiten, einschließlich der Unterstützung durch Bauhelfern.
 

Melde- und Nachweispflichten

Die Meldung eines Bauvorhabens bei der BG BAU muss innerhalb einer Woche nach Baubeginn erfolgen. Diese Meldepflicht besteht unabhängig von einer Entlohnung der Bauhelfer. Bauherren werden von der BG BAU aufgefordert, einen Nachweis über die geleisteten Arbeitsstunden einzureichen, um umfassenden Versicherungsschutz zu gewährleisten.

Eine ordnungsgemäße Anmeldung der Bauhelfer bei der BG BAU kann Bußgelder vermeiden und die Entscheidungsprozesse für Versicherungsleistungen beschleunigen.
 

Leistungen der gesetzlichen Unfall­ver­si­che­rung

Bauhelfer liegt nach Sturz verletzt auf dem Boden
 

Die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung bietet eine Reihe von Vorteilen:

 Sie deckt die Kosten einer möglichen Heilbehandlung ab

 Sie unterstützt den Wiedereinstieg ins Berufsleben durch Rehabilitation

 Im Falle einer Langzeitfolge kann eine Verletztenrente in Anspruch genommen werden.

Die Übernahme von Rettungskosten bei einem Unfall ist Teil der Leistungen, um eine finanzielle Belastung durch hohe Rettungsexpenses zu vermeiden. Zudem werden an Hinterbliebene Leistungen gezahlt, wenn ein Unfall zum Tode führt.
 
 

Private Unfall­ver­si­che­rung für Bauhelfer

 
Eine private Unfall­ver­si­che­rung für Bauhelfer bietet eine umfassendere finanzielle Risikoabdeckung im Falle eines Unfalls als gesetzliche Unfall­ver­si­che­rungen. Sie deckt auch Unfälle ab, die zu einer Beeinträchtigung von weniger als 20% führen – dies wird von der gesetzlichen Versicherung nicht abgedeckt.
 

Zusätzlicher Schutz bei Invalidität oder Todesfall

Private Unfall­ver­si­che­rungen bieten finanzielle Unterstützung bei dauerhaften Beeinträchtigungen durch Unfälle, indem sie eine Kapitalleistung bei Invalidität entsprechend der Gliedertaxe auszahlen. Im Falle des Unfalltods des Bauhelfers sehen private Unfall­ver­si­che­rungen eine Todesfallleistung vor, die innerhalb eines Jahres nach dem Unfall an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird, um deren Existenz abzusichern.

Versicherte haben bei privaten Bauhelfer-Versicherungen die Option, sich vorab für eine lebenslange Rente oder eine hohe Einmalzahlung als Schadensregulierung zu entscheiden. Dabei spielt der Beitrag eine wichtige Rolle bei der Auswahl der passenden Versicherung.
 

Kosten und Anbieter

Es gibt verschiedene Anbieter für Unfall­ver­si­che­rungen für Bauhelfer. Die private Unfall­ver­si­che­rung der VHV beispielsweise bietet umfangreichen Schutz, einschließlich bedeutender Invaliditätsleistungen von bis zu 50.000 Euro und einer Hinterbliebenensumme von 10.000 Euro. Sie deckt Rettungskosten bis zu einer Höhe von 75.000 Euro ab.
 
 

Arbeitsschutz und Unfallprävention am Bau

 
Arbeitsschutzmaßnahmen auf Baustelle
 

Die Unfallrate auf Baustellen ist signifikant erhöht, insbesondere weil viele Unfälle auf Planungs- und Organisationsmängel zurückzuführen sind. Daher sollte effektiver Arbeitsschutz und Unfallvermeidung schon während der Planung von Bauprojekten berücksichtigt werden, indem Gefahrenquellen identifiziert und minimiert werden.

Koordinatoren mit spezifischen Kenntnissen über Arbeitsschutz, Erfahrung in Bauplanung oder -ausführung und konkrete Aufgaben spielen eine zentrale Rolle für die Sicherheit auf der Baustelle.
 
 

Weitere Versicherungen für Bauherren

 

Neben der Bauhelfer-Unfall­ver­si­che­rung, auch bekannt als Bauhelferversicherung, sollten Bauherren auch folgende Versicherungen in Betracht ziehen, um eine umfassende Absicherung zu gewährleisten:

 Bau­herren­haft­pflichtversicherung: schützt vor Schäden, die im Zusammenhang mit dem Bau entstehen und deckt die Verantwortung des Bauherrn für die Sicherheit auf der Baustelle ab.

 Bauleistungsversicherung: deckt Schäden am Bauwerk während der Bauphase ab.

 Feuer-Rohbau-Versicherung: schützt vor Schäden durch Feuer während der Bauphase.

Mit einer Bauleistungsversicherung können unvorhergesehene Schäden wie durch Unwetter, Vandalismus oder fahrlässiges Handeln von Bauarbeitern finanziell abgesichert werden. Eine Feuer-Rohbau-Versicherung bietet Schutz für Schäden, die durch Ereignisse wie Brände, Blitzschlag oder Explosionen während der Bauphase entstehen.

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Zusammenfassung

 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es zahlreiche Versicherungen gibt, die Bauherren in Betracht ziehen sollten, um ein Bauvorhaben abzusichern. Egal ob gesetzliche oder private Unfall­ver­si­che­rung, Bau­herren­haft­pflicht-, Bauleistungs- oder Feuer-Rohbau-Versicherung – alle haben ihre spezifischen Vorteile und sollten in Abhängigkeit von den individuellen Umständen des Bauvorhabens gewählt werden.


Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Bauhelfer bei der BG?

Die Kosten für die Anmeldung eines Bauhelfers bei der Berufsgenossenschaft für Bauwirtschaft (BG BAU) hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden und dem Gesamtwert des Bauvorhabens. Die Beiträge werden individuell berechnet und können daher variieren.

Was kostet eine Bauhelfer Unfall­ver­si­che­rung?

Die Kosten einer Bauhelfer-Unfall­ver­si­che­rung sind abhängig vom gewählten Versicherungsanbieter und dem Umfang des Versicherungsschutzes. Es empfiehlt sich, verschiedene Angebote zu ver­gleichen, um eine kosteneffiziente Lösung zu finden, die dennoch umfassenden Schutz bietet.

Wer zählt als Bauhelfer?

Als Bauhelfer zählen alle Per­sonen, die auf einer privaten Baustelle unentgeltlich oder gegen Entlohnung Arbeiten verrichten, die dem Bauvorhaben dienen. Dazu gehören Familienmitglieder, Freunde und Bekannte, die den Bauherrn unterstützen.

Wann muss ich Bauhelfer anmelden?

Die Anmeldung der Bauhelfer bei der BG BAU muss innerhalb einer Woche nach Beginn der Bauarbeiten erfolgen. Eine fristgerechte Anmeldung ist wichtig, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten und mögliche Bußgelder zu vermeiden.


Über den Autor
Daniel Moser ist Versicherungsmakler und Gründer von AMBA Versicherungen

Daniel Moser, Ver­sicherungs­makler und Gründer von AMBA Versicherungen

Fachwirt für Finanzberatung (IHK), Master-Consultant in Finance und Finanzwirt mit 20 Jahren Erfahrung


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