Für einen sicheren Lebensabend reicht die gesetzliche Altersrente längst nicht mehr aus. Neben der privaten Absicherung ist die betriebliche Altersvorsorge empfehlenswert. Als Arbeitnehmer können Sie von Ihrem Arbeitgeber verlangen, eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) anzubieten. Falls sich dieser sogar an der bAV beteiligt, ist dies günstiger schnell als privat abgeschlossene Tarife bei gleicher Leistung. Gerne berate ich Sie umfassend zu den Produkten, die Ihr Arbeitgeber anbietet und finde mit Ihnen gemeinsam die Eignung für Ihre persönliche Vorsorge heraus. Sie können einfach online einen Termin vereinbaren.
Auf eine oder mehrere Zusatzrenten können die wenigsten Arbeitnehmer in Deutschland verzichten. Mit einem Blick auf die jährlichen Rentenbescheide der Deutschen Rentenversicherung zeigt sich schnell, dass die staatliche Leistungen kaum zur Absicherung des Lebensstandards im Alltag reichen. Eine zusätzliche Absicherung ist unbedingt anzuraten, wobei Ihnen zwei Wege offenstehen.
Die wichtigste Form ist die private Altersvorsorge. Bei dieser schließen Sie selbst Verträge mit einem Versicherer ab, beispielsweise für private Rentenversicherungen oder Förderprodukte wie die Riester- und Basisrente. Ergänzend hierzu hat sich die betriebliche Altersvorsorge als dritte Säule im gesetzlichen Rentenversicherungssystem etabliert.
Die betriebliche Altersvorsorge wickeln Sie direkt über Ihren Arbeitgeber ab. Dieser bietet seiner gesamten Belegschaft ein oder mehrere Vorsorgeprodukte an. Durch den Abschluss als Gruppentarif gibt es größere Spielräume bei der vertraglichen Gestaltung, was auch für die Beitragshöhen gilt. Sie profitieren somit von günstigen Beiträgen und reduzieren Ihr zu versteuerndes Einkommen.
Die betriebliche Absicherung in Deutschland ist über fünf Durchführungswege geregelt. Welche Wege sich für den jeweiligen Betrieb anbieten, hängt von Größe, Struktur und weiteren Faktoren ab. Die Durchführungswege sind:
Einzelne Modelle wie die Direktversicherung oder die Pensionszusage zielen auf einzelne Arbeitnehmer oder die Geschäftsführung ab. Hier steht die Einzelperson stärker im Vordergrund, was größere Freiräume bei der vertraglichen Gestaltung ermöglicht. Neben der individuellen Zusage einer monatlichen Rente ist auch der Abschluss von BU-Leistungen oder einer Hinterbliebenenrente möglich.
Pensions- und Unterstützungskasse sind das ideale Modelle, um einer größeren Anzahl von Arbeitnehmern eine betriebliche Vorsorge zu ermöglichen. Es handelt sich um rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen, die auch von mehreren Unternehmen gemeinsam betrieben werden können. Die Pensionskasse ist ein Klassiker zur Entgeltumwandlung bei Arbeitnehmern, während die Unterstützungskasse stärker auf mehrere Gesellschafter und Geschäftsführer abzielt.
Die Entgeltumwandlung bietet Ihnen als Arbeitnehmer in erster Linie Vorteile bei Ihrer Steuerlast und den zu zahlenden Sozialversicherungsabgaben. Die Beiträge für das Vorsorgeprodukt werden direkt von Ihrem Bruttoeinkommen eingehalten. Je nach gewählter Vorsorgeart sind Beitragshöhen von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei bzw. bis zu acht Prozent sozialabgabenfrei.
Die Vorteile werden vor allem im Vergleich zur privaten Altersvorsorge deutlich. Bei dieser müssen Sie zunächst von Ihrem Bruttoeinkommen die üblichen Steuern und Sozialabgaben zahlen, um Ihr Nettogehalt zu erhalten. Aus diesem bereits reduzierten Teil Ihres Monatseinkommens zahlen Sie Ihr privates Vorsorgeprodukt.
Auch im Alter profitieren Sie bei den meisten betrieblichen Vorsorgearten steuerlich. Im Vergleich zu Ihren Beiträgen sind die Rentenleistungen bei Eintritt ins festgelegte Rentenalter zu besteuern. Allerdings verfügen die meisten Rentner über geringere Einnahmen als zu Arbeitszeiten, so dass Sie über einen niedrigeren Steuersatz verfügen.
Grundsätzlich haben Sie als Arbeitnehmer seit 2002 einen Anspruch auf eine Entgeltumwandlung im Sinne der bAV. Bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze können Sie hierbei in Beiträge für ein Vorsorgeprodukt umwandeln. Hierbei gibt es je nach Unternehmen zwei potenzielle Nachteile, die Sie vor der Inanspruchnahme dieser Regelung prüfen sollten.
Zwar können Sie von Ihrem Arbeitgeber zwingend die Entgeltumwandlung verlangen. Er ist jedoch nicht verpflichtet, sich an Ihrer bAV zu beteiligen. Viele Arbeitgeber machen dies auf freiwilliger Basis und profitieren ebenfalls steuerlich von der Beteiligung. Die Rechtslage für einen Pflicht-Arbeitgeberzuschuss ändert sich aktuell, dazu später mehr.
Zum anderen gibt es kein Wahlrecht, welche Art von bAV Ihnen Ihr Arbeitgeber anbietet. Sie müssen deshalb entscheiden, ob die angebotenen Modelle zur Absicherung Ihres Arbeitgebers Ihren Vorstellungen entsprechen oder nicht. Während bei Arten wie der Direktzusage Konditionen explizit auf Einzelpersonen abgestimmt werden können, herrscht bei Gruppenverträgen weniger Spielräume. Eventuell lohnt es mehr, die Beiträge in ein maßgeschneidertes Produkt als Teil der privaten Altersvorsorge einzuzahlen.
Der steuerliche Vorteil der Entgeltumwandlung galt seit Jahren für beide beteiligte Seiten. Allerdings mussten Arbeitgeber ihren steuerlichen Vorteil nicht an einen Vertragsnehmer der betrieblichen Altersvorsorge weitergeben. Dies ändert sich aktuell. Für Neuverträge ab dem Jahr 2019 gibt es hierzu eine gesetzliche Pflicht, sofern die bAV über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds abgewickelt wird. Vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist wenigstens ein pauschaler Zuschuss von 15 Prozent zum bestehenden bAV-Vertrag.
Die Regelung tritt auch für bereits bestehende Verträge in Kraft, jedoch erst ab dem Jahr 2022. Die Anpassung hat definitiv zu einem höheren Anreiz für Arbeitnehmer geführt, sich für eine betriebliche Vorsorge zu entscheiden und einen garantierten Zuschuss durch den Arbeitgeber zu erhalten.
Wie sinnvoll der Abschluss eines bAV-Vertrags generell ist, hängt generell von der betriebenen Altersvorsorge ab. Wer früh im Leben privat vorgesorgt hat und hiermit seine Versorgungslücke schließt, wird selten auf zusätzliche, betriebliche Leistungen angewiesen sein. Für andere ist die betriebliche Altersvorsorge der ideale Weg, um vergleichsweise günstig zu einer starken Vorsorge zu gelangen und hierfür sogar vom Arbeitgeber gefördert zu werden.
Nicht nur die Eignung des vom Arbeitgeber angebotenen Vorsorgekonzeptes oder Tarifs ist individuell zu überdenken. Das Arbeitsleben entwickelt sich stetig weiter und bringt auch für die bAV neue Herausforderungen mit sich. Eine Kündigung des Vertrags ist beispielsweise nicht vorgesehen, selbst wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln sollten.
Anstelle einer Kündigung stehen Ihnen Optionen wie die Ruhestellung oder private Weiterführung offen. Ähnlich wie bei der Überprüfung der vertraglichen Inhalte vor dem Abschluss der betrieblichen Altersvorsorge ist eine unabhängige und kompetente Beratung dringend anzuraten. Dies gilt natürlich auch für Maßnahmen der privaten Altersvorsorge.
Die richtige Strategie für Ihre Altersvorsorge bewahrt Sie vor finanziellen Überraschungen im Lebensabend, im Extremfall sogar einer Altersarmut. Als unabhängiger Versicherungsmakler vor Ort und regional tätig machen wir sie gerne persönlich mit den Möglichkeiten zur betrieblichen Altersvorsorge vertraut. Gerne analysieren wie die Ihnen vorgelegten Angebote zur betrieblichen Altersvorsorge oder erstellen Ihnen ein passenden Angebot für Ihre bAV und zeigen Ihnen den besten Vorsorgeweg auf.
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