Betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge (bAV) im Klar­text

Wir prü­fen Zuschuss, Kos­ten und Bedin­gun­gen und sagen ehr­lich, ob sich Ihre bAV lohnt.

Hand hält ein Sparschwein über einem Tisch, Münzen fallen herunter – im Hintergrund sitzen Menschen im Büro

So funk­tio­niert die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge und wann sie sich lohnt

Die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge klingt erst ein­mal logisch: Sie bau­en über den Arbeit­ge­ber eine zusätz­li­che Ren­te auf und pro­fi­tie­ren in vie­len Fäl­len von steu­er­li­chen Vor­tei­len. In der Pra­xis ent­schei­det aber nicht das Schlag­wort bAV, son­dern die kon­kre­te Aus­ge­stal­tung. Wie hoch ist der Arbeit­ge­ber­zu­schuss wirk­lich, wel­che Kos­ten frisst der Ver­trag, wie fle­xi­bel blei­ben Sie bei einem Job­wech­sel und was kommt spä­ter bei der Aus­zah­lung an Steu­ern und Bei­trä­gen auf Sie zu? Genau die­se Fra­gen las­sen vie­le Sei­ten offen, obwohl sie für die Ent­schei­dung zäh­len.

Wich­tig ist auch: Sie haben grund­sätz­lich einen gesetz­li­chen Anspruch auf Ent­gelt­um­wand­lung, die Details hän­gen dann vom Arbeit­ge­ber­mo­dell und dem gewähl­ten Durch­füh­rungs­weg ab. Der ver­pflich­ten­de Zuschuss von 15 Pro­zent gilt im Rah­men der gesetz­li­chen Regeln und ist an Bedin­gun­gen geknüpft, Tarif­ver­trä­ge kön­nen abwei­chen. Dazu kommt: In der betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung gibt es meh­re­re Durch­füh­rungs­we­ge, die sich in Logik, Haf­tung und Umset­zung unter­schei­den. Wir ver­glei­chen Lösun­gen, prü­fen das Klein­ge­druck­te und sagen Ihnen auch, wenn eine bAV in Ihrer Situa­ti­on wenig Sinn ergibt oder nur mit einem bes­se­ren Zuschuss bzw. fai­re­ren Kon­di­tio­nen.

Inhalts­ver­zeich­nis
Ver­trau­en ist mess­bar

Mehr als 700 Bewer­tun­gen auf Goog­le, Pro­ven­Ex­pert und makler.de durch­schnitt­lich 4,9 bis 5,0 Ster­ne für AMBA Ver­si­che­run­gen als Ver­si­che­rungs­mak­ler im All­gäu.

Google-Bewertungssiegel mit 5 Sternen und 144 Kundenrezensionen für amba-versicherungen.de
Goog­le

114 Bewer­tun­gen | 5,0 Ster­ne

Logo von ProvenExpert – Bewertungsplattform mit dem Claim „It’s All About Trust“
Pro­ven Expert

328 Bewer­tun­gen | 4,9 Ster­ne

Logo der Plattform makler.de mit Schriftzug und orangem Symbol auf transparentem Hintergrund
Makler.de

334 Bewer­tun­gen | 5,0 Ster­ne

Das Wich­tigs­te im Über­blick

Durch­füh­rungs­we­ge ver­ste­hen

Die 5 Durch­füh­rungs­we­ge der betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge

Die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge kann in Deutsch­land über fünf Durch­füh­rungs­we­ge umge­setzt wer­den: Direkt­ver­si­che­rung, Pen­si­ons­kas­se, Pen­si­ons­fonds, Unter­stüt­zungs­kas­se und Direkt­zu­sa­ge. Wel­cher Weg in Ihrem Unter­neh­men genutzt wird, ent­schei­det in der Pra­xis meist der Arbeit­ge­ber. Für Sie als Arbeit­neh­mer ist vor allem rele­vant, wie sicher die Zusa­ge ist, wie fle­xi­bel Sie beim Arbeit­ge­ber­wech­sel blei­ben und wel­che Kos­ten sowie Bedin­gun­gen im Ver­trag ste­hen.

Wich­tig für die Ein­ord­nung: Auch wenn ein exter­ner Ver­sor­gungs­trä­ger ein­ge­bun­den ist, bleibt der Arbeit­ge­ber grund­sätz­lich in der Pflicht, die zuge­sag­te Leis­tung zu ver­schaf­fen. Genau des­halb lohnt sich ein genau­er Blick auf das Modell und die Details, bevor Sie unter­schrei­ben.

Die Direkt­ver­si­che­rung ist eine Lebens- oder Ren­ten­ver­si­che­rung, die der Arbeit­ge­ber für den Arbeit­neh­mer abschließt. Bei­trä­ge kön­nen rein arbeit­ge­ber­fi­nan­ziert, per Ent­gelt­um­wand­lung oder gemischt gezahlt wer­den. Bei Ent­gelt­um­wand­lung gilt in vie­len Fäl­len ein Arbeit­ge­ber­zu­schuss, wenn der Arbeit­ge­ber Sozi­al­ab­ga­ben ein­spart.

Gut zu wis­sen:

  • Steu­er­frei sind Bei­trä­ge bis 676 €/Monat (2026) mög­lich, sozi­al­ab­ga­ben­frei bis 338 €/Monat (2026).

  • Ren­te und/oder Kapi­tal sind je nach Ver­trag mög­lich.

  • Bei Arbeit­ge­ber­wech­sel ist eine Fortführung/Übertragung oft mög­lich, hängt aber von Zusa­ge und Ver­trag ab.

Dar­auf ach­ten:

  • Kos­ten, Garan­tien, Über­schuss­be­tei­li­gung sowie Rege­lun­gen zu Arbeit­ge­ber­wech­sel und Bei­trags­frei­stel­lung.

Die Pen­si­ons­kas­se ist eine recht­lich eigen­stän­di­ge Ver­sor­gungs­ein­rich­tung. Sie funk­tio­niert in der Nut­zung oft ähn­lich wie die Direkt­ver­si­che­rung, wird aber über eine Pen­si­ons­kas­se als Trä­ger umge­setzt und steht unter Auf­sicht.

Typisch dar­an:

  • Häu­fig gut stan­dar­di­sier­bar im Betrieb

  • Je nach Kas­se teils eher kon­ser­va­ti­ve Anla­ge, dadurch oft weni­ger Schwan­kung, aber auch begrenz­te Chan­cen

Dar­auf ach­ten:

  • Leis­tun­gen und Bedin­gun­gen unter­schei­den sich je nach Kas­se deut­lich.

  • „Kapi­tal oder Ren­te“ bit­te immer am kon­kre­ten Tarif prü­fen.

Der Pen­si­ons­fonds ist eben­falls eine eigen­stän­di­ge Ver­sor­gungs­ein­rich­tung, kann aber in der Kapi­tal­an­la­ge meist chan­cen­ori­en­tier­ter aus­ge­stal­tet sein als klas­si­sche Model­le.

Vor­tei­le in der Pra­xis:

  • Mehr Spiel­raum bei der Anla­ge (je nach Fonds­mo­dell)

  • Kann bei lan­gen Lauf­zei­ten inter­es­sant sein, wenn Ren­di­te­chan­cen wich­tig sind

Dar­auf ach­ten:

  • Mehr Chan­cen heißt auch: mehr Schwan­kung mög­lich.

  • Ver­ständ­lich­keit der Anla­ge, Kos­ten und Risi­ko­lo­gik prü­fen, nicht nur den Bei­trag.

Die Unter­stüt­zungs­kas­se ist ein exter­ner Durch­füh­rungs­weg, der häu­fig genutzt wird, wenn Unter­neh­men höhe­re Ver­sor­gungs­zu­sa­gen abbil­den möch­ten (z. B. für Füh­rungs­kräf­te). Für Arbeit­neh­mer wirkt das Modell oft „unsicht­ba­rer“, weil es nicht wie eine klas­si­sche Poli­ce in der Hand liegt.

Wich­tig für die Sicher­heit:

  • Für Unter­stüt­zungs­kas­sen greift im gesetz­li­chen Rah­men die Insol­venz­si­che­rung über den PSVaG.

Dar­auf ach­ten:

  • Leis­tungs­zu­sa­ge und Finan­zie­rungs­lo­gik genau prü­fen (wer trägt wel­ches Risi­ko).

  • Spä­te­re Besteue­rung und Abga­ben bit­te vor­ab sau­ber ein­ord­nen las­sen.

Bei der Direkt­zu­sa­ge ver­spricht der Arbeit­ge­ber die spä­te­re Betriebs­ren­te unmit­tel­bar. Die Finan­zie­rung erfolgt häu­fig über Rück­stel­lun­gen, teils ergänzt durch Rück­de­ckungs­mo­del­le. Kern­punkt: Die Zusa­ge ist stark an die wirt­schaft­li­che Sta­bi­li­tät und Aus­ge­stal­tung im Unter­neh­men gekop­pelt.

Wich­tig für die Sicher­heit:

  • Direkt­zu­sa­gen sind im gesetz­li­chen Rah­men über den PSVaG insol­venz­ge­si­chert.

Dar­auf ach­ten:

  • Wie ist die Zusa­ge for­mu­liert (Leis­tung, Anpas­sung, Hin­ter­blie­be­ne, Inva­li­di­tät)?

  • Wel­che Rege­lun­gen gel­ten bei Arbeit­ge­ber­wech­sel und bei Ände­run­gen im Unter­neh­men?

Sie möch­ten wis­sen, wel­cher Durch­füh­rungs­weg in Ihrem Unter­neh­men sinn­voll ist oder wel­che bAV Sie als Arbeit­neh­mer wirk­lich wei­ter­bringt? Wir prü­fen Ihre Situa­ti­on, erklä­ren ver­ständ­lich die Vor und Nach­tei­le und zei­gen Ihnen, wor­auf es bei Kos­ten, Arbeit­ge­ber­wech­sel und Leis­tung wirk­lich ankommt.

War­um sich bAV für Arbeit­neh­mer und Arbeit­ge­ber aus­zah­len kann

Zie­le und Vor­tei­le der betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge

Die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge (bAV) ist mehr als „ein Ver­trag fürs Alter“. Sie ist ein Bau­stein, mit dem Sie über den Arbeit­ge­ber eine Zusatz­ren­te auf­bau­en kön­nen. Der Vor­teil liegt oft dar­in, dass Bei­trä­ge direkt aus dem Brut­to finan­ziert wer­den und Arbeit­ge­ber sich betei­li­gen kön­nen. Für Unter­neh­men ist bAV wie­der­um ein Weg, Bene­fits plan­bar anzu­bie­ten und Mit­ar­bei­ten­de lang­fris­tig zu bin­den.

Damit die bAV wirk­lich passt, muss man jedoch genau­er hin­schau­en: Wie hoch ist der Arbeit­ge­ber­zu­schuss, wel­che Kos­ten ent­ste­hen, wie fle­xi­bel sind Sie bei Arbeit­ge­ber­wech­sel, und was bleibt spä­ter nach Steu­ern und mög­li­chen Abga­ben tat­säch­lich übrig? Genau die­se Details ent­schei­den dar­über, ob aus „guter Idee“ auch ein guter Ver­trag wird.

Vie­le Beschäf­tig­te mer­ken erst spät, wie groß die Lücke zwi­schen gewünsch­tem Lebens­stan­dard und spä­te­rer Ren­te sein kann. Das gesetz­li­che Ren­ten­ni­veau wird als „Siche­rungs­ni­veau vor Steu­ern“ beschrie­ben und liegt als poli­ti­scher Richt­wert bei 48 Pro­zent. Das ist kei­ne indi­vi­du­el­le Ren­ten­zu­sa­ge, zeigt aber, war­um zusätz­li­che Vor­sor­ge für vie­le sinn­voll wird.

Hier setzt die bAV an: Ein Teil Ihres Gehalts fließt direkt in eine Betriebs­ren­te. In der Anspar­pha­se ist das häu­fig steu­er­lich begüns­tigt. Bei Ent­gelt­um­wand­lung sind Bei­trä­ge inner­halb gesetz­li­cher Gren­zen außer­dem sozi­al­ab­ga­ben­frei. Das redu­ziert den Net­to­auf­wand oft spür­bar. Dazu kommt ein wei­te­rer Hebel: Bei Ent­gelt­um­wand­lung muss der Arbeit­ge­ber in vie­len Fäl­len einen Zuschuss zah­len. Die­ser Zuschuss macht bAV-Ange­bo­te in der Pra­xis häu­fig erst rich­tig attrak­tiv.

Auf der ande­ren Sei­te gehört auch Klar­text dazu: Ent­gelt­um­wand­lung senkt das sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Brut­to. Das kann spä­ter die gesetz­li­che Ren­te leicht redu­zie­ren und je nach Situa­ti­on auch ande­re Leis­tun­gen beein­flus­sen. Außer­dem wer­den bAV-Leis­tun­gen in der Ren­ten­pha­se in der Regel ver­steu­ert. Bei gesetz­lich Kran­ken­ver­si­cher­ten fal­len häu­fig auch Bei­trä­ge zur Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung an. Des­halb ist bAV nie „auto­ma­tisch gut“, son­dern hängt von Zuschuss, Kos­ten, Lauf­zeit und Ihrer per­sön­li­chen Pla­nung ab.

Für Arbeit­ge­ber bie­tet bAV meh­re­re Vor­tei­le, ohne dass es zwangs­läu­fig in Rich­tung teu­rer Gehalts­er­hö­hung gehen muss. Bei­trä­ge kön­nen als Ver­gü­tungs­be­stand­teil struk­tu­riert wer­den, häu­fig sind sie als Betriebs­aus­ga­be absetz­bar. Gleich­zei­tig erfüllt der Arbeit­ge­ber den gesetz­li­chen Anspruch der Beschäf­tig­ten auf Ent­gelt­um­wand­lung und schafft ein Bene­fit, das in vie­len Bran­chen beim Recrui­ting und bei der Bin­dung eine ech­te Rol­le spielt. In der Umset­zung zäh­len jedoch sau­be­re Pro­zes­se, ver­ständ­li­che Kom­mu­ni­ka­ti­on und ein Modell, das zum Unter­neh­men passt.

Vor­tei­le für Arbeit­neh­mer

Vor­tei­le für Arbeit­ge­ber

Was Sie über Anspruch, Zuschuss und den rich­ti­gen Start wis­sen soll­ten

Pflicht, Rechts­an­spruch und der bes­te Zeit­punkt für Ihre betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge

Vie­le Beschäf­tig­te hören von „bAV Pflicht“ und fra­gen sich: Muss mein Arbeit­ge­ber das wirk­lich anbie­ten, habe ich einen Anspruch, und lohnt sich das für mich über­haupt. Gleich­zei­tig sind vie­le Arbeit­ge­ber unsi­cher, wel­che Regeln gel­ten und wie man das rechts­si­cher und ver­ständ­lich im Unter­neh­men umsetzt. Genau an die­sen Punk­ten ent­ste­hen in der Pra­xis die meis­ten Miss­ver­ständ­nis­se und am Ende ver­schen­ken bei­de Sei­ten Vor­tei­le.

Wich­tig ist: Bei der betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge geht es nicht um Mar­ke­ting, son­dern um kla­re Spiel­re­geln. Wer sie kennt, kann gezielt ent­schei­den, ob und wie Ent­gelt umge­wan­delt wird, wie hoch der Arbeit­ge­ber­zu­schuss aus­fällt und wann ein Ein­stieg sinn­voll ist. Das schafft Pla­nungs­si­cher­heit und ver­hin­dert spä­te­re Ent­täu­schun­gen.

Der Kern ist der gesetz­li­che Anspruch auf Ent­gelt­um­wand­lung: Ren­ten­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Arbeit­neh­mer kön­nen ver­lan­gen, dass ein Teil ihres künf­ti­gen Ent­gelts für eine betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung ver­wen­det wird, bis zur gesetz­lich defi­nier­ten Höchst­gren­ze. Die kon­kre­te Umset­zung erfolgt über eine Ver­ein­ba­rung, also wie und über wel­chen Weg die bAV durch­ge­führt wird. In der Pra­xis bedeu­tet das für Arbeit­ge­ber: Sie müs­sen den Anspruch orga­ni­sa­to­risch ermög­li­chen, aber die Aus­ge­stal­tung soll­te sau­ber gere­gelt sein, damit Bei­trä­ge, Anpas­sun­gen und Doku­men­ta­ti­on pas­sen.

Ein zwei­ter Punkt ist der Arbeit­ge­ber­zu­schuss. Bei Ent­gelt­um­wand­lung ist gesetz­lich vor­ge­se­hen, dass der Arbeit­ge­ber 15 % des umge­wan­del­ten Ent­gelts zusätz­lich wei­ter­lei­ten muss, wenn er durch die Ent­gelt­um­wand­lung Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge ein­spart. Das ist ein häu­fi­ger Stol­per­stein, weil der Zuschuss in der Kom­mu­ni­ka­ti­on oft als „immer ver­pflich­tend“ dar­ge­stellt wird. In der Rea­li­tät hängt es am Ein­zel­fall und es kann tarif­ver­trag­li­che Beson­der­hei­ten geben. Genau des­halb lohnt sich vor Abschluss ein kur­zer Check der Rah­men­be­din­gun­gen.

Und wann ist der rich­ti­ge Zeit­punkt. Aus Anwen­der­sicht ist die bAV häu­fig dann inter­es­sant, wenn Sie den Arbeit­ge­ber­zu­schuss tat­säch­lich bekom­men, wenn der Ver­trag fle­xi­ble und fai­re Bedin­gun­gen hat und wenn die Lösung zu Ihrer Lebens­si­tua­ti­on passt. Früh zu star­ten kann rech­ne­risch Vor­tei­le brin­gen, weil mehr Zeit bis zur Ren­te bleibt. Gleich­zei­tig soll­te man ehr­lich blei­ben: Ent­gelt­um­wand­lung senkt das sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Brut­to, damit kön­nen sich Net­to, gesetz­li­che Ren­te und ein­zel­ne Lohn­er­satz­leis­tun­gen ver­än­dern. Ob das unter dem Strich sinn­voll ist, hängt von Ihrem Ein­kom­men, Zuschuss, Kos­ten und dem gewähl­ten Durch­füh­rungs­weg ab.

Wäh­len Sie das pas­sen­de Modell für Ihre Alters­vor­sor­ge

bAV-Model­le im Detail ver­ste­hen

Die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge kann über ver­schie­de­ne Wege umge­setzt wer­den. In unse­rem Über­blick wei­ter oben sehen Sie alle fünf Durch­füh­rungs­we­ge. Hier fin­den Sie drei Model­le, die in der Pra­xis beson­ders häu­fig vor­kom­men. Wenn Sie auf die Kachel kli­cken, erklä­ren wir Ihnen ver­ständ­lich, wie das jewei­li­ge Modell funk­tio­niert, für wen es typi­scher­wei­se passt und wel­che Punk­te Sie vor dem Start prü­fen soll­ten.

Zwei Männer geben sich im Büro die Hand – Vertragsabschluss zur Direktversicherung als Teil der betrieblichen Altersvorsorge.
Direkt­ver­si­che­rung

Die Direkt­ver­si­che­rung ist für vie­le Beschäf­tig­te der häu­figs­te Ein­stieg in die bAV. Bei­trä­ge lau­fen oft über Ent­gelt­um­wand­lung, häu­fig ergänzt durch Arbeit­ge­ber­zu­schuss. Ob Ren­te oder Kapi­tal mög­lich ist, hängt vom Tarif ab.

Älterer Mann liest Unterlagen im Homeoffice – Fokus auf private Altersvorsorge und Pensionskassenlösungen.
Pen­si­ons­kas­se

Die Pen­si­ons­kas­se ist eine eigen­stän­di­ge Ver­sor­gungs­ein­rich­tung und wird häu­fig in grö­ße­ren Unter­neh­men genutzt. Sie eig­net sich beson­ders, wenn ein stan­dar­di­sier­tes Modell für vie­le Mit­ar­bei­ten­de gebraucht wird. Ent­schei­dend sind Kos­ten, Leis­tun­gen und die Regeln bei Arbeit­ge­ber­wech­sel.

Zwei Geschäftspersonen im Gespräch über Vertragsunterlagen – Symbolbild für betriebliche Versorgung über Unterstützungskassen.
Unter­stüt­zungs­kas­se

Die Unter­stüt­zungs­kas­se wird häu­fig ein­ge­setzt, wenn höhe­re Ver­sor­gungs­zu­sa­gen gestal­tet wer­den sol­len, etwa für Fach- und Füh­rungs­kräf­te. Für Arbeit­neh­mer ist wich­tig: Wie ist die Zusa­ge for­mu­liert, wie trans­pa­rent ist die Finan­zie­rung und was pas­siert bei Wech­sel oder Aus­schei­den.

Was Sie bei der Ent­schei­dung beden­ken soll­ten

Risi­ken und mög­li­che Nach­tei­le der bAV

So attrak­tiv die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge auf den ers­ten Blick wirkt, sie ist nicht auto­ma­tisch die bes­te Lösung für jede Lebens­si­tua­ti­on. Ob sich eine bAV wirk­lich lohnt, hängt stark davon ab, wie der Ver­trag gestal­tet ist, wie lan­ge Sie im Unter­neh­men blei­ben, wel­che Kos­ten anfal­len und wie hoch der Arbeit­ge­ber­zu­schuss tat­säch­lich aus­fällt.

Gera­de weil bAV ein lang­fris­ti­ges Vor­sor­ge­the­ma ist, soll­ten Sie die typi­schen Stol­per­stei­ne ken­nen. Dann kön­nen Sie rea­lis­tisch ein­schät­zen, was Ihnen die bAV net­to bringt und wo Sie genau­er nach­fra­gen soll­ten, bevor Sie sich fest­le­gen.

Ein häu­fig unter­schätz­ter Punkt ist die Logik aus Vor­teil heu­te und Belas­tung spä­ter. In der Anspar­pha­se kann die bAV steu­er­lich begüns­tigt sein. Sozi­al­ab­ga­ben fal­len häu­fig nur bis zu bestimm­ten Gren­zen nicht an. In der Ren­ten­pha­se gilt dann in der Regel die nach­ge­la­ger­te Besteue­rung, das heißt die Aus­zah­lung wird als Ein­kom­men ver­steu­ert. Dazu kommt bei vie­len gesetz­lich Kran­ken­ver­si­cher­ten, dass auf Betriebs­ren­ten Bei­trä­ge zur Kran­ken und Pfle­ge­ver­si­che­rung anfal­len. Wich­tig: Es gibt hier­für einen monat­li­chen Frei­be­trag, erst der dar­über­lie­gen­de Teil wird ver­bei­tragt. Wer die­sen Mecha­nis­mus nicht ein­plant, über­schätzt leicht den spä­te­ren Net­to­ef­fekt.

Ein wei­te­rer Punkt ist die Bin­dung an Arbeit­ge­ber und Modell. Eine bAV läuft oft über vie­le Jah­re. Wenn Sie den Arbeit­ge­ber wech­seln, ist die Mit­nah­me zwar in man­chen Fäl­len mög­lich, aber nicht immer rei­bungs­los. Je nach Ver­trag kann es auf eine bei­trags­freie Fort­füh­rung hin­aus­lau­fen oder auf eine pri­va­te Wei­ter­zah­lung, die dann nicht mehr die­sel­ben Vor­tei­le hat. Des­halb lohnt sich vor­ab der Blick auf die Regeln zu Arbeit­ge­ber­wech­sel, Fort­füh­rung, Bei­trags­frei­stel­lung und Über­tra­gung.

Auch die Bei­trags­form spielt eine Rol­le. Wird spä­ter statt einer lau­fen­den Ren­te eine Kapi­tal­leis­tung aus­ge­zahlt, kann das bei gesetz­lich Kran­ken­ver­si­cher­ten bei­trags­recht­lich anders behan­delt wer­den. In der Pra­xis wird eine Ein­mal­zah­lung häu­fig rech­ne­risch auf meh­re­re Jah­re ver­teilt, sodass dar­aus monat­li­che Bei­trä­ge ent­ste­hen kön­nen. Das ist kein Grund gegen bAV, aber ein Punkt, den man vor­her ken­nen soll­te, damit es im Ruhe­stand kei­ne Über­ra­schun­gen gibt.

Nicht zu unter­schät­zen sind außer­dem Kos­ten und Ver­trags­lo­gik. Man­che Tari­fe sind ein­fach und trans­pa­rent, ande­re haben kom­ple­xe Kos­ten­struk­tu­ren, Garan­tie­kon­zep­te oder Ein­schrän­kun­gen bei der Anpas­sung. Gera­de bei sehr kur­zen Lauf­zei­ten, sehr nied­ri­gen Bei­trä­gen oder schwa­chem Arbeit­ge­ber­zu­schuss kann es pas­sie­ren, dass der Effekt über­schau­bar bleibt. Auch hier gilt: Nicht bAV ist das Pro­blem, son­dern ein Ver­trag, der nicht zu Ihrer Situa­ti­on passt.

Ein Son­der­the­ma betrifft Leis­tungs­ri­si­ken bei exter­nen Ver­sor­gungs­trä­gern, zum Bei­spiel wenn eine Pen­si­ons­kas­se Leis­tun­gen kürzt. Juris­tisch bleibt der Arbeit­ge­ber grund­sätz­lich in der Ver­ant­wor­tung für das, was er zuge­sagt hat. Für Sie als Arbeit­neh­mer ist des­halb rele­vant, wie die Zusa­ge for­mu­liert ist und ob Sie nach­voll­zie­hen kön­nen, wel­che Leis­tung am Ende tat­säch­lich zuge­sagt ist.

Wich­ti­ge Risi­ken im Über­blick:

  • Spä­te­re Besteue­rung der Leis­tun­gen, Net­to kann deut­lich abwei­chen

  • Bei­trä­ge zur Kran­ken und Pfle­ge­ver­si­che­rung in der Ren­ten­pha­se mög­lich (mit Frei­be­trag)

  • Weni­ger Fle­xi­bi­li­tät bei Arbeit­ge­ber­wech­sel, je nach Ver­trag nur begrenzt über­trag­bar

  • Ein­mal­zah­lun­gen kön­nen bei­trags­recht­lich län­ger nach­wir­ken

  • Kos­ten, Garan­tien und Ver­trags­be­din­gun­gen kön­nen die Ren­di­te spür­bar drü­cken, beson­ders bei kur­zer Lauf­zeit

Ver­tie­fen­de Ant­wor­ten auf häu­fi­ge Fra­gen aus der Pra­xis

Was Sie schon immer über die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge wis­sen woll­ten

Die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge ist eine zusätz­li­che Alters­vor­sor­ge über den Arbeit­ge­ber. Sie zah­len Bei­trä­ge ent­we­der über Ent­gelt­um­wand­lung (ein Teil Ihres Brut­to­ge­halts fließt in den Ver­trag) oder der Arbeit­ge­ber finan­ziert ganz oder teil­wei­se mit. Aus dem Ver­trag ent­steht spä­ter meist eine Betriebs­ren­te, je nach Tarif sind auch Kapi­tal­aus­zah­lun­gen mög­lich. Wie gut sich das lohnt, hängt vor allem vom Arbeit­ge­ber­zu­schuss, den Kos­ten, der Lauf­zeit und dem gewähl­ten Durch­füh­rungs­weg ab.

Ja, Arbeit­neh­mer haben grund­sätz­lich einen gesetz­li­chen Anspruch auf Ent­gelt­um­wand­lung. Das bedeu­tet: Sie kön­nen ver­lan­gen, dass ein Teil Ihres Gehalts in eine bAV fließt. Wie genau das umge­setzt wird (Pro­dukt, Anbie­ter, Ablauf) orga­ni­siert in der Pra­xis der Arbeit­ge­ber. Tarif­ver­trä­ge kön­nen Details regeln oder abwei­chen­de Lösun­gen vor­se­hen.

Bei der Ent­gelt­um­wand­lung wird ein Teil Ihres Brut­to­ge­halts in die bAV umge­lei­tet. Wenn der Arbeit­ge­ber dadurch Sozi­al­ab­ga­ben spart, muss er bei ver­si­che­rungs­för­mi­gen Wegen in der Regel min­des­tens 15 Pro­zent Zuschuss auf den umge­wan­del­ten Betrag geben. Das gilt für Neu­ver­trä­ge seit 2019 und für vie­le bestehen­de Zusa­gen seit 2022. Ob und in wel­cher Höhe ein Zuschuss im Ein­zel­fall anfällt, hängt unter ande­rem davon ab, ob tat­säch­lich eine Sozi­al­ab­ga­ben­er­spar­nis ent­steht.

Es gibt fünf Durch­füh­rungs­we­ge: Direkt­ver­si­che­rung, Pen­si­ons­kas­se, Pen­si­ons­fonds, Unter­stüt­zungs­kas­se und Direkt­zu­sa­ge. Der Arbeit­ge­ber ent­schei­det in der Regel, wel­chen Weg er im Unter­neh­men anbie­tet. Für Sie macht das einen Unter­schied bei Kos­ten, Garan­tien, Chan­cen, Über­trag­bar­keit und der Fra­ge, wie fle­xi­bel das Kon­strukt bei einem Arbeit­ge­ber­wech­sel ist.

Für 2026 gilt in der Ent­gelt­um­wand­lung typi­scher­wei­se:

  • sozi­al­ab­ga­ben­frei bis 4 Pro­zent der Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze, das sind 338 Euro pro Monat

  • steu­er­frei bis 8 Pro­zent, das sind 676 Euro pro Monat

Die genau­en Wer­te wer­den jähr­lich ange­passt. Wir rech­nen das im Bera­tungs­ge­spräch sau­ber auf Ihre Situa­ti­on her­un­ter, inklu­si­ve Arbeit­ge­ber­zu­schuss und Aus­wir­kung auf Ihr Net­to.

Die bAV kann sich loh­nen, weil Sie in der Anspar­pha­se häu­fig Steu­ern und Sozi­al­ab­ga­ben spa­ren und zusätz­lich vom Arbeit­ge­ber­zu­schuss pro­fi­tie­ren. Gera­de bei einem guten Zuschuss steigt die Effi­zi­enz deut­lich. Außer­dem läuft die Vor­sor­ge auto­ma­tisch über die Gehalts­ab­rech­nung. Wich­tig ist aber auch der Gegen­ef­fekt: Durch das gerin­ge­re sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Brut­to kön­nen bestimm­te staat­li­che Leis­tun­gen und auch die gesetz­li­che Ren­te etwas nied­ri­ger aus­fal­len.

Für Arbeit­ge­ber ist die bAV ein star­kes Instru­ment zur Mit­ar­bei­ter­bin­dung und ein Bene­fit, der steu­er­lich und orga­ni­sa­to­risch gut inte­grier­bar ist. Gleich­zei­tig erfüllt der Arbeit­ge­ber damit die gesetz­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen rund um Ent­gelt­um­wand­lung und Zuschuss­pflich­ten. In der Pra­xis zählt vor allem: ein­fa­che Pro­zes­se, kla­re Kom­mu­ni­ka­ti­on und ein Modell, das zur Beleg­schaft passt.

Die häu­figs­ten Stol­per­stel­len sind Kos­ten und Intrans­pa­renz, eine zu nied­ri­ge Zuschuss­hö­he, ein­ge­schränk­te Fle­xi­bi­li­tät sowie die nach­ge­la­ger­te Besteue­rung und mög­li­che Bei­trä­ge zur Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung im Alter. Dazu kommt: Ent­gelt­um­wand­lung senkt Ihr sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ges Brut­to, das kann Aus­wir­kun­gen auf ein­zel­ne Leis­tun­gen haben. Genau des­halb soll­te man bAV-Ver­trä­ge nicht „ein­fach machen“, son­dern die Bedin­gun­gen prü­fen.

Bei­trä­ge aus Ihrer Ent­gelt­um­wand­lung sind grund­sätz­lich sofort unver­fall­bar, weil es Ihr eige­nes Geld ist. Bei arbeit­ge­ber­fi­nan­zier­ten Antei­len gel­ten gesetz­li­che Min­dest­fris­ten, typi­scher­wei­se drei Jah­re Zusa­ge­dau­er und ein Min­dest­al­ter von 21 Jah­ren (Details je nach Zusa­ge­zeit­punkt). Aus­ge­zahlt wird die bAV übli­cher­wei­se erst zum ver­ein­bar­ten Ren­ten­be­ginn, vor­her ist eine Kün­di­gung mit Aus­zah­lung in der Regel nicht vor­ge­se­hen.

Je nach Ver­trag und Durch­füh­rungs­weg gibt es meist drei Optio­nen:

  1. Über­tra­gung zum neu­en Arbeit­ge­ber (wenn die­ser mit­macht)

  2. Ruhen las­sen (bei­trags­frei stel­len)

  3. Pri­vat wei­ter­zah­len (wenn der Ver­trag das erlaubt)

Wich­tig: Ein Wech­sel kann Kos­ten aus­lö­sen oder zu einem „Ver­trags­fried­hof“ füh­ren, wenn man meh­re­re klei­ne Ver­trä­ge sam­melt. Wir prü­fen des­halb vor­ab, was rea­lis­tisch und wirt­schaft­lich sinn­voll ist.

In der Ren­ten­pha­se wer­den Leis­tun­gen aus der bAV grund­sätz­lich als Ein­kom­men ver­steu­ert. Bei gesetz­lich Kran­ken­ver­si­cher­ten fal­len zudem häu­fig Bei­trä­ge zur Kran­ken­ver­si­che­rung an, aller­dings gibt es dafür einen Frei­be­trag, der jähr­lich ange­passt wird (2026: 197,75 Euro pro Monat in der Kran­ken­ver­si­che­rung). In der Pfle­ge­ver­si­che­rung gel­ten ande­re Regeln, dort ist der Frei­be­trag in der Pra­xis meist nicht anwend­bar.

Die bAV läuft über den Arbeit­ge­ber und wird oft über Brut­to­ge­halt finan­ziert (Ent­gelt­um­wand­lung). Ries­ter ist eine staat­lich geför­der­te Vor­sor­ge, die typi­scher­wei­se aus dem Net­to­ein­kom­men bes­part wird und über Zula­gen bezie­hungs­wei­se Steu­er­vor­tei­le wirkt. Wel­che Lösung bes­ser passt, hängt stark von Ihrer För­de­rung (z. B. Kin­der), dem Arbeit­ge­ber­zu­schuss, Kos­ten und Ihrer beruf­li­chen Pla­nung ab.

Das könn­te Sie auch inter­es­sie­ren

Wei­te­re The­men rund um Ihre Alters­vor­sor­ge

Wenn Sie sich mit der betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge beschäf­ti­gen, tau­chen meist direkt Anschluss­fra­gen auf: Was bedeu­tet „Betriebs­ren­te“ kon­kret, was pas­siert bei einem Job­wech­sel und wel­che pri­va­te Vor­sor­ge passt ergän­zend. In den fol­gen­den The­men fin­den Sie ver­ständ­li­che Ant­wor­ten und prak­ti­sche Ent­schei­dungs­hil­fen.

Älteres Paar blickt gemeinsam und zufrieden aus dem Fenster – symbolisch für finanzielle Sicherheit im Ruhestand durch Betriebsrente.
Betriebs­ren­te

Was kommt am Ende wirk­lich an. Wir erklä­ren Aus­zah­lung, Steu­ern und typi­sche Abga­ben ver­ständ­lich und zei­gen, wor­auf Sie bei Ren­ten- und Kapi­tal­leis­tun­gen ach­ten soll­ten.

Junge Frau im Gespräch mit einem Mann – freundliche Beratungssituation zur betrieblichen Altersvorsorge beim Arbeitgeberwechsel.
Arbeit­ge­ber­wech­sel & bAV

Job­wech­sel geplant. Erfah­ren Sie, wel­che Mög­lich­kei­ten es gibt, Ihre bAV mit­zu­neh­men, bei­trags­frei zu stel­len oder sinn­voll fort­zu­füh­ren, ohne unnö­ti­ge Nach­tei­le zu ris­kie­ren.

Zwei Personen werfen Münzen in ein Sparschwein – symbolisch für private Altersvorsorge und Vermögensaufbau.
Pri­va­te Alters­vor­sor­ge

bAV ist oft nur ein Bau­stein. Wir zei­gen, wel­che pri­va­ten Lösun­gen dazu pas­sen kön­nen und wie Sie Lücken schlie­ßen, ohne dop­pelt zu zah­len oder am Bedarf vor­bei zu spa­ren.

Wie der Staat Ihre Alters­vor­sor­ge unter­stützt

Steu­er­li­che Vor­tei­le und För­der­mög­lich­kei­ten der betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge

Die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge (bAV) wird staat­lich geför­dert, weil sie die gesetz­li­che Ren­te ergänzt. Der größ­te Hebel ent­steht in der Anspar­pha­se: Bei­trä­ge kön­nen direkt aus dem Brut­to­ge­halt finan­ziert wer­den. Das senkt je nach Ein­kom­men die Steu­er­last und in einem Teil­be­reich auch die Sozi­al­ab­ga­ben. Wich­tig ist aber der kla­re Blick auf das Gesamt­bild, denn die bAV wird spä­ter in der Regel ver­steu­ert und kann Bei­trä­ge zur Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung aus­lö­sen.

Die För­de­rung gilt vor allem bei der Ent­gelt­um­wand­lung in den „ver­si­che­rungs­ma­the­ma­ti­schen“ Wegen, also Direkt­ver­si­che­rung, Pen­si­ons­kas­se und Pen­si­ons­fonds. Wie hoch Ihr Vor­teil wirk­lich aus­fällt, hängt von Ihrem Gehalt, Ihrer Steu­er­klas­se und davon ab, wie der Arbeit­ge­ber die bAV bezu­schusst. Seit 2019 ist bei Ent­gelt­um­wand­lung ein Arbeit­ge­ber­zu­schuss von min­des­tens 15 Pro­zent vor­ge­schrie­ben, wenn der Arbeit­ge­ber Sozi­al­ab­ga­ben ein­spart. In vie­len Unter­neh­men wird dar­über hin­aus frei­wil­lig mehr gezahlt.

Grenz­wer­te 2026 (Ent­gelt­um­wand­lung):

  • Bis 4 % der Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze (BBG) der all­ge­mei­nen Ren­ten­ver­si­che­rung: in der Regel steu­er- und sozi­al­ab­ga­ben­frei (2026: 4.056 € pro Jahr, das sind 338 € pro Monat).

  • Wei­te­re 4 % bis ins­ge­samt 8 % der BBG: steu­er­frei, aber in der Regel sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig.

  • Gesamt steu­er­frei bis 8 % der BBG: 2026 maxi­mal 8.112 € pro Jahr, das sind 676 € pro Monat.

Son­der­fall für Arbeit­ge­ber: För­de­rung nach § 100 EStG (Gering­ver­die­ner)

Wenn Arbeit­ge­ber zusätz­li­che Bei­trä­ge zur bAV zah­len, kann es dafür eine direk­te Steu­er­för­de­rung geben. Der För­der­be­trag beträgt 30 % des zusätz­li­chen Arbeit­ge­ber­bei­trags, gede­ckelt (Stand heu­te) auf maxi­mal 288 € pro Jahr je Mit­ar­bei­ten­dem. Das ist beson­ders inter­es­sant, wenn Sie bAV als Bene­fit breit in der Beleg­schaft eta­blie­ren möch­ten und die Kos­ten sau­ber plan­bar hal­ten wol­len.

Wich­ti­ge Hin­wei­se für die Pra­xis:

  • Die För­de­rung läuft über die Gehalts­ab­rech­nung und gilt je Kalen­der­jahr.

  • Prü­fen Sie, ob Arbeit­ge­ber­zu­schuss und eige­ne Bei­trä­ge zusam­men die Gren­zen aus­schöp­fen.

  • Bei Aus­zah­lung gilt meist nach­ge­la­ger­te Besteue­rung, zudem kön­nen Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge anfal­len.

  • Bei Kapi­tal­wahl statt Ren­te gel­ten steu­er­li­che Beson­der­hei­ten. Das soll­te vor Abschluss sau­ber geprüft wer­den.

Fazit: Die bAV kann ein sehr effi­zi­en­ter Vor­sor­ge­bau­stein sein, wenn Zuschuss, Kos­ten­struk­tur und Durch­füh­rungs­weg zu Ihrer Situa­ti­on pas­sen. Genau hier lohnt sich der Ver­gleich, denn die Unter­schie­de ste­cken meist im Detail der Bedin­gun­gen und der lau­fen­den Kos­ten.

Zusam­men­fas­sung

Die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge (bAV) ist für vie­le Beschäf­tig­te ein sinn­vol­ler Weg, die gesetz­li­che Ren­te gezielt zu ergän­zen, weil Bei­trä­ge oft steu­er­lich begüns­tigt auf­ge­baut wer­den und Arbeit­ge­ber häu­fig einen Zuschuss leis­ten. Ent­schei­dend ist jedoch nicht der Begriff „bAV“, son­dern die kon­kre­te Aus­ge­stal­tung: Durch­füh­rungs­weg, Kos­ten, Garan­tien, Kapi­tal­an­la­ge, Ren­ten­fak­tor sowie die Regeln bei Arbeit­ge­ber­wech­sel bestim­men, ob am Ende wirk­lich eine spür­ba­re Zusatz­ren­te ent­steht.

Gleich­zei­tig gehört zur ehr­li­chen Bewer­tung auch die Kehr­sei­te: Leis­tun­gen wer­den im Ruhe­stand in der Regel ver­steu­ert und bei gesetz­lich Kran­ken­ver­si­cher­ten kön­nen Bei­trä­ge zur Kran­ken und Pfle­ge­ver­si­che­rung anfal­len. Bei Ent­gelt­um­wand­lung sinkt zudem das sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Brut­to, was die gesetz­li­che Ren­te und ein­zel­ne Ansprü­che beein­flus­sen kann. Des­halb lohnt sich bAV beson­ders dann, wenn Zuschuss und Kon­di­tio­nen gut sind und der Ver­trag zu Ihrer Lebens- und Berufs­pla­nung passt.

Unser Tipp als Mak­ler: Las­sen Sie Ihre bAV nicht „neben­bei“ lau­fen, son­dern ein­mal struk­tu­riert prü­fen. Wir ver­glei­chen Model­le und Tari­fe, erklä­ren die Aus­wir­kun­gen ver­ständ­lich und zei­gen Ihnen trans­pa­rent, ob sich Ihr Ange­bot lohnt, wel­che Stell­schrau­ben es gibt und wie Sie die bAV sinn­voll in Ihre gesam­te Alters­vor­sor­ge ein­bau­en.

Häu­fi­ge Fra­gen

Wel­che Rol­le spielt die bAV in der Alters­vor­sor­ge­stra­te­gie für Fami­li­en?

Für Fami­li­en ist die bAV oft ein sta­bi­ler Bau­stein, weil sie auto­ma­tisch läuft und durch Arbeit­ge­ber­zu­schüs­se effi­zi­ent sein kann. Ent­schei­dend ist, dass die Net­to-Belas­tung in den All­tag passt und dass Hin­ter­blie­be­nen­leis­tun­gen sinn­voll gere­gelt sind. Gleich­zei­tig soll­ten Fami­li­en prü­fen, ob Ent­gelt­um­wand­lung Aus­wir­kun­gen auf ande­re Leis­tun­gen hat und ob die Kom­bi­na­ti­on mit pri­va­ter Vor­sor­ge (zum Bei­spiel ETF-Spa­ren) für mehr Fle­xi­bi­li­tät sorgt. Wir schau­en des­halb immer auf das Gesamt­bild, nicht nur auf den Ein­zel­ver­trag.

In Eltern­zeit oder bei Arbeits­lo­sig­keit lässt sich die bAV häu­fig bei­trags­frei stel­len, manch­mal auch mit redu­zier­ten Bei­trä­gen wei­ter­füh­ren. Was mög­lich ist, hängt vom Ver­trag und vom Durch­füh­rungs­weg ab. Wich­tig ist, dass kei­ne Ver­sor­gungs­lü­cke ent­steht, wenn Risi­ko­bau­stei­ne (zum Bei­spiel Berufs­un­fä­hig­keit) inte­griert sind. Prak­tisch gilt: Erst klä­ren, wel­che Optio­nen ver­trag­lich sau­ber mög­lich sind, dann ent­schei­den. Wir über­neh­men dabei die Prü­fung der Bedin­gun­gen und spre­chen die sinn­vol­le Vor­ge­hens­wei­se mit Ihnen durch.

Je nach Anbie­ter kön­nen Bei­trä­ge klas­sisch sicher­heits­ori­en­tiert ange­legt wer­den oder fonds­ge­bun­den, teil­wei­se auch mit ETF-Bau­stei­nen. Mehr Chan­ce bedeu­tet meist mehr Schwan­kung, und die Kos­ten­struk­tur ist in der bAV beson­ders wich­tig, weil Gebüh­ren Ren­di­te spür­bar drü­cken kön­nen. Wir bewer­ten des­halb nicht nur „Fonds oder Garan­tie“, son­dern auch Effek­tiv­kos­ten, Ablauf­ma­nage­ment, Ren­ten­fak­tor und Fle­xi­bi­li­tät bei Arbeit­ge­ber­wech­sel.

Ent­gelt­um­wand­lung senkt das sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Brut­to. Dadurch kön­nen Ihre Ein­zah­lun­gen in die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung etwas gerin­ger aus­fal­len, und damit auch der spä­te­re Ren­ten­an­spruch. Wie stark das ins Gewicht fällt, hängt von Ihrer Bei­trags­hö­he und Ihrem Ein­kom­men ab. Genau des­halb ist der Arbeit­ge­ber­zu­schuss so wich­tig: Er kann den Nach­teil oft aus­glei­chen oder sogar klar über­tref­fen, wenn die Kon­di­tio­nen pas­sen.

Über den Autor