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Betriebliche Alters­vorsorge - das Plus für Ihre Mitarbeiter

Betriebliche Alters­vorsorge: Als Arbeitgeber richtig handeln

Für die Mitarbeiter Ihres Unternehmens ist eine umfassende Alters­vorsorge unverzichtbar. Hierzu können Sie als Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Alters­vorsorge (bAV) beitragen. Ob auf freiwilliger Basis oder als verpflichtendes Angebot auf Nachfrage Ihrer Angestellten – die bAV bietet auch Ihnen als Arbeitgeber attraktive Vorteile. Wir zeigen Ihnen, welche Formen der Vorsorge möglich sind und wie Ihr Unternehmen von den gesetzlichen Regelungen profitiert.


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Weshalb bAV den Mitarbeitern anbieten?

Für Angestellte ist es unverzichtbar, ihre Alters­vorsorge auf mehreren Säulen aufzubauen. Neben der gesetzlichen Rente und der privaten Vorsorge ist die bAV zur dritten Säule geworden. Als Arbeitgeber sind Sie sogar verpflichtet, auf Nachfrage Ihrer Angestellten eine betriebliche Vorsorge anzubieten.

Ein starkes Produkt der bAV macht Ihr Unternehmen für jeden Arbeitnehmer attraktiver. Dies ist besonders für qualifizierte Arbeitskräfte entscheidend, die bei der Auswahl Ihres Arbeitgebers nicht nur auf das Gehalt achten. Grenzen Sie sich mit einer starken Alters­vorsorge von Ihrer Konkurrenz ab und zeigen Sie Ihren Angestellten, dass Sie auch an die Zeit nach dem Arbeitsleben denken. Zudem sind steuerliche Einsparungen abhängig von der Art der angebotenen, betrieblichen Alters­vorsorge möglich.

Haben Ihre Mitarbeiter das Recht auf eine bAV?

Noch immer kennen viele Arbeitgeber die rechtliche Lage um das Angebot und die finanzielle Beteiligung an der betrieblichen Alters­vorsorge nicht. Seit vielen Jahren haben Ihre Mitarbeiter das Recht, auf Nachfrage eine Form der betrieblichen Vorsorge angeboten zu bekommen. Hierbei entscheiden Sie als Arbeitgeber frei, welche Art von Alters­vorsorge Sie anbieten möchten. Steigern Sie hier die Attraktivität Ihres Unternehmens, indem Sie Mitarbeiter aktiv in die Produktwahl einbinden.

Was die finanzielle Beteiligung anbelangt, gilt die verpflichtende Beteiligung erst seit neustem. In früheren Jahren mussten Sie Ihren Angestellten in Produkt der bAV zwar anbieten, jedoch ohne eine eigene finanzielle Beteiligung. Seit 2019 gilt dies für Neuverträge nicht mehr. Bei typischen Vorsorgearten wie der Pensionskasse oder einer Direktversicherung geben Sie die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge auf Arbeitgeberseite an den Arbeitnehmer weiter und zahlen diese in die bAV ein.

Bei bestehenden Verträgen greift diese Regelung ab dem Jahr 2022. Der Gesetzgeber hat dies beschlossen, um die betriebliche Alters­vorsorge für Arbeitnehmer zur Entgeltumwandlung reizvoller zu machen. Für Sie als Arbeitgeber heißt es, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, wobei Ihre steuerlichen Vorteile erhalten bleiben. Gerne beraten wir Sie umfassend zu diesem Thema.

Welche Durchführungswege gibt es in der betrieblichen Alters­vorsorge?

Sie haben als Arbeitgeber die freie Wahl, in welcher Form Sie eine Absicherung Ihrer Mitarbeiter für den Lebensabend vornehmen möchten. Über die Jahre haben sich fünf Formen der bAV etabliert, die alle Vorteile für beide Seiten mitbringen. Im Folgenden eine kompakte Übersicht der fünf Varianten, bei einem detaillierten Interesse helfen wir gerne persönlich weiter! 

Direktversicherung

Bei diesem Modell schließen Sie als Arbeitgeber einen Rentenvertrag auf das Leben eines bestimmten Arbeitnehmers ab. Das Modell erlaubt Ihnen die Verbindung mit weiteren Leistungen, beispielsweise für Risiken wie Berufs­unfähig­keit oder den Todesfall. Bis zu einer steuerlichen Obergrenze sind bei diesem Modell bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) steuerlich und bis zu vier Prozent frei von Sozialversicherungsabgaben.

Pensionskasse

Bei dieser schließen ein oder mehrere Unternehmen zusammen Rentenversicherungen auf das Leben Ihrer Mitarbeiter ab. Es handelt sich um eine rechtlich selbstständige Einrichtung zur Versorgung Ihrer Mitarbeiter und ist vor allem für eine Vielzahl von Interessenten empfehlenswert. Auch hier sind bis zu acht Prozent der BBG steuerfrei und bis zu vier Prozent sozialabgabenfrei.

Unterstützungskasse

Diese Variante wird im Regelfall von mehreren Unternehmen getragen und agiert als rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Die Leistungshöhen sind nach oben fast nicht eingeschränkt, wodurch diese Variante ideal für die Alters­vorsorge von Gesellschaftern und Geschäftsführern ist. Die Beiträge sind in voller Höhe steuerfrei, die Sozialversicherungsfreiheit gilt bis zu vier Prozent der BBG.

Pensionsfonds

Beim unabhängigen Pensionsfonds werden individuelle Pensionspläne für einzelne Mitarbeiter erstellt. Auch diese Einrichtung ist unabhängig und selbstständig und wird von ein oder mehreren Unternehmen getragen. Die Leistungen eines Pensionsfonds dürfen ausschließlich in Form einer lebenslangen Rentenzahlung erbracht werden. Die finanziellen Vorteile sind identisch mit der Pensionskasse oder einer Direktversicherung.

Pensionszusage

In diesem Modell sagen Sie als Arbeitgeber einem Mitarbeiter Leistungen bei Eintritt eines Versorgungsfalles zu. Dies kann der Ruhestand sein, genauso wie die Invalidität oder eine Leistung an Hinterbliebene im Todesfall. Die Pensionszusage sichern Sie über eine Rückversicherung ab, im Regelfall als Lebensversicherung mit Ihnen als Bezugsberechtigter. Die Beiträge hierfür sind komplett steuerfrei, die Obergrenze für die Sozialabgaben liegt bei vier Prozent. Die Zusagenhöhe ist nicht begrenzt und damit ebenfalls für die Geschäftsführung geeignet.

Vorteile der bAV

  •  Sie erfüllen den gesetzlichen Anspruch Ihrer Mitarbeiter
  •  Sie genießen steuerliche Vorteile, teilweise für die gesamten Beiträge
  •  Sie genießen je nach Ausgestaltung eine Bilanzneutralität
  •  Sie profitieren von günstigen Konditionen dank Gruppenverträgen
  •  Sie machen Ihr Unternehmen für alte und neue Mitarbeiter interessanter

Nachteile der bAV

  • Sie müssen für die Solvenz der Alters­vorsorge geradestehen
  • Sie müssen eingesparte Sozialversicherungsbeiträge weitergeben
  • Sie unterliegen einer umfassenden Informations- und Beratungspflicht

Gerade der letzte Punkt wird von vielen Arbeitgebern unterschätzt. Falls Sie Ihre Mitarbeiter falsch oder nicht ausreichend beraten, müssen Sie im Ernstfall hierfür aus eigenen betrieblichen Mitteln geradestehen. Umso wichtiger ist es, von Anfang an mit einem Experten der betrieblichen Vorsorge zusammenzuarbeiten und allen Pflichten professionell nachzukommen.

Bestehende bAV-Verträge überprüfen und anpassen

Gerade mit den Änderungen für die Weitergabe eingesparten Sozialversicherungsbeiträge bei Altverträgen ab 2022 ändert sich für viele Unternehmen einiges. Um keine Fehler zu begehen, die in Jahren und Jahrzehnten teure Nachzahlungen aus Betriebsmitteln mit sich bringen, ist eine frühzeitige Überprüfung und Anpassung der bestehende Vorsorgemodelle ratsam.

Gerne stehe ich Ihnen als Experte für die betriebliche Vorsorge zur Seite und zeige Ihnen auf, wie sich bestehende Produkte an die aktuelle Gesetzgebung anpassen lasst. Gemeinsam kommen wir Ihrer Informationspflicht gegenüber Ihren Angestellten nach, damit diese jetzt und in Zukunft die beste Absicherung genießen.

Professionelle Hilfe bei der Installation einer betrieblichen Alters­vorsorge nutzen

Sie bieten Ihren Mitarbeitern aktuell noch kein Vorsorgemodell der betrieblichen Alters­vorsorge an und müssen zeitnah dieser Pflicht nachkommen? Zögern Sie nicht und kommen Sie auf mich zu! Als langjähriger Ver­sicherungs­makler im Bereich der betrieblichen Alters­vorsorge entwickele ich gerne mit Ihnen gemeinsam ein Vorsorgekonzept, das Sie und Ihre Mitarbeiter überzeugt. Gerne ergänze ich dieses Leistungsspektrum um die betriebliche Kranken­ver­si­che­rung und die Absicherung Ihres Betriebs. 

Anfrage per E-Mail zur bAV


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