Unfallversicherung
Das Wichtigste auf einen Blick |
Eigenbewegungen können unter bestimmten Bedingungen als Unfälle im Sinne der Unfallversicherung gelten, insbesondere wenn sie durch unerwartete oder unkontrollierbare äußere Einflüsse verstärkt werden.
Die Deckung von Verletzungen durch Eigenbewegungen ist je nach Versicherungsanbieter unterschiedlich; es gibt spezielle Klauseln und Einschränkungen, die berücksichtigt werden müssen.
Unfallversicherung
Was versteht man unter "Eigenbewegung" in der Unfallversicherung? |
Eine Eigenbewegung ist eine Bewegung, die von Ihnen selbst ausgeht und keine äußere Einwirkung voraussetzt. Es handelt sich um Verletzungen, die durch eine von Ihnen selbst verursachte Bewegung entstehen, im Gegensatz zu einem plötzlich von außen auf Ihren Körper wirkenden Ereignis, das einen klassischen Unfall darstellt.
Die Definition der Eigenbewegung ist ein zentraler Aspekt bei der Betrachtung des Unfallbegriffs in der Unfallversicherung. Eine Eigenbewegung ist eine Bewegung, die vom Versicherten selbst ausgeht und keine äußere Einwirkung voraussetzt. Dies bedeutet, dass Sie eine Verletzung erleiden können, indem Sie eine Bewegung durchführen, die Sie selbst eingeleitet haben, ohne dass eine externe Kraft auf Sie einwirkt.
Um den Begriff der Eigenbewegung besser zu verstehen, betrachten wir einige Beispiele. Stellen Sie sich vor, Sie gehen auf einem unebenen Gehweg und knicken mit dem Fuß um, was zu einer Verstauchung oder gar einem Bänderriss führt. Oder Sie stolpern zu Hause über einen Teppich und fallen, während Sie laufen, wobei Sie sich den Arm verstauchen oder sogar brechen.
Grenzfälle: Wann wird eine Eigenbewegung zum Unfall? |
In einigen Fällen kann ein plötzlich eintretendes, auf den Körper wirkendes Ereignis, unfreiwillig zu einer Verletzung führen, die nicht eindeutig als Unfall oder bloße Eigenbewegung klassifizierbar ist. Das Stolpern beim Aussteigen aus einem Auto kann beispielsweise zu einem Bänderriss führen und stellt ein Ereignis dar, das zwischen einer Eigenbewegung und einem Unfall einzuordnen ist.
Die Unterscheidung zwischen Eigenbewegung und Unfall ist nicht immer klar und birgt oft Grauzonen. Eine Eigenbewegung liegt vor, wenn die Bewegung regulär verläuft, und unterscheidet sich somit von einem Unfall, bei dem zusätzliche, unerwartete Faktoren hinzukommen. Eine Eigenbewegung kann jedoch als Unfall klassifiziert werden, wenn sie durch eine unerwartete Wendung eintritt, wie etwa ein unerwartet hartes Aufkommen auf den Boden.
Der Deckungsumfang von Unfallversicherungen bei Eigenbewegungen |
Die Bedingungen für die Deckung von durch Eigenbewegungen verursachten Verletzungen variieren von Anbieter zu Anbieter. Während die meisten Unfallversicherungen Verletzungen durch Eigenbewegungen abdecken, können bei manchen Ausschlüsse oder Einschränkungen bestehen. Einige Versicherungstarife schließen spezifische Arten von Gesundheitsschäden aus, die durch Eigenbewegungen verursacht werden, und etwa 60 Prozent der bestehenden Policen bieten keinen Schutz für Eigenbewegungen an.
Die Tariflandschaft der Unfallversicherungen entwickelt sich weiter, um einen Versicherungsschutz für durch Eigenbewegung verursachte Verletzung ohne Gesundheitsfragen anzubieten, wie es die VHV Unfallversicherung seit 2021 praktiziert.
Zu den weiteren Versicherungstarifen, die Schäden durch Eigenbewegungen abdecken, gehören die Tarife OptimumPlus und SorgenfreiPlus von Askuma sowie die Tarife Premium und Top von Barmenia. Auch der Sorglos-Tarif von Concordia sowie die Optimum- und Premium-Tarife von Degenia bieten Schutz bei solchen Unfällen.
Es ist jedoch zu beachten, dass nicht jede Versicherungsgesellschaft Verletzungen, die durch Eigenbewegung entstanden sind, in ihren Leistungskatalog aufnimmt. Beispielsweise sind in den Tarifen Silber und Gold der Baloise Unfallversicherung Gesundheitsschäden, die an Bandscheiben, Kopf, Lunge, Herz oder durch innere Blutungen entstehen, nicht abgedeckt.
Die Ammerländer Versicherung bietet in ihren Tarifen Comfort und Exclusiv lediglich Schutz für Brüche im Bauch- und Unterleibsbereich sowie für Knochenbrüche, die durch Eigenbewegungen des Versicherten verursacht wurden. Im Gegensatz dazu deckt die Domcura Versicherung in ihrem Top-Tarif vorrangig körperliche Schäden ab, die durch Eigenbewegungen entstehen.
Zu den anderen Versicherungsunternehmen, die typischerweise Gesundheitsschäden durch Eigenbewegungen in der Unfallversicherung abdecken, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind, gehören: Gothaer (Tarif Premium), InterRisk Unfallversicherung (Tarif XXL), Konzept&Marketing (pure 2.0) und Neodigital (Premium-Tarif).
Neben den Standardbedingungen enthalten viele Versicherungsverträge auch besondere Klauseln und Einschränkungen in Bezug auf Eigenbewegungen. So kann beispielsweise die sogenannte Kraftanstrengungsklausel in der privaten Unfallversicherung auf Unfallereignisse angewendet werden, bei denen es durch die Kraftanstrengung selbst zu Gesundheitsschäden kommt.
Ältere Unfallversicherungsverträge konzentrieren sich oft nur auf klassische Unfälle oder bestimmte Gesundheitsschäden durch Eigenbewegungen. Das kann zu Einschränkungen bei der Abdeckung anderer Gesundheitsschäden führen. Manche Versicherungen schließen zudem Schäden aus, die bei riskanten Aktivitäten wie Bungee-Jumping oder Klettern entstehen, und erstatten keine Leistungen für Verletzungen an bestimmten Körperteilen, beispielsweise Bandscheiben oder innere Organe.
Eigenbewegung im Sport - Besondere Beachtung für Freizeitsportler |
Nun, da wir die allgemeinen Aspekte der Eigenbewegung und deren Bedeutung für die Unfallversicherung erläutert haben, möchten wir den Fokus auf einen speziellen Bereich legen: den Sport.
Sportarten wie Fußball, Handball, Joggen oder Skifahren haben ein hohes Risiko für Verletzungen aufgrund von Eigenbewegungen ohne externen Einfluss. Typische Verletzungen durch Eigenbewegungen beim Sport umfassen Bänderrisse beim Joggen, Kreuzbandrisse beim Fußballspielen und Meniskusschäden beim Spielen mit Kindern.
Diese Verletzungen können langanhaltende Auswirkungen haben und oft dazu führen, dass der Sport aufgegeben werden muss und andere wichtige Aspekte des Lebens beeinträchtigt werden.
Für Freizeitsportler ist es besonders wichtig, eine Unfallversicherung zu wählen, die Verletzungen durch Eigenbewegungen abdeckt. Denn rund 60 Prozent der bestehenden Unfallpolicen decken Eigenbewegungen nicht ab. Daher ist es ratsam, die Versicherungsbedingungen vor Abschluss einer Versicherung genau zu prüfen oder sich von uns beraten zu lassen.
Das sorgfältige Lesen des Kleingedruckten ist entscheidend, um zu verstehen, welche Gesundheitsschäden abgedeckt sind und wie Fälle wie das Umknicken beim Joggen gehandhabt werden. Freizeitsportler müssen insbesondere auf Klauseln und Bedingungen achten, die für Eigenbewegungen beim Sport relevant sind.
Unfallversicherung
Verletzungen durch Eigenbewegungen: Was tun im Schadensfall? |
Im Falle einer Verletzung sollten Versicherte unverzüglich einen Arzt aufsuchen, um die Verletzungen feststellen und behandeln zu lassen. Die detaillierte Beschreibung des Unfallhergangs und die Dokumentation ist entscheidend für die Versicherung, um zu beurteilen, ob es sich um eine versicherte Eigenbewegung handelt.
Nach einem Unfall wird empfohlen, folgende Schritte zu befolgen:
Nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit der Versicherung auf, um den Versicherungsanspruch anzumelden.
Eine verspätete Meldung des Unfalls kann die Beweisführung erschweren und den Verlust von Ansprüchen nach sich ziehen.
Fallbeispiele und Urteile zur Eigenbewegung in der Unfallversicherung |
In der Vergangenheit haben deutsche Gerichte in einer Reihe von Fällen Entscheidungen getroffen, die Aufschluss über die Thematik der Eigenbewegung in der Unfallversicherung geben. Ein Unfall im Sinne der privaten Unfallversicherung verlangt ein unvorhergesehenes externes Ereignis, das die Eigenbewegung des Betroffenen beeinflusst. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied beispielsweise, dass bei einer kontrollierten und willentlichen Bewegung - wie dem Drehen, um ein Werkzeug zu erreichen, ohne die Einwirkung einer unregelmäßigen externen Kraft - kein Unfall vorliegt.
Es ist jedoch zu beachten, dass erhöhte Muskelanstrengungen in der Freizeit, die zu Verrenkungen eines Gelenks oder zu Rissen von Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln führen, nur dann als Unfall eingeordnet werden, wenn die Anstrengung über das Maß alltäglicher körperlicher Aktivität hinausgeht.
Die Fälle und Urteile, die wir betrachtet haben, liefern wertvolle Erkenntnisse für Versicherungsnehmer und Freizeitsportler. Durch diese Erkenntnisse können Sie Ihr Bewusstsein für die Komplexität und die Grauzonen im Bereich der Eigenbewegung und Unfallversicherung schärfen. Bedenken Sie aber, dass die Versicherung die Umstände eines jeden einzelnen Falles prüft und die Frage, ob eine Eigenbewegung vorliegt oder nicht, oft im Detail liegt.
Versicherungsnehmer sollten sich bewusst sein, dass ihre individuellen Vertragsbedingungen die Deckung im Schadensfall beeinflussen können. Nach einem Unfallereignis ist es ratsam, Zeugenaussagen und Beweismittel zu sichern, um im Zweifel die tatsächlichen Abläufe darlegen zu können. Wenn die Versicherung die Leistung verweigert, sollten Versicherungsnehmer sich über mögliche Widerspruchsverfahren und rechtliche Schritte informieren, um ihre Ansprüche gegebenenfalls durchsetzen zu können.
Eine Rechtsschutzversicherung kann hilfreich sein, um im Falle von Streitigkeiten mit der Unfallversicherung die eigenen Interessen zu vertreten und rechtlichen Beistand zu finanzieren.
Unfallversicherung
Zusammenfassung |
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Thema der Eigenbewegung in der Unfallversicherung komplex und mit vielen Grauzonen verbunden ist. Während Eigenbewegungen grundsätzlich als von Ihnen selbst verursachte Bewegungen definiert sind, können sie unter bestimmten Bedingungen als Unfälle gelten und damit unter den Versicherungsschutz fallen.
Inhalt |
Die Unfallversicherung tritt nicht ein, wenn der Unfall durch einen Herzinfarkt, Schlaganfall, Trunkenheit oder Selbstverschulden unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verursacht wurde. Es gibt auch Fälle, in denen der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht greift, zum Beispiel wenn der Weg zur Arbeit weder normal noch notwendig war.
Bei der privaten Unfallversicherung gibt es Ausschlüsse wie z.B. Unfälle durch vorsätzliche Straftaten, kriegerische Auseinandersetzungen und Geistesstörungen. Es gibt auch Ausschlüsse für bestimmte Gesundheitsschädigungen.
Ein Meniskusriss kann sowohl durch einen Unfall als auch durch Verschleiß auftreten. Bei Versicherungen wird die Meniskusläsion als unfallähnliche Schädigung eingestuft.
Beim Stolpern und darauffolgenden Sturz handelt es sich um einen Unfall, da dabei Kräfte von außen auf den Körper einwirken, was zu einer Gesundheitsschädigung führen kann.
Ein Unfall im Kontext der Unfallversicherung ist ein plötzliches, von außen kommendes Ereignis, das zu einer unfreiwilligen Gesundheitsschädigung des Körpers führt. Hierbei ist entscheidend, dass die Einwirkung unvorhergesehen ist und nicht vom Willen des Betroffenen gesteuert wird. Dies kann beispielsweise ein Sturz von einer Leiter sein, bei dem äußere Kräfte wie die Schwerkraft eine Rolle spielen. Die Abgrenzung zu Krankheiten oder schädigenden Vorgängen, die über einen längeren Zeitraum wirken, ist hierbei von Bedeutung.
Daniel Moser, Versicherungsmakler und Gründer von AMBA Versicherungen Fachwirt für Finanzberatung (IHK), Master-Consultant in Finance und Finanzwirt mit 20 Jahren Erfahrung |