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Eigenbewegung Unfall­ver­si­che­rung – Wann sind Sie abgesichert?

Eigenbewegung Unfall­ver­si­che­rung: Wann zahlt die Versicherung wirklich?

Deckt Ihre Unfall­ver­si­che­rung Schäden durch Eigenbewegungen ab? In diesem Artikel geht es um die Eigenbewegung Unfall­ver­si­che­rung und erklärt, wann Verletzungen, die ohne äußere Einflüsse durch Ihre eigene Bewegung entstehen, von der Unfall­ver­si­che­rung übernommen werden. Verstehen Sie die Bedingungen und Ausschlüsse, die für Sie relevant sein könnten.
 
 

Das Wichtigste auf einen Blick

 

 Eigenbewegungen können unter bestimmten Bedingungen als Unfälle im Sinne der Unfall­ver­si­che­rung gelten, insbesondere wenn sie durch unerwartete oder unkontrollierbare äußere Einflüsse verstärkt werden.

 Die Deckung von Verletzungen durch Eigenbewegungen ist je nach Versicherungsanbieter unterschiedlich; es existieren spezielle Klauseln und Einschränkungen, die berücksichtigt werden müssen.

 Im Falle einer Verletzung durch eine Eigenbewegung ist eine unverzügliche, genaue Dokumentation und Kommunikation mit der Versicherung entscheidend, um Versicherungsansprüche geltend machen zu können.

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Was versteht man unter "Eigenbewegung" in der Unfall­ver­si­che­rung?

 
Begriff Eigenbewegung in der Unfallversicherung
 

Eine Eigenbewegung ist eine Bewegung, die von Ihnen selbst ausgeht und keine äußere Einwirkung voraussetzt. Es handelt sich um Verletzungen, die durch eine von Ihnen selbst verursachte Bewegung entstehen, im Gegensatz zu einem plötzlich von außen auf Ihren Körper wirkenden Ereignis, das einen klassischen Unfall darstellt.

Nehmen Sie zum Beispiel das Stolpern beim Treppensteigen oder das Umknicken des Fußes auf unebenem Untergrund. Diese Ereignisse sind typische Beispiele für Eigenbewegungen, die zu Verletzungen führen können.
 

Definition und Relevanz für den Versicherungsschutz

Die Definition und Relevanz der Eigenbewegung für den Versicherungsschutz ist ein zentraler Aspekt bei der Betrachtung des Unfallbegriffs in der Unfall­ver­si­che­rung. Eine Eigenbewegung ist eine Bewegung, die vom Versicherten selbst ausgeht und keine äußere Einwirkung voraussetzt. Dies bedeutet, dass Sie eine Verletzung erleiden können, indem Sie eine Bewegung durchführen, die Sie selbst eingeleitet haben, ohne dass eine externe Kraft auf Sie einwirkt.

Die Eigenbewegung kann den Unfallbegriff erweitern. Dabei handelt es sich um Ereignisse, bei denen die versicherte Person allein beteiligt war, ohne Kontakt zu anderen oder äußere Einwirkung. Dies bedeutet, dass bestimmte Verletzungen, die Sie durch Ihre eigene Bewegung erleiden, als Unfall gelten können und somit durch Ihre Unfall­ver­si­che­rung abgedeckt sein könnten.
 

Typische Beispiele für Eigenbewegungen

Um den Begriff der Eigenbewegung besser zu verstehen, betrachten wir einige Beispiele. Stellen Sie sich vor, Sie gehen auf einem unebenen Gehweg und knicken mit dem Fuß um, was zu einer Verstauchung oder gar einem Bänderriss führt. Oder Sie stolpern zu Hause über einen Teppich und fallen, während Sie laufen, wobei Sie sich den Arm verstauchen oder sogar brechen.

Auch im Sport sind Eigenbewegungen häufig. Beim Fußballspielen kann das Umknicken des Fußes zu einer Verletzung führen, ebenso wie ein Bänderriss beim Joggen. All diese Beispiele sind typische Fälle von Eigenbewegungen, die zu Verletzungen führen können und unter bestimmten Bedingungen als Unfälle im Sinne der Unfall­ver­si­che­rung gelten können.
 
 

Grenzfälle: Wann wird eine Eigenbewegung zum Unfall?

 
Ist stolpern eine Eigenbewegung?
 
Wie bereits erwähnt, wird eine Eigenbewegung als versichertes Unfallereignis betrachtet, wenn sowohl Eigenbewegung als auch äußere Einwirkung zusammentreffen und die äußere Einwirkung Einfluss auf die veränderte und nicht mehr beherrschbare Eigenbewegung genommen hat. Aber wann genau wird eine Eigenbewegung zum Unfall? Und welche Faktoren spielen dabei eine Rolle?
 

Plötzlich von außen wirkende Ereignisse

In einigen Fällen kann ein plötzlich eintretendes, Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig, das von außen auf den Körper wirkt, zu einer Verletzung führen, die nicht eindeutig als Unfall oder bloße Eigenbewegung klassifizierbar ist. Das Stolpern beim Aussteigen aus einem Auto kann beispielsweise zu einem Bänderriss führen und stellt ein Ereignis dar, das zwischen einer Eigenbewegung und einem Unfall einzuordnen ist.

Ähnlich verhält es sich beim Fußballspielen. Ein unerwarteter Kontakt mit einem anderen Spieler kann zu einer unfreiwilligen Gesundheitsschädigung wie einem Meniskusriss führen, die zwar durch eine Eigenbewegung entstanden ist, aber durch die äußeren Einflüsse verschärft wurde. Solche plötzlich von außen wirkenden Ereignisse können somit eine Eigenbewegung in einen Unfall verwandeln.
 

Die Grauzone der Unfalldefinition

Die Unterscheidung zwischen Eigenbewegung und Unfall ist nicht immer klar und birgt oft Grauzonen. Eine Eigenbewegung liegt vor, wenn die Bewegung regulär verläuft, und unterscheidet sich somit von einem Unfall, bei dem zusätzliche, unerwartete Faktoren hinzukommen. Eine Eigenbewegung kann jedoch als Unfall klassifiziert werden, wenn sie durch eine unerwartete Wendung eintritt, wie etwa ein unerwartet hartes Aufkommen auf den Boden.

Diese Grauzone in der Unfalldefinition ist von hoher Relevanz und Komplexität, da sie maßgeblich für den Versicherungsschutz ist. Beispielsweise gelten Verletzungen, die beim Arbeiten mit oder an einem Gegenstand entstehen und bei denen dieser Gegenstand ausschließlich als Anstrengungsobjekt fungiert, ohne eine unvorhergesehene Eigendynamik zu entwickeln, nicht als Unfälle.
 
 

Der Deckungsumfang von Unfall­ver­si­che­rungen bei Eigenbewegungen

 
Nun, da wir den Begriff der Eigenbewegung und die Grauzonen in der Unfalldefinition erläutert haben, stellt sich die Frage, inwieweit Unfall­ver­si­che­rungen Verletzungen durch Eigenbewegungen abdecken.
 

Unterschiedliche Bedingungen der Anbieter

Die Bedingungen für die Deckung von durch Eigenbewegungen verursachten Verletzungen variieren von Anbieter zu Anbieter. Während die meisten Unfall­ver­si­che­rungen Verletzungen durch Eigenbewegungen abdecken, können Ausschlüsse oder Einschränkungen bestehen. Einige Versicherungstarife schließen spezifische Arten von Gesundheitsschäden aus, die durch Eigenbewegungen verursacht werden, und etwa 60 Prozent der bestehenden Policen bieten keinen Schutz für Eigenbewegungen an.

Die Tariflandschaft der Unfall­ver­si­che­rungen entwickelt sich weiter, um ohne Gesundheitsfragen Versicherungsschutz für durch Eigenbewegungen verursachte Verletzungen anzubieten, wie es die VHV Unfall­ver­si­che­rung seit 2021 praktiziert.

Zu den Versicherungstarifen, die Schäden durch Eigenbewegungen abdecken, gehören die Tarife OptimumPlus und SorgenfreiPlus von Askuma sowie die Tarife Premium und Top von Barmenia. Auch der Sorglos-Tarif von Concordia sowie die Optimum- und Premium-Tarife von Degenia bieten Schutz bei solchen Unfällen.

Es ist jedoch zu beachten, dass nicht jede Versicherungsgesellschaft Verletzungen, die durch Eigenbewegung entstanden sind, in ihren Leistungskatalog aufnimmt. Beispielsweise sind in den Tarifen Silber und Gold der Baloise Unfall­ver­si­che­rung Gesundheitsschäden, die an Bandscheiben, Kopf, Lunge, Herz oder durch innere Blutungen entstehen, nicht abgedeckt.

Die Ammerländer Versicherung bietet in ihren Tarifen Comfort und Exclusiv lediglich Schutz für Brüche im Bauch- und Unterleibsbereich sowie für Knochenbrüche, die durch Eigenbewegungen des Versicherten verursacht wurden. Im Gegensatz dazu deckt die Domcura Versicherung in ihrem Top-Tarif vorrangig körperliche Schäden ab, die durch Eigenbewegungen entstehen.

Andere Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men, die typischerweise Gesundheitsschäden durch Eigenbewegungen in der Unfall­ver­si­che­rung abdecken, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind, umfassen: Gothaer (Tarif Premium), InterRisk Unfall­ver­si­che­rung (Tarif XXL), Konzept&Marketing (pure 2.0) und Neodigital (Premium-Tarif).

Es ist daher ratsam, die Bedingungen verschiedener Anbieter genau zu prüfen oder uns als Ver­sicherungs­makler zu kontakieren, um die besten Konditionen bezüglich des Versicherungsschutzes für Eigenbewegungen zu sichern.
 

Besondere Klauseln und Einschränkungen

Neben den Standardbedingungen enthalten viele Versicherungsverträge auch besondere Klauseln und Einschränkungen in Bezug auf Eigenbewegungen. So kann beispielsweise die sogenannte Kraftanstrengungsklausel in der privaten Unfall­ver­si­che­rung auf Unfallereignisse angewendet werden, bei denen es durch die Kraftanstrengung selbst zu Gesundheitsschäden kommt.

Ältere Unfall­ver­si­che­rungsverträge konzentrieren sich oft nur auf klassische Unfälle oder bestimmte Gesundheitsschäden durch Eigenbewegungen. Das kann zu Einschränkungen bei der Abdeckung anderer Gesundheitsschäden führen. Manche Versicherungen schließen zudem Schäden aus, die bei riskanten Aktivitäten wie Bungee-Jumping oder Klettern entstehen, und erstatten keine Leistungen für Verletzungen an bestimmten Körperteilen, beispielsweise Bandscheiben oder innere Organe.

Daher ist es wichtig, das Kleingedruckte sorgfältig zu lesen und zu verstehen, welche Beschränkungen und Ausschlüsse gelten.
 
 

Eigenbewegung im Sport - Besondere Beachtung für Freizeitsportler

 
Eigenbewegung im Sport - Besondere Beachtung für Freizeitsportler
 

Nun, da wir die allgemeinen Aspekte der Eigenbewegung und deren Bedeutung für die Unfall­ver­si­che­rung erläutert haben, möchten wir den Fokus auf einen speziellen Bereich legen: den Sport.

Insbesondere für Freizeitsportler ist die Frage der Deckung von durch Eigenbewegungen verursachten Verletzungen von großer Bedeutung.
 

Risiken bei beliebten Sportarten

Sportarten wie Fußball, Handball, Joggen oder Skifahren haben ein hohes Risiko für Verletzungen aufgrund von Eigenbewegungen ohne externen Einfluss. Typische Verletzungen durch Eigenbewegungen beim Sport umfassen Bänderrisse beim Joggen, Kreuzbandrisse beim Fußballspielen und Meniskusschäden beim Spielen mit Kindern.

Diese Verletzungen können langanhaltende Auswirkungen haben und oft dazu führen, dass der Sport aufgegeben werden muss und andere wichtige Aspekte des Lebens beeinträchtigt werden.

Langfristige Schäden am Bewegungsapparat durch Sportverletzungen können weitreichende, existenzielle Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen haben. Daher ist eine entsprechende Versicherung für Verletzungen durch Eigenbewegungen für Freizeitsportler von großer Bedeutung.
 

Tipps zur Wahl der richtigen Unfall­ver­si­che­rung

Für Freizeitsportler ist es besonders wichtig, eine Unfall­ver­si­che­rung zu wählen, die Verletzungen durch Eigenbewegungen abdeckt. Denn rund 60 Prozent der bestehenden Unfallpolicen decken Eigenbewegungen nicht ab. Daher ist es ratsam, vor Abschluss einer Versicherung eine genaue Prüfung der Versicherungsbedingungen durchzuführen oder sich von uns beraten zu lassen.

Das sorgfältige Lesen des Kleingedruckten ist entscheidend, um zu verstehen, welche Gesundheitsschäden abgedeckt sind und wie Fälle wie das Umknicken beim Joggen behandelt werden. Freizeitsportler müssen insbesondere auf Klauseln und Bedingungen achten, die für Eigenbewegungen beim Sport relevant sind.

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Verletzungen durch Eigenbewegungen: Was tun im Schadensfall?

 
Was sollten Sie also tun, wenn Sie sich im Falle einer Verletzung durch eine Eigenbewegung befinden? Welche Schritte sollten Sie unternehmen, um sicherzustellen, dass Sie den Versicherungsschutz erhalten, den Sie benötigen?
 

Schritt-für-Schritt-Leitfaden nach einem Vorfall

Im Falle einer Verletzung müssen Versicherte unverzüglich einen Arzt aufsuchen, um die Verletzungen feststellen und behandeln zu lassen. Die dokumentierte Beschreibung des Unfallhergangs ist entscheidend für die Versicherung, um zu beurteilen, ob es sich um eine versicherte Eigenbewegung handelt.

Nach einem Unfall ist es empfehlenswert, folgende Schritte zu befolgen:

 Nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit der Versicherung auf, um den Versicherungsanspruch anzumelden.

 Eine verspätete Meldung des Unfalls kann die Beweisführung erschweren und den Verlust von Ansprüchen nach sich ziehen.

Zur Dokumentation eines Unfalls sollte ein Dokumentationsbogen verwendet werden; alternativ ist auch eine elektronische Erfassung möglich.
 
 

Fallbeispiele und Urteile zur Eigenbewegung in der Unfall­ver­si­che­rung

 
Um einen umfassenderen Einblick in das Thema Eigenbewegung und Unfall­ver­si­che­rung zu erhalten, wollen wir uns nun einige Fallbeispiele und Gerichtsurteile ansehen.
 

Entscheidungen deutscher Gerichte

Urteile zur Eigenbewegung in der Unfallversicherung
 

In der Vergangenheit haben deutsche Gerichte in einer Reihe von Fällen Entscheidungen getroffen, die Aufschluss über die Thematik der Eigenbewegung in der Unfall­ver­si­che­rung geben. Ein Unfall im Sinne der privaten Unfall­ver­si­che­rung verlangt ein unvorhergesehenes externes Ereignis, das die Eigenbewegung des Betroffenen beeinflusst. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied beispielsweise, dass bei einer kontrollierten und willentlichen Bewegung - wie dem Drehen, um ein Werkzeug zu erreichen, ohne die Einwirkung einer unregelmäßigen externen Kraft - kein Unfall vorliegt.

Es ist jedoch zu beachten, dass erhöhte Muskelanstrengungen in der Freizeit, die zu Verrenkungen eines Gelenks oder zu Rissen von Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln führen, nur dann als Unfall eingeordnet werden, wenn die Anstrengung über das Maß alltäglicher körperlicher Aktivität hinausgeht.

Zudem werden Meniskusschäden von der privaten Unfall­ver­si­che­rung nicht unter den erweiterten Unfallbegriff gefasst, da sie als Knorpelschäden klassifiziert sind und nicht als Verletzungen von Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln.
 

Lernen aus den Fällen

Die Fälle und Urteile, die wir betrachtet haben, liefern wertvolle Erkenntnisse für Versicherungsnehmer und Freizeitsportler. Diese Erkenntnisse können dazu beitragen, das Bewusstsein für die Komplexität und die Grauzonen im Bereich der Eigenbewegung und Unfall­ver­si­che­rung zu schärfen. Es ist wichtig zu verstehen, dass die Versicherung die Umstände eines jeden einzelnen Falles prüft und die Frage, ob eine Eigenbewegung vorliegt oder nicht, oft im Detail liegt.

Versicherungsnehmer sollten sich bewusst sein, dass ihre individuellen Vertragsbedingungen die Deckung im Schadensfall beeinflussen können. Nach einem Unfallereignis ist es ratsam, Zeugenaussagen und Beweismittel zu sichern, um im Zweifel die tatsächlichen Abläufe darlegen zu können. Sollte die Versicherung die Leistung verweigern, sollten Versicherungsnehmer sich über mögliche Widerspruchsverfahren und rechtliche Schritte informieren, um ihre Ansprüche gegebenenfalls durchsetzen zu können.

Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung kann hilfreich sein, um im Falle von Streitigkeiten mit der Unfall­ver­si­che­rung die eigenen Interessen zu vertreten und rechtlichen Beistand zu finanzieren.


 

Zusammenfassung

 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Thema der Eigenbewegung in der Unfall­ver­si­che­rung komplex und mit vielen Grauzonen verbunden ist. Während Eigenbewegungen grundsätzlich als von Ihnen selbst verursachte Bewegungen definiert sind, können sie unter bestimmten Bedingungen als Unfälle gelten und damit unter den Versicherungsschutz fallen.


Häufig gestellte Fragen

Wann tritt die Unfall­ver­si­che­rung nicht ein?

Die Unfall­ver­si­che­rung tritt nicht ein, wenn der Unfall durch einen Herzinfarkt, Schlaganfall, Trunkenheit oder Selbstverschulden unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verursacht wurde. Es gibt auch Fälle, in denen der Schutz der gesetzlichen Unfall­ver­si­che­rung nicht greift, zum Beispiel bei Unfällen auf dem Weg zur Arbeit oder wenn der Weg weder normal noch notwendig war.

Welche Ausschlüsse gibt es bei der privaten Unfall­ver­si­che­rung?

Bei der privaten Unfall­ver­si­che­rung gibt es Ausschlüsse wie z.B. Unfälle durch vorsätzliche Straftaten, kriegerische Auseinandersetzungen und Geistesstörungen. Es gibt auch Ausschlüsse für bestimmte Gesundheitsschädigungen.

Ist ein Meniskusriss ein Unfall oder Krankheit?

Ein Meniskusriss kann sowohl durch einen Unfall als auch durch Verschleiß auftreten. Bei Versicherungen wird die Meniskusläsion als unfallähnliche Schädigung eingestuft.

Wann ist stolpern ein Unfall?

Beim Stolpern und darauffolgenden Sturz handelt es sich um einen Unfall, da dabei Kräfte von außen auf den Körper einwirken, was zu einer Gesundheitsschädigung führen kann.

Was ist ein Unfall?

Ein Unfall im Kontext der Unfall­ver­si­che­rung ist ein plötzliches, von außen kommendes Ereignis, das zu einer unfreiwilligen Gesundheitsschädigung des Körpers führt. Hierbei ist entscheidend, dass die Einwirkung unvorhergesehen ist und nicht vom Willen des Betroffenen gesteuert wird. Dies kann beispielsweise ein Sturz von einer Leiter sein, bei dem äußere Kräfte wie die Schwerkraft eine Rolle spielen. Die Abgrenzung zu Krank­hei­ten oder schädigenden Vorgängen, die über einen längeren Zeitraum wirken, ist hierbei von Bedeutung.


Über den Autor
Daniel Moser ist Versicherungsmakler und Gründer von AMBA Versicherungen

Daniel Moser, Ver­sicherungs­makler und Gründer von AMBA Versicherungen

Fachwirt für Finanzberatung (IHK), Master-Consultant in Finance und Finanzwirt mit 20 Jahren Erfahrung


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