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Deckt Ihre Wohngebäudeversicherung Marderschäden ab?

Zahlt die Wohngebäudeversicherung Marderschaden?

Der unerwartete Einzug von Mardern in ein Gebäude kann nicht nur zu unliebsamen Überraschungen führen, sondern auch erhebliche Schäden an der Bausubstanz verursachen. In der Regel bevorzugen Marder Räumlichkeiten direkt unter dem Dach, wo sie es sich gemütlich machen und ihre Nagespuren hinterlassen. Als Hausbesitzer hat das für Sie meist aufwendige Umbaumaßnahmen zur Folge, um die Verstecke der Tiere in Dämmungen und Unterspannbahnen zu erreichen und den dort entstandenen Beschädigungen Herr zu werden. Doch welche Rolle spielt die Wohngebäudeversicherung in diesem Szenario und wie können Sie Ihr Eigenheim schützen?
 
 

Das Wichtigste in Kürze

 
Marder beißen sich nicht nur durch den Motorraum in Ihrem Auto - auch im Dachboden unserer Häuser können sie erheblichen Schaden anrichten. Beim Auto greift in der Regel die KfZ-Versicherung. Doch beim Haus sind Sie nicht automatisch durch eine Ge­bäude­ver­si­che­rung gegen einen Marderschaden abgesichert. Es wird differenziert zwischen Schäden an der Bausubstanz und Kabelschäden. Die Kostenübernahme ist in den meisten Fällen begrenzt.
 
 

Wohngebäudeversicherung: Wenn der Marder einzieht

 
Wird der Marderschaden in der Gebäudeversicherung übernommen?
 
Marder wählen bevorzugt Räumlichkeiten unter dem Dach als gemütliche Behausung. Dabei gehen sie nicht zimperlich vor, indem sie Wände, Teile des Daches und des Fußbodens zernagen. Der dabei entstehende Geruch von Urin und Kot der Tiere breitet sich im Haus aus und erfordert häufig aufwendige Baumaßnahmen zur Beseitigung. Die Wohngebäudeversicherung muss hierbei jedoch nicht zwingend in die Bresche springen.
 

Marderschäden: Versicherungsschutz genau prüfen

Anders als die Kfz-Teilkaskoversicherung, die Marderschäden grundsätzlich abdeckt, besteht in der Wohngebäudeversicherung kein automatischer Schutz. Die Musterbedingungen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) sehen keine standardmäßige Leistung für Marderschäden vor. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen daher individuell prüfen, ob ihre Wohngebäudeversicherung Marderschäden einschließt. Es gibt auch Unterschiede bezüglich der Deckungs­summen, abhängig davon, welches Tier den Schaden verursacht hat.
 

Leistungen und Erstattung verschiedener Versicherungen bei Marderschaden

Ein zentraler Punkt ist die Höhe des Versicherungsschutzes, der in der Regel gedeckelt ist. Die AXA Ge­bäude­ver­si­che­rung erstattet beispielsweise bis zu 500 Euro für Schäden durch Tiere am Haus, während die DEVK 5.000 Euro leistet. Die LVM ersetzt Schäden durch Marder an Kabeln, nicht jedoch an anderen Gebäudebestandteilen. Andere Versicherer kommen zwar für Schäden durch Wildtier- oder Nagetierbiss auf, jedoch nicht für die Folgeschäden.

Die Gothaer Wohngebäudeversicherung erstattet Tierbissschäden an elektrischen Anlagen und Leitungen bis 500.000 Euro, während die Ge­bäude­ver­si­che­rung der Allianz ihre Leistung auf 25.000 Euro beschränkt. Dabei unterscheidet die Gothaer nach Haarwild und deckt Schäden durch Steinmarder und Baummarder ab.
 

Wie melde ich der Wohngebäudeversicherung einen Marderschaden am Haus?

Die Schadensmeldung erfolgt durch Formulare, die auf der Website des jeweiligen Versicherers zum Download bereitstehen. Bei Serviceversicherern mit Außendienst kann auch ein Mitarbeiter um Unterstützung gebeten werden. Wird der Schaden vom Versicherungsnehmer selbst gemeldet, ist eine detaillierte Beschreibung des Marderschadens im Formular erforderlich. Zudem sollte die Schadenshöhe festgestellt und der Schaden durch Fotos dokumentiert werden. Bis zur Rückmeldung des Versicherers sollten keine Veränderungen an den beschädigten Dingen vorgenommen werden, da der Versicherer das Recht hat, einen Gutachter zur genauen Einschätzung des Schadens zu beauftragen.
 

Was ist zu tun, wenn die Ge­bäude­ver­si­che­rung den Marderschaden nicht zahlt?

Die Verweigerung der Leistung durch den Versicherer bedeutet nicht zwangsläufig, dass dieser im Recht ist. Der Versicherungsnehmer sollte zunächst seinen Vertrag prüfen. Ist dort keine Leistung bei Marder- oder Tierbissschaden vorgesehen, erfolgt keine Schadensregulierung. Bei schwammiger Formulierung kann ein Verbraucherschutzverein zur Klärung hinzugezogen werden. Im Fall der Uneinigkeit kann ein Rechtsanwalt eingeschaltet oder der Versicherungsombudsmann kontaktiert werden. Dies sollte jedoch die letzte Eskalationsstufe sein.

Um künftigen Problemen vorzubeugen, empfiehlt es sich, in einen Wohngebäudetarif zu wechseln, der die Kosten für die Beseitigung von Marderschäden abdeckt.
 
 

Fazit

 

Marderschäden können erhebliche finanzielle Belastungen darstellen, insbesondere wenn die Wohngebäudeversicherung nicht in die Pflicht genommen werden kann. Eine sorgfältige Prüfung der Versicherungsbedingungen, die Unterscheidung zwischen verschiedenen Tierarten und die Kenntnis der Deckungs­summen sind entscheidend. Ein umfassender Vergleich verschiedener Versicherungsangebote kann dabei helfen, den optimalen Schutz für den eigenen Bedarf zu finden. Im Fall eines Marderschadens ist eine schnelle und präzise Schadensmeldung entscheidend, um den Regulierungsprozess zu beschleunigen.


Häufige Fragen

Wann zahlt die Versicherung Marderschäden?

Durch Marder verursachte Schäden sind in der Regel nicht Teil der Grunddeckung einer Ge­bäude­ver­si­che­rung. Diese springt nur bei Schäden ein, die durch versicherte Gefahren wie z.B. Feuer, Wasser oder Unwetter entstanden sind. Um sich gegen Marderschäden zu ver­sichern, benötigen Sie eine Deckungserweiterung, da auch die Haus­rat­ver­si­che­rung keine Marderschäden abdeckt.

Was zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Marderschäden?

Die Ge­bäude­ver­si­che­rung kommt für Schäden an Ihrem Wohnhaus auf. Dies umfasst alles vom Dachboden bis zum Keller. Doch leider greift diese Versicherung nur, wenn Feuer, Wasser oder Unwetter die Schäden verursacht haben und nicht etwa bei einem Marder. Die meisten Wohngebäudeversicherungen bieten jedoch Tarife mit einem erweiterbaren Schutz an.

Wer meldet einen Marderschaden an die Versicherung?

Es liegt in Ihrer Verantwortung als Versicherungsnehmer, den Schaden eigenständig zu melden. Dies kann entweder online erfolgen oder durch das Ausfüllen eines entsprechenden Formulars. Beschreiben Sie den Marderschaden dabei so ausführlich wie möglich und beziffern Sie die entstandenen Kosten so genau Sie können. Zusätzlich dazu ist es ratsam, den Schaden durch aussagekräftige Fotos zu dokumentieren. Beachten Sie dabei bitte, dass die Kostenübernahme in den meisten Fällen gedeckelt ist.


Über den Autor
Daniel Moser ist Versicherungsmakler und Gründer von AMBA Versicherungen

Daniel Moser, Ver­sicherungs­makler und Gründer von AMBA Versicherungen

Fachwirt für Finanzberatung (IHK), Master-Consultant in Finance und Finanzwirt mit 20 Jahren Erfahrung


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