Das Wichtigste in Kürze |
Wohngebäudeversicherung: Wenn der Marder einzieht |
Ein zentraler Punkt ist die Höhe des Versicherungsschutzes, der in der Regel gedeckelt ist. Die AXA Gebäudeversicherung erstattet beispielsweise bis zu 500 Euro für Schäden durch Tiere am Haus, während die DEVK 5.000 Euro leistet. Die LVM ersetzt Schäden durch Marder an Kabeln, nicht jedoch an anderen Gebäudebestandteilen. Andere Versicherer kommen zwar für Schäden durch Wildtier- oder Nagetierbiss auf, jedoch nicht für die Folgeschäden.
Die Verweigerung der Leistung durch den Versicherer bedeutet nicht zwangsläufig, dass dieser im Recht ist. Der Versicherungsnehmer sollte zunächst seinen Vertrag prüfen. Ist dort keine Leistung bei Marder- oder Tierbissschaden vorgesehen, erfolgt keine Schadensregulierung. Bei schwammiger Formulierung kann ein Verbraucherschutzverein zur Klärung hinzugezogen werden. Im Fall der Uneinigkeit kann ein Rechtsanwalt eingeschaltet oder der Versicherungsombudsmann kontaktiert werden. Dies sollte jedoch die letzte Eskalationsstufe sein.
Fazit |
Marderschäden können erhebliche finanzielle Belastungen darstellen, insbesondere wenn die Wohngebäudeversicherung nicht in die Pflicht genommen werden kann. Eine sorgfältige Prüfung der Versicherungsbedingungen, die Unterscheidung zwischen verschiedenen Tierarten und die Kenntnis der Deckungssummen sind entscheidend. Ein umfassender Vergleich verschiedener Versicherungsangebote kann dabei helfen, den optimalen Schutz für den eigenen Bedarf zu finden. Im Fall eines Marderschadens ist eine schnelle und präzise Schadensmeldung entscheidend, um den Regulierungsprozess zu beschleunigen.
Durch Marder verursachte Schäden sind in der Regel nicht Teil der Grunddeckung einer Gebäudeversicherung. Diese springt nur bei Schäden ein, die durch versicherte Gefahren wie z.B. Feuer, Wasser oder Unwetter entstanden sind. Um sich gegen Marderschäden zu versichern, benötigen Sie eine Deckungserweiterung, da auch die Hausratversicherung keine Marderschäden abdeckt.
Die Gebäudeversicherung kommt für Schäden an Ihrem Wohnhaus auf. Dies umfasst alles vom Dachboden bis zum Keller. Doch leider greift diese Versicherung nur, wenn Feuer, Wasser oder Unwetter die Schäden verursacht haben und nicht etwa bei einem Marder. Die meisten Wohngebäudeversicherungen bieten jedoch Tarife mit einem erweiterbaren Schutz an.
Es liegt in Ihrer Verantwortung als Versicherungsnehmer, den Schaden eigenständig zu melden. Dies kann entweder online erfolgen oder durch das Ausfüllen eines entsprechenden Formulars. Beschreiben Sie den Marderschaden dabei so ausführlich wie möglich und beziffern Sie die entstandenen Kosten so genau Sie können. Zusätzlich dazu ist es ratsam, den Schaden durch aussagekräftige Fotos zu dokumentieren. Beachten Sie dabei bitte, dass die Kostenübernahme in den meisten Fällen gedeckelt ist.
Daniel Moser, Versicherungsmakler und Gründer von AMBA Versicherungen Fachwirt für Finanzberatung (IHK), Master-Consultant in Finance und Finanzwirt mit 20 Jahren Erfahrung |