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Unfallversicherung bei Impfschäden: Was leistet der Schutz wirklich?
Absicherung gegen seltene, aber schwerwiegende Impfkomplikationen.

Impfschäden sind äußerst selten, können jedoch erhebliche gesundheitliche Folgen nach sich ziehen – bis hin zur dauerhaften Invalidität. Wer sich gezielt gegen diese Risiken absichern möchte, sollte genau prüfen, ob die gewählte Unfallversicherung solche Schäden überhaupt abdeckt. Denn nicht jede Police erkennt Impffolgen als Unfall an. In diesem Beitrag zeigen wir, welche Anbieter Impfschäden versichern, worauf Sie beim Abschluss achten müssen und warum gerade jetzt eine passende Absicherung sinnvoll sein kann.
Das Wichtigste auf einem Blick
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Was genau passiert bei einem Impfschaden – und wann liegt er vor?
Was sind Impfschäden?
Nicht jede Impfreaktion ist automatisch ein Impfschaden. Entscheidend ist, ob die gesundheitliche Beeinträchtigung über das übliche Maß hinausgeht und dauerhaft bestehen bleibt. Die Definition ist klar geregelt – und für den Versicherungsschutz entscheidend.
Ein Impfschaden liegt immer dann vor, wenn es nach einer fachgerechten Schutzimpfung zu einer über das normale Maß hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung kommt. Diese kann sowohl körperlicher als auch neurologischer oder immunologischer Natur sein – und muss nicht unmittelbar nach der Impfung auftreten.
Rechtlich ist der Begriff im § 2 Nr. 11 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) definiert: Demnach ist ein Impfschaden die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden Schädigung durch die Schutzimpfung. Anders ausgedrückt: Leichte Symptome wie Fieber, Rötungen oder Schmerzen an der Einstichstelle zählen nicht dazu. Bleibende Beeinträchtigungen hingegen – wie etwa Nervenschäden, allergische Schockreaktionen oder Gelenkentzündungen – gelten sehr wohl als Impfschaden.
Im Versicherungskontext ist diese Unterscheidung besonders wichtig. Denn viele Unfallversicherer orientieren sich in ihren Bedingungen an dieser Definition, legen sie aber mitunter unterschiedlich aus. Ob ein Impfschaden als Unfall im Sinne der Versicherung gewertet wird, hängt also maßgeblich vom Wortlaut des Vertrags ab. Einige Versicherer benennen Impfschäden explizit in ihren Bedingungen – andere wiederum schließen sie aus oder verweisen auf medizinisch nicht exakt definierte Formulierungen.
Zu den häufig dokumentierten Impfschäden zählen unter anderem:
schwere allergische Reaktionen auf Impfbestandteile
Entzündungen des zentralen Nervensystems
autoimmune Erkrankungen
dauerhafte Bewegungseinschränkungen oder Lähmungen
Wer sich gegen diese – wenn auch seltenen – Risiken absichern möchte, sollte die Bedingungen seiner Unfallversicherung genau prüfen oder gezielt nach Tarifen mit inkludiertem Impfschutz suchen.
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Wie selten sind Impfschäden wirklich – und was sagen die Zahlen?
Wie häufig treten Impfschäden auf?
Impfschäden gehören zu den seltensten medizinischen Komplikationen. Dennoch ist ihre statistische Erfassung wichtig – gerade, wenn es um die Risikoabwägung und die Frage nach sinnvoller Absicherung geht. Die Datenlage zeigt: Das Risiko ist gering, aber nicht ausgeschlossen.
Impfschäden sind in der öffentlichen Wahrnehmung oft stark emotional aufgeladen – die tatsächlichen Fallzahlen sprechen jedoch eine klare Sprache: Solche gesundheitlichen Folgen treten nur in Einzelfällen auf. Laut Daten des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), das in Deutschland für die Erfassung und Bewertung von Impfnebenwirkungen zuständig ist, liegt die Melderate für schwere Impfkomplikationen bei unter 1 Fall pro 100.000 Impfungen.
Ein historisches Beispiel: Bei der früher verbreiteten Polio-Schluckimpfung kam es weltweit jährlich zu etwa einem Dutzend Fällen bleibender Lähmungen, was zur Umstellung auf Injektionsimpfstoffe führte. Zwischen 1972 und 1999 wurden in Deutschland insgesamt 1.528 Impfschäden dokumentiert – überwiegend im Zusammenhang mit Pocken- und Tuberkuloseimpfungen. In den Jahren 1990 bis 2005 sank die Zahl auf 316 gemeldete Fälle. In Österreich wurden im gleichen Zeitraum lediglich 28 Fälle verzeichnet.
Einzelanalysen zeigen:
Bei der Masern-Mumps-Röteln-Impfung tritt eine schwere Komplikation statistisch gesehen einmal pro zwei Millionen Impfungen auf.
Die COVID-19-Impfstoffe zeigten in der Anfangsphase eine allergische Reaktionsrate von etwa 0,6 % – laut US-Arzneimittelbehörde FDA.
Das PEI veröffentlichte 2022 einen Sicherheitsbericht, dem zufolge schwere Verdachtsfälle auf 0,02 % der Gesamtimpfungen entfielen.
Trotz dieser sehr niedrigen Wahrscheinlichkeit bleibt ein Restrisiko bestehen – vor allem bei Personen mit bekannter Allergiegeschichte oder autoimmunen Vorerkrankungen. Gerade für diese Zielgruppe kann eine ergänzende Absicherung über eine Unfallversicherung mit Impfschadenklausel sinnvoll sein.
Wichtig ist: Die Häufigkeit allein sollte nicht ausschlaggebend für oder gegen eine Absicherung sein. Entscheidend ist vielmehr, ob man die möglichen finanziellen Folgen eines schwerwiegenden Impfschadens selbst tragen könnte – oder lieber gezielt absichert.
Nicht jede Police zahlt – es kommt auf den genauen Wortlaut an.
Unfallversicherung und Impfschäden: Wann greift der Schutz?
Wer sich gegen Impfschäden absichern möchte, muss wissen: Nicht jede Unfallversicherung erkennt solche Schäden als versichertes Ereignis an. Entscheidend ist, wie der Begriff „Unfall“ im Vertrag definiert ist – und ob Impfkomplikationen ausdrücklich eingeschlossen sind.
Die Leistungspflicht der privaten Unfallversicherung hängt maßgeblich davon ab, wie das Versicherungsunternehmen den Unfallbegriff definiert. Klassisch gilt ein Unfall als ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einer Gesundheitsschädigung führt. Impfschäden erfüllen diese Kriterien in vielen Fällen nicht ohne Weiteres – denn die Injektion selbst ist geplant, nicht plötzlich, und sie erfolgt nicht „von außen durch ein Unfallereignis“ im klassischen Sinn.
Um diesen Umstand zu berücksichtigen, haben einige Versicherer ihre Bedingungen erweitert: Sie benennen Impfschäden explizit als versichertes Ereignis oder fassen Schutzimpfungen unter den erweiterten Unfallbegriff. Andere Anbieter schließen solche Szenarien hingegen ausdrücklich aus oder formulieren vage Klauseln, die im Ernstfall zu Streitigkeiten führen können.
Typische Formulierungen in den Bedingungen lauten beispielsweise:
„Versicherungsschutz besteht auch für Impfschäden durch Schutzimpfungen gegen Infektionskrankheiten.“
„Gesundheitsschäden infolge ärztlich verabreichter Impfungen gelten als Unfall, wenn sie über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehen.“
„Infektionen durch gesetzlich empfohlene Schutzimpfungen sind eingeschlossen.“
Ebenso gibt es gegenteilige Aussagen wie:
„Impfschäden sind nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes.“
„Es besteht nur Schutz bei Infektionen, die durch Tierbisse, Wundinfektionen oder Blutvergiftungen verursacht wurden.“
Entscheidend ist daher:
Der Versicherungsschutz besteht nur, wenn Impfschäden ausdrücklich als Unfallfolge anerkannt sind.
Der Begriff „Impfschaden“ muss eindeutig und rechtsverbindlich in den Bedingungen definiert sein.
Auch die Voraussetzungen für die Gültigkeit – z. B. dass es sich um eine empfohlene oder vorgeschriebene Impfung handelt – sind zu beachten.
Versicherte sollten den Bedingungstext daher genau lesen oder eine fachliche Beratung einholen. Bei Tarifen mit inkludiertem Impfschadenschutz handelt es sich in der Regel um leistungsstarke Produkte, die neben klassischen Unfallfolgen auch seltene, aber folgenschwere Impfschäden finanziell absichern – z. B. über Invaliditätsleistungen, Übergangsleistungen oder Unfallrenten.
Diese Themen helfen Ihnen bei der gezielten Auswahl Ihrer Unfallversicherung.
Weitere Themen rund um die private Unfallversicherung
Impfschäden sind nur ein spezieller Aspekt innerhalb der privaten Unfallversicherung. Wer sich umfassend absichern möchte, sollte auch andere Risikofaktoren wie Kinder, Sport oder die allgemeine Leistungsqualität der Anbieter berücksichtigen. Die folgenden Beiträge zeigen, welche Bereiche besonders wichtig sind – und wie Sie Schritt für Schritt die passende Absicherung finden.
Unfallversicherung für Kinder
Viele Eltern fragen sich, ob ihre Kinder bei Impfschäden abgesichert sind – etwa nach der MMR- oder HPV-Impfung. Wir zeigen, worauf es bei der Unfallversicherung für Kinder wirklich ankommt und welche Tarife besonderen Schutz bieten.
Sportverletzungen
Sport ist gesund – aber auch risikobehaftet. Ob im Amateurbereich oder bei regelmäßiger körperlicher Aktivität: Eine passende Unfallversicherung schützt bei Verletzungen, die durch Bewegung, Sportunfall oder Eigenverschulden entstehen.
Beste Unfallversicherung
Impfschäden sind nur ein Aspekt. Wer die beste Unfallversicherung sucht, sollte alle Leistungsbausteine, Anbieter und Tarife vergleichen. Wir helfen Ihnen, die passenden Optionen zu finden – mit Tarifdetails und Empfehlungen.
Welche Tarife erkennen Impfschäden als Unfall an?
Welche Versicherer bieten Schutz bei Impfschäden?
Nicht jede Unfallversicherung erkennt Impfschäden als Leistungsfall an. Doch es gibt zahlreiche Anbieter, die diesen Schutz mittlerweile explizit integrieren – und klare Bedingungen dazu formulieren. Hier ein Überblick über ausgewählte Tarife.
Während manche Unfallversicherungen Impfschäden ausschließen oder nur sehr vage regeln, bieten viele Versicherer heute einen klar definierten Schutz bei gesundheitlichen Schäden infolge von Schutzimpfungen. Wichtig: Der Begriff „Impfschaden“ muss im Bedingungswerk eindeutig geregelt sein – und als Unfallfolge anerkannt werden.
Mehrere namhafte Versicherer bieten mittlerweile Tarife, die Impfschäden eindeutig als Unfallfolge definieren – vorausgesetzt, die Gesundheitsschädigung geht über das übliche Maß einer Impfreaktion hinaus. Ein Blick in die jeweiligen Versicherungsbedingungen zeigt, welche Anbieter diesen Schutz klar regeln.
Die Allianz Unfallversicherung sichert Impfschäden in ihren Tarifen Unfallschutz Basis und Unfallschutz Plus ab. Dort heißt es, dass Versicherungsschutz besteht, wenn durch Impfungen gegen Infektionen eine über das übliche Maß hinausgehende Gesundheitsbeeinträchtigung eintritt. Der Begriff „Impfschaden“ ist somit präzise erfasst.
Auch die Barmenia nennt Impfschäden konkret in ihren Tarifen Basis Schutz, Top Schutz und Premium Schutz. Sie gelten dort als ausdrücklich versicherte Unfallfolgen im Rahmen von Schutzimpfungen.
Bei der Baloise Unfallversicherung (ehemals Basler Versicherung) ist der Schutz in den Tariflinien Gold und ZEUS Best geregelt. Ein Impfschaden nach Schutzimpfung gilt dort laut Bedingungen ebenfalls als Unfall, sofern eine Gesundheitsschädigung eintritt.
Die Bayerische stellt in den Tarifen Unfall-Police OPTIMAL Komfort und OPTIMAL Prestige klar: Infektionen durch empfohlene Schutzimpfungen sind mit einem Unfall gleichgestellt. Damit fallen Impffolgen unter die versicherten Ereignisse.
Auch die Continentale bietet in den Tarifen Unfall Giro XL und Unfall allGiro XXL einen klaren Impfschutz. Schutzimpfungen, die gesetzlich vorgeschrieben oder empfohlen sind, gelten als versicherte Infektionen – und somit als potenzielle Unfallursache.
Bei der DEURAG / Manufaktur Augsburg heißt es im Tarif Premium, dass Schutzimpfungen, die zu einer Gesundheitsschädigung führen, als Unfallereignis gelten.
Die ERGO erkennt in ihrem Tarif Unfallschutz Impfschäden ausdrücklich an, wenn sie eine über das normale Maß hinausgehende Gesundheitsbeeinträchtigung verursachen.
Sehr umfangreich ist auch der Schutz bei der Gothaer. In den Tarifen Unfall Basis, Unfall Plus und Unfall Premium sind auch Infektionen durch Injektionen oder Verletzungen an der Haut versichert – darunter fallen ausdrücklich auch Schutzimpfungen.
Die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse sichert Impfschäden ebenfalls ab: In den Tarifen Einfach Besser inkl. Gliedertaxe Komfort und Einfach Komplett inkl. Gliedertaxe Premium Plus zählen gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Impfungen zu den anerkannten Unfallereignissen.
Auch Janitos nennt Impfschäden explizit in den Tarifen Best Selection (mit Gliedertaxe Top oder Exklusiv) sowie Basic mit Gliedertaxe Trend. Voraussetzung ist, dass die Gesundheitsschädigung ursächlich mit der Impfung zusammenhängt.
Die VHV Unfallversicherung hat in ihren Tarifen KLASSIK-GARANT 2021, SMART 2021 und EXKLUSIV 2021 definiert, dass ein durch Schutzimpfung entstandener Gesundheitsschaden als Unfallereignis anerkannt wird.
Ein Sonderfall ist die InterRisk: Seit dem 17. Februar 2021 wurde das XXL-Konzept um eine neue Klausel ergänzt. Damit gelten auch bei der InterRisk Unfallversicherung COVID-19-Impfschäden bei Neu- und Bestandskunden als mitversichert.
Nicht nur die Unfallversicherung kann bei Impffolgen einspringen
Welche Alternativen leisten bei Impfschäden – und wann?
Impfschäden sind nicht nur ein Fall für die Unfallversicherung. Auch andere Versicherungsarten greifen im Ernstfall – teils mit ergänzender, teils mit überlappender Leistung. Wer umfassend geschützt sein möchte, sollte diese Alternativen kennen.
Impfschäden können weitreichende Folgen haben – körperlich, beruflich und finanziell. Neben der privaten Unfallversicherung kommen daher weitere Versicherungen in Betracht, die Leistungen bei gesundheitlichen Schäden nach einer Impfung erbringen können.
Gesetzliche und private Krankenversicherung:
Die medizinische Behandlung eines Impfschadens ist grundsätzlich über die Krankenversicherung abgedeckt – unabhängig davon, ob es sich um einen ambulanten Eingriff, eine stationäre Behandlung oder eine Reha-Maßnahme handelt. Dabei gilt: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur die medizinisch notwendigen Leistungen, während private Krankenversicherungen – je nach Tarif – deutlich mehr erstatten können.
Krankentagegeld- und Krankengeldversicherung:
Kommt es in Folge einer Impfung zu einer Arbeitsunfähigkeit, kann eine Krankentagegeldversicherung den Verdienstausfall teilweise abfedern. Für Angestellte übernimmt die gesetzliche Krankenkasse in den ersten sechs Wochen den Lohnfortzahlungsanspruch, danach greift das gesetzliche Krankengeld. Selbstständige und Freiberufler sollten den Verdienstausfall über eine private Absicherung regeln.
Berufsunfähigkeitsversicherung (BU):
Wenn die gesundheitlichen Folgen einer Impfung so schwerwiegend sind, dass eine weitere Ausübung des Berufs unmöglich wird, kann die Berufsunfähigkeitsversicherung greifen. Entscheidend ist hier die medizinische Diagnose, nicht die Ursache der Erkrankung. Daher kann eine Impffolge – etwa eine dauerhafte Nervenschädigung – zur Leistungspflicht führen, ohne dass sie als Unfall klassifiziert wird.
Pflegezusatzversicherung:
Treten durch eine Impfkomplikation dauerhafte Einschränkungen der Selbstständigkeit auf, greift unter Umständen die Pflegepflichtversicherung – in schweren Fällen ergänzt durch eine private Pflegezusatzversicherung. Je nach Tarif und Pflegegrad werden monatliche Leistungen oder Einmalzahlungen gewährt.
Risikolebensversicherung oder Sterbegeld:
In extremen Ausnahmefällen – etwa bei einem Todesfall in Folge einer Impfung – kann eine Risikolebensversicherung Angehörige absichern. Ein Sterbegeldtarif kann zusätzlich helfen, die finanziellen Folgen zu mildern. Wichtig dabei: Etwaige Wartezeiten und Ausschlüsse beachten.
Zusätzliche Themen, die bei der Absicherung gegen Impffolgen relevant sind.
Weitere wichtige Inhalte zur Unfallversicherung
Impfschäden sind nur ein Aspekt im umfassenden Schutz durch die private Unfallversicherung. Wer sich optimal absichern möchte, sollte auch angrenzende Themen kennen – etwa die Rolle der Gliedertaxe, die Bedeutung einer Gesundheitsprüfung oder die steuerlichen Möglichkeiten. Die folgenden Inhalte helfen Ihnen, den passenden Versicherungsschutz fundiert einzuordnen und wichtige Zusammenhänge besser zu verstehen.
Unfallversicherung sinnvoll?
Wann lohnt sich eine private Unfallversicherung – und wann nicht? Wir zeigen, für wen sich der Abschluss besonders empfiehlt, wie Sie Fallstricke vermeiden und worauf Sie beim Tarifvergleich achten sollten.
Gliedertaxe
Die Gliedertaxe bestimmt, wie viel Geld Sie bei Verlust oder Einschränkung eines Körperteils erhalten. Wie diese Werte berechnet werden und warum sie bei Impfschäden eine Rolle spielen kann, erklären wir hier.
Weitere Themen
- Unfallversicherung ohne Gesundheitsfragen
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- Sonderfall Zeckenbiss in der Unfallversicherung
- Was bedeutet Mitwirkungsanteil?
- Berufsunfähigkeitsversicherung
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Was Sie schon immer über Impfschäden wissen wollten
Gilt jede Impfreaktion automatisch als Impfschaden?
Nein. Nur wenn die körperliche Reaktion über das normale Maß hinausgeht und zu einer dauerhaften oder schweren Gesundheitsschädigung führt, spricht man von einem Impfschaden. Klassische Symptome wie Fieber, Schüttelfrost oder lokale Rötungen nach einer Impfung gelten nicht als Schaden im Sinne der Versicherung.
Welche Rolle spielt der Zeitpunkt des Impfschadens für den Versicherungsschutz?
Entscheidend ist, dass die Schutzimpfung während der Laufzeit der Unfallversicherung erfolgt ist. Einige Versicherer geben zusätzlich feste Fristen an, innerhalb derer ein Impfschaden auftreten muss – z. B. spätestens 30 Tage nach der Impfung oder innerhalb eines Monats nach Vertragsende.
Sind auch freiwillige Impfungen versichert – oder nur gesetzlich empfohlene?
Das hängt vom Tarif ab. Viele Versicherer versichern nur Schäden, die durch gesetzlich empfohlene oder angeordnete Impfungen entstehen. Bei freiwilligen Impfungen, etwa bei Reisen oder individuellen Impfentscheidungen, kann der Schutz entfallen – sofern dies im Bedingungswerk ausgeschlossen ist.
Kann ein Impfschaden auch über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert werden?
Ja. Wenn ein Impfschaden zur dauerhaften Einschränkung der Arbeitsfähigkeit führt, kann eine BU-Versicherung leisten – unabhängig davon, ob es sich um einen Unfall im klassischen Sinn handelt. Entscheidend ist die medizinisch festgestellte Berufsunfähigkeit, nicht die Ursache.
Wie weise ich einen Impfschaden gegenüber der Versicherung nach?
Der Nachweis erfolgt in der Regel durch ärztliche Diagnosen, Befunde und Impfprotokolle. Einige Versicherer verlangen zusätzlich Gutachten oder Bescheinigungen, um den ursächlichen Zusammenhang zwischen Impfung und Schaden zu klären. Wichtig ist eine frühzeitige Dokumentation aller Beschwerden.
Greift die gesetzliche Entschädigung bei Impfschäden nicht ohnehin?
Nur bedingt. Bei öffentlich empfohlenen Impfungen kann unter bestimmten Umständen ein Versorgungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) bestehen – dieser ist jedoch an enge Voraussetzungen und langwierige Verfahren gebunden. Eine private Absicherung ist meist deutlich schneller und umfassender.
Können auch psychische Folgen nach einer Impfung versichert sein?
Nur in Ausnahmefällen. Die meisten Unfallversicherungen erkennen ausschließlich körperliche Schäden an. Psychische Erkrankungen sind meist nur versichert, wenn sie Folge einer nachweisbaren körperlichen Schädigung sind – z. B. nach einem allergischen Schock mit anschließender Traumatisierung.
Ist der Schutz bei Impfschäden in der Unfallversicherung beitragsfrei enthalten oder ein Zusatzbaustein?
Das variiert je nach Anbieter. Bei vielen Tarifen ist der Schutz bereits inkludiert, insbesondere bei hochwertigen Produktlinien. Bei anderen Versicherern kann eine entsprechende Klausel als Zusatzbaustein gewählt oder ein höherer Tarif abgeschlossen werden.
Zusammenfassung
Impfschäden sind selten – doch wenn sie auftreten, können sie das Leben nachhaltig verändern. Die richtige Unfallversicherung kann in solchen Fällen finanzielle Sicherheit bieten. Wichtig ist, dass Impfschäden im Leistungskatalog explizit als Unfallfolge anerkannt sind. Zahlreiche Versicherer bieten mittlerweile Tarife mit klarem Schutz, andere schließen ihn aus oder regeln ihn unklar. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte die Bedingungen sorgfältig prüfen – oder sich gezielt beraten lassen. Neben der Unfallversicherung können auch Krankentagegeld, Berufsunfähigkeit oder Pflegezusatz sinnvoll zur Ergänzung beitragen. Wer umfassend vorsorgen will, trifft die Entscheidung nicht dem Zufall – sondern mit einem fundierten Vergleich.
häufige Fragen
Deckt meine private Unfallversicherung einen Impfschaden ab?
Das hängt vom Tarif ab. Einige Versicherer erkennen Impfschäden ausdrücklich als Unfallfolge an, andere schließen sie aus oder formulieren unklare Bedingungen. Eine Prüfung der Versicherungsbedingungen ist unerlässlich.
Zahlt die Unfallversicherung auch bei Impfschäden durch COVID-19-Impfstoffe?
Ja, viele moderne Tarife beinhalten Schutz bei Impfschäden – auch im Zusammenhang mit Corona-Impfungen. Voraussetzung ist, dass der Tarif entsprechende Klauseln enthält oder eine Nachtragsregelung gilt (z. B. bei InterRisk seit 2021).
Wie erkenne ich, ob Impfschäden im Tarif enthalten sind?
Achten Sie auf Formulierungen wie „Schutzimpfungen“, „Impfschäden“ oder „Infektionen durch empfohlene Impfungen“. Der Begriff muss klar im Bedingungstext genannt und der Schaden als Unfallfolge definiert sein.
Wer zahlt, wenn die Unfallversicherung Impfschäden nicht übernimmt?
In diesem Fall leisten in der Regel die Krankenversicherung (gesetzlich oder privat), eventuell das Krankentagegeld sowie – bei dauerhaften Folgen – Berufsunfähigkeits- oder Pflegeversicherungen. Öffentliche Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz sind nur unter strengen Voraussetzungen möglich.