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Impfschaden Unfall­ver­si­che­rung - Wer bietet Schutz?

Private Unfall­ver­si­che­rung: Sind Impfschäden versichert?

Ein Impfschaden kann starke Auswirkungen auf den gesamten Organismus haben. Deutschland steht nun kurz vor einer Massenimpfung gegen das Pandemivirus SARS-CoV-2. Weil es sich um eine Eilzulassung mit vergleichbar wenig Forschungsergebnissen handelt, sind viele Menschen vorsichtig und möchten sich gegen potenzielle Folgeerscheinungen absichern.

Was viele dabei nicht wissen: Einige Unfall­ver­si­che­rungen kennen Impfschäden als Unfall an und leisten daher einen Schutz bei Folgeschädigungen. Worauf dabei zu achten ist, welche Versicherer diesen Schutz anbieten und welche nicht, wie häufig Impfschäden überhaupt vorkommen und was es damit auf sich hat, haben wir in diesem ausführlichen Artikel für Sie zusammengefasst.


Unfall­ver­si­che­rung

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Was sind Impfschäden?

 
Wenn eine fachlich ordnungsgemäße Impfung bleibende Schäden hervorruft, wird von einem Impfschaden gesprochen. Solche Reaktionen können entweder lokal auftreten, etwa eine Entzündung im Bereich der Einstichstelle, aber auch durch Allergien hervorgerufen werden. In einem solchen Fall reagiert der Körper mit einer allergischen Reaktion auf einen Bestandteil des Mittels. Ebenfalls möglich sind durch die Impfung ausgelöste Schädigungen von Organen. Möglich ist etwa eine Entzündung von Gelenken oder ein Schaden der Nerven.
 
 

Wie häufig kommt ein Impfschaden vor?

 

Im Rahmen der Polio-Schluckimpfungen wurden auf der ganzen Welt pro Jahr zwölf Fälle mit bleibenden Lähmungen in der Folge bekannt. Aus diesem Grund ersetzen die Mediziner in den 1990er Jahren die Schluckimpfung durch eine Impfung per Injektion. Im Gegensatz zu einer Lebendimpfung handelt es sich dabei um eine Impfung mit einem Totimpfstoff. In Deutschland kann es zwischen den Jahren 1972 und 1999 zu insgesamt 1.528 Fällen von Schädigungen in der Folge einer Impfung. Hierbei handelte es sich in über 70 Prozent der Fälle um die Pocken- und Tuberkuloseimpfung.

In den vergangenen Jahren ist die Anzahl an Impfschäden in Deutschland zurückgegangen. Insgesamt wurden zwischen den Jahren 1990 und 2005 noch 316 Fälle von solchen Impfschädigungen bekannt. In Österreich waren es in diesem Zeitraum gerade einmal 28 auftretende Fälle. Für die Masern-Röteln-Mumps-Impfung errechneten Wissenschaftler folgendes: Selbst, wenn jeder Verdachtsfall als Impfschaden gezählt wird, tritt eine Komplikation genau einmal auf insgesamt zwei Millionen Impfungen gerechnet auf. Auch wenn die Zahlen sinken, handelt es sich bei Impfschäden aber immer noch um nicht ausgeschlossene, gefährliche Folgen.
 

Impfschäden bei Impfungen gegen SARS-CoV-2

 

Mittlerweile sind weltweit die ersten Wirkstoffe gegen SARS-CoV-2 zugelassen und erste Menschen haben das Mittel bereits injiziert bekommen. In Großbritannien ist es schon am ersten Tag bei der Impfung zu einem Zwischenfall gekommen. Das berichtet unter anderem das Ärzteblatt. Dabei reagierten zwei Per­sonen mit heftigen allergischen Reaktionen auf Bestandteile des Medikaments. In der Folge mahnte die Aufsichtsbehörde MHRA erneut, dass sich Menschen mit bekannten Allergien besser nicht impfen lassen sollten.

Daten der amerikanischen Arzneimittelbehörde legen offen, dass es in unterschiedlichen Phasen bei den Impfstoffen von Pfizer und Biontech bei 0,6 Prozent der Fälle zu möglichen allergischen Reaktionen kam. Auch wenn es sich dabei um eine sehr geringe Zahl von Probanden handelt, macht dies erneut deutlich, dass Impfungen für bestimmte Per­sonengruppen eine Gefahr werden können. Insbesondere Menschen, die in der Vergangenheit bereits mit allergischen Reaktionen auf Arzneimittel, Lebensmittel oder Impfstoffe reagiert haben, sollten hiervon besser Abstand halten.
 
 

Unfall­ver­si­che­rung und Impfschäden

 
Spätestens seit dem Ausbruch der Masern in Berlin Anfang 2015 debattiert die Medizin und Politik wieder stärker über verpflichtende Schutzimpfungen. Sollte es bei der Impfung wirklich zu Impfschäden kommen, kann eine private Unfall­ver­si­che­rung helfen. Dabei kommt es je auf den genauen Wortlaut an. Während manche Versicherungen klar mitver­sichern, machen es andere Anbieter von ihrem jeweiligen Wortlaut abhängig. Einige Versicherer werben in ihrem Leistungskatalog damit, dass bestimmte Infektionskrankheiten wie Masern eingeschlossen sind. Viele Versicherte wissen dabei gar nicht, dass auch Impfschäden verschiedener Impfungen mit eingeschlossen sind. Daher ist ein genauer Blick in den jeweiligen Leistungskatalog der Versicherung ratsam.
 
 

Diese Versicherungen übernehmen Impfschäden

 

Wie in allen Bereichen lohnt sich hier ein genauer Blick in die jeweiligen Kataloge mit Leistungen. Damit Sie sich selbst nicht die Mühe machen müssen, haben wir die jeweiligen Kataloge genau analysiert und können so Auskunft darüber geben, welche Versicherungen derzeit Impfschäden in ihrer Unfall­ver­si­che­rung eingeschlossen haben.

 (keine persönliche Wertung und Auflistung ist kein kompletter Marktüberblick)

In der Allianz Sachversicherung sind beispielsweise sowohl im Tarifstand „Unfallschutz Basis“ sowie im Tarifstand „Unfallschutz Plus“ Impfschäden versichert. In den Bedingungen heißt es: „Versicherungsschutz besteht auch für Impfschäden durch Impfungen gegen Infektionen“. Bei einem Impfschaden handle es sich um eine über das übliche Ausmaß einer Infektion hinausgehende Gesundheitsbeeinträchtigung.

Ebenso versichert gegen Schäden in der Folge einer Impfung sind Versicherter von Barmenia und das in allen drei Tarifständen. Sowohl im „Premium Schutz“, dem „Top Schutz“ als auch im „Basis Schutz“, sind Versicherte gegen Impfschäden abgesichert. Im jeweiligen Leistungskatalog werden „Impfschäden bei Schutzimpfungen“ konkret aufgelistet.

Auch Versicherte der Basler Sachversicherung-AG sind auf der sicheren Seite. Die Basler Unfall­ver­si­che­rung mit den Tarifstände „Gold“ und „ZEUS Best“ garantieren laut Katalog einen Schutz bei Impfschaden im Sinne eines Unfalls. Konkret heißt es darin: „Erleidet die versicherte Person nach einer erfolgten Schutzimpfung eine Gesundheitseinschränkung (Impfschaden), gilt diese ebenfalls als Unfall“.

Ebenso im Sinne der Unfall­ver­si­che­rung eingeschlossen sind Folgeschäden bei Impfungen bei die Bayerische. Inkludiert ist der Versicherungsschutz in den Tarifständen „Unfall-Police OPTMAL Komfort“ und „Unfall-Police OPTIMAL Prestige“. Unter Ziffer 1.7 heißt es im Leistungskatalog, dass Infektionen Schutzimpfungen gegen Infektionen gleichgestellt sind. Damit wird auch der Schaden einer Impfung im Sinne der Unfall­ver­si­che­rung abgedeckt.

Versicherte bei Continentale können sich ebenfalls auf diesen Schutz verlassen. Sichergestellt ist da sin den Tarifständen „Unfall allGiro XXL“ und „Unfall Giro XL“. Abweichend von Ziffer 1.3 seien laut Katalog durch Schutzimpfungen hervorgerufene Infektionen 8 Impfschäden mitversichert, heißt es. Die Schutzimpfung muss dabei gesetzlich vorgeschrieben oder angeordnet sein oder empfohlen sein. Zweifelsohne trifft dies also auch auf die anstehenden Impfungen gegen das Corona-Virus zu.

Wer bei der Impfung auf Nummer „sicher“ gehen möchte, kann sich ebenso bei der DEURAR / Manufaktur Augsburg ver­sichern lassen. Im Tarifstand „Premium“ heißt es im Leistungskatalog: „Als Unfallereignis gelten auch Schutzimpfungen, wenn die versicherte Person dadurch eine Gesundheitsschädigung, also einen sogenannten Impfschaden, erleidet“.

Einen solchen Schutz erhalten auch Versicherte bei die Stuttgarter. Sowohl im Tarifstand „Basis“, als auch im Tarifstand „Komfort“ und „Premium“ ist der Schutz gegen Impfschäden aufgelistet. Im aktuellen Katalog heißt es, dass als Unfallfolgen auch Gesundheitsschädigungen durch Impfungen zählen. Konkret heißt es: „Als Unfallfolge gelten auch Gesundheitsschädigungen durch Impfungen, wenn der Impfschaden frühesten 1 Monat nach Beginn der Versicherung und spätestens 1 Monat nach der Beendigung der Versicherung eintritt“.

Unter dem Tarifstand „Unfallschutz“ schließt darüber hinaus auch die ERGO Sachversicherung AG einen Folgeschaden von Impfungen mit in den Katalog ein und definiert den Schaden als eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende Gesundheitsbeeinträchtigung.

Besonders umfassender Schutz leistet die Gothaer Sachversicherung in den Tarifen „Unfall Basis“, „Unfall Plus“ und „Unfall Premium“. Der Versicherungsschutz, so der Anbieter in seinem Leistungskatalog, erstrecke sich „auch auf Infektionen, bei denen aus der Krankheitsgeschichte, dem Befund oder der Natur der Erkrankung hervorgeht, dass die Krankheits-Erreger durch eine Beschädigung der Haut oder der Schleimhaut, wobei mindestens die äußere Hautschicht durchtrennt sein muss, oder durch Einspritzen infektiöser Substanzen in Auge, Mund oder Nase in den Körper der versicherten Person gelangt sind“. Unter den Schutz fallen ausdrücklich auch Infektion-Krank­hei­ten, die durch das Durchtrennen mindestens der äußeren Hautschicht in den Körper gelangt sind. Dazu zählen etwa Malaria per Mückenstich, Fleckfieber per Biss oder Stich von Läusen, Tetanus per Biss von Tieren und eine Reihe weiterer Krank­hei­ten.

Übrigens können Versicherte auch bei der Haft­pflichtkasse auf einen Schutz vertrauen. Nämlich in den Tarifständen „Einfach Besser inkl. Gliedertaxe Komfort“ und „Einfach Komplett inkl. Gliedertaxe Premium Plus“. Als Unfallereignis gelten Gesundheitsschäden durch Schutzimpfungen heißt es in den Bedingungen von die Haft­pflichtkasse Unfall­ver­si­che­rung.

Die Versicherung Janitos ist ebenso eine gute Anlaufstelle für alle Menschen, die sich gegen Impfschäden absichern wollen. Sie garantiert diesen Schutz im Sinne der Unfall­ver­si­che­rung in den Tarifen „Best Selection mit Gliedertaxe Top“, „Best Selection mit Zusatzpakete Plus und Medic, Gliedertaxe Exklusiv“ sowie „Basic mit Gliedertaxe Trend“. Nicht versichert seien Gesundheitsschäden durch heilmaßnahmen oder Eingriffe in den Körper der versicherten Person. Jedoch bestehe ein Versicherungsschutz, wenn die Gesundheitsschäden „in ursächlichem Zusammenhang mit Schutzimpfungen stehen“.

Verlass in diesem Bereich ist ebenso auf die VHV Versicherung und ihre Tarife „KLASSIK-GARANT mit Baustein EXKLUSIV 2021“, „KLASSIK-GARANT 2021“ sowie „SMART 2021“. Dort heißt es in den akutellen Bedingungen der VHV Unfall­ver­si­che­rung, dass ein Gesundheitsschaden des Versicherten in der Folge einer Schutzimpfung auftritt ebenfalls als Unfall gewertet wird.
 
 

Augen auf bei den Leistungskatalogen

 

Wer sichergehen möchte, dass die Versicherung auch einen möglichen Impfschaden als Unfall definiert und damit abdeckt, muss sich genau mit den Bedingungen der Versicherer beschäftigen. Dabei kommt es sehr auf den Wortlaut an.

Die Alte Leipziger deckt dies beispielsweise in keinem der Tarife ab. „6 Schutzimpfungen gegen die versicherten Infektionen sind mitversichert. Sie gelten als erstmalige Infizierung mit diesen Infektionskrankheiten, soweit dadurch ein Gesundheitsschaden eintritt“. Kling zunächst positiv, bedeutet im Klartext aber: Versicherte haben keine Chance, die Versicherung bei einem Impfschaden in die Pflicht zu nehmen.

Ähnlich sieht das etwa bei der Ammerländer Versicherung VVaG aus. Auch hier liegt kein Schutz bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen in der Folge von Schutzimpfungen vor.

Die AXA Sachversicherung erwähnt in ihrem Leistungskatalog zwar Impfschäden, versichert aber nur Infektionen mit, die durch Tierbisse oder Infektionskrankheiten ausgelöst worden sind. Also etwa Borreliose oder Tollwut. Folgen aus einer verabreichten Injektion sind davon ausgenommen. Versicherte erhalten also keinen Schutz, sollten sie etwa auf die Corona-Impfung mit einer Folgeerscheinung reagieren.

Ähnlich regelt es auch die Deutsche Familienversicherung. Sie hat keine Regelungen zu Impfungen und Infektionen in ihrem Katalog. Auch bei der Dialog Versicherung AG sind keinerlei Abschnitte rund um das Thema Impfungen zu finden.

Die HanseMerkur Allgemeine führt Impfungen in ihrem Katalog zwar auf, übernimmt aber kein Schutz vor auftretender Impfschäden nach einer Injektion. Hier lohnt sich ein Blick in den genauen Wortlaut. „Als Unfall gelten auch Schutzimpfungen gegen versicherte Infektionskrankheuten, wenn die VP dadurch Gesundheitsschäden erleidet“. Weiter unten führt die Versicherung dann aber lediglich Infektionskrankheiten auf, die von Tieren übertragen werden oder in der Folge von Wundinfektionen und Blutvergiftungen auftreten. Von einem Schaden durch eine Impfung ist hier keine Rede. Versicherte sollten sich deshalb nicht in falscher Sicherheit wiegen.

Ausgeschlossen ist der Schutz auch bei InterRisk, LBN – Versicherungsverein a.G., Waldenburger Versicherung, Zurich und der Lippischen Landesbrandversicherung.

Die Mannheimer Versicherung AG nennt die möglicherweise entstehenden Schäden nach einer Impfung in ihrem Katalog ebenso nicht als Unfall. Im Gegensatz zur Medien-Versicherung a.G. Sie führt im Katalog auf, dass ein Schutz bei Gesundheitsschäden in der Folge von Infektionserkrankungen besteht. Etwa bei FSME, Fleckfieber, Malaria, Keuchhusten, Masern, Pocken, Röteln und Lepra. Allerdings ist nicht die Rede vom Schutz gegen Impfschäden. Versicherte haben also auch hier nicht den notwendigen Schutz gegen Folgeschäden einer Injektion.
 

Update zur InterRisk

Die InterRisk hat am 17.02.2021 mit einer AdHoc Meldung folgendes verkündet: "Ab sofort gilt für Neu- und Bestandskunden: Schäden durch Covid-19-Impfung im XXL-Konzept mitversichert". 

Hierbei wurde das XXL-Konzept der InterRisk Unfall­ver­si­che­rung durch eine neue Klausel erweitert: 

Impfschäden InterRisk Unfallversicherung

 
 

Deswegen ist ein Versicherungsschutz gerade jetzt ratsam

 
Die Pandemie hat uns schon seit vielen Monaten im Griff. Ein neuer Impfstoff soll nun die Rettung bringen. In wenigen Tagen will die EU diesen zulassen. Schon vor Weihnachten könnten dann die ersten Per­sonengruppen den neuen Wirkstoff verabreicht bekommen. Die Impfzentren stehen bereits in den meisten Städten Deutschlands bereit. Auch wenn der Wirkstoff natürlich durch zahlreiche Testungen gegangen ist: Es handelt sich dabei um eine Schnellzulassung. Jahre der Erfahrung mit Nebenwirkungen fehlen also. Sollte es in der Folge zu Schädigungen kommen, ist eine Versicherung, die dies als Schutz mit einbezieht sicher ratsam. Wie es mit den Impfungen in Deutschland in den kommen Tagen weitergeht, gibt es übrigens hier nachzulesen.
 
 

Welche Versicherungen zahlen ansonsten bei einem Impfschaden

 
Grundsätzlich sind Schäden in der gesetzlichen und privaten Kranken­ver­si­che­rung versichert. Ebenso können Krankengeld und Krankentagegeld ausgezahlt werden, wenn durch die Folgen eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Auch eine Berufs­unfähig­keit und eine Erwerbsunfähigkeit lassen sich ver­sichern. Eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung und Ster­be­geld können eine weitere Möglichkeit sein – außer es bestehen noch Wartezeiten beim Ster­be­geld. Auch die Pflegezusatzversicherung greift bei Schäden nach einer Impfung. Ob die Unfall­ver­si­che­rung einen Impfschaden übernimmt, hängt von der jeweiligen Versicherung und dem Leistungskatalog ab. Unter anderem ist dabei sehr auf den genauen Wortlaut zu achten. Aber eine gute Unfall­ver­si­che­rung besteht nicht nur aus dem Bereich Impfschaden, sondern sollte noch einige andere Kriterien erfüllen. Dies können Sie unter: "Ist die private Unfall­ver­si­che­rung sinnvoll? Die beste Unfall­ver­si­che­rung finden mit einem Vergleich" nachlesen und auch Ihren individuellen & kostenfreien Vergleich machen.

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Fazit

 

Gerade in den kommenden Monaten wird angesichts der Pandemie und den nun startenden Impfungen ein großer Wert auf einen entsprechenden Schutz gelegt werden. Versicherte sollten also ganz genau prüfen, welche Unfall­ver­si­che­rung die besten Leistungen bietet. Für alle Per­sonen mit Vorerkrankungen gibt es gute Unfall­ver­si­che­rungen ohne Gesundheitsprüfung, damit hier der bestmögliche Schutz vorhanden ist.


Über den Autor
Daniel Moser ist Versicherungsmakler und Gründer von AMBA Versicherungen

Daniel Moser, Ver­sicherungs­makler und Gründer von AMBA Versicherungen

Fachwirt für Finanzberatung (IHK), Master-Consultant in Finance und Finanzwirt mit 20 Jahren Erfahrung


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