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Unfallversicherung Auszahlung – So erhalten Sie Ihre Leistung
Ob Invalidität, Unfallrente oder Krankenhausgeld: Wir zeigen, wie und wann Ihre Unfallversicherung zahlt – inkl. Tipps zu Fristen & Nachweisen
Die private Unfallversicherung zahlt in vielen Fällen deutlich mehr als nur eine kleine Einmalzahlung – vorausgesetzt, Sie kennen die Fristen, den Ablauf und Ihre vertraglichen Rechte. Entscheidend für die Höhe der Auszahlung sind der Invaliditätsgrad, die vereinbarte Progression und die Bewertung nach der Gliedertaxe. Viele Versicherungsnehmer wissen nicht, wie wichtig die richtige Meldung, medizinische Nachweise und die Vertragsgestaltung für ihre Leistungen sind. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wann die private Unfallversicherung zahlt, welche Faktoren die Höhe beeinflussen und wie Sie Ihre Leistungen im Ernstfall gezielt steigern können – praxisnah, verständlich und mit aktuellen Beispielen.
Das Wichtigste auf einem Blick
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Diese Leistungen zahlt die Unfallversicherung – und wann sie greifen
Wann zahlt die private Unfallversicherung?
Eine Unfallversicherung zahlt nicht in jedem Fall sofort oder automatisch. Entscheidend ist, ob eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung durch den Unfall entstanden ist – und ob diese korrekt nachgewiesen wurde. Neben der häufigsten Leistung, der Invaliditätszahlung, können unter bestimmten Voraussetzungen auch Übergangsleistungen, Todesfallleistungen oder Soforthilfen fällig werden. Damit Sie im Ernstfall schnell finanzielle Unterstützung erhalten, sollten Sie die Leistungsarten und Voraussetzungen genau kennen. In den folgenden Tabs erhalten Sie einen fundierten Überblick, welche Auszahlungen möglich sind und was Sie dabei beachten müssen.
Die Invaliditätsleistung ist die zentrale Auszahlung der privaten Unfallversicherung. Sie greift, wenn eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung dauerhaft bestehen bleibt – mindestens drei Jahre lang oder lebenslang. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach dem Invaliditätsgrad, der mithilfe der Gliedertaxe bestimmt wird. Dort ist beispielsweise festgelegt, dass der Verlust eines Armes einem Invaliditätsgrad von 70 % entspricht. Die Versicherungssumme und eine vereinbarte Progression erhöhen die Auszahlung zusätzlich.
Wichtige Voraussetzungen:
Dauerhafte Einschränkung durch Unfall
Ärztliche Bestätigung und Gutachten
Geltendmachung innerhalb von 15 Monaten
Bei schweren Unfallfolgen kann eine vereinbarte Progression die Leistung deutlich erhöhen. Während ohne Progression nur die Grundsumme ausgezahlt wird, greift die Progression ab einem bestimmten Invaliditätsgrad (oft ab 25 %) und vervielfacht die Auszahlung bei schweren Schäden. Beispiel: Bei einer Progression von 350 % und 70 % Invalidität kann sich eine Grundsumme von 100.000 € auf bis zu 250.000 € oder mehr erhöhen.
Vorteile der Progression:
Stärkere finanzielle Absicherung bei schweren Verletzungen
Überproportionale Auszahlung ab bestimmten Invaliditätsgraden
Beitragserhöhungen meist gering im Verhältnis zur Mehrleistung
Verstirbt die versicherte Person infolge eines Unfalls, zahlt die Versicherung eine vereinbarte Todesfallsumme an die Hinterbliebenen. Die Auszahlung erfolgt als Einmalbetrag und ist häufig zwischen 10.000 € und 50.000 € vereinbart – abhängig vom Tarif. Wichtig ist, dass der Tod unfallbedingt eintritt und fristgerecht gemeldet wird (häufig innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfall).
Todesfallleistung hilft:
Zur Absicherung der Familie im Todesfall
Für Beerdigungskosten und Übergangsfinanzierung
Als Bestandteil der Gesamtleistung bei Unfalltod
Einige Tarife bieten zusätzliche Leistungen direkt nach dem Unfall – auch bevor eine Invalidität festgestellt ist. Die sogenannte Übergangsleistung wird gezahlt, wenn eine Beeinträchtigung über eine bestimmte Zeitspanne (z. B. 6 Monate) besteht. Die Sofortleistung greift in besonders schweren Fällen, etwa bei Querschnittslähmung oder Gliedmaßenverlust, sofort nach der Diagnose.
Sofortleistungen können helfen:
Medizinische Kosten oder Verdienstausfall sofort zu decken
Finanzielle Belastungen im Alltag direkt abzufedern
Schnelle Hilfe ohne vollständiges Gutachten
So wird die Höhe Ihrer Versicherungsleistung genau berechnet
Wie wird die Auszahlung der Unfallversicherung berechnet?
Die Berechnung der Auszahlung in der privaten Unfallversicherung wirkt auf den ersten Blick komplex, folgt aber klaren Regeln. Entscheidend sind drei zentrale Faktoren: der Invaliditätsgrad, die Gliedertaxe und eine eventuell vereinbarte Progression. Erst wenn diese Parameter feststehen, kann die Versicherung die Höhe Ihrer Leistung exakt bestimmen. Wie das Zusammenspiel funktioniert – und welche Rolle Vorerkrankungen, Gutachten und Tarifdetails dabei spielen – erfahren Sie im folgenden Abschnitt.
Im Leistungsfall prüft die Versicherung zunächst, ob eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung besteht. Diese wird medizinisch festgestellt und als sogenannter Invaliditätsgrad ausgedrückt – ein Prozentwert, der den Verlust oder die eingeschränkte Funktion eines Körperteils beschreibt. Um diesen Wert objektiv zu bestimmen, nutzen Versicherer die sogenannte Gliedertaxe. Sie weist jedem Körperteil einen festen Invaliditätswert zu: Beispielsweise steht der Verlust eines Arms meist für 70 %, ein verlorener Daumen für 20 %, ein Zeigefinger für 10 %.
Wenn mehrere Körperteile betroffen sind, werden die Werte addiert – der Gesamt-Invaliditätsgrad liegt dabei maximal bei 100 %. Dieser Wert wird auf die vereinbarte Grundsumme angewendet. Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro und einem Invaliditätsgrad von 30 % ergibt das eine Auszahlung von 30.000 Euro – sofern keine Progression vereinbart ist.
Mit Progression steigt die Auszahlung bei höheren Invaliditätsgraden deutlich an. Eine Progression von 350 % bedeutet beispielsweise: Bei 50 % Invalidität wird nicht die halbe Grundsumme gezahlt, sondern je nach Staffelung bereits ein Vielfaches davon. Das kann zu Auszahlungen von 150.000 Euro oder mehr führen – selbst bei einem mittleren Invaliditätsgrad.
Neben der Gliedertaxe und Progression können weitere Faktoren die Höhe beeinflussen:
Mitwirkungsanteil: Haben bestehende Erkrankungen die Unfallfolgen verschlimmert, kann die Leistung gekürzt werden.
Gutachten und ärztliche Einschätzung: Diese sind für die Feststellung des Invaliditätsgrads verbindlich.
Vertragliche Zusatzbausteine: Etwa Unfallrente, Sofortleistung oder kosmetische Operationen erhöhen die Gesamtsumme.
Damit Sie die bestmögliche Auszahlung erhalten, ist es entscheidend, Ihre Police regelmäßig zu prüfen, alle Fristen einzuhalten und im Schadenfall vollständige Unterlagen sowie nachvollziehbare medizinische Nachweise einzureichen.
Diese Schritte sind nach einem Unfall entscheidend für Ihre Auszahlung
Was muss ich im Leistungsfall tun?
Wenn ein Unfall passiert, zählt jede Stunde. Denn nicht nur medizinisch, sondern auch versicherungstechnisch sind Fristen, Nachweise und Abläufe klar geregelt. Nur wer rechtzeitig und vollständig handelt, hat Anspruch auf die volle Versicherungsleistung. In diesem Abschnitt erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, was nach einem Unfall zu tun ist, welche Unterlagen erforderlich sind und wie Sie verhindern, dass Ihre Auszahlung gefährdet wird.
Nach einem Unfall sollte die erste Handlung immer die medizinische Versorgung sein. Sobald die akute Behandlung erfolgt ist, muss der Unfall der Versicherung sofort gemeldet werden – idealerweise innerhalb von 48 Stunden. Diese schnelle Meldung ist entscheidend, um den Anspruch auf die Leistungen nicht zu verlieren. Die meisten Versicherer stellen dafür Online-Formulare oder telefonische Schadenhotlines zur Verfügung.
Sobald der Unfall gemeldet ist, beginnt der sogenannte Leistungsfall. Die Versicherung benötigt eine ärztliche Erstbescheinigung sowie – bei Verdacht auf dauerhafte Beeinträchtigung – ein vollständiges Gutachten. Dieses Gutachten dient der objektiven Ermittlung des Invaliditätsgrads. Wichtig: Die Invalidität muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall festgestellt und geltend gemacht werden, sonst kann die Leistung ganz oder teilweise verfallen.
Der Invaliditätsgrad wird auf Grundlage der Gliedertaxe oder durch ärztliche Beurteilung berechnet. Bei klaren Fällen wie einem verlorenen Finger reicht oft ein kurzer ärztlicher Nachweis. In komplexeren Fällen – etwa bei Rückenverletzungen oder inneren Schäden – kann der Heilungsverlauf abgewartet und durch Nachuntersuchungen ergänzt werden. Erst wenn alle Unterlagen vollständig sind, prüft die Versicherung den Leistungsanspruch.
Die Bearbeitungsdauer nach vollständiger Einreichung beträgt in der Regel wenige Wochen. Wird der Anspruch anerkannt, erfolgt die Auszahlung meist innerhalb von 14 Tagen. Bei Ablehnung erhalten Sie eine schriftliche Begründung und können ggf. ärztliche Nachbesserungen oder Widerspruch einreichen.
Zusätzlich müssen Versicherungsnehmer beachten:
Der Versicherungsvertrag muss aktiv und beitragsbezahlt sein.
Änderungen des Gesundheitszustands oder zusätzliche Diagnosen müssen nachgereicht werden.
Eine Mitwirkung von Vorerkrankungen kann zu Leistungskürzungen führen – entsprechende Hinweise oder Gegengutachten sind möglich.
Wer strukturiert vorgeht, alle Unterlagen fristgerecht einreicht und aktiv mit dem Versicherer kommuniziert, hat gute Chancen auf eine schnelle und faire Auszahlung.
Diese Themen helfen Ihnen, Auszahlungen richtig zu verstehen und zu vergleichen
Weitere Themen rund um Leistungen und Auszahlung
Die Auszahlung Ihrer Unfallversicherung hängt nicht nur vom Schaden selbst, sondern auch vom gewählten Tarif, dem Umgang mit Vorerkrankungen und der Struktur Ihrer Versicherungspolice ab. Wenn Sie verstehen, wie Gliedertaxe, Mitwirkungsanteil und Tarife im Detail funktionieren, können Sie im Ernstfall gezielt Einfluss auf Ihre Leistungen nehmen. Die folgenden Themen zeigen Ihnen, worauf es besonders ankommt.
Beste Unfallversicherung
Nicht jede Unfallversicherung leistet im Ernstfall gleich gut. Unterschiede gibt es bei Progression, Sofortleistung, Gliedertaxe und Bearbeitungsdauer. Erfahren Sie, woran Sie eine leistungsstarke Unfallversicherung erkennen – und welche Anbieter im direkten Vergleich überzeugen.
Mitwirkungsanteil
Wenn Vorerkrankungen die Unfallfolgen verschlimmern, kann Ihre Leistung gekürzt werden. Der Mitwirkungsanteil spielt dabei eine zentrale Rolle. Hier erfahren Sie, wie er berechnet wird, wann er greift – und was Sie tun können, um Kürzungen zu vermeiden.
Gliedertaxe
Die Gliedertaxe legt fest, wie viel Prozent Invalidität der Verlust oder die Funktionsbeeinträchtigung eines Körperteils bedeutet. Sie ist die Basis jeder Auszahlung. Hier zeigen wir Ihnen, wie die Gliedertaxe funktioniert und was sie in der Praxis bedeutet.
Diese Vertragsdetails entscheiden über die Höhe Ihrer Versicherungsleistung
Wie beeinflusst der Vertrag die Auszahlung?
Die Höhe der Auszahlung Ihrer Unfallversicherung hängt nicht nur vom Grad der Invalidität ab, sondern wird maßgeblich durch die vertraglichen Vereinbarungen bestimmt. Elemente wie die vereinbarte Progression, der Mitwirkungsanteil bei Vorerkrankungen und zusätzliche Bausteine wie Sofortleistungen oder Unfallrenten können die Leistung erheblich beeinflussen. Ein detaillierter Blick auf diese Vertragsbestandteile hilft Ihnen, Ihre Ansprüche im Leistungsfall besser zu verstehen und optimal zu nutzen.
Die vertraglichen Details Ihrer Unfallversicherung spielen eine entscheidende Rolle bei der Bestimmung der Auszahlungsbeträge im Schadensfall.
Progression: Eine vereinbarte Progression erhöht die Leistung bei höheren Invaliditätsgraden überproportional. Beispielsweise kann bei einer Progression von 350 % und einem Invaliditätsgrad von 70 % die Auszahlung deutlich über der Grundsumme liegen. Dies bedeutet, dass bei schweren Verletzungen eine höhere finanzielle Unterstützung bereitgestellt wird, um den erhöhten Bedarf zu decken.
Mitwirkungsanteil: Vorerkrankungen können die Auszahlung reduzieren, wenn sie nachweislich zur Verschlimmerung der Unfallfolgen beigetragen haben. Der sogenannte Mitwirkungsanteil wird in Prozent angegeben und von der Gesamtleistung abgezogen. Ein Beispiel: Bei einem Invaliditätsgrad von 70 % und einem Mitwirkungsanteil von 40 % reduziert sich die Leistung entsprechend.
Zusatzbausteine: Viele Versicherungsverträge bieten optionale Zusatzleistungen an, wie etwa Sofortleistungen bei bestimmten Verletzungen oder Unfallrenten ab einem bestimmten Invaliditätsgrad. Diese Bausteine können die finanzielle Unterstützung im Schadensfall erweitern und sollten bei Vertragsabschluss sorgfältig geprüft werden.
Es ist daher ratsam, den eigenen Versicherungsvertrag regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um im Ernstfall optimal abgesichert zu sein.
Diese Verletzungen führen besonders häufig zu Leistungen aus der Unfallversicherung
Typische Unfallfolgen und ihre Auswirkungen auf die Auszahlung
Nicht jede Verletzung führt automatisch zu einer Auszahlung der Unfallversicherung – und nicht jede Beeinträchtigung ist gleich viel „wert“. Die Gliedertaxe legt für häufige Unfallfolgen konkrete Invaliditätsgrade fest, die die Höhe der Auszahlung bestimmen. In diesem Abschnitt zeigen wir Ihnen, wie sich typische Verletzungen auf die Leistung auswirken, welche Unterschiede es bei Teil- und Totalverlusten gibt und wie stark sich eine Progression dabei ausbezahlt.
Die Unfallversicherung zahlt dann, wenn eine dauerhafte Beeinträchtigung nachweislich auf einen Unfall zurückzuführen ist. Besonders häufig betroffen sind Körperteile wie Hände, Arme, Füße oder Sinnesorgane wie Augen und Gehör. Diese Bereiche sind in der Gliedertaxe mit konkreten Werten hinterlegt, was die Berechnung der Auszahlung vergleichsweise eindeutig macht.
Ein Beispiel: Laut HanseMerkur Unfallversicherung beträgt der Invaliditätsgrad bei vollständigem Verlust eines Daumens in der Regel 20 %. Bei einer vereinbarten Grundsumme von 100.000 Euro und einer Progression von 350 % kann dies – je nach Staffel – bereits eine Auszahlung von rund 40.000–50.000 Euro bedeuten.
Andere Beispiele aus der Praxis:
Zeigefinger (vollständiger Verlust): ca. 10 % Invalidität → Auszahlung ca. 10.000 Euro ohne Progression, mit Progression deutlich mehr
Fuß (vollständiger Verlust): ca. 40 % Invalidität → Auszahlung bis zu 100.000 Euro bei Progression
Auge (Verlust der Sehkraft): ca. 50 % Invalidität → mit Progression oft mehr als das Doppelte der Grundsumme
Bei Teilverlusten oder eingeschränkter Funktion erfolgt eine anteilige Bewertung. So kann z. B. der Verlust der Hälfte der Beweglichkeit eines Armes zu einem Invaliditätsgrad von 35 % führen. Auch hier gilt: Die genaue Höhe hängt vom Grad der Einschränkung, der gewählten Progression und möglichen Mitwirkungen durch Vorerkrankungen ab.
Ein weiterer Faktor ist der sogenannte Mitwirkungsanteil: Wenn eine Vorerkrankung den Heilungsverlauf oder die Schwere der Verletzung beeinflusst, kann die Versicherung die Leistung anteilig kürzen. Versicherer wie Allianz, Ergo oder Nürnberger weisen darauf aktiv in ihren Bedingungen hin.
Gut zu wissen: Bei schweren Verletzungen wie Querschnittslähmung, Erblindung oder Gliedmaßenverlust leisten viele Tarife eine Sofortzahlung, noch bevor ein vollständiges Gutachten vorliegt – das kann schnelle finanzielle Hilfe für Umbauten, Pflege oder Arbeitsausfälle ermöglichen.
Vertiefende Inhalte rund um Leistungen, Tarife und Sonderfälle
Weitere wichtige Themen zur Unfallversicherung
Die Auszahlung Ihrer Unfallversicherung hängt nicht nur vom Invaliditätsgrad ab – auch Gesundheitsfragen, Tarifmerkmale wie Progression oder spezifische Unfallarten beeinflussen, wann und wie viel gezahlt wird. Die folgenden Themen helfen Ihnen, sich gezielt zu informieren, besondere Leistungsbausteine besser zu verstehen und den eigenen Vertrag zu bewerten.
Unfallversicherung ohne Gesundheitsfragen
Wer Vorerkrankungen hat oder schon einmal abgelehnt wurde, kann mit einer Unfallversicherung ohne Gesundheitsfragen trotzdem vollen Schutz erhalten. Diese Tarife zahlen auch ohne vorherige Gesundheitsprüfung – was sie besonders für Ältere, Risikopatienten und Selbstständige interessant macht.
Progression
Die Progression ist ein entscheidender Hebel für die Auszahlungshöhe bei schweren Unfallfolgen. Doch nicht jede Staffelung passt zu jedem Lebensstil. Hier erfahren Sie, wie sich 225 %, 350 % oder 500 % Progression konkret auf Ihre Leistung auswirken – mit Praxisbeispielen und Rechenmodellen.
Häufige Leistungsfälle und Sonderrisiken
- Unfallrente bei dauerhafter Beeinträchtigung
- Sportunfall: Was zahlt die Versicherung?
- Unfallkrankentagegeld zur Einkommenssicherung
- Kreuzbandriss: Typischer Fall mit hoher Relevanz
- Zeckenbiss und FSME – häufig unterschätzt
- Eigenbewegung: Versicherungsschutz bei Alltagsunfällen
Zusammenfassung
Die Auszahlung Ihrer privaten Unfallversicherung ist abhängig von mehreren Faktoren: dem Invaliditätsgrad, der Gliedertaxe, einer vereinbarten Progression sowie den konkreten Vertragsdetails. Wer Fristen einhält, ärztliche Gutachten rechtzeitig einreicht und bei Vertragsabschluss auf Zusatzbausteine wie Sofortleistung oder Unfallrente achtet, kann die finanzielle Unterstützung im Ernstfall deutlich steigern. Wichtig ist außerdem, bestehende Vorerkrankungen offen zu kommunizieren, um Kürzungen durch den Mitwirkungsanteil zu vermeiden. Wer regelmäßig prüft, ob der Vertrag noch zum eigenen Leben passt, bleibt langfristig gut abgesichert.
häufige Fragen
Wie lange dauert die Auszahlung nach einem Unfall?
Nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen prüfen die Versicherer den Anspruch in der Regel binnen vier Wochen. Bei Anerkennung erfolgt die Auszahlung meist innerhalb von 14 Tagen.
Wann zahlt die Unfallversicherung bei Invalidität?
Sobald eine unfallbedingte Invalidität dauerhaft vorliegt (mindestens 3 Jahre oder lebenslang), ein ärztliches Gutachten dies bestätigt und der Anspruch fristgerecht geltend gemacht wurde (innerhalb von 15 Monaten).
Was passiert, wenn ich den Unfall zu spät melde?
Die meisten Versicherer fordern eine Meldung binnen 48 Stunden. Wird die Frist versäumt, kann dies zur Kürzung oder Ablehnung der Leistung führen – insbesondere bei fehlender Begründung oder verspäteten Nachweisen.
Wie hoch fällt die Leistung bei 50 % Invalidität mit Progression aus?
Das hängt von der vereinbarten Progression ab. Bei 350 % Progression kann eine Invaliditätsgrundsumme von 100.000 Euro auf über 200.000 Euro anwachsen – die genaue Staffelung variiert je nach Tarif.