Unfall­ver­si­che­rung Aus­zah­lung – So erhal­ten Sie Ihre Leis­tung

Ob Inva­li­di­tät, Unfall­ren­te oder Kran­ken­haus­geld: Wir zei­gen, wie und wann Ihre Unfall­ver­si­che­rung zahlt – inkl. Tipps zu Fris­ten & Nach­wei­sen

Nachdenklicher Mann zählt Geldscheine und blickt besorgt – Symbolbild für finanzielle Unsicherheit nach einem Unfall.

Die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung zahlt in vie­len Fäl­len deut­lich mehr als nur eine klei­ne Ein­mal­zah­lung – vor­aus­ge­setzt, Sie ken­nen die Fris­ten, den Ablauf und Ihre ver­trag­li­chen Rech­te. Ent­schei­dend für die Höhe der Aus­zah­lung sind der Inva­li­di­täts­grad, die ver­ein­bar­te Pro­gres­si­on und die Bewer­tung nach der Glie­derta­xe. Vie­le Ver­si­che­rungs­neh­mer wis­sen nicht, wie wich­tig die rich­ti­ge Mel­dung, medi­zi­ni­sche Nach­wei­se und die Ver­trags­ge­stal­tung für ihre Leis­tun­gen sind. In die­sem Bei­trag zei­gen wir Ihnen, wann die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung zahlt, wel­che Fak­to­ren die Höhe beein­flus­sen und wie Sie Ihre Leis­tun­gen im Ernst­fall gezielt stei­gern kön­nen – pra­xis­nah, ver­ständ­lich und mit aktu­el­len Bei­spie­len.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Aus­zah­lung bei Inva­li­di­tät: Eine dau­er­haf­te Beein­träch­ti­gung nach einem Unfall ist Vor­aus­set­zung für die Inva­li­di­täts­leis­tung – die­se rich­tet sich nach dem Grad der Inva­li­di­tät und der Glie­derta­xe.

  • Pro­gres­si­on erhöht die Leis­tung: Bei schwe­ren Ver­let­zun­gen stei­gert eine Pro­gres­si­on die Aus­zah­lung um ein Viel­fa­ches der Grund­sum­me – oft bereits ab 25 % Inva­li­di­täts­grad.

  • Fris­ten sind ent­schei­dend: Unfall­mel­dung muss meist bin­nen 48 Stun­den erfol­gen, Inva­li­di­täts­an­spruch inner­halb von 15 Mona­ten.

  • Gut­ach­ten und Nach­wei­se nötig: Die Aus­zah­lung erfolgt erst nach Vor­la­ge eines ärzt­li­chen Gut­ach­tens und Abschluss der Heil­be­hand­lung – bei ein­deu­ti­gen Ver­let­zun­gen auch frü­her.

  • Mit­wir­kung, Tari­fe, Zusatz­bau­stei­ne: Vor­er­kran­kun­gen, Ver­trags­de­tails und Bau­stei­ne wie Sofort­leis­tung oder Unfall­ren­te beein­flus­sen die Höhe der Aus­zah­lung maß­geb­lich.

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Ihre Über­sicht
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Die­se Leis­tun­gen zahlt die Unfall­ver­si­che­rung – und wann sie grei­fen

Wann zahlt die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung?

Eine Unfall­ver­si­che­rung zahlt nicht in jedem Fall sofort oder auto­ma­tisch. Ent­schei­dend ist, ob eine dau­er­haf­te gesund­heit­li­che Beein­träch­ti­gung durch den Unfall ent­stan­den ist – und ob die­se kor­rekt nach­ge­wie­sen wur­de. Neben der häu­figs­ten Leis­tung, der Inva­li­di­täts­zah­lung, kön­nen unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen auch Über­gangs­leis­tun­gen, Todes­fall­leis­tun­gen oder Sofort­hil­fen fäl­lig wer­den. Damit Sie im Ernst­fall schnell finan­zi­el­le Unter­stüt­zung erhal­ten, soll­ten Sie die Leis­tungs­ar­ten und Vor­aus­set­zun­gen genau ken­nen. In den fol­gen­den Tabs erhal­ten Sie einen fun­dier­ten Über­blick, wel­che Aus­zah­lun­gen mög­lich sind und was Sie dabei beach­ten müs­sen.

Die Inva­li­di­täts­leis­tung ist die zen­tra­le Aus­zah­lung der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung. Sie greift, wenn eine kör­per­li­che oder geis­ti­ge Beein­träch­ti­gung dau­er­haft bestehen bleibt – min­des­tens drei Jah­re lang oder lebens­lang. Die Höhe der Zah­lung rich­tet sich nach dem Inva­li­di­täts­grad, der mit­hil­fe der Glie­derta­xe bestimmt wird. Dort ist bei­spiels­wei­se fest­ge­legt, dass der Ver­lust eines Armes einem Inva­li­di­täts­grad von 70 % ent­spricht. Die Ver­si­che­rungs­sum­me und eine ver­ein­bar­te Pro­gres­si­on erhö­hen die Aus­zah­lung zusätz­lich.

Wich­ti­ge Vor­aus­set­zun­gen:

  • Dau­er­haf­te Ein­schrän­kung durch Unfall

  • Ärzt­li­che Bestä­ti­gung und Gut­ach­ten

  • Gel­tend­ma­chung inner­halb von 15 Mona­ten

Bei schwe­ren Unfall­fol­gen kann eine ver­ein­bar­te Pro­gres­si­on die Leis­tung deut­lich erhö­hen. Wäh­rend ohne Pro­gres­si­on nur die Grund­sum­me aus­ge­zahlt wird, greift die Pro­gres­si­on ab einem bestimm­ten Inva­li­di­täts­grad (oft ab 25 %) und ver­viel­facht die Aus­zah­lung bei schwe­ren Schä­den. Bei­spiel: Bei einer Pro­gres­si­on von 350 % und 70 % Inva­li­di­tät kann sich eine Grund­sum­me von 100.000 € auf bis zu 250.000 € oder mehr erhö­hen.

Vor­tei­le der Pro­gres­si­on:

  • Stär­ke­re finan­zi­el­le Absi­che­rung bei schwe­ren Ver­let­zun­gen

  • Über­pro­por­tio­na­le Aus­zah­lung ab bestimm­ten Inva­li­di­täts­gra­den

  • Bei­trags­er­hö­hun­gen meist gering im Ver­hält­nis zur Mehr­leis­tung

Ver­stirbt die ver­si­cher­te Per­son infol­ge eines Unfalls, zahlt die Ver­si­che­rung eine ver­ein­bar­te Todes­fall­sum­me an die Hin­ter­blie­be­nen. Die Aus­zah­lung erfolgt als Ein­mal­be­trag und ist häu­fig zwi­schen 10.000 € und 50.000 € ver­ein­bart – abhän­gig vom Tarif. Wich­tig ist, dass der Tod unfall­be­dingt ein­tritt und frist­ge­recht gemel­det wird (häu­fig inner­halb von 12 Mona­ten nach dem Unfall).

Todes­fall­leis­tung hilft:

  • Zur Absi­che­rung der Fami­lie im Todes­fall

  • Für Beer­di­gungs­kos­ten und Über­gangs­fi­nan­zie­rung

  • Als Bestand­teil der Gesamt­leis­tung bei Unfall­tod

Eini­ge Tari­fe bie­ten zusätz­li­che Leis­tun­gen direkt nach dem Unfall – auch bevor eine Inva­li­di­tät fest­ge­stellt ist. Die soge­nann­te Über­gangs­leis­tung wird gezahlt, wenn eine Beein­träch­ti­gung über eine bestimm­te Zeit­span­ne (z. B. 6 Mona­te) besteht. Die Sofort­leis­tung greift in beson­ders schwe­ren Fäl­len, etwa bei Quer­schnitts­läh­mung oder Glied­ma­ßen­ver­lust, sofort nach der Dia­gno­se.

Sofort­leis­tun­gen kön­nen hel­fen:

  • Medi­zi­ni­sche Kos­ten oder Ver­dienst­aus­fall sofort zu decken

  • Finan­zi­el­le Belas­tun­gen im All­tag direkt abzu­fe­dern

  • Schnel­le Hil­fe ohne voll­stän­di­ges Gut­ach­ten

So wird die Höhe Ihrer Ver­si­che­rungs­leis­tung genau berech­net

Wie wird die Aus­zah­lung der Unfall­ver­si­che­rung berech­net?

Die Berech­nung der Aus­zah­lung in der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung wirkt auf den ers­ten Blick kom­plex, folgt aber kla­ren Regeln. Ent­schei­dend sind drei zen­tra­le Fak­to­ren: der Inva­li­di­täts­grad, die Glie­derta­xe und eine even­tu­ell ver­ein­bar­te Pro­gres­si­on. Erst wenn die­se Para­me­ter fest­ste­hen, kann die Ver­si­che­rung die Höhe Ihrer Leis­tung exakt bestim­men. Wie das Zusam­men­spiel funk­tio­niert – und wel­che Rol­le Vor­er­kran­kun­gen, Gut­ach­ten und Tarif­de­tails dabei spie­len – erfah­ren Sie im fol­gen­den Abschnitt.

Im Leis­tungs­fall prüft die Ver­si­che­rung zunächst, ob eine dau­er­haf­te gesund­heit­li­che Beein­träch­ti­gung besteht. Die­se wird medi­zi­nisch fest­ge­stellt und als soge­nann­ter Inva­li­di­täts­grad aus­ge­drückt – ein Pro­zent­wert, der den Ver­lust oder die ein­ge­schränk­te Funk­ti­on eines Kör­per­teils beschreibt. Um die­sen Wert objek­tiv zu bestim­men, nut­zen Ver­si­che­rer die soge­nann­te Glie­derta­xe. Sie weist jedem Kör­per­teil einen fes­ten Inva­li­di­täts­wert zu: Bei­spiels­wei­se steht der Ver­lust eines Arms meist für 70 %, ein ver­lo­re­ner Dau­men für 20 %, ein Zei­ge­fin­ger für 10 %.

Wenn meh­re­re Kör­per­tei­le betrof­fen sind, wer­den die Wer­te addiert – der Gesamt-Inva­li­di­täts­grad liegt dabei maxi­mal bei 100 %. Die­ser Wert wird auf die ver­ein­bar­te Grund­sum­me ange­wen­det. Bei einer Ver­si­che­rungs­sum­me von 100.000 Euro und einem Inva­li­di­täts­grad von 30 % ergibt das eine Aus­zah­lung von 30.000 Euro – sofern kei­ne Pro­gres­si­on ver­ein­bart ist.

Mit Pro­gres­si­on steigt die Aus­zah­lung bei höhe­ren Inva­li­di­täts­gra­den deut­lich an. Eine Pro­gres­si­on von 350 % bedeu­tet bei­spiels­wei­se: Bei 50 % Inva­li­di­tät wird nicht die hal­be Grund­sum­me gezahlt, son­dern je nach Staf­fe­lung bereits ein Viel­fa­ches davon. Das kann zu Aus­zah­lun­gen von 150.000 Euro oder mehr füh­ren – selbst bei einem mitt­le­ren Inva­li­di­täts­grad.

Neben der Glie­derta­xe und Pro­gres­si­on kön­nen wei­te­re Fak­to­ren die Höhe beein­flus­sen:

  • Mit­wir­kungs­an­teil: Haben bestehen­de Erkran­kun­gen die Unfall­fol­gen ver­schlim­mert, kann die Leis­tung gekürzt wer­den.

  • Gut­ach­ten und ärzt­li­che Ein­schät­zung: Die­se sind für die Fest­stel­lung des Inva­li­di­täts­grads ver­bind­lich.

  • Ver­trag­li­che Zusatz­bau­stei­ne: Etwa Unfall­ren­te, Sofort­leis­tung oder kos­me­ti­sche Ope­ra­tio­nen erhö­hen die Gesamt­sum­me.

Damit Sie die best­mög­li­che Aus­zah­lung erhal­ten, ist es ent­schei­dend, Ihre Poli­ce regel­mä­ßig zu prü­fen, alle Fris­ten ein­zu­hal­ten und im Scha­den­fall voll­stän­di­ge Unter­la­gen sowie nach­voll­zieh­ba­re medi­zi­ni­sche Nach­wei­se ein­zu­rei­chen.

Die­se Schrit­te sind nach einem Unfall ent­schei­dend für Ihre Aus­zah­lung

Was muss ich im Leis­tungs­fall tun?

Wenn ein Unfall pas­siert, zählt jede Stun­de. Denn nicht nur medi­zi­nisch, son­dern auch ver­si­che­rungs­tech­nisch sind Fris­ten, Nach­wei­se und Abläu­fe klar gere­gelt. Nur wer recht­zei­tig und voll­stän­dig han­delt, hat Anspruch auf die vol­le Ver­si­che­rungs­leis­tung. In die­sem Abschnitt erklä­ren wir Ihnen Schritt für Schritt, was nach einem Unfall zu tun ist, wel­che Unter­la­gen erfor­der­lich sind und wie Sie ver­hin­dern, dass Ihre Aus­zah­lung gefähr­det wird.

Nach einem Unfall soll­te die ers­te Hand­lung immer die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung sein. Sobald die aku­te Behand­lung erfolgt ist, muss der Unfall der Ver­si­che­rung sofort gemel­det wer­den – idea­ler­wei­se inner­halb von 48 Stun­den. Die­se schnel­le Mel­dung ist ent­schei­dend, um den Anspruch auf die Leis­tun­gen nicht zu ver­lie­ren. Die meis­ten Ver­si­che­rer stel­len dafür Online-For­mu­la­re oder tele­fo­ni­sche Scha­den­hot­lines zur Ver­fü­gung.

Sobald der Unfall gemel­det ist, beginnt der soge­nann­te Leis­tungs­fall. Die Ver­si­che­rung benö­tigt eine ärzt­li­che Erst­be­schei­ni­gung sowie – bei Ver­dacht auf dau­er­haf­te Beein­träch­ti­gung – ein voll­stän­di­ges Gut­ach­ten. Die­ses Gut­ach­ten dient der objek­ti­ven Ermitt­lung des Inva­li­di­täts­grads. Wich­tig: Die Inva­li­di­tät muss inner­halb von 15 Mona­ten nach dem Unfall fest­ge­stellt und gel­tend gemacht wer­den, sonst kann die Leis­tung ganz oder teil­wei­se ver­fal­len.

Der Inva­li­di­täts­grad wird auf Grund­la­ge der Glie­derta­xe oder durch ärzt­li­che Beur­tei­lung berech­net. Bei kla­ren Fäl­len wie einem ver­lo­re­nen Fin­ger reicht oft ein kur­zer ärzt­li­cher Nach­weis. In kom­ple­xe­ren Fäl­len – etwa bei Rücken­ver­let­zun­gen oder inne­ren Schä­den – kann der Hei­lungs­ver­lauf abge­war­tet und durch Nach­un­ter­su­chun­gen ergänzt wer­den. Erst wenn alle Unter­la­gen voll­stän­dig sind, prüft die Ver­si­che­rung den Leis­tungs­an­spruch.

Die Bear­bei­tungs­dau­er nach voll­stän­di­ger Ein­rei­chung beträgt in der Regel weni­ge Wochen. Wird der Anspruch aner­kannt, erfolgt die Aus­zah­lung meist inner­halb von 14 Tagen. Bei Ableh­nung erhal­ten Sie eine schrift­li­che Begrün­dung und kön­nen ggf. ärzt­li­che Nach­bes­se­run­gen oder Wider­spruch ein­rei­chen.

Zusätz­lich müs­sen Ver­si­che­rungs­neh­mer beach­ten:

  • Der Ver­si­che­rungs­ver­trag muss aktiv und bei­trags­be­zahlt sein.

  • Ände­run­gen des Gesund­heits­zu­stands oder zusätz­li­che Dia­gno­sen müs­sen nach­ge­reicht wer­den.

  • Eine Mit­wir­kung von Vor­er­kran­kun­gen kann zu Leis­tungs­kür­zun­gen füh­ren – ent­spre­chen­de Hin­wei­se oder Gegen­gut­ach­ten sind mög­lich.

Wer struk­tu­riert vor­geht, alle Unter­la­gen frist­ge­recht ein­reicht und aktiv mit dem Ver­si­che­rer kom­mu­ni­ziert, hat gute Chan­cen auf eine schnel­le und fai­re Aus­zah­lung.

Die­se The­men hel­fen Ihnen, Aus­zah­lun­gen rich­tig zu ver­ste­hen und zu ver­glei­chen

Wei­te­re The­men rund um Leis­tun­gen und Aus­zah­lung

Die Aus­zah­lung Ihrer Unfall­ver­si­che­rung hängt nicht nur vom Scha­den selbst, son­dern auch vom gewähl­ten Tarif, dem Umgang mit Vor­er­kran­kun­gen und der Struk­tur Ihrer Ver­si­che­rungs­po­li­ce ab. Wenn Sie ver­ste­hen, wie Glie­derta­xe, Mit­wir­kungs­an­teil und Tari­fe im Detail funk­tio­nie­ren, kön­nen Sie im Ernst­fall gezielt Ein­fluss auf Ihre Leis­tun­gen neh­men. Die fol­gen­den The­men zei­gen Ihnen, wor­auf es beson­ders ankommt.

Bes­te Unfall­ver­si­che­rung

Sportliche Frau joggt früh morgens auf einer nebligen Waldstraße – Symbolbild für Eigenverantwortung und Unfallrisiko beim Training.

Nicht jede Unfall­ver­si­che­rung leis­tet im Ernst­fall gleich gut. Unter­schie­de gibt es bei Pro­gres­si­on, Sofort­leis­tung, Glie­derta­xe und Bear­bei­tungs­dau­er. Erfah­ren Sie, wor­an Sie eine leis­tungs­star­ke Unfall­ver­si­che­rung erken­nen – und wel­che Anbie­ter im direk­ten Ver­gleich über­zeu­gen.

Mit­wir­kungs­an­teil

Mann kniet verletzt im Herbstwald auf dem Weg und hält sich schmerzverzerrt das Knie – Joggingkleidung und Stirnband

Wenn Vor­er­kran­kun­gen die Unfall­fol­gen ver­schlim­mern, kann Ihre Leis­tung gekürzt wer­den. Der Mit­wir­kungs­an­teil spielt dabei eine zen­tra­le Rol­le. Hier erfah­ren Sie, wie er berech­net wird, wann er greift – und was Sie tun kön­nen, um Kür­zun­gen zu ver­mei­den.

Glie­derta­xe

Nachdenklicher Mann sitzt vor dem Laptop und blickt konzentriert auf den Bildschirm – Fokus auf Informationssuche

Die Glie­derta­xe legt fest, wie viel Pro­zent Inva­li­di­tät der Ver­lust oder die Funk­ti­ons­be­ein­träch­ti­gung eines Kör­per­teils bedeu­tet. Sie ist die Basis jeder Aus­zah­lung. Hier zei­gen wir Ihnen, wie die Glie­derta­xe funk­tio­niert und was sie in der Pra­xis bedeu­tet.

Die­se Ver­trags­de­tails ent­schei­den über die Höhe Ihrer Ver­si­che­rungs­leis­tung

Wie beein­flusst der Ver­trag die Aus­zah­lung?

Die Höhe der Aus­zah­lung Ihrer Unfall­ver­si­che­rung hängt nicht nur vom Grad der Inva­li­di­tät ab, son­dern wird maß­geb­lich durch die ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­run­gen bestimmt. Ele­men­te wie die ver­ein­bar­te Pro­gres­si­on, der Mit­wir­kungs­an­teil bei Vor­er­kran­kun­gen und zusätz­li­che Bau­stei­ne wie Sofort­leis­tun­gen oder Unfall­ren­ten kön­nen die Leis­tung erheb­lich beein­flus­sen. Ein detail­lier­ter Blick auf die­se Ver­trags­be­stand­tei­le hilft Ihnen, Ihre Ansprü­che im Leis­tungs­fall bes­ser zu ver­ste­hen und opti­mal zu nut­zen.

Die ver­trag­li­chen Details Ihrer Unfall­ver­si­che­rung spie­len eine ent­schei­den­de Rol­le bei der Bestim­mung der Aus­zah­lungs­be­trä­ge im Scha­dens­fall.

Pro­gres­si­on: Eine ver­ein­bar­te Pro­gres­si­on erhöht die Leis­tung bei höhe­ren Inva­li­di­täts­gra­den über­pro­por­tio­nal. Bei­spiels­wei­se kann bei einer Pro­gres­si­on von 350 % und einem Inva­li­di­täts­grad von 70 % die Aus­zah­lung deut­lich über der Grund­sum­me lie­gen. Dies bedeu­tet, dass bei schwe­ren Ver­let­zun­gen eine höhe­re finan­zi­el­le Unter­stüt­zung bereit­ge­stellt wird, um den erhöh­ten Bedarf zu decken.

Mit­wir­kungs­an­teil: Vor­er­kran­kun­gen kön­nen die Aus­zah­lung redu­zie­ren, wenn sie nach­weis­lich zur Ver­schlim­me­rung der Unfall­fol­gen bei­getra­gen haben. Der soge­nann­te Mit­wir­kungs­an­teil wird in Pro­zent ange­ge­ben und von der Gesamt­leis­tung abge­zo­gen. Ein Bei­spiel: Bei einem Inva­li­di­täts­grad von 70 % und einem Mit­wir­kungs­an­teil von 40 % redu­ziert sich die Leis­tung ent­spre­chend.

Zusatz­bau­stei­ne: Vie­le Ver­si­che­rungs­ver­trä­ge bie­ten optio­na­le Zusatz­leis­tun­gen an, wie etwa Sofort­leis­tun­gen bei bestimm­ten Ver­let­zun­gen oder Unfall­ren­ten ab einem bestimm­ten Inva­li­di­täts­grad. Die­se Bau­stei­ne kön­nen die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung im Scha­dens­fall erwei­tern und soll­ten bei Ver­trags­ab­schluss sorg­fäl­tig geprüft wer­den.

Es ist daher rat­sam, den eige­nen Ver­si­che­rungs­ver­trag regel­mä­ßig zu über­prü­fen und gege­be­nen­falls anzu­pas­sen, um im Ernst­fall opti­mal abge­si­chert zu sein.

Die­se Ver­let­zun­gen füh­ren beson­ders häu­fig zu Leis­tun­gen aus der Unfall­ver­si­che­rung

Typi­sche Unfall­fol­gen und ihre Aus­wir­kun­gen auf die Aus­zah­lung

Nicht jede Ver­let­zung führt auto­ma­tisch zu einer Aus­zah­lung der Unfall­ver­si­che­rung – und nicht jede Beein­träch­ti­gung ist gleich viel „wert“. Die Glie­derta­xe legt für häu­fi­ge Unfall­fol­gen kon­kre­te Inva­li­di­täts­gra­de fest, die die Höhe der Aus­zah­lung bestim­men. In die­sem Abschnitt zei­gen wir Ihnen, wie sich typi­sche Ver­let­zun­gen auf die Leis­tung aus­wir­ken, wel­che Unter­schie­de es bei Teil- und Total­ver­lus­ten gibt und wie stark sich eine Pro­gres­si­on dabei aus­be­zahlt.

Die Unfall­ver­si­che­rung zahlt dann, wenn eine dau­er­haf­te Beein­träch­ti­gung nach­weis­lich auf einen Unfall zurück­zu­füh­ren ist. Beson­ders häu­fig betrof­fen sind Kör­per­tei­le wie Hän­de, Arme, Füße oder Sin­nes­or­ga­ne wie Augen und Gehör. Die­se Berei­che sind in der Glie­derta­xe mit kon­kre­ten Wer­ten hin­ter­legt, was die Berech­nung der Aus­zah­lung ver­gleichs­wei­se ein­deu­tig macht.

Ein Bei­spiel: Laut Han­se­Mer­kur Unfall­ver­si­che­rung beträgt der Inva­li­di­täts­grad bei voll­stän­di­gem Ver­lust eines Dau­mens in der Regel 20 %. Bei einer ver­ein­bar­ten Grund­sum­me von 100.000 Euro und einer Pro­gres­si­on von 350 % kann dies – je nach Staf­fel – bereits eine Aus­zah­lung von rund 40.000–50.000 Euro bedeu­ten.

Ande­re Bei­spie­le aus der Pra­xis:

  • Zei­ge­fin­ger (voll­stän­di­ger Ver­lust): ca. 10 % Inva­li­di­tät → Aus­zah­lung ca. 10.000 Euro ohne Pro­gres­si­on, mit Pro­gres­si­on deut­lich mehr

  • Fuß (voll­stän­di­ger Ver­lust): ca. 40 % Inva­li­di­tät → Aus­zah­lung bis zu 100.000 Euro bei Pro­gres­si­on

  • Auge (Ver­lust der Seh­kraft): ca. 50 % Inva­li­di­tät → mit Pro­gres­si­on oft mehr als das Dop­pel­te der Grund­sum­me

Bei Teil­ver­lus­ten oder ein­ge­schränk­ter Funk­ti­on erfolgt eine antei­li­ge Bewer­tung. So kann z. B. der Ver­lust der Hälf­te der Beweg­lich­keit eines Armes zu einem Inva­li­di­täts­grad von 35 % füh­ren. Auch hier gilt: Die genaue Höhe hängt vom Grad der Ein­schrän­kung, der gewähl­ten Pro­gres­si­on und mög­li­chen Mit­wir­kun­gen durch Vor­er­kran­kun­gen ab.

Ein wei­te­rer Fak­tor ist der soge­nann­te Mit­wir­kungs­an­teil: Wenn eine Vor­er­kran­kung den Hei­lungs­ver­lauf oder die Schwe­re der Ver­let­zung beein­flusst, kann die Ver­si­che­rung die Leis­tung antei­lig kür­zen. Ver­si­che­rer wie Alli­anz, Ergo oder Nürn­ber­ger wei­sen dar­auf aktiv in ihren Bedin­gun­gen hin.

Gut zu wis­sen: Bei schwe­ren Ver­let­zun­gen wie Quer­schnitts­läh­mung, Erblin­dung oder Glied­ma­ßen­ver­lust leis­ten vie­le Tari­fe eine Sofort­zah­lung, noch bevor ein voll­stän­di­ges Gut­ach­ten vor­liegt – das kann schnel­le finan­zi­el­le Hil­fe für Umbau­ten, Pfle­ge oder Arbeits­aus­fäl­le ermög­li­chen.

Ver­tie­fen­de Inhal­te rund um Leis­tun­gen, Tari­fe und Son­der­fäl­le

Wei­te­re wich­ti­ge The­men zur Unfall­ver­si­che­rung

Die Aus­zah­lung Ihrer Unfall­ver­si­che­rung hängt nicht nur vom Inva­li­di­täts­grad ab – auch Gesund­heits­fra­gen, Tarif­merk­ma­le wie Pro­gres­si­on oder spe­zi­fi­sche Unfall­ar­ten beein­flus­sen, wann und wie viel gezahlt wird. Die fol­gen­den The­men hel­fen Ihnen, sich gezielt zu infor­mie­ren, beson­de­re Leis­tungs­bau­stei­ne bes­ser zu ver­ste­hen und den eige­nen Ver­trag zu bewer­ten.

Junge Frau sitzt am Schreibtisch und blickt nachdenklich auf ihren Laptop, Hand an der Stirn, Unterlagen und Lampe im Vordergrund

Unfall­ver­si­che­rung ohne Gesund­heits­fra­gen

Wer Vor­er­kran­kun­gen hat oder schon ein­mal abge­lehnt wur­de, kann mit einer Unfall­ver­si­che­rung ohne Gesund­heits­fra­gen trotz­dem vol­len Schutz erhal­ten. Die­se Tari­fe zah­len auch ohne vor­he­ri­ge Gesund­heits­prü­fung – was sie beson­ders für Älte­re, Risi­ko­pa­ti­en­ten und Selbst­stän­di­ge inter­es­sant macht.

Hand zeichnet mit Kreide ein steigendes Balkendiagramm mit gelber Progressionskurve auf eine Tafel – Symbolbild für Progression in der Unfallversicherung.

Pro­gres­si­on

Die Pro­gres­si­on ist ein ent­schei­den­der Hebel für die Aus­zah­lungs­hö­he bei schwe­ren Unfall­fol­gen. Doch nicht jede Staf­fe­lung passt zu jedem Lebens­stil. Hier erfah­ren Sie, wie sich 225 %, 350 % oder 500 % Pro­gres­si­on kon­kret auf Ihre Leis­tung aus­wir­ken – mit Pra­xis­bei­spie­len und Rechen­mo­del­len.

Zusam­men­fas­sung

Die Aus­zah­lung Ihrer pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung ist abhän­gig von meh­re­ren Fak­to­ren: dem Inva­li­di­täts­grad, der Glie­derta­xe, einer ver­ein­bar­ten Pro­gres­si­on sowie den kon­kre­ten Ver­trags­de­tails. Wer Fris­ten ein­hält, ärzt­li­che Gut­ach­ten recht­zei­tig ein­reicht und bei Ver­trags­ab­schluss auf Zusatz­bau­stei­ne wie Sofort­leis­tung oder Unfall­ren­te ach­tet, kann die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung im Ernst­fall deut­lich stei­gern. Wich­tig ist außer­dem, bestehen­de Vor­er­kran­kun­gen offen zu kom­mu­ni­zie­ren, um Kür­zun­gen durch den Mit­wir­kungs­an­teil zu ver­mei­den. Wer regel­mä­ßig prüft, ob der Ver­trag noch zum eige­nen Leben passt, bleibt lang­fris­tig gut abge­si­chert.

häu­fi­ge Fra­gen

Nach voll­stän­di­ger Ein­rei­chung aller Unter­la­gen prü­fen die Ver­si­che­rer den Anspruch in der Regel bin­nen vier Wochen. Bei Aner­ken­nung erfolgt die Aus­zah­lung meist inner­halb von 14 Tagen.

Sobald eine unfall­be­ding­te Inva­li­di­tät dau­er­haft vor­liegt (min­des­tens 3 Jah­re oder lebens­lang), ein ärzt­li­ches Gut­ach­ten dies bestä­tigt und der Anspruch frist­ge­recht gel­tend gemacht wur­de (inner­halb von 15 Mona­ten).

Die meis­ten Ver­si­che­rer for­dern eine Mel­dung bin­nen 48 Stun­den. Wird die Frist ver­säumt, kann dies zur Kür­zung oder Ableh­nung der Leis­tung füh­ren – ins­be­son­de­re bei feh­len­der Begrün­dung oder ver­spä­te­ten Nach­wei­sen.

Das hängt von der ver­ein­bar­ten Pro­gres­si­on ab. Bei 350 % Pro­gres­si­on kann eine Inva­li­di­täts­grund­sum­me von 100.000 Euro auf über 200.000 Euro anwach­sen – die genaue Staf­fe­lung vari­iert je nach Tarif.