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Schutz bei Schadensfällen: Ihre Gebäudeversicherung-Leitfaden

Gebäudeversicherung: Typische Schadensfälle und wie Sie damit umgehen sollten

Kommt Ihr geliebtes Zuhause zu Schaden oder wird es gar vollständig zerstört, kann einen diese Situation schnell überwältigenden. Denn oft geht es nicht nur um das Dach über Ihrem Kopf - Emotionen wie Ängste, Sorgen und die Ungewissheit über die Zukunft spielen eine nicht zu unterschätzende Rolle. Und das betrifft natürlich die gesamte Familie. Wir möchten Sie gerne unterstützen und Ihnen helfen, entsprechend vorzusorgen, um eine solch unangenehme Lage zu vermeiden.

Erfahren Sie in diesem Beitrag, warum Sie Ihr Haus mit einer Wohngebäude­versicherung schützen sollten und wie Sie im Ernstfall richtig handeln. Außerdem verraten wir Ihnen, wie Sie Schäden begrenzen und welche Maßnahmen Sie ergreifen sollten, um noch größeren Schaden zu vermeiden. Von der Schadensdokumentation bis zur Kontaktaufnahme mit dem Versicherer – alles, was Sie im Schadensfall wissen müssen. Wir beleuchten zudem drei typische Schadensfälle und geben Ihnen praktische Tipps, wie Sie mit unvorhergesehenen Ereignissen am besten umgehen sollten.
 
 

Was tun im Schadensfall? Schritt-für-Schritt-Anleitung

 

Für den Fall, dass Ihr Haus einmal von einem Schaden betroffen ist, geben wir Ihnen nachfolgend eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie sich korrekt verhalten sollten. Am Wichtigsten ist jedoch, dass Sie ruhig bleiben und nicht in Panik geraten, damit Sie in der Lage sind, die folgenden 4 Schritte unserer Handlungsempfehlung auszuführen:

 Schadensbegrenzung: Um einem noch größeren Schaden vorzubeugen, ist es entscheidend, die Schadensursache unverzüglich einzudämmen. Bei Gefahr von Bränden oder Überflutungen ist der sofortige Einsatz der Feuerwehr erforderlich. Beispielsweise bei Hochwasserwarnungen sollten Sie zügig Maßnahmen ergreifen, wie das rechtzeitige Platzieren von Sandsäcken, da unter Umständen sonst der Schaden nicht vollständig ersetzt wird.

 Schadenstelle unangetastet lassen: Vermeiden Sie jede Veränderung an der Schadenstelle, um eine möglichst eindeutige Feststellung der Schadensursache zu ermöglichen. Im Zweifelsfall sollten Sie kurz Rücksprache mit Ihrem Versicherer halten, um die bestmögliche Vorgehensweise zu klären.

 Dokumentation des Schadens und Sammeln von Unterlagen: Fassen Sie die Schäden und deren Ursachen detailliert mit Fotos und Videos zusammen. Auch Zeugenaussagen können sich bei einem Versicherungsfall als hilfreich erweisen. Bei Unsicherheiten wird Ihre Gebäude­versicherung eventuell einen Gutachter einschalten, der alle Aspekte genau unter die Lupe nimmt.

 Unverzügliche Kontaktaufnahme mit dem Versicherer und Schaden melden: Sobald die akute Gefahr gebannt ist, informieren Sie umgehend Ihre Gebäude­versicherung über den Schadensfall – dies erfolgt in der Regel über die Hotline oder auch online. Im Falle einer vermuteten Straftat als Schadensursache sollten Sie zuerst die Polizei kontaktieren.

Diese praxisorientierten Tipps sollen Ihnen nicht nur dabei helfen, effektiv auf Schäden zu reagieren, sondern auch die Kommunikation mit Ihrer Versicherung zu erleichtern. Ihre zeitnahe Reaktion und gründliche Dokumentation spielen eine zentrale Rolle für eine reibungslose Schadensregulierung und die Minimierung von finanziellen Folgebelastungen. Befolgen Sie die vier Schritte, um sicherzustellen, dass der Schadensfall von der Versicherung ordnungsgemäß aufgenommen und in Ihrem Sinne schnell und unkompliziert reguliert werden kann.
 
 

Beispiele von typischen Schadensfällen für die Wohngebäudeversicherung

 
das Bild stellt typische Schadensfälle bei einem Wohngebäude dar, einschließlich einer Überschwemmung durch Hochwasser, Schaden durch Wasserrohrbruch und einen abgebrannten Dachstuhl durch Blitzschlag.
 
Der Alptraum für jeden Immobilienbesitzer ist, wenn sein Wohnhaus von Schäden oder Zerstörung betroffen ist. Doch welche Schäden deckt eine Wohngebäudeversicherung ab? Wie lautet die am häufigsten eintreffende Schadensmeldung bei den Versicherungen? Nachfolgend nennen wir Ihnen drei Beispiele:
 

Überschwemmung durch Hochwasser

Nach anhaltendem starkem Regen tritt das Wasser eines Flusses über die Ufer und ein nahegelegenes Wohngebäude wird überflutet. Hochwasserschäden ohne Gebäude­versicherung können zu enormen finanziellen Belastungen führen. Hat der Eigentümer keine Wohngebäudeversicherung mit Elementarversicherung, muss er die Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Dieses Beispiel verdeutlicht, dass Hausbesitzer in Fällen wie diesem schnell in den finanziellen Ruin rutschen.

 Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass Versicherungsnehmer bei Ihrer Ge­bäude­ver­si­che­rung auch den Zusatzbaustein Elementarschadenversicherung integrieren, um auch bei den Folgen von Starkregen, Überschwemmung und Hochwasser umfangreich abgesichert zu sein.
 

Abgebrannter Dachstuhl durch Blitzschlag

Ein mögliches Szenario könnte wie folgt aussehen: Bei einem Gewitter schlägt ein Blitz in ein Haus ein und verursacht einen Brand im Dachstuhl. Die Feuerwehr kann das Feuer zwar löschen, doch das Hausdach ist so beschädigt, dass er komplett erneuert werden muss. In diesem Fall reicht meist eine reguläre Gebäude­versicherung aus, denn Schäden durch Blitzeinschlag, Feuer und Löschwasser sind darin abdeckt.

Des Weiteren trägt die Wohngebäudeversicherung auch entstehende Kosten, die aufgrund eines Sturms oder Hagel entstehen können.
 

Schaden durch Wasserrohrbruch

Ein weiteres Beispiel, das leider sehr häufig auftritt, sind Wasserschäden durch einen Rohrbruch. In wenigen Stunden steht der Keller oder das Erdgeschoss eines Gebäudes komplett unter Wasser, ohne dass Sie etwas dagegen tun können. Das Wasser dringt durch den Boden ein, durchnässt Decken und Wände und wird es nicht sofort entdeckt, kann es schnell zu Schimmelbildung kommen. Betroffene Räume müssen in einem langwierigen Prozess getrocknet werden, der Schimmel muss mühevoll beseitigt werden. Eine Gebäude­versicherung übernimmt die Kosten für die Behebung von Schäden durch Leitungswasser sowie dadurch entstandene Folgeschäden.
 
 

Fazit

 
Wenn Sie vorhaben, ein Haus zu kaufen oder zu bauen, sollten Sie dringend für einen ausreichenden Versicherungsschutz sorgen, um vor den finanziellen Folgen unvorhergesehener Schäden geschützt zu sein. Anhand einiger Beispiele haben wir Ihnen aufgezeigt, dass der richtige Tarif im Schadenfall mehr bedeutet als nur die Übernahme entstehender Kosten – sie bietet Sicherheit und Schutz vor existenzbedrohenden Belastungen. Nutzen Sie unsere Tipps und informieren Sie sich frühzeitig über eine geeignete Absicherung für Ihre Immobilie. Als Ver­sicherungs­makler unterstützen wir Sie gerne bei der Suche nach dem optimalen Tarif für Sie.
 

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Häufige Fragen

Welche Schäden deckt eine Ge­bäude­ver­si­che­rung?

Eine Ge­bäude­ver­si­che­rung übernimmt Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel am Gebäuden, an Gebäudebestandteilen und an Nebengebäuden entstehen. Weitere Risiken können durch eine Elementarschadenversicherung abgedeckt werden.

Was zahlt die Wohngebäudeversicherung nicht?

Die Ge­bäude­ver­si­che­rung zahlt nicht bei fahrlässigem Verhalten. Haben Sie zum Beispiel bei einem Sturm Ihre Fenster oder Türen nicht geschlossen und entstehen daraufhin Schäden am oder im Gebäude, so kann der Schadenfall gemäß Versicherungsbedingungen abgelehnt werden.

Kann eine Ge­bäude­ver­si­che­rung dem Versicherungsnehmer kündigen?

Eine Kündigung der Ge­bäude­ver­si­che­rung ist mit einer Frist von drei Monate vor Vertragsende möglich. Wird keine Kündigung ausgesprochen, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr. Doch nicht nur der Versicherte hat das Recht auf Kündigung der Wohngebäudeversicherung. Auch das der Versicherer kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen.

Ist die Ge­bäude­ver­si­che­rung eine Pflichtversicherung?

Die Ge­bäude­ver­si­che­rung ist keine Pflichtversicherung, gehört aber zu den wohl wichtigsten Absicherungen für alle Eigentümer von eines Hauses oder einer Wohnung.

Von welcher Versicherung wird ein Wasserschaden bezahlt?

Ist bewegliches Mobiliar oder Hausrat von dem Wasserschaden betroffen, übernimmt die Haus­rat­ver­si­che­rung den entstandenen Schaden. Wasserschäden an Wohnung oder Gebäude ist durch die Ge­bäude­ver­si­che­rung abgedeckt. Entsteht ein Wasserschaden durch Dritte, übernimmt dessen Privathaftpflichtversicherung die Kosten.


Über den Autor
Daniel Moser ist Versicherungsmakler und Gründer von AMBA Versicherungen

Daniel Moser, Ver­sicherungs­makler und Gründer von AMBA Versicherungen

Fachwirt für Finanzberatung (IHK), Master-Consultant in Finance und Finanzwirt mit 20 Jahren Erfahrung


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