Vandalismus
Kommt Ihr geliebtes Zuhause zu Schaden oder wird es gar vollständig zerstört, kann einen diese Situation schnell überwältigenden. Denn oft geht es nicht nur um das Dach über Ihrem Kopf - Emotionen wie Ängste, Sorgen und die Ungewissheit über die Zukunft spielen eine nicht zu unterschätzende Rolle. Und das betrifft natürlich die gesamte Familie. Wir möchten Sie gerne unterstützen und Ihnen helfen, entsprechend vorzusorgen, um eine solch unangenehme Lage zu vermeiden.
Was tun im Schadensfall? Schritt-für-Schritt-Anleitung |
Für den Fall, dass Ihr Haus einmal von einem Schaden betroffen ist, geben wir Ihnen nachfolgend eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie sich korrekt verhalten sollten. Am Wichtigsten ist jedoch, dass Sie ruhig bleiben und nicht in Panik geraten, damit Sie in der Lage sind, die folgenden 4 Schritte unserer Handlungsempfehlung auszuführen:
Schadensbegrenzung: Um einem noch größeren Schaden vorzubeugen, ist es entscheidend, die Schadensursache unverzüglich einzudämmen. Bei Gefahr von Bränden oder Überflutungen ist der sofortige Einsatz der Feuerwehr erforderlich. Beispielsweise bei Hochwasserwarnungen sollten Sie zügig Maßnahmen ergreifen, wie das rechtzeitige Platzieren von Sandsäcken, da unter Umständen sonst der Schaden nicht vollständig ersetzt wird.
Schadenstelle unangetastet lassen: Vermeiden Sie jede Veränderung an der Schadenstelle, um eine möglichst eindeutige Feststellung der Schadensursache zu ermöglichen. Im Zweifelsfall sollten Sie kurz Rücksprache mit Ihrem Versicherer halten, um die bestmögliche Vorgehensweise zu klären.
Dokumentation des Schadens und Sammeln von Unterlagen: Fassen Sie die Schäden und deren Ursachen detailliert mit Fotos und Videos zusammen. Auch Zeugenaussagen können sich bei einem Versicherungsfall als hilfreich erweisen. Bei Unsicherheiten wird Ihre Gebäudeversicherung eventuell einen Gutachter einschalten, der alle Aspekte genau unter die Lupe nimmt.
Unverzügliche Kontaktaufnahme mit dem Versicherer und Schaden melden: Sobald die akute Gefahr gebannt ist, informieren Sie umgehend Ihre Gebäudeversicherung über den Schadensfall – dies erfolgt in der Regel über die Hotline oder auch online. Im Falle einer vermuteten Straftat als Schadensursache sollten Sie zuerst die Polizei kontaktieren.
Beispiele von typischen Schadensfällen für die Wohngebäudeversicherung |
Nach anhaltendem starkem Regen tritt das Wasser eines Flusses über die Ufer und ein nahegelegenes Wohngebäude wird überflutet. Hochwasserschäden ohne Gebäudeversicherung können zu enormen finanziellen Belastungen führen. Hat der Eigentümer keine Wohngebäudeversicherung mit Elementarversicherung, muss er die Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Dieses Beispiel verdeutlicht, dass Hausbesitzer in Fällen wie diesem schnell in den finanziellen Ruin rutschen.
Ein mögliches Szenario könnte wie folgt aussehen: Bei einem Gewitter schlägt ein Blitz in ein Haus ein und verursacht einen Brand im Dachstuhl. Die Feuerwehr kann das Feuer zwar löschen, doch das Hausdach ist so beschädigt, dass er komplett erneuert werden muss. In diesem Fall reicht meist eine reguläre Gebäudeversicherung aus, denn Schäden durch Blitzeinschlag, Feuer und Löschwasser sind darin abdeckt.
Fazit |
Vandalismus
Sturm- und Hagelschaden
Marderschaden
Einbruch
undichtes Dach
umgestürzter Baum
Wasserschaden
Naturgefahren
Eine Gebäudeversicherung übernimmt Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel am Gebäuden, an Gebäudebestandteilen und an Nebengebäuden entstehen. Weitere Risiken können durch eine Elementarschadenversicherung abgedeckt werden.
Die Gebäudeversicherung zahlt nicht bei fahrlässigem Verhalten. Haben Sie zum Beispiel bei einem Sturm Ihre Fenster oder Türen nicht geschlossen und entstehen daraufhin Schäden am oder im Gebäude, so kann der Schadenfall gemäß Versicherungsbedingungen abgelehnt werden.
Eine Kündigung der Gebäudeversicherung ist mit einer Frist von drei Monate vor Vertragsende möglich. Wird keine Kündigung ausgesprochen, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr. Doch nicht nur der Versicherte hat das Recht auf Kündigung der Wohngebäudeversicherung. Auch das der Versicherer kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen.
Die Gebäudeversicherung ist keine Pflichtversicherung, gehört aber zu den wohl wichtigsten Absicherungen für alle Eigentümer von eines Hauses oder einer Wohnung.
Ist bewegliches Mobiliar oder Hausrat von dem Wasserschaden betroffen, übernimmt die Hausratversicherung den entstandenen Schaden. Wasserschäden an Wohnung oder Gebäude ist durch die Gebäudeversicherung abgedeckt. Entsteht ein Wasserschaden durch Dritte, übernimmt dessen Privathaftpflichtversicherung die Kosten.
Daniel Moser, Versicherungsmakler und Gründer von AMBA Versicherungen Fachwirt für Finanzberatung (IHK), Master-Consultant in Finance und Finanzwirt mit 20 Jahren Erfahrung |