Hun­de­kran­ken­ver­si­che­rung mit Vor­er­kran­kung – was ist mög­lich?

Ver­si­che­rungs­schutz auch für vor­er­krank­te Hun­de – rea­lis­tisch, indi­vi­du­ell, ehr­lich.

Tierarzt untersucht einen Labrador auf dem Behandlungstisch, Mutter und Kind stehen daneben in einer hellen Tierarztpraxis

Nicht jeder Hund star­tet gesund ins Leben – aber jeder ver­dient die best­mög­li­che Ver­sor­gung. Wenn Ihr Vier­bei­ner bereits Vor­er­kran­kun­gen hat, scheint eine Hun­de­kran­ken­ver­si­che­rung auf den ers­ten Blick schwer erreich­bar. Doch es gibt Optio­nen. Eini­ge Anbie­ter ver­si­chern Hun­de trotz bekann­ter Dia­gno­sen – mit Ein­schrän­kun­gen, spe­zi­el­len Tarif­lö­sun­gen oder nach erfolg­rei­cher Gene­sung. In die­sem Rat­ge­ber zei­gen wir Ihnen, wie eine Absi­che­rung trotz Vor­er­kran­kung aus­se­hen kann, was Ver­si­che­rer vor­aus­set­zen und wel­che Tari­fe infra­ge kom­men. Mit kla­ren Ant­wor­ten, ech­ten Bei­spie­len und einem ehr­li­chen Blick auf die Mög­lich­kei­ten.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Ver­si­che­rung trotz Vor­er­kran­kung ist mög­lich: Eini­ge Anbie­ter ver­si­chern Hun­de auch bei bestehen­den Erkran­kun­gen – mit Aus­schlüs­sen, indi­vi­du­el­len Tari­fen oder nach Gene­sung.

  • Gesund­heits­prü­fung bleibt ent­schei­dend: Ohne ehr­li­che Anga­ben im Fra­ge­bo­gen kann der Schutz ein­ge­schränkt oder rück­wir­kend abge­lehnt wer­den.

  • Nicht alles ist abge­deckt: Behand­lun­gen im Zusam­men­hang mit bekann­ten Vor­er­kran­kun­gen sind meist aus­ge­schlos­sen – abhän­gig vom Ver­trag.

  • OP-Ver­si­che­run­gen bie­ten Chan­cen: Eini­ge OP-Tari­fe ermög­li­chen Ver­si­che­rungs­schutz auch bei bekann­ten Vor­er­kran­kun­gen, oft mit War­te­zeit oder Klau­seln.

  • Früh­zei­ti­ger Abschluss zahlt sich aus: Je jün­ger und gesün­der der Hund, des­to bes­ser und güns­ti­ger ist der Ver­si­che­rungs­schutz – auch lang­fris­tig.

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Ihre Über­sicht
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War­um eine Hun­de­kran­ken­ver­si­che­rung auch bei Vor­er­kran­kun­gen sinn­voll ist

Vie­le Hun­de­be­sit­zer fra­gen sich, ob sich eine Kran­ken­ver­si­che­rung für ihren bereits vor­er­krank­ten Hund über­haupt noch lohnt. Die Ant­wort lau­tet: ja – unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen. Denn auch wenn nicht alle Behand­lun­gen abge­deckt wer­den, kann eine Hun­de­kran­ken­ver­si­che­rung den­noch einen wert­vol­len Bei­trag leis­ten, um zukünf­ti­ge Kos­ten zu sen­ken und Ver­sor­gungs­lü­cken zu schlie­ßen. Gera­de bei chro­ni­schen Erkran­kun­gen oder alters­be­ding­ten Beschwer­den ist eine vor­aus­schau­en­de Absi­che­rung wich­tig – indi­vi­du­ell, rea­lis­tisch und bezahl­bar.

Eini­ge Anbie­ter ermög­li­chen eine Absi­che­rung für künf­ti­ge Ope­ra­tio­nen, selbst wenn Ihr Hund bereits ope­riert wur­de oder bekann­te Beschwer­den vor­lie­gen. Dabei wird genau geprüft, ob bestimm­te Erkran­kun­gen aus­ge­schlos­sen blei­ben oder ob eine Auf­nah­me nach voll­stän­di­ger Gene­sung mög­lich ist. Beson­ders Tari­fe mit hoher Kos­ten­er­stat­tung und frei­er Tier­arzt­wahl bie­ten hier eine sta­bi­le Lösung.

Eine klas­si­sche Hun­de­kran­ken­ver­si­che­rung über­nimmt meist nicht die Kos­ten für bekann­te Vor­er­kran­kun­gen – wohl aber für neue, nicht damit zusam­men­hän­gen­de Beschwer­den. Die Ver­si­che­rer schlie­ßen in der Regel bestimm­te Dia­gno­sen oder betrof­fe­ne Organ­sys­te­me aus. Den­noch kann sich eine sol­che Absi­che­rung loh­nen, wenn sie zukünf­ti­ge Behand­lun­gen finan­zi­ell abfe­dert.

Wenn OP- oder Kran­ken­ver­si­che­rung wegen Vor­er­kran­kung nicht mög­lich sind, bleibt oft die Hun­de­un­fall­ver­si­che­rung als Ein­stieg. Sie greift bei Ver­let­zun­gen durch Unfäl­le – auch bei vor­er­krank­ten Hun­den – und deckt Ope­ra­tio­nen, Nach­sor­ge und Medi­ka­men­te ab. Beson­ders bei akti­ven Hun­den oder sol­chen mit erhöh­tem Risi­ko ist das eine sinn­vol­le Ergän­zung.

Eini­ge Anbie­ter ver­zich­ten auf Gesund­heits­fra­gen – den­noch schlie­ßen sie Vor­er­kran­kun­gen pau­schal vom Ver­si­che­rungs­schutz aus. Das kann ris­kant sein, wenn die Absi­che­rung nicht klar for­mu­liert ist. Gera­de bei chro­ni­schen Erkran­kun­gen ist eine pro­fes­sio­nel­le Bera­tung ent­schei­dend, um kei­ne unan­ge­neh­men Über­ra­schun­gen im Leis­tungs­fall zu erle­ben.

Wor­auf Sie bei der Aus­wahl der rich­ti­gen Hun­de­kran­ken­ver­si­che­rung ach­ten soll­ten

So fin­den Sie den pas­sen­den Ver­si­che­rungs­schutz für vor­er­krank­te Hun­de

Nicht jeder Tarif eig­net sich für Hun­de mit gesund­heit­li­cher Vor­ge­schich­te. Umso wich­ti­ger ist es, gezielt auf bestimm­te Punk­te zu ach­ten, wenn Sie eine Ver­si­che­rung für Ihren vor­er­krank­ten Hund suchen. Neben dem all­ge­mei­nen Leis­tungs­um­fang sind vor allem Aus­schlüs­se, Erstat­tungs­hö­hen und die Tier­arzt­wahl zen­tra­le Kri­te­ri­en.

Eine Hun­de­kran­ken­ver­si­che­rung ist nicht nur eine Kos­ten­fra­ge – sie ist eine Ent­schei­dung für die lang­fris­ti­ge medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung Ihres Vier­bei­ners. Gera­de bei vor­lie­gen­den Dia­gno­sen soll­ten Sie kei­ne Stan­dard­po­li­ce wäh­len, son­dern gezielt Tari­fe ver­glei­chen, die ent­we­der indi­vi­du­el­le Klau­seln ent­hal­ten oder auch nach voll­stän­di­ger Gene­sung wie­der Schutz bie­ten.

Ach­ten Sie auf fol­gen­de Punk­te:

  • Gesund­heits­prü­fung: Ehr­li­che und voll­stän­di­ge Anga­ben sind uner­läss­lich. Eine unvoll­stän­di­ge oder feh­ler­haf­te Antrags­stel­lung kann im Leis­tungs­fall zu Ableh­nung füh­ren – selbst wenn der Tarif grund­sätz­lich für vor­er­krank­te Tie­re offen ist.

  • Aus­schlüs­se und Son­der­klau­seln: Vie­le Ver­si­che­rer schlie­ßen bestimm­te Krank­hei­ten oder Organ­sys­te­me expli­zit aus. Bei­spiel: „Herz und alle damit ver­bun­de­nen Fol­ge­er­kran­kun­gen“. Die­se Aus­schlüs­se kön­nen den Schutz deut­lich ein­schrän­ken.

  • Deckung neu­er Erkran­kun­gen: Auch wenn bestehen­de Krank­hei­ten aus­ge­schlos­sen sind, kön­nen neue Krank­heits­bil­der abge­si­chert wer­den. Das bie­tet Schutz vor Fol­ge­kos­ten bei alters­be­ding­ten oder nicht zusam­men­hän­gen­den Beschwer­den.

  • Tier­arzt­wahl und GOT-Erstat­tung: Gute Tari­fe ermög­li­chen eine freie Tier­arzt­wahl und erstat­ten nach dem 2- bis 4‑fachen Satz der Gebüh­ren­ord­nung für Tier­ärz­te – ent­schei­dend bei Not­fäl­len oder spe­zia­li­sier­ten Kli­ni­ken.

  • Prä­mi­en­hö­he vs. Leis­tung: Tari­fe für vor­er­krank­te Hun­de sind meist teu­rer. Ein rei­ner Preis­ver­gleich reicht daher nicht aus – prü­fen Sie genau, ob Leis­tun­gen wie Nach­sor­ge, Dia­gnos­tik oder chro­ni­sche Behand­lun­gen ent­hal­ten sind.

Wer all die­se Punk­te berück­sich­tigt, kann trotz Vor­er­kran­kung eine soli­de Absi­che­rung fin­den – viel­leicht nicht für alles, aber für das, was noch kommt.

Bei­trag und Leis­tungs­um­fang indi­vi­du­ell anfra­gen

War­um bei vor­er­krank­ten Hun­den kei­ne Stan­dard­lö­sung funk­tio­niert

Bei Hun­den mit Vor­er­kran­kun­gen ist jede Ver­si­che­rung eine Ein­zel­fall­ent­schei­dung. Ein anony­mer Ver­gleichs­rech­ner greift hier zu kurz. Nur mit einer indi­vi­du­el­len Prü­fung von Gesund­heits­zu­stand, Vor­ge­schich­te und Tarif­be­din­gun­gen lässt sich klä­ren, wel­che Optio­nen wirk­lich offen­ste­hen.

Wäh­rend bei gesun­den Hun­den oft pau­scha­le Bei­trä­ge und Tari­fe mög­lich sind, funk­tio­niert die­ser Ansatz bei vor­er­krank­ten Tie­ren nicht. Die Ver­si­cher­bar­keit hängt stark davon ab, wel­che Dia­gno­sen bestehen, wie lan­ge sie zurück­lie­gen und ob sie als abge­schlos­sen gel­ten. Auch das Alter, die Ras­se und die gene­rel­le Risi­ko­ein­schät­zung flie­ßen in die Bewer­tung ein.

Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten den­noch Lösun­gen an – ent­we­der über:

  • OP-Ver­si­che­run­gen mit begrenz­ten Aus­schlüs­sen

  • Voll­ver­si­che­run­gen mit Aus­schluss­klau­seln für bekann­te Erkran­kun­gen

  • Spe­zi­el­le Annah­me­richt­li­ni­en bei voll­stän­di­ger Gene­sung

Doch selbst wenn eine Ver­si­che­rung theo­re­tisch mög­lich ist, bedeu­tet das nicht, dass sie sinn­voll ist. Es braucht eine ehr­li­che Ein­schät­zung, ob der Schutz tat­säch­lich leis­tet – oder ob die Aus­schlüs­se zu groß sind.

👉 Des­halb unser Tipp: Neh­men Sie direkt Kon­takt mit uns auf. Wir prü­fen indi­vi­du­ell, wel­che Tari­fe in Fra­ge kom­men, wo ech­te Leis­tungs­fä­hig­keit besteht – und wo man lie­ber die Fin­ger las­sen soll­te.

Wei­te­re sinn­vol­le Ver­si­che­run­gen für Hun­de­hal­ter

Ergän­zen­der Schutz rund um Gesund­heit und Haf­tung Ihres Hun­des

Neben der Hun­de­kran­ken­ver­si­che­rung kön­nen je nach Lebens­si­tua­ti­on und Risi­ko­pro­fil auch ande­re Ver­si­che­run­gen sinn­voll sein. Vor allem bei vor­er­krank­ten Hun­den lohnt ein Blick auf ergän­zen­de Poli­cen – sei es für Ope­ra­tio­nen, Unfäl­le oder Haf­tungs­ri­si­ken im All­tag.

Junge Frau geht mit einem aktiven Hund an der Leine spazieren – Symbolbild für die Notwendigkeit einer Hundehalterhaftpflichtversicherung.

Hun­de­hal­ter­haft­pflicht

Egal ob Ihr Hund frem­des Eigen­tum beschä­digt oder jeman­den ver­letzt – die Hun­de­hal­ter­haft­pflicht schützt Sie vor den finan­zi­el­len Fol­gen. Sie ist in den meis­ten Bun­des­län­dern sogar gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Auch bei medi­zi­ni­schen Not­fäl­len oder plötz­lich aggres­si­vem Ver­hal­ten kön­nen hohe Scha­dens­sum­men ent­ste­hen. Eine gute Poli­ce ist des­halb unver­zicht­bar.

Tierärztin untersucht einen Schäferhund auf dem Behandlungstisch, eine Person hält das Tier, moderne Tierklinik im Hintergrund

Hun­de-OP-Ver­si­che­rung

Die OP-Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für not­wen­di­ge Ope­ra­tio­nen, Nar­ko­sen und Nach­sor­ge – selbst bei kom­pli­zier­ten Ein­grif­fen. Sie eig­net sich beson­ders für Hun­de mit erhöh­tem Ver­let­zungs­ri­si­ko oder gene­tisch beding­ten Risi­ken, sofern kei­ne Aus­schlüs­se bestehen. Bei vie­len Anbie­tern kön­nen auch älte­re Hun­de noch auf­ge­nom­men wer­den.

Frau gibt ihrem Hund im Wohnzimmer ein High-Five – Symbolbild für Vertrauen und Schutz durch eine Hundunfallversicherung.

Hun­de­un­fall­ver­si­che­rung

Wenn eine Kran­ken- oder OP-Ver­si­che­rung nicht mehr mög­lich ist, bie­tet die Hun­de­un­fall­ver­si­che­rung eine sinn­vol­le Alter­na­ti­ve. Sie greift bei Behand­lungs- und OP-Kos­ten infol­ge eines Unfalls – unab­hän­gig von bestehen­den Erkran­kun­gen. Gera­de bei akti­ven oder jagd­lich geführ­ten Hun­den ist die­ser Schutz beson­ders wert­voll.

Aus­schlüs­se und Leis­tungs­be­gren­zun­gen genau prü­fen

Was bei Hun­de­kran­ken­ver­si­che­run­gen mit Vor­er­kran­kung oft nicht abge­deckt ist

Vie­le Hun­de­kran­ken­ver­si­che­run­gen bie­ten auf den ers­ten Blick umfang­rei­chen Schutz – doch gera­de bei vor­er­krank­ten Hun­den ent­hal­ten die Ver­trä­ge oft Aus­schlüs­se und Begren­zun­gen, die im Leis­tungs­fall pro­ble­ma­tisch sein kön­nen. Des­halb ist es wich­tig, genau hin­zu­schau­en.

Nicht jede Ver­si­che­rung zahlt auto­ma­tisch bei jedem medi­zi­ni­schen Pro­blem. Beson­ders wenn bereits Erkran­kun­gen vor­lie­gen, grei­fen vie­le Ver­si­che­rer auf Aus­schluss­klau­seln zurück – teils pau­schal, teils krank­heits­spe­zi­fisch. Häu­fig betrof­fen sind:

  • Chro­ni­sche oder bekann­te Erkran­kun­gen vor Ver­si­che­rungs­be­ginn
    Behand­lun­gen oder Fol­ge­er­schei­nun­gen sind in der Regel aus­ge­schlos­sen. Bei­spiel: Hat der Hund eine bekann­te Herz­schwä­che, sind alle spä­te­ren Herz­pro­ble­me eben­falls nicht abge­si­chert.

  • Gene­tisch beding­te oder ras­se­ty­pi­sche Erkran­kun­gen
    Eini­ge Tari­fe schlie­ßen bestimm­te Krank­heits­bil­der wie HD, ED oder Atem­wegs­er­kran­kun­gen bei brachy­ze­pha­len Ras­sen stan­dard­mä­ßig aus.

  • Ope­ra­tio­nen bei bereits bekann­ten Dia­gno­sen
    Selbst wenn ein Ein­griff erst Jah­re spä­ter not­wen­dig wird, kann die Leis­tung abge­lehnt wer­den, wenn ein Zusam­men­hang zur Vor­er­kran­kung besteht.

  • Staf­fe­lun­gen in den ers­ten Ver­trags­jah­ren
    Vie­le Ver­si­che­rer begren­zen die Erstat­tung im 1.–4. Jahr – bei­spiels­wei­se auf 500 € im 1. Jahr, 1.000 € im 2. Jahr usw. Eine hohe Rech­nung direkt nach Ver­trags­ab­schluss kann dann zur Kos­ten­fal­le wer­den.

Es ist des­halb unbe­dingt rat­sam, sich nicht nur auf all­ge­mei­ne Wer­be­ver­spre­chen zu ver­las­sen. Ent­schei­dend sind die kon­kre­ten Ver­trags­be­din­gun­gen, die im Leis­tungs­fall gel­ten. Eine genaue Ana­ly­se vor Abschluss spart spä­ter Ärger – und Geld.

Zusätz­li­che Ant­wor­ten für infor­mier­te Hun­de­hal­ter

Was Sie schon immer über die Hun­de­kran­ken­ver­si­che­rung mit Vor­er­kran­kung wis­sen woll­ten

Als Vor­er­kran­kung gel­ten alle gesund­heit­li­chen Auf­fäl­lig­kei­ten, Dia­gno­sen oder Behand­lun­gen, die vor dem Ver­si­che­rungs­be­ginn bereits bekannt oder doku­men­tiert waren. Dazu zäh­len auch schein­bar harm­lo­se Befun­de wie Haut­ent­zün­dun­gen oder ein­ma­li­ge Lahm­hei­ten, sofern sie tier­ärzt­lich erfasst wur­den.

Ja, eini­ge Ver­si­che­rer neh­men Hun­de trotz doku­men­tier­ter Vor­er­kran­kung auf – jedoch mit Aus­schluss­klau­seln. Das bedeu­tet: Die Erkran­kung selbst und alle damit ver­bun­de­nen Fol­ge­be­hand­lun­gen sind vom Ver­si­che­rungs­schutz aus­ge­nom­men. Ande­re Anbie­ter prü­fen den Ein­zel­fall oder bie­ten nach voll­stän­di­ger Gene­sung erneut eine Absi­che­rung an.

Wird eine bekann­te Erkran­kung ver­schwie­gen, droht im Leis­tungs­fall die Leis­tungs­ver­wei­ge­rung oder schlimms­ten­falls der Ver­trags­rück­tritt durch den Ver­si­che­rer. Eine ehr­li­che und voll­stän­di­ge Anga­be beim Antrag ist daher ent­schei­dend, um spä­te­ren Ärger zu ver­mei­den.

Eine OP-Ver­si­che­rung kann sich loh­nen, wenn die Vor­er­kran­kung abge­schlos­sen ist oder ande­re Organ­sys­te­me betrof­fen sein könn­ten. Auch bei älte­ren Hun­den, bei denen eine Kran­ken­ver­si­che­rung nicht mehr mög­lich ist, bie­tet der OP-Schutz zumin­dest eine Teil­ab­si­che­rung – oft auch ohne Alters­gren­ze bei Antrag­stel­lung.

Eini­ge Ver­si­che­rer zei­gen sich fle­xi­bel, wenn der Hund nach einer OP voll­stän­dig gesun­det ist. Vor­aus­set­zung ist meist ein tier­ärzt­li­ches Attest, das die Beschwer­de­frei­heit belegt. In die­sen Fäl­len kann zumin­dest eine OP-Ver­si­che­rung wie­der abge­schlos­sen wer­den – mit oder ohne Leis­tungs­ein­schrän­kung.

Die Ras­se spielt eine gro­ße Rol­le. Bestimm­te Ras­sen gel­ten als beson­ders anfäl­lig für Erb­krank­hei­ten (z. B. fran­zö­si­sche Bull­dog­ge, Schä­fer­hund, Labra­dor). Bei die­sen Hun­de­ras­sen sind man­che Ver­si­che­rer zurück­hal­ten­der oder ver­lan­gen höhe­re Bei­trä­ge. In der Pra­xis bedeu­tet das oft auch enge­re Annah­me­richt­li­ni­en bei Vor­er­kran­kun­gen.

Auch wenn ein Hund mit Vor­er­kran­kung ver­si­chert wird, beginnt der Schutz meist nicht sofort. Es gel­ten War­te­zei­ten – z. B. 30 Tage für all­ge­mei­ne Behand­lun­gen oder 6 Mona­te für bestimm­te Krank­hei­ten. Die­se Fris­ten ver­hin­dern, dass aku­te Fäl­le direkt nach Antrag­stel­lung gel­tend gemacht wer­den.

Wenn eine Kran­ken- oder OP-Ver­si­che­rung nicht mehr mög­lich ist, bleibt oft nur die Hun­de­un­fall­ver­si­che­rung. Die­se greift auch bei Hun­den mit bestehen­den Krank­hei­ten – aller­dings aus­schließ­lich bei Unfäl­len. Für chro­nisch kran­ke Tie­re kann auch ein Rück­la­gen­kon­to oder eine tier­ärzt­li­che Raten­zah­lungs­ver­ein­ba­rung hilf­reich sein.

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Gren­zen und Chan­cen bei Vor­er­kran­kun­gen

Ver­si­che­rungs­schutz bei chro­ni­schen Erkran­kun­gen – was rea­lis­tisch ist

Nicht jede Vor­er­kran­kung führt auto­ma­tisch zur Ableh­nung oder zum voll­stän­di­gen Leis­tungs­aus­schluss. Ent­schei­dend ist, wie gra­vie­rend die chro­ni­sche Erkran­kung aus Sicht des Ver­si­che­rers ein­zu­schät­zen ist – und ob sie sta­bil ver­läuft. Hier erfah­ren Sie, wel­che Sze­na­ri­en rea­lis­tisch sind.

Chro­ni­sche Erkran­kun­gen bei Hun­den sind ein sen­si­bles The­ma, wenn es um den Abschluss einer Hun­de­kran­ken­ver­si­che­rung geht. Vie­le Hun­de leben mit Beschwer­den wie Arthro­se, All­er­gien oder wie­der­keh­ren­den Haut­pro­ble­men, ohne akut behand­lungs­be­dürf­tig zu sein. Und genau dar­in liegt der Spiel­raum für Ver­si­cher­bar­keit.

Eini­ge Ver­si­che­rer schlie­ßen aus­schließ­lich den betrof­fe­nen Bereich aus – bei­spiels­wei­se das Herz bei bestehen­der Herz­er­kran­kung oder die Ohren bei chro­ni­scher Oti­tis. Ande­re gehen wei­ter und for­mu­lie­ren soge­nann­te „Fol­ge­klau­seln“, die auch zukünf­ti­ge Erkran­kun­gen im Zusam­men­hang mit dem betrof­fe­nen Organ ableh­nen. Den­noch ist ein Ver­si­che­rungs­schutz für alle nicht betrof­fe­nen Organ­sys­te­me meist mög­lich – zum Bei­spiel bei spä­te­ren ortho­pä­di­schen oder gas­tro­in­testi­na­len Beschwer­den.

Auch soge­nann­te aus­the­ra­pier­te Erkran­kun­gen – wie etwa nach voll­stän­di­ger Ent­fer­nung eines Tumors – kön­nen im Rah­men einer Ein­zel­fall­prü­fung ver­si­chert wer­den. Dabei gilt: Je sta­bi­ler die gesund­heit­li­che Lage, des­to höher die Wahr­schein­lich­keit für ein Teil- oder Voll­an­ge­bot.

Wer also bereits vor dem Ver­trags­ab­schluss weiß, dass eine Vor­er­kran­kung besteht, soll­te gezielt auf Tari­fe mit indi­vi­du­el­ler Annah­me­prü­fung ach­ten. Eine voll­stän­di­ge OP- oder Kran­ken­ver­si­che­rung ist dann nicht aus­ge­schlos­sen – vor allem, wenn kei­ne aku­ten Sym­pto­me vor­lie­gen oder der Tier­arzt eine sta­bi­le Pro­gno­se bestä­tigt.

Ein wich­ti­ger Tipp: Las­sen Sie sich vor­ab bera­ten und nut­zen Sie die Mög­lich­keit einer anony­men Risi­ko­vor­anfra­ge über den Ver­si­che­rungs­part­ner. So ver­mei­den Sie Ableh­nun­gen im Antrags­sys­tem und kön­nen rea­lis­tisch ein­schät­zen, was ver­si­cher­bar ist – und was nicht.

Zusam­men­fas­sung

Eine Hun­de­kran­ken­ver­si­che­rung für Tie­re mit Vor­er­kran­kun­gen ist zwar mit Her­aus­for­de­run­gen ver­bun­den, aber nicht aus­ge­schlos­sen. Wer früh­zei­tig han­delt, voll­stän­di­ge Gesund­heits­an­ga­ben macht und sich indi­vi­du­ell bera­ten lässt, hat gute Chan­cen, zumin­dest einen Teil-Schutz zu erhal­ten. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten heu­te dif­fe­ren­zier­te Lösun­gen an – etwa mit Aus­schlüs­sen ein­zel­ner Erkran­kun­gen oder indi­vi­du­ell abge­stimm­ten Tari­fen. Ent­schei­dend ist, dass der Gesund­heits­zu­stand des Hun­des ehr­lich und voll­stän­dig doku­men­tiert wird. Auch wenn bestimm­te Leis­tun­gen nicht abge­deckt wer­den kön­nen, lohnt sich eine Absi­che­rung für zukünf­ti­ge Krank­hei­ten oder uner­war­te­te Unfäl­le. Wich­tig ist zudem, auf Aspek­te wie freie Tier­arzt­wahl, trans­pa­ren­te Kos­ten­er­stat­tung und Leis­tungs­gren­zen zu ach­ten.

häu­fi­ge Fra­gen

Ja, aber meist nur mit Ein­schrän­kun­gen. Vie­le Ver­si­che­rer schlie­ßen die kon­kre­te Vor­er­kran­kung vom Schutz aus, gewäh­ren aber Ver­si­che­rungs­schutz für alle ande­ren Krank­heits­be­rei­che. Eine voll­stän­di­ge Absi­che­rung ist nur in sel­te­nen Fäl­len mög­lich.

Chro­ni­sche oder schwe­re Vor­er­kran­kun­gen wie Herz­pro­ble­me, Epi­lep­sie, Dia­be­tes oder Gelenk­er­kran­kun­gen (z. B. HD) füh­ren oft zu Leis­tungs­aus­schlüs­sen. Auch All­er­gien oder Haut­pro­ble­me wer­den häu­fig von der Kos­ten­über­nah­me aus­ge­schlos­sen, wenn sie bereits vor Ver­trags­ab­schluss bestan­den.

Ja, eini­ge Anbie­ter ver­zich­ten auf Gesund­heits­fra­gen beim Antrag. Aller­dings wer­den bei einer Leis­tung im Nach­gang oft alle bis­he­ri­gen Behand­lun­gen über­prüft. Bestehen­de Erkran­kun­gen sind in sol­chen Tari­fen in der Regel pau­schal vom Ver­si­che­rungs­schutz aus­ge­schlos­sen.

Für Hun­de, bei denen eine nor­ma­le Kran­ken- oder OP-Ver­si­che­rung nicht mehr mög­lich ist, bie­tet sich die Hun­de­un­fall­ver­si­che­rung an. Sie deckt Ver­let­zun­gen und OPs infol­ge von Unfäl­len – unab­hän­gig vom bis­he­ri­gen Gesund­heits­zu­stand.